Niederschrift Nr. 03/2013



Ähnliche Dokumente
Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

N i e d e r s c h r i f t

Niederschrift. Namen der Gemeinderatsmitglieder

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom

Leichte-Sprache-Bilder

Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

Bericht an den Gemeinderat

am TOP Ö 143

P R O T O K O L L. ö f f e n t l i c h e S I T Z U N G d e s G E M E I N D E R A T E S

- ö f f e n t l i c h - Für diese Sitzung enthalten die Seiten 1 bis 6 Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse mit den lfd. Nr. 1 bis 12.

N I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg München. (gültig ab März 2016)

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Informationen zum Wohngebiet Kirchstraße

Zu TOP 5. Antrag des Stadtrates auf Beschlussfassung der Finanzierung der Fassade, des Plattenaustausches und Klimagerätes in der Hans- Sachs-Schule

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Die Bachelorarbeit muss laut Prüfungsordnung nicht mehr thematisch dem gewählten Schwerpunktmodul zuzuordnen sein.

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Lösungsstichworte zu den Handelsregister-Fällen. Zu Fall 1: Anspruch des K gegen V auf Lieferung des Safts ( 433 I BGB)

Marktgemeinde Rappottenstein 3911 Rappottenstein 24 Tel / Fax P R O T O K O L L

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Protokoll der Sitzung des LAK Bildung am in Nürnberg

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Protokoll der Jahreshauptversammlung des Vereins der Freunde der Vienna Bilingual Schooling Wien 23

ODDSLINE Entertainment AG

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

Anwendungsbeispiele Buchhaltung

Konzept Hausaufgabenbegleitung

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume


SATZUNG DER BERLIN HYP AG

Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Das sagt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu Barriere-Freiheit Wie barriere-frei ist Deutschland?

Persönliches Adressbuch

Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.

Es steht Ihnen frei, auch mehrere bundesländerspezifische Newsletter zu abonnieren (vgl. hierzu S. 2)

100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

P R O T O K O L L. über die Sitzung des Gemeinderates am Mittwoch, den um Uhr im Gemeindeamt Petronell-Carnuntum

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

Mitgliederversammlung

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Informationsbroschüre. zur Hauptversammlung am 20. Juli 2005 Beginn Uhr, Einlass ab Uhr

1 Million 33 tausend und 801 Euro.

Die Gesellschaftsformen

1. Weniger Steuern zahlen

Niederschrift. zur. öffentlichen. Sitzung des Haupt- und Tourismusausschusses im Sitzungssaal

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Heidelberger Lebensversicherung AG

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Informationen für Enteignungsbetroffene

Sitzung. des beschließenden - vorberatenden Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschusses. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Elternzeit Was ist das?

Was ist das Budget für Arbeit?

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das Leitbild vom Verein WIR

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Studieren- Erklärungen und Tipps

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

N i e d e r s c h r i f t

Alle gehören dazu. Vorwort

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten

Technische Analyse der Zukunft

NIEDERSCHRIFT über die 7. Sitzung des Bau- u. Ordnungsausschusses der Stadt Hecklingen am

Elternumfrage Kita und Reception. Campus Hamburg

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Richtlinie zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Exclusiv für Wohnungseigentümergemeinschaften WEG Finanzierung leicht gemacht

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Dr. Peter-M. Briese Klothildenstraße München

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Ein Vorwort, das Sie lesen müssen!

Transkript:

Gemeinde Mutters, 6162 Mutters, Schulgasse 4, 0512/54 84 00 www.mutters.tirol.gv.at E-Mail: gemeinde@mutters.tirol.gv.at Niederschrift Nr. 03/2013 der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mutters vom 02.05.2013 Mutters, am 13.05.2013 Anwesend: Wir Mutterer mit BM Hansjörg PEER BM Hansjörg Peer DI Michael Saischek Gregor Reitmair Hermann Egger in Vertretung für Josef Schreier Thomas Hangl in Vertretung für Sabine Jäger Mag. Anton Weber Mag. Florian Graiff Heimatliste Mutters Josef FRITZ Johann Eberl Maria Bongartz in Vertretung für Franz Mair Gebhard Muigg in Vertretung für Martha Falschlunger Dorfliste Mag. Helmut Pointner Ing. Johannes FRITZ Entschuldigt abwesend: Josef Schreier Martha Falschlunger Sabine Jäger Unentschuldigt abwesend: -- Ort: Gemeindeamt Mutters, Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19 Uhr 30 Ende der Sitzung: 23 Uhr 05 Zuhörer: 10 Schriftführer: Christian Strasser 1

Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift Nr. 02 der Sitzung vom 21.03.2013; 2. Vergabe Darlehen Umbau VS Mutters; 3. Servitutsvertrag abgeschlossen zwischen der AG Mutters und der ÖBB- Infrastruktur AG betreffend der 110kV-Bahnstromleitung der ÖBB; Zustimmung seitens der Gemeinde Mutters; 4. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp(n). 628, 618, 615, 614, 609, 1204/1, 608 und 617/1, sowie Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 615, von derzeit Freiland in Sonderfläche Hofstelle, alle GB Mutters (Kofler Otto/Peer Benjamin); Auflage der Entwürfe; 5. Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp(n). 71/1 und.21, alle GB Mutters (Eberl Robert), sowie der Gp..26,.178 und 61, alle GB Mutters (Kofler Otto); Auflage der Entwürfe; 6. Scheipenhofweg ; Feststellung öffentliches Gut; Erteilung der Vollmacht an RA Dr. Markus Heis; 7. Vergabe von Lieferungen und Leistungen; 8. Bericht des Bürgermeisters; 9. Personalangelegenheiten; 10. Anträge, Anfragen und Allfälliges. Bürgermeister Hansjörg Peer eröffnet die Gemeinderatssitzung und begrüßt alle Anwesenden. Beschlussfassung: 1. Genehmigung der Niederschrift Nr. 2; GR Josef Fritz ersucht um Richtigstellung des es zum TOP 5.: Es handelt sich dabei nicht um Oberflächenwässer sondern um Drainagewässer. Die Niederschrift Nr. 2 über die Sitzung vom 21.03.2013 wird genehmigt und unterfertigt. GR Ing. Johannes Fritz bemerkt, dass das gegenständliche Protokoll früher auf einer politischen Homepage erschienen ist, als es den Gemeindemitgliedern zugestellt wurde. Künftig sollte zeitgleich der Versand erfolgen. 2. Vergabe Darlehen Umbau VS Mutters; Im Budget 2013 ist die Aufnahme des Darlehens in der Höhe von 590.000,00 für die Finanzierung des Umbaues der Volksschule vorgesehen. Das Darlehen wurde ausgeschrieben und vier verschlossene Kuverts wurden fristgerecht abgegeben. 2

Eingeladen und ein Angebot abgegeben haben folgende Kreditinstitute: Hypo Tirol Bank Tiroler Sparkasse Raiffeisenkasse Mutters Bank Austria Es wird der gestellt, ob man die Variante Fixzinsvereinbarung (10 Jahre) oder 6-Monats-EURIBOR wählen soll. GR Mag. Helmut Pointner spricht sich gegen den Abschluss einer Fixzinsvereinbarung aus. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder sprechen sich für den Abschluss einer Fixzinsvereinbarung aus. Umbau Volksschulgebäude 590.000,00 Zinssatz: Fixzinsvereinbarung auf 10 Jahre 2,38 % p.a. Laufzeit: 25 Jahre Bankinstitut: Bank Austria Der Bürgermeister stellt den, der Bank Austria zu den angebotenen Konditionen wie oben angeführt zum Zwecke den Zuschlag für die Aufnahme des Darlehens zu erteilen. 3. Servitutsvertrag abgeschlossen zwischen der AG Mutters und der ÖBB- Infrastruktur AG betreffend der 110kV-Bahnstromleitung der ÖBB; Zustimmung seitens der Gemeinde Mutters; Im Sommer 2012 hat die ÖBB Infrastruktur AG Sanierungsarbeiten an der bestehenden 110-KV Leitung vorgenommen. Betroffen waren die Masten im Bereich zwischen obersten und mittleren Parkplatz der Muttereralmbahnen, der Masten nördlich des Talstationsgebäudes sowie der Masten westlich des Waldfriedhofes. Bei Erstgenannten ist die GGAG Mutters grundbücherlicher Eigentümer der benutzen Fläche. Der Masten mitsamt Fundament wurde geringfügig verschoben. Der angepasste Vertrag wurde von der GGAG Mutters gezeichnet, es bedarf aber auch der Zustimmung durch die Gemeinde. Es wird der gestellt, dem vorliegenden Servitutsvertrag zwischen der GGAG Mutters und der ÖBB Infrastruktur AG betreffend die 110kV-Bahnstromleitung die Zustimmung zu erteilen. 3

4. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp(n). 628, 618, 615, 614, 609, 1240/1, 608 und 617/1, alle KG Mutters, sowie Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 615, alle KB Mutters (Kofler Otto/Peer Benjamin); Auflage der Entwürfe; Bereits im Dezember 2011 wurde die gegenständliche Widmung im Gemeinderat behandelt. Es handelt sich dabei um den notwendigen Aussiedlerhof von Otto Kofler. Die Tierhaltung im Stammhaus Dorfstraße 12 ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmung und der baulichen Gegebenheiten nicht mehr möglich. Nachdem im Gemeinderat ein entsprechender Grundsatzbeschluss für das Vorhaben des Aussiedlerhofes gemacht wurde, und der Grundverkehr die Übertragung des Eigentums an Benjamin Peer zur Bedingung machte, wurde auch dieser Schritt in die Wege geleitet und der Übergabevertrag gezeichnet. Somit ist Benjamin Peer nun außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft. Für die Zustimmung des Grundverkehrs bedarf es nun der Änderung der ÖRK sowie der Flächenwidmung in Sonderfläche Hofstelle. Dies wurde von DI Andreas Lotz vorbereitet. Im Zuge dessen wurden die Parameter wie 110 KV-Leitung, Loipe etc. geprüft. Die Pläne zur Änderung des ÖRK sowie des Flächenwidmungsplanes wurden zeitgerecht zugestellt. 1 Der Bürgermeister stellt den, der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes im Bereich der Gp(n). 628, 618, 615, 614, 609, 1240/1, 608 und 617/1, alle KG Mutters, nach den Plänen von DI Andreas Lotz, Innsbruck, vom 18.04.2013, die Zustimmung zu erteilen und die Auflage des Entwurfes zu beschließen. 2 Der Bürgermeister stellt den, der Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 615 (Teilfläche), KG Mutters, von derzeit Freiland in Sonderfläche Hofstelle lt. Planunterlage von DI Andreas Lotz, Innsbruck, vom 18.04.2013, die Zustimmung zu erteilen und die Auflage des Entwurfes zu beschließen. Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Flächenwidmungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 4

5. Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der Gp(n). 71/1 und.21, alle GB Mutters (Eberl Robert), sowie der Gp..26,.178 und 61, alle GB Mutters (Kofler Otto); Auflage der Entwürfe; Seit vielen Jahren stellt es eine Forderung des Gemeinderates dar, dass wir den Ensembleschutz im Dorfkern sowie im Bereich der Dorfstraße angehen. In beiden Fällen (Eberl und Kofler) konnte die Gemeinde mit den Eigentümern fixieren, dass dies über den Bebauungsplan geregelt wird. DI Andreas Lotz hat hierzu die Entwürfe so festgehalten, dass das Äußere Erscheinungsbild dieser Objekte erhalten bleibt, bzw. keine bauliche Veränderung möglich sein wird. Bebauungsplan Gp(n). 71/1 und.21, alle KG Mutters (Eberl) Es wird der gestellt, dem vorliegenden Bebauungsplan für die Gp(n) 71/1 und.21, alle KG Mutters, nach der planerischen Darstellung von DI Andreas Lotz vom 18.04.2013 die Zustimmung zu erteilen und die Auflage zu beschließen. Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Ergänzender Bebauungsplan Gp(n). 71/1 und.21, alle KG Mutters (Eberl) Es wird der gestellt, dem vorliegenden ergänzenden Bebauungsplan für die Gp(n) 71/1 und.21, alle KG Mutters, nach der planerischen Darstellung von DI Andreas Lotz vom 18.04.2013 die Zustimmung zu erteilen und die Auflage zu beschließen. Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 5

Bebauungsplan und ergänzender Bebauungsplan Gp(n). 61,.178,.26, alle KG Mutters (Kofler) Es wird der gestellt, dem vorliegenden Bebauungsplan und ergänzenden Bebauungsplan für die Gp(n) 61,.178 und.26, alle KG Mutters, nach der planerischen Darstellung von DI Andreas Lotz vom 19.04.2013 die Zustimmung zu erteilen und die Auflage zu beschließen. Gleichzeitig wird der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. 6. Scheipenhofweg ; Feststellung öffentliches Gut; Erteilung der Vollmacht an RA Dr. Markus Heis; In dieser Causa haben sich die Gemeinderäte Gregor Reitmair und DI Michael Saischek sowie die Familie Gufler darauf verständigt, dass man am Rechtswege die Sache klären will. Es kam in weiterer Folge zu einem Gespräch mit RA Dr. Markus Heis, der die Feststellung für die Gemeinde betreiben wird. Um dies entsprechend angehen zu können, bedarf es eines Gemeinderatsbeschlusses. Es wird der gestellt, dass der Gemeinderat RA DR. Markus Heis beauftragt, die Gemeindeinteressen in der Causa Scheipenhofweg zu wahren und er die Gemeinde bei der rechtlichen Auseinandersetzung vertritt. 7. Vergabe von Lieferungen und Leistungen; Der Gesundheits- und Sozialsprengel hat die neuen Büroräumlichkeiten fertig gestellt. In der Götzner Mittelgasse, im ehemaligen Greislerladen Eigentler, hat der Sprengel seine neue Heimat gefunden. In der letzten Generalversammlung wurde die Anfrage an alle Gemeinden gestellt, ob man sich bei den Einrichtungskosten von ca. 50.000,00 in Form einer Subvention beteiligen könnte. Der Gemeinderat vertritt einhellig die Auffassung, dass man die Abrechnung nach dem Einwohnergleichwerteschlüssel (Einwohner der Region des westl. Mittelgebirge, Quelle: Statistik 2012) mit dem Ausgangsbasisbetrag von 30.000. heranziehen sollte. 6

Muttereralmbahn: 1/6 der Kosten für die Übertragungskosten Zach an die Mutteralmbahnen wurden uns vorgeschrieben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 59.850,00, der Anteil der Gemeinde Mutters 9.975,00. Letztes Jahr wurde ein Österreich Bild am Sonntag zum Thema Bumsenschießen in Mutters erstellt. Der Bürgermeister konnte die Produktionsfirma überzeugen, dass Mutters eines der Krippendörfer Tirols ist. Die Produktionsfirma hat in weiterer Folge im Winter gedreht und im Advent 2013 wird ein Österreich Bild am Sonntag zum Thema Krippen in Mutters ausgestrahlt. Die Gemeinde hat sich bei den Produktionskosten mit 3.600,00 beteiligt. Der Tankwagen der FF Mutters weist grobe Mängel auf und muss saniert werden. Ein Kostenangebot wurde bei der Firma Empl eingeholt. Die Bruttokosten für die anfallenden Reparaturarbeiten liegen bei 6.400,00. Der Winterdienst hat in diesem Jahr sehr gut funktioniert. Man höre und staune, es gab keine Beschwerden während des gesamten Winter. Die Kosten für die Räumung lagen im Winter 2011/2012 bei 58.000,00 und im letzten Winter bei 38.317,00. Der Salzverbrauch ging ebenfalls um 2.600,00 zurück. Die Kosten für die Straßenreinigung blieben ident. Der Bürgermeister hat mit der Firma Peer gesprochen. Sie bleibt beim Angebot für den nächsten Winter und würde lediglich die Indexanpassung fordern. Weiters sind Investitionen zu tätigen und die Firma braucht hierzu eine Absicherung. Es wird vorgeschlagen, dass wir für drei weitere Jahre den Winterdienst an die Firma Peer vergeben. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die Vergabe dieser Leistung für weitere drei Jahre an die Firma Peer aus. Für die Indexanpassung ist der VPI 2010 (Ausgangsbasis V/12/V/13) heranzuziehen. Für die Kinderbetreuungseinrichtung wurden alle Gewerke vergeben. Wir liegen im budgetierten Plan. Die budgetierten 951.000,00 sollten gehalten werden können. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die o.a. Lieferungen und Leistungen aus. 8. Bericht des Bürgermeisters; Die Bauherren Schrettl/Freudenthaler würden gerne bei ihrer Anlage in Kreith ein Carport errichten. Der derzeitige Bebauungsplan lässt dieses Bauvorhaben nicht mehr zur. Die Bebauungsdichte müsste erhöht werden auf 0,45. Der Bürgmeister möchte heute einen Grundsatzbeschluss herbeiführen, damit alles weitere in die Wege geleitet werden kann. 7

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für diese Vorgangsweise aus. Die Bauwerber sollen bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen neuen Bebauungsplanentwurf der Gemeinde vorlegen. In dieser Woche ist der Abtretungsvertrag für den Weg Burgstall von der IVB an die Gemeinde Mutters übermittelt worden. Der Vertrag wurde an die Gemeinderatsmitglieder weitergegeben. Im Großen und Ganzen ist alles geregelt, den Preis hat die IVB noch nicht angepasst. Der Bürgermeister schlägt vor, dass der Gemeinderat heute den Vertrag absegnet, jedoch als Forderung die 25.000,00 einbaut. Berichtet wird, dass nun alle drei Gemeinden des Pflege- und Altersheimverbandes die Satzungen in den jeweiligen Gremien beschlossen haben. 9. Personalangelegenheiten; Die Stellenausschreibung für die Kinderbetreuungseinrichtung wurde vor 5 Wochen erledigt. Gesucht werden zwei pädagogische Fachkräfte sowie zwei Assistenzkräfte. Folgende Bewerberinnen werden angestellt: Pädagogische Fachkraft Vormittag mit Leiterfunktion: Nachmittag: Assistenzkräfte Vormittag Nachmittag Evelyn Strickner Maria Tanzer Alexandra Höhsl Angelika Wanker Integrationsversuch im Kindergarten Ab kommenden Herbst findet ein Integrationsversuch im Kindergarten statt. Zwei Kinder müssen ab Herbst sonderpädagogisch betreut werden. Die Kindergartenleitung hat Frau Christine Heller als Stützkraft vorschlagen. Frau Heller ist ausgebildete Tagesmutter und wäre bestens für die Stelle geeignet. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für o.a. Personalangelegenheiten aus. Das Protokoll wird separat verwahrt. 10. Anträge, Anfragen und Allfälliges. Mag. Anton Weber berichtet über den derzeitigen und künftigen Schülerstand in der Volksschule sowie über die derzeitige und künftige Gruppengröße der Kindergartengruppen. 8

Des Weiteren wird berichtet, dass sich für die schulische Nachmittagsbetreuung derzeit 3 Schüler gemeldet haben. Die Anmeldefrist für die alterserweiterte Betreuung endet am 31.05. Die Anmeldung ist derzeit im Gange. Die Anmeldebögen können beim Amtsleiter bezogen werden. GR Gregor Reitmair berichtet über die am 23.04. stattgefundene Sitzung des Verkehrs- und Infrastrukturausschusses betreffend Hauptthema e5 Programm. Konkret wurde bei dieser Sitzung der e5 Katalog und einige Checklisten gemeinsam mit Gerald Flöck, Energie Tirol, überarbeitet. Klar in dieser Sitzung ist auch zum Ausdruck gekommen, dass die Gemeinde künftig bei eigene Bauvorhaben (Zu/Um- und Neubau) besonders großen Wert auf ökologisch und energiesparendes Bauen legen sollte. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für diese Vorgangsweise aus. Mobilitätspreis für Gemeinde Berichtet wird, dass heuer das Land Tirol wieder den Mobilitätspreis für Gemeinden ausgeschrieben hat. Mit bis zu fünf Mobilitätssternen können Gemeinden für außerordentliche Leistungen im Verkehrsbereich ausgezeichnet werden. Die Gemeinden werden bei ihrer Bewerbung von Energie Tirol unterstützt. Anmeldeschluss für heuer ist der 08. Mai 2013. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die Teilnahme bzw. Anmeldung aus. Neuverordnung der Verkehrszeichen Die BH Innsbruck-Land verlangt eine Neuverordnung der Verkehrszeichen im Gemeindegebiet. Hierfür ist ein verkehrstechnisches Gutachten erforderlich. Das Ingenieurbüro für Verkehrswesen Huter Hirschhuber OG hat bereits ein Kostenangebot erstellt. Der Gemeinderat spricht sich für die Einholung eines zweiten Angebotes aus. Parkverbot vor dem Haus Holer Lies Kirchplatz Berichtet wird, dass der Vorplatz vor dem Haus Holer Lies ständig von einem Dauerparker benützt wird. Aus dem Lageplan geht eindeutig hervor, dass die Gp. 1216/2 öffentliches Gut sei und dass das Fahrzeug (VW) auf Gemeindegrund steht und seit Monaten hier als Dauerparker fungiert. Der Gemeinderat spricht sich einstimmig für die Erlassung eines Parkverbotes aus. Vor dem Aufstellen des Vorschriftszeichens wird der Eigentümer des Fahrzeuges darüber informiert. Häuseradressierung Gärberbach/LKW-Verkehrsaufkommen in Gärberbach Hier berichtet GR Gregor Reitmair über einen Schriftverkehr von Walter Jenewein, Gärberbach, betreffend die Problematik der Firmenadressen im Gewerbepark bzw. dem enormen LKW-Verkehrsaufkommen im Ortsteil Gärberbach. Walter Jenewein übt seit Monaten Kritik über die Doppelgleisigkeit einiger Adressen in Gärberbach, zumal die LKW nicht zum Gewerbepark sondern den Ortsteil Gärberbach anfahren und so die Straßenanlagen, Wege, Einfahrten und Brücken beschädigen. 9

Es wurden bereits einige Tafeln aufgestellt bzw. in Auftrag gegeben und bei der Einfahrt Gärberbach errichtet. Die Firmen im Gewerbepark sind an einer Adressenänderung nicht interessiert. Derzeit ist kein Lösungsansatz vorhanden. Walter Jenewein verlangt in diesem Zusammenhang, dass man die Firmen im Gewerbepark schriftlich über die genaue Einhaltung der Adressenbezeichnung informieren sollte. Der Gemeinderat spricht sich einhellig für die Abhaltung eines Arbeitskreises mit den wesentlichsten Vertretern der Firmen, Walter Jenewein, Vertreter von der BH Innsbruck und Vertretern der Gemeinde aus. Die Abwicklung wird an den Verkehrsausschuss delegiert. GR Ing. Johannes Fritz erkundigt sich darüber, wann die Brücke beim Verbindungsweg WA Birchfeld/Sportplatz abgeändert wird. GR Josef Fritz erkundigt sich, ob schon Auswertungsunterlagen vom Geschwindigkeitsmessgerät vorliegen. GR Mag. Florian Graiff berichtet über die letzte Sitzung des Überprüfungsausschusses vom 16.4.2013. Es erfolgte eine genaue Belegsprüfung. Die Prüfung ergab keine Beanstandung. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: Der Schriftführer: 10