Mess- und Eichwesen Niedersachsen Konformitätsbewertungsstelle Goethestraße 44 30169 Hannover Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Datum Auftrag zur Prüfung eines Messgerätes zur Ermittlung des Beförderungsentgelts im Rahmen einer Konformitätsbewertung gemäß Mess- und Eichgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beauftragen wir Firmenname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: ggf. Land: als Auftragsgeber und Rechnungsempfänger die Prüfung nach Mess- und Eichgesetz für das umseitig angegebene Messgerät. Alle notwendigen Angaben sind auf den folgenden Seiten eingetragen bzw. auf einem zusätzlichen Dokument aufgeführt, ein Foto bzw. eine Kopie des Typenschildes sind in Anlage beigefügt. Die Baumusterprüfbescheinigung, notwendige Prüfscheine und die Dokumentation zum Messgerät stellen wir Ihnen in deutscher Sprache zur Verfügung. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr / Frau: Telefonnummer: E-Mail: zur Verfügung. Die Nummer der Konformitätsbewertungsstelle 0111 werden wir gemäß der Mess- und Eichverordnung (MessEV) in Ihrem Auftrag aufdrucken bzw. einprägen. Wird eine Nichtkonformität des Messgerätes festgestellt, so verpflichten wir uns, diese unverzüglich (d.h. sofort nach der Feststellung) wieder zu entfernen, wenn die Konformität nicht hergestellt wird bzw. werden soll. An Stellen, an denen Sicherungsmaßnahmen nach MessEV Anlage 2 Nr. 8 durchgeführt werden müssen, werden wir die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen mit herstelleridentifizierenden Sicherungen durchführen oder Ihnen die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen (Sicherungsmarken, Plomben, Plombenzange). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mess- und Eichwesen Niedersachsen erkennen wir an. Mit freundlichen Grüßen Name, Unterschrift Firmenstempel KBS_AXXV_AuftragKBTaxameter.pdf Seite 1 von 5
Prüfort (Betriebsstelle des MEN): Aufstellungsort (vollständige Adresse mit Land/Bundesland) = Verwender / Taxenunternehmer Auftrag nach Mess- und Eichverordnung (MessEV) Anlage 4 Teil B Modul F1 (EU-Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber) Modul F (Wegstreckenzähler, ZE: Quittungsdrucker für Taxameter in Kfz) Messgrößen im öffentlichen Verkehr EU-Taxameter einschl. Wegstreckensignalgeber in Kraftfahrzeugen ZE: Quittungsdrucker für Taxameter in Kfz Wegstreckenzähler in Miet-Kfz 1. Gesamtanlage Typ: Baumusterprüfbescheinigung: 1.1. Kraftfahrzeug Baureihe: Kfz-Identifikations-Nr. (FIN): Kfz-Kennzeichen: Wegstreckensignalgeber: sonstige Angaben: 1.2. EU-Taxameter / Wegstreckenzähler Typ: Baumusterprüfbescheinigung, Bauartzulassung: 2. ZE: Quittungsdrucker für Taxameter in Kfz Vorhanden: ja nein Baumusterprüfbescheinigung, Bauartzulassung: Weitere Bemerkungen des Antragstellers: Erforderliche Unterlagen Bauartzulassung/ Baumusterprüfbescheinigung Kopie/ Muster bzw. Foto des Typenschildes (Gesamtanlage, sowie ggf. ZE: Quittungsdrucker) Muster der herstelleridentifizierenden Sicherungsmarken/ Plomben Konformitätserklärung des EU-Taxameters KBS_AXXV_AuftragKBTaxameter.pdf Seite 2 von 5
ggf. erforderliche Unterlagen: Vollmacht vom Hersteller Prüfzertifikate Bedienungsanleitung sonstige: Zusätzliche Leistung: Kopie der Konformitätsbescheinigung vorab als pdf-datei. Kosten: 15 zzgl. MwSt. KBS_AXXV_AuftragKBTaxameter.pdf Seite 3 von 5
Allgemeine Anforderungen bei Einbau eines EU-Taxameters / Wegstreckenzählers in ein Kraftfahrzeug mit Wegstreckensignalgeber Anforderungen an den Einbau des EU-Taxameters / Wegstreckenzählers 1 Sicherung aller im Signalweg befindlichen Verbindungsstellen ab der vom Hersteller deklarierten Kfz-Schnittstelle (Stecker oder ähnliches) bis zum EU- Taxameter / Wegstreckenzähler (wenn unzugänglich, Erläuterung). 2 Bestätigung des Fahrzeugherstellers ( Herstellerbeschreibung Wegstreckensignal ), dass keine Beeinflussung am signaltechnisch aufbereiteten Wegstreckenimpuls (z.b. Zeitverzögerung, Teilerverhältnis, Signalform, Verstärkungsfaktor, Impulszahl) möglich ist. vorhanden ja nein 3 Bestätigung des Fahrzeugherstellers, dass die serienmäßig verbauten Komponenten die wesentlichen Anforderungen aus Anlage 2 MessEV 1 einhalten bzw. dass die verbauten Komponenten hinsichtlich klimatischer, mechanischer sowie elektrisch / elektronischer Einflüsse im Rahmen des Freigabeverfahrens geprüft wurden und die geltenden ECE- und EU-Vorschriften eingehalten werden. Anhang I 4 Die Komponenten im Signalweg bis zum EU-Taxameter / Wegstreckenzähler a) bis zur Kfz-Schnittstelle, z.b. Taxenpaket (vom Kfz-Hersteller 2 ) sind erläutert im Anhang II 5 Optional: Die Komponenten im Signalweg sind fahrzeugbezogen skizziert a) bis zur Kfz-Schnittstelle (vom Kfz-Hersteller 2 bzw. vom Hersteller des Gesamtsystems) 3 im Anhang III Hinweis: Dies kann das Konformitätsbewertungsverfahren beschleunigen. 6 Optional: Die Bauteile und Steckverbinder im Signalweg sowie die Sicherungsstellen sind mit Bildern fahrzeugbezogen dokumentiert a) bis zur Kfz-Schnittstelle (vom Kfz-Hersteller 2 bzw. vom Hersteller des Gesamtsystems) 3 im Anhang IV Hinweis: Diese Dokumentation kann das Konformitätsbewertungsverfahren beschleunigen. 7 Im Fahrzeug ist ein Typenschild mit Angaben laut Anhang V aufgebracht. Sofern nicht auf der B-Säule aufgebracht, ist der Anbringungsort zu erläutern. Anhang V 8 Die vom Hersteller des Gesamtsystems verwendeten Sicherungszeichen gegen Öffnen und unbefugten Eingriff sind abgebildet im Anhang V 1 Mess- und Eichverordnung (MessEV) in der derzeit gültigen Fassung 2 Der Fahrzeughersteller darf der KBS diese Unterlagen direkt / ausschließlich übergeben. 3 Bitte Nichtzutreffendes streichen. KBS_AXXV_AuftragKBTaxameter.pdf Seite 4 von 5
9 Bestätigung der Kompatibilität von Wegstreckensignalgeber, ggf. zwischengeschalteten Einrichtungen mit dem EU-Taxameter / Wegstreckenzähler (vom Hersteller des Gesamtsystems) im Anhang VI 10 Konformitätserklärung für das EU-Taxameter. Dokument ist in Kopie beizufügen. Hiermit wird vom Hersteller des Gesamtsystems bescheinigt, dass das Fahrzeug der Baureihe mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) die vorgenannten Anforderungen erfüllt... Technischer Ansprechpartner des o.g. Herstellers (Name, Tel., Fax, email, ggf. abweichende Adresse) KBS_AXXV_AuftragKBTaxameter.pdf Seite 5 von 5