Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung

Ähnliche Dokumente
Kommunale Steuerung der Windenergie - LEP IV eröffnet Chancen vor Ort Expertenworkshop der Stiftung Umweltenergierecht

Ermittlung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im Regionalplan Havelland-Fläming 2020 Berücksichtigung der Windhöffigkeit

STADT BAD IBURG Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie V O R E N T W U R F

Die Flächennutzungsplanung als Instrument zur Steuerung von Windkraftanlagen

HERZLICH WILLKOMMEN. Bürgerinformationsveranstaltung Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie am

Arbeitsgemeinschaft des StGB NRW im Regierungsbezirk Arnsberg 4. Mai Planerische Steuerung von Windkraftanlagen

in Niedersachsen Vielfalt als Erfolgsfaktor? Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen bei der Energiewende

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 4

Steuerung der Windkraft im Regionalplan. Erfahrungen aus Nordbayern

Windenergie für Weinheim

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Möglichkeiten und Grenzen der Regionalplanung für die Windenergienutzung Bericht aus der aktuellen Rechtsprechung

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Ausweisung von Windkraftstandorten

Steuerung der Windenergie im Regionalplan

Alte Hansestadt Lemgo - Sachstandsbericht: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Windenergie in der Region Rhein-Neckar: Aktueller Stand der Regionalplanung

Windenergie - Rechtsfragen

Staatssekretär Dr. Thomas Griese. Umweltverträglicher Ausbau der Windenergie

Steuerung von Windenergieanlagen durch Raumordnung und Bauleitplanung Klimaschutz und Energiewende Frühjahrstagung 2012

Fachtagung Ausweisung von Windkonzentrationszonen:

Ausweisung von Konzentrationsflächen für mögliche Windkraft Beratung und Festlegung der Kriterien im Gemeindegebiet

Ausbau der Windenergie in Niedersachsen

Windenergie - ja!? Informationen für Entscheidungsträger im Landkreis Freising Seite 1

1. Die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie nach 5 Abs. 2b BauGB wird beschlossen.

Große Kreisstadt Horb am Neckar - Fachbereich Stadtentwicklung

Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern

BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Steuerung der Standorte von Windenergieanlagen im Außenbereich

Naturschutzfachliche Kriterien für die Ausweisung von Windeignungsgebieten

Windenergie im Kreis Pinneberg Informationen zur Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum III, West

Windenergie in Niedersachsen

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Möglichkeiten und Erfordernisse der raumordnerischen Steuerung der Ansiedlung von Biogasanlagen

Windkraft im Visier Akzeptanz der Windenergie. Landesplanung und Windkraft. Dr. Natalie Scheck Referat: Landesentwicklungsplan, Landesplanung

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

Der Windenergie-Erlass vom

Windkraft im Landkreis Schwäbisch Hall

Die Steuerung raumbedeutsamer Anlagen nach 35 Abs. 3 Satz 2 oder 3 BauGB

Windenergie in der Region SBH und im Raum Spaichingen. Bürgerversammlung Spaichingen Marcel Herzberg, Verbandsdirektor

TEILFORTSCHREIBUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE MORBACH IM TEILBEREICH NUTZUNG DER WINDENERGIE

Der Windenergie substantiell Raum geben Regionalisierte Flächenansätze im niedersächsischen Windenergieerlass

Tourismus in der Planungspraxis. Faktencheck Windenergie und Tourismus Bürgerforum Energieland Hessen

In der Planungsausschusssitzung vom wurde eine Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 Nutzung der Windenergie beschlossen.

Die bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen. Prof. Dr. Thomas Heinicke, FHöV NRW, Duisburg

Planerische Steuerungsmöglichkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen am Beispiel der Industrieregion Mittelfranken

Regionalplan Südostoberbayern Teilfortschreibung Windenergie TOP 5

Rahmenbedingungen zur Windkraft im Saarland

Windenergie in Büchenbronn aus Sicht der Region

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald

Windkraftausbau am Limit Über das Steuerungsinstrument Raumplanung

Alte Hansestadt Lemgo: Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraft

Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) vom

Windenergie: Neue Anlagen und was kommt noch in Freiburg und in der Region?

Der ländliche Raum als Energiestandort - Erneuerbare Energien im Konflikt mit Landschaft und Wohnen

HCU. Universität für Baukunst und Metropolenentwicklung. HafenCity Universität Hamburg

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Energiegipfel vom Vortrag Planungsrecht und Windenergie

Herzlich Willkommen zur Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema Windenergie in der Gemeinde Ascheberg

Teilflächennutzungsplan für den Regionalverband Saarbrücken: Konzentrationszonen für Windenergieanlagen

Häufige Fragestellungen zur Planung von Windvorrangzonen in Rietberg

Teilflächennutzungsplan Windenergie im Stadtgebiet Bad Lippspringe

Stadt Rheda-Wiedenbrück

Begleitung des Ausbaus der Windenergienutzung im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Steuerung der Windenergienutzung im Gemeindegebiet Bestwig

Erfassung von Innenentwicklungspotenzialen in Rheinland-Pfalz innerhalb der Landesstrategie zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme

Vorwort... V. Abkürzungsverzeichnis... XIII. Einleitung... 1

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation

Die Aufgaben der SGD Nord bei der Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz

Stadt Bad Salzuflen: 129. Änderung des Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Axel Priebs (Region Hannover) 2015 Folie 1

1. Hintergrund der Planungen

TOP 3 Einführung einer 10H-Regelung für die Windenergie in Bayern und Auswirkungen auf die laufende Teilfortschreibung Nutzung der Windkraft

Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal

Gesamträumliches Planungskonzept zum Masterplan Erneuerbare Energien der Stadt Herford

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Trier-Land. Teilfortschreibung Windenergie. Verbandsgemeinde Trier-Land Landkreis Trier-Saarburg

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken

Mindestabstände M 1:60.000

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

Raumplanerische Strategien der Standortsteuerung

Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windkraft

Rahmenbedingungen für die 125. FNP-Änderung der Stadt Paderborn. Dr. Andre Unland Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Planung statt Zufall. Dr. Christian Kühnel

Standortalternativenprüfung Windenergie

Methodisches Vorgehen zur Abgrenzung von Windenergiestandorten

IFE Eriksen AG. 11. Juni Regionalplan als Hemmnis der Windenergienutzung?

Regionalplan Südlicher Oberrhein. Kapitel Windenergie 2006

Ergebnisflächen Standortanalyse Windkraft

Flächennutzungsplan Windenergie

Teilregionalplan Windkraft Informationsveranstaltung. am 30. Januar 2017 Albhalle Pfronstetten

14. Oktober 2014 Wind.Energie Mi5eldeutsche Branchentage Regionalplanung und Windenergie Wer kann (will) das noch leisten?

Schleswig-Holstein Der echte Norden

am 15. Februar 2017 Witthauhalle Haigerloch

Herzlich Willkommen. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Steuerung von Windenergieanlagen auf Grundlage einer Potenzialstudie

Transkript:

Windenergie in der kommunalen Praxis Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung Fachtagung der Energieagentur Rheinland Pfalz am 02.12.2013 in Kirchberg Folie 1 Inhalt Steuerung der Windenergienutzung durch Ausweisung von Konzentrationszonen in der Bauleitplanung landesplanerische Vorgaben und Hilfestellungen für den Planvorbehalt erforderliches Vorgehen im Rahmen eines dreistufigen Konzeptes dabei kontinuierliches Prüfen für die Rechtssicherheit Besonderheiten in die Abwägung einbinden Folie 2 1

Teilfortschreibung LEP IV konzeptioneller Ansatz kommunalplanerische Spielräume werden erweitert, deshalb erfolgen landesplanerische Vorgaben nur soweit sie zur Gesamtsteuerung nötig sind erfolgt die Aufteilung der Planungsverantwortung zwischen Regional- und Bauleitplanung Träger der Bauleitplanung sind verantwortlich, sämtliche Belange gerecht gegen- und untereinander abzuwägen. Folie 3 Umsetzung der Teilfortschreibung LEP IV Rundschreiben Windenergie dient als Interpretations-Leitfaden der Teilfortschreibung LEP IV Gutachten zu den landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften dient seit 30.07.2013 der Definition von Ausschlussgebieten Windatlas Rheinland-Pfalz dient sei 17.07.2013 der endgültigen Flächenauswahl aus dem abschließend ermittelten Potential bis November 2014 sind die Regionalpläne an die Vorgaben der Teilfortschreibung des LEP IV anzupassen parallel dazu können die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung tätig werden und Konzentrationszonen für die Windenergienutzung ausweisen Folie 4 2

Flächen für die Windenergienutzung natur- und landschaftsverträglich sichern Ebene der Bauleitplanung Im Rahmen der Bauleitplanung können zusätzliche Ausschlüsse aufgrund weiterer normativer Kriterien wie auch auf der Grundlage der den Planungsträgern gesetzlich eingeräumten Abwägungskompetenz vorgenommen werden. Folie 5 Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Windenergieanlagen sind privilegierte Vorhaben im Außenbereich ( 35 Abs. 1, Nr. 5) Planungsträger können durch Ausweisung von Konzentrationszonen die restliche Fläche ihres Planungsraums von der Windenergienutzung ausschließen ( 35 Abs. 3, S. 3) das planerische Vorgehen unterscheidet sich von der übrigen Bauleitplanung Gesamtkonzept statt gezielter Flächenauswahl Folie 6 3

Voraussetzungen für einen rechtssicheren Planvorbehalt schlüssiges, in sich stimmiges Gesamtkonzept nachvollziehbare Abwägung aller beachtlichen Belange der Privilegierung ist in substanzieller Weise Raum zu verschaffen gebietsscharfe Ausweisung von Konzentrationszonen Planungsziel abschließende Steuerung der Windenergienutzung Vermeiden von Einzelanlagen außerhalb der Konzentrationszonen Folie 7 Durch die Rechtsprechung empfohlene Vorgehensweise alles ausschließen, was auszuschließen ist aber nur normative und belastbar begründete Ausschlusskriterien alles abwägen, was abzuwägen geht aber kein Pauschalausschluss bei zunehmender Konfliktdichte, sondern grundsätzlich nur argumentative Abwägung Ansätze, die eine Überfrachtung abfedern 1. Priorität - vorhandene Standorte mit Potential 2. Priorität - zur Kooperation geeignete Standorte Folie 8 4

Arbeitsschritt I von III alle Flächen herausfiltern, die durch normative Kriterien begründet ausgeschlossen werden können Die Kriterien sind verbindlich und anzuwenden Ein Abstufen zu weichen Kriterien, die der Abwägung des Planungsträgers zugänglich sind, ist unzulässig Folie 9 normative Ausschlusskriterien als belastbare Ausschlussgründe Abstände zur Wohnnutzung, Gewerbe und Freizeiteinrichtungen militärische Liegenschaften Versorgungsflächen Verkehr und Freileitungen (inkl. Abständen) umweltrelevante Kriterien (z.b. Naturschutzgebiete) Artenschutz Wasserschutzgebiete I Rohstoffsicherung Folie 10 5

Arbeitsschritt I von III alle Flächen herausfiltern, die durch normative Kriterien begründet ausgeschlossen werden können Ausschluss von Kleinstflächen (< 5 ha) kann am Ende des Arbeitsschrittes erfolgen unzulässig ist in diesem Arbeitsschritt der Ausschluss über eine Untergrenze oder einen Mindestwert der Windgeschwindigkeit unzulässig ist die Anwendung der sogenannten weichen Kriterien Folie 11 Arbeitsschritt II von III dient der Absicherung der endgültigen Flächenauswahl im Arbeitsschritt III d.h. durch begründeten Ausschluss oder jeweilige Einzelfallprüfung absichern, ob sich der Belang der Windenergienutzung gegen alle anderen durchsetzen können wird z.b. über den Grad der Konfliktdichte durch Überlagerung weicher Kriterien (FFH plus Naturpark, Landschaftsschutz, Wasserschutzgebiet II und III) wichtig Pauschalausschluss z.b. bei 3 oder 5 Kriterien ist unzulässig der Windenergienutzung ist substantiell Raum zu verschaffen Folie 12 6

Arbeitsschritt III von III dient der endgültigen Flächendefinition begründete Auswahl von Flächen aus dem verbleibenden Potential Windhöffigkeit darf in diesem Schritt berücksichtigt werden (Ausschluss von tatsächlich unwirtschaftlichen Standorten, Auswahl der windhöffigsten Flächen aus dem verbliebenen Potential) bei diesem Schritt ist erneut zu prüfen und sicherzustellen, dass ausreichend Fläche für die Windenergienutzung bereitgestellt wird Folie 13 Konzentration erfordert Mindestgrößen Richtwert: 1 MW = 5 ha 1 WEA = 2 2,4 MW = 10 12 ha 1 WEA = 3 3,4 MW = 15 17 ha 2 WEA = 2 2,4 MW = 20 24 ha 2 WEA = 3 3,4 MW = 30 34 ha 3 WEA = 2 2,4 MW = 30 36 ha 3 WEA = 3 3,4 MW = 45 51 ha Untergrenze: 30 ha Kriterien einheitlich im gesamten Planungsgebiet anwenden Folie 14 7

planungsraumbezogene Besonderheit In die Abwägung ist alles einzustellen, was nach Lage der Dinge hätte bekannt sein müssen Artenschutz Vogelzug Folie 15 Folie 16 8

Zusammenfassung zur Vorgehensweise alles ausschließen, was auszuschließen ist aber nur normative und belastbar begründete Ausschlusskriterien alles abwägen, was ab zu wägen geht aber kein Pauschalausschluss bei zunehmender Konfliktdichte, sondern grundsätzlich nur argumentative Abwägung Ansätze, die eine Überfrachtung abfedern 1. Priorität - vorhandene Standorte mit Potential 2. Priorität - zur Kooperation geeignete Standorte Folie 17 Fachtagung Windenergie in der kommunalen Praxis Energieagentur Rheinland-Pfalz Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Christiane Donnerstag Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Abteilung Energie und Strahlenschutz Referat Grundsatzfragen der Energiewende, Erneuerbare Energien, Energiewirtschaft 06131 / 16-2673 christiane.donnerstag@mwkel.rlp.de Folie 18 9