Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2013 von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v.

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Transkript:

Antworten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl 2013 von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 1. Wahlrecht Wie stehen Sie zu dem Wahlrechtsausschluss? Wir sind auch der Meinung, dass der Ausschluss von bestimmten Menschen mit Behinderung der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht. Werden Sie sich für eine Streichung des Wahlrechtsauschlusses in 13 Nr. 2 Bundeswahlgesetz einsetzen? Wir haben bereits im Januar ein Gesetz zur Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses vorgeschlagen. Es ist auf der Bundestags-Drucksache Nummer 17/12068 zu finden. Leider haben es die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP abgelehnt. Wir werden aber weiter für die Abschaffung kämpfen. 2. Betreuungsrecht Wie werden Sie gewährleisten, dass der Vorrang der Unterstützung bei der Betreuung sichergestellt wird und auch für Menschen mit schweren Behinderungen gilt? Wie werden Sie sicherstellen, dass stellvertretendes Handeln des Betreuers nur als ultima ratio zum Einsatz kommt? Die beiden Fragen werden im Folgenden zusammenhängend beantwortet: Wir werden die rechtliche Assistenz als neue Form der Assistenz einführen. Wir werden den Anspruch auf Unterstützung beim Erledigen von Geschäften und beim Treffen von Entscheidungen im Sozialrecht stärken. Die Sozialhilfeträger, die Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine müssen in regionalen Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten und die vorhandenen und neu zu schaffenden Angebote koordinieren. 3. Barrierefreiheit, auch für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung! Was möchten Sie tun, um Grundlagenwissen zum Thema Barrierefreiheit für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zu generieren? Zu Fragen, in denen Forschungsbedarf besteht, werden wir entsprechende Projekte fördern. Darüber hinaus wollen wir die Verbreitung entsprechender Kenntnisse unterstützen. Beides kann aber nicht alleinige Aufgabe des Staates sein. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei einer Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetztes eine verbindliche Anspruchsregelung in Bezug auf die Verwendung der Leichten Sprache getroffen wird? Ja. Wie wollen Sie sicherstellen, dass Informationen des Bundes z. B. auf der Website und in den Printmedien der Bundesregierung in Zukunft auch für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung barrierefrei zugänglich sind? Die BITV2.0 (Verordnung über Barrierefreiheit im Internet) verlangt bereits den Einsatz Leichter Sprache. Wir werden für eine schnelle Umsetzung sorgen. Außerdem werden wir innerhalb der Bundesregierung darauf dringen, mehr in Leichter Sprache zu veröffentlichen.

Die in 5 BGG vorgesehenen Zielvereinbarung haben bisher keine durchschlagende Wirkung gezeigt. Werden Sie verbindliche Regelungen schaffen, um auch in der Privatwirtschaft die Herstellung von Barrierefreiheit durchzusetzen? Wir wollen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erweitern, um Diskriminierungen in allen Bereichen der Privatwirtschaft zu verhindern. Dadurch wird Barrierefreiheit gefördert. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wird zurzeit evaluiert. Je nachdem, wie das Ergebnis ausfällt, werden wir die Regeln für Zielvereinbarungen verändern. Welche Instrumente müssten ergriffen oder weiterentwickelt werden, damit die Forderung nach Barrierefreiheit mehr Durchschlagskraft entfaltet? In den Antworten bisher ist schon vieles beschrieben. Zusätzlich müssen alle Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sowie die Förderprogramme des Bundes daraufhin überprüft werden, ob sie Barrierefreiheit fördern oder behindern, und wenn nötig angepasst werden. In einigen Bereichen sind neue Förderprogramme notwendig. 4. Frühförderung Welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich, damit bundesweit eine einheitliche Leistungserbringung mit ausreichender Finanzierung der Komplexleistung Frühförderung sichergestellt wird? Wir werden zum einen die Nachrang-Klausel in 7 SGB IX in eine Vorrangklausel umkehren und diejenigen Vorgaben in anderen Sozialgesetzbüchern, die dem Geist des SGB IX widersprechen, ändern. Zudem werden wir prüfen, ob die Einführung eines verbindlichen Schiedsverfahrens zur Lösung der Probleme beitragen kann. 5. Pflege Wie sieht Ihre Agenda zur Pflegeversicherung aus? Durch welche Bausteine wollen Sie die Pflegeversicherung zukunftsfähig machen? Wir wollen den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff schnellstmöglich einführen, um der Benachteiligung bestimmter Personengruppen und der Defizitorientierung ein Ende zu setzen. Zur Sicherung qualitativ hochwertiger Pflege wollen wir die grüne Bürgerversicherung auch für die Pflege einführen. Dies bedeutet die Aufhebung der Trennung zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, die bereits heute die gleichen Leistungen erbringen, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sowie die Einbeziehung aller Einkommensarten in die Beitragsbemessungsgrundlage. Damit lassen sich die Ausgaben zur angemessenen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs um 15% ausweiten sowie werterhaltend dynamisieren und gleichzeitig die Beitragssätze kurzfristig senken und langfristig stabilisieren. Wir wollen die Pflegeberufe attraktiver machen, indem wir die Ausbildung reformieren und mehr Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung eröffnen. Das Spektrum unterschiedlicher Formen von Pflege, Begleitung, Unterstützung, Assistenz und Tagesstrukturierung muss erweitert werden. Für pflegende Angehörige wollen wir einen Rechtsanspruch auf eine dreimonatige Pflegezeit einführen, die z.b. zur Organisation eines langfristigen Pflegearrangements oder zur Sterbebegleitung genutzt werden kann. Während dessen soll eine Lohnersatzleistung von bis zu 1000 Euro monatlich gezahlt werden. Danach besteht ein Anspruch auf Rückkehr in den bisherigen Beruf.

6. Bundesteilhabegesetz Was sind Ihre Ziele im Hinblick auf das neue Bundesleistungsgesetz? Wir werden auf die schnelle Weiterentwicklung des SGB IX zu einem echten Teilhabeleistungsgesetz drängen. In einem ersten Schritt sollen die Leistungen der bisherigen Eingliederungshilfe davon erfasst werden. Dabei ist für uns selbstverständlich, dass die Leistungen zur Teilhabe unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Leistungsbezieher und deren Angehörigen erbracht werden. Die Leistungen müssen personenzentriert erbracht werden und den individuellen Bedarf decken, der mithilfe eines bundeseinheitlichen, an der ICF orientierten Verfahren festgelegt werden muss. Mittel- bis langfristig streben wir an, dass alle Leistungen zur Teilhabe aus einer Hand erbracht werden. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgelöst und künftig unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Einzelnen erbracht werden? Ja. Werden Sie sich dafür einsetzen, ein ergänzendes, anrechnungsfreies Teilhabegeld einzuführen, dass diesen Unschärfen bei der Leistungsbemessung Rechnung trägt? Wir unterstützen die Forderung nach einem Teilhabegeld, das ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt und nicht auf andere Ansprüche angerechnet werden soll. Der Kreis der Berechtigten, die Höhe und die Staffelung der Leistung müssen dabei so gewählt sein, dass damit tatsächlich Nachteile finanziell ausgeglichen werden können. Gleichzeitig kann ein pauschaler Betrag Nachteile nicht besonders differenziert ausgleichen. Aus diesem Grund muss zeitgleich mit der Einführung eines Teilhabegeldes das System der Bedarfsfeststellung ICF-orientiert überarbeitet und bundesweit gültig werden. Wie sich die Kombination aus Teilhabegeld und anderen individuell bedarfsdeckenden Leistungen darstellt, wird sich in der politischen Auseinandersetzung zeigen und sich auch anhand der vorhandenen Ressourcen entscheiden. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie, damit künftig Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft flexibel und unabhängig vom Ort der Leistungserbringung erbracht werden können? Es ist unser Ziel, dass viele Menschen, die heute noch in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Hierzu bedarf es der Ausweitung der Unterstützten Beschäftigung, dauerhafter Lohnkostenzuschüsse und der Verzahnung der Leistungen des SGB III und der Eingliederungshilfe (Budget für Arbeit). Wie kann ihrer Meinung nach ein Entlohnungsmodell in der WfbM aussehen, das für Menschen mit Behinderungen ein existenzsicherndes Einkommen sicherstellt? Wir setzen uns grundsätzlich für faire, existenzsichernde Löhne ein. Bei der Situation von Werkstattbeschäftigten ist jedoch folgendes zu beachten: Ein Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte würde zunächst nur die Ausgaben für Grundsicherung senken. Aufgrund ihrer Struktur wären viele WfbM nicht in der Lage, die Mittel zu erwirtschaften, um allen Beschäftigten existenzsichernde Löhne zu zahlen. Dies kann zu einer Verschiebung der, in unseren Augen fragwürdigen, Grenze der Werkstattfähigkeit führen und mehr Menschen als bisher von dieser Möglichkeit der Teilhabe am Arbeitsleben ausschließen. Ein Mindestlohn o.ä. für WfbM-Beschäftigte wäre daher nicht zielführend. Stattdessen wollen wir mit dem Budget für Arbeit deutlich mehr Menschen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen, für den wir einen gesetzlichen Mindestlohn von anfangs 8,50 einführen werden. Der Übergang von der WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt muss zur Regel werden.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich der Bund an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligt und dass diese Gelder auch tatsächlich den Menschen mit Behinderung zu Gute kommen? Ja. Dies muss aber mit der Möglichkeit einhergehen, Einfluss auf die Struktur der Leistungen zu nehmen. Wahl-Prüfsteine von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir finden es falsch, dass nicht alle Menschen wählen dürfen. Wir haben schon im Januar ein Gesetz vorgeschlagen. Das Gesetz sagte, alle Menschen mit Behinderungen dürfen wählen. CDU, CSU und FDP wollten das Gesetz nicht. In der UN-Konvention steht in Artikel 12: Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben selbst bestimmen. Egal, wie schwer sie behindert sind. Das ist in Deutschland noch nicht so. Das muss sich ändern. 2. Betreuungs-Recht Was werden Sie tun, damit Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können? Wie wollen Sie erreichen, dass Betreuer dabei helfen, damit Menschen mit Behinderung selbst entscheiden? dass Betreuer nur alleine entscheiden, wenn es gar nicht anders geht? Wir wollen eine neue Art der Unterstützung. Sie heißt rechtliche Assistenz. Dabei sollen Unterstützer Menschen mit Lernschwierigkeiten helfen, Dinge selbst zu entscheiden. Damit das klappt, muss das Sozial-Recht geändert werden. Außerdem müssen Sozial-Ämter, Betreuungs-Ämter, Betreuer und Unterstützer besser zusammen arbeiten. 3. Barriere-Freiheit Was möchten Sie tun, damit alle verstehen, was Barriere-Freiheit für Menschen mit geistiger Behinderung ist? Was werden Sie tun, damit es überall Leichte Sprache gibt: bei allen Informationen der Regierung, in Broschüren und auf Internet-Seiten, auch bei Firmen, in Läden und Restaurants? Es gibt schon eine Regel für die Internet-Seiten der Regierung. Dort steht, es muss auch Internet-Seiten in Leichter Sprache geben. Die Abkürzung der Regel heißt BITV2.0. Wir wollen sie schnell umsetzen. Wir wollen, dass die Regierung viele Texte in Leichte Sprache übersetzt. Wir wollen Firmen, Läden und Restaurants verbieten, Menschen mit Behinderungen zu benachteiligen. Dann müssen sie auch Leichte Sprache verwenden. 4. Früh-Förderung Was wollen Sie tun, damit überall in Deutschland Kinder mit Behinderung gute Früh- Förderung bekommen.

Wir wollen das SGB IX ändern. Das SGB IX soll auch gelten, wenn zum Beispiel das Gesetz für die Kranken-Versicherung etwas anderes sagt als das SGB IX. Wir wollen auch die Gesetze ändern, die etwas anderes sagen als das SGB IX. 5. Pflege Wie wollen Sie die Pflege-Versicherung verbessern? Was wollen Sie tun, damit die Pflege-Versicherung auch in Zukunft genug Geld hat? Heute gibt es zwei Arten der Pflege-Versicherung. Wir wollen nur noch eine Art. Das nennt man Bürger-Versicherung. Die Bürger-Versicherung muss jeden Menschen nehmen. Menschen, die viel verdienen, müssen mehr an die Pflege-Versicherung zahlen. 6. Bundes-Teilhabe-Gesetz Welche Ziele haben Sie für das neue Bundes-Leistungs-Gesetz? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Eingliederungs-Hilfe immer gleich ist. Egal wie viel Geld eine Familie hat? Wir wollen ein Bundes-Leistungs-Gesetz, dass jedem die Hilfe gibt, die er braucht. Es darf keinen Unterschied machen, wie viel Geld die Familie hat. Werden Sie sich für eine Teilhabe-Geld einsetzen? Ein Teilhabe-Geld, dass jeder Menschen mit Behinderung bekommt? Dass nicht an anderer Stelle wieder abgezogen wird? Wir wollen ein Teilhabe-Geld, das nicht von anderen Stellen wieder abgezogen wird. Wir haben aber noch nicht entschieden, wer wie viel Geld bekommen soll. Was wollen Sie tun, damit überall Eingliederungs-Hilfe zur Arbeit gezahlt wird? Ganz egal, ob jemand in einer Werkstatt arbeitet oder woanders? W ir wollen, dass Menschen mit Behinderungen auch woanders Eingliederungs- Hilfe zur Arbeit bekommen. Wir werden die Regeln der Eingliederungshilfe und der Agentur für Arbeit ändern, damit das geht. Was wollen Sie tun, dass Menschen mit Behinderung in der Werkstatt genug Geld zum Leben bekommen? Das ist eine schwierige Frage. Wir wollen, dass jeder genug Geld zum Leben bekommt. Wenn der Lohn in der Werkstatt steigen soll, muss die Werkstatt mehr Geld verdienen. Dann kann sie Leuten, die nicht viel arbeiten können, vielleicht keinen Platz mehr geben. Das wollen wir nicht. Wir finden es besser, wenn so viele Menschen mit Behinderungen wie möglich in normalen Firmen arbeiten. Dort soll es Mindest-Löhne geben. Sind Sie dafür, dass die Bundes-Regierung Geld dazu gibt? Und was wollen Sie tun, dass das Geld auch bei den Menschen mit Behinderung ankommt? Die Bundes-Regierung muss Geld für das Bundes-Leistungs-Gesetz geben. Wir überlegen noch, wie das am besten geht.