Bestandsübertragung rechtliche Fallstricke RA André Molter, Syndikus VDVM Vermittlertreff der Handelskammer Hamburg, 5. November 2015
Agenda Folie 2 Agenda Allgemeines Übertragungswege Asset Deal vs Share Deal Bewertung Weitere Vertragspunkte Zusammenfassung
Allgemeines Folie 3 Gründe für Unternehmensnachfolgen Altersbedingt, demografische Entwicklung Notsituationen wie Krankheit, Unfall, Tod des Inhabers Wettbewerbsvorteile durch größere Bestände gesucht Existenzgründung/ -aufbau
Allgemeines Folie 4 Was soll übertragen werden? Bestand Gesellschaftsanteile Anteile von Kapitalgesellschaften (z.b. GmbH) Anteile von Personengesellschaften (z.b. KG) Geschäftsgebäude, sonstige Vermögenswerte
Agenda Folie 5 Agenda Allgemeines Übertragungswege Asset Deal vs Share Deal Bewertung Weitere Vertragspunkte Zusammenfassung
Übertragungsweg Asset Deal Folie 6 Bestandsübertragung Was heißt Bestand? VM hat kein Eigentum am Bestand an Versicherungsverträgen, Bestand gehört VR ( 14 VAG) VM ist Dritter Veräußert wird die Möglichkeit aus bestehenden Kundenbeziehungen des VM Courtagen zu erzielen Bestandscourtage/ Neugeschäft Maklerverträge und Vollmachten
Übertragungsweg Asset Deal Folie 7 Asset Deal - Einzelübertragung Vorteile bei Asset Deal Einzelne Verträge können grundsätzlich übertragen werden Es wird nicht die Katze im Sack gekauft Nachteile bei Asset Deal Courtageansprüche werden einzeln abgetreten Genaue Bestimmung erforderlich Keine einseitige Übertragung möglich Zustimmung der Kunden erforderlich Datenschutz beachten 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen Vorwegnahme der Zustimmung der KD im Maklervertrag möglich? GDV Code of Conduct Datenschutz Art. 20
Übertragungsweg Asset Deal Folie 8 Asset Deal Folgen Courtagezusagen der VR gehen nicht über, Erwerber benötigt eigene CZ/ Zustimmung des VR Ggf. hat der Erwerber bereits CZ mit dem VR oder neue CZ erforderlich Steuersituation beachten, hat Einfluss auf den Kaufpreis Bestandsveräußerung zum Teil über Prozessvereinbarung, Erwerber erhält Untervollmacht des Verkäufers
Übertragungsweg Share Deal Folie 9 Share Deal (Anteilserwerb) Übertragung der Gesellschaftsanteile des Unternehmens Es gehen alle Rechte und Pflichten über Vorteile: Recht einfache Vertragsgestaltung im Hinblick auf den Kaufgegenstand idr vergleichsweise zügige Abwicklung (bei GmbH) Keine Zustimmung der Kunden erforderlich Datenschutz unproblematisch
Übertragungsweg Share Deal Folie 10 Share Deal (Anteilserwerb) Nachteile Übergang aller Pflichten und Risiken kenntnisunabhängig, u.a. auch Steueraltlasten nach 75 AO Verkäufer hat (nur) 5 Jahre Nachhaftung Due-Diligence-Prüfung (= gebotene Sorgfalt) nötig, aber auch vorteilhaft für Käufer Haftungsrisiken erkennen Haftung vertraglich regeln Einfluss auf Kaufpreis Steuersituation beachten, hat Einfluss auf den Kaufpreis Betriebsübergang nach 613a BGB, Arbeitsverhältnisse gehen grundsätzlich über
Übertragungsweg Share Deal Folie 11 Share Deal (Anteilserwerb) Unternehmensträger muss juristische Person sein Was tun bei e.k.? e.k. kann in GmbH ausgegliedert werden ( 152 ff UmwG) auf neue GmbH auf bestehende GmbH Voraussetzungen e.k. muss im Handelsregister eingetragen sein darf nicht überschuldet sein
Übertragungsweg Share Deal Folie 12 Share Deal (Anteilserwerb) Rechtsfolge Vermögen des e.k. geht über auf GmbH Keinerlei Zustimmung erforderlich Wirksam mit Eintragung ins HR Dauer ca. 6 15 Monate
Agenda Folie 13 Agenda Allgemeines Übertragungswege Asset Deal vs Share Deal Bewertung Weitere Vertragspunkte Zusammenfassung
Bestandsbewertung Folie 14 Kennen Sie den Wert Ihres Unternehmens? Situation bei gefundener Nachfolgeregelung Unternehmenswert ermittelt Bestandswert ermittelt Ausgleichsanspruch ermittelt Trotz geregelter Nachfolge wurden Ausgleichsanspruch sowie Bestands- und Unternehmenswerg nur von wenigen bestimmt. Quelle: Studie Nachfolgemanagement im Versicherungsvertrieb Versicherungsforen Leipzig mit Unterstützung der Berufsakademie Dresden, der Q_PERIOR AG und der Fachhochschule Dortmund, Juni 2014
Bestandsbewertung Folie 15 Rechnerische Verfahren zur Bestandsbewertung Ertragswertverfahren Maßgeblich ist der künftig zu erwartende Gewinn (Ertragsprognose) und künftige Bewertung abgezinst auf heutigen Zeitpunkt Umsatzverfahren Gemittelter Jahresumsatz der letzten Jahre x Faktor (je nach Bewertung der Qualität des Bestandes etwa zwischen 1 3) Verfahren bieten Orientierungshilfe
Bestandsbewertung Folie 16 Einflussgrößen bei der Bewertung Anzahl der Kunden Bestandszusammensetzung Kundenstruktur: Anteile an Privat- und Gewerbekunden; Verteilung auf kleine, mittlere und große Unternehmen Altersstruktur bei Privatkunden/ Gewerbekunden Cross-Selling-Möglichkeiten / Vertragsdichte der Kunden Bestandsentwicklung
Bestandsbewertung Folie 17 Einflussgrößen Durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge Schadenquote Präsenz in Region und Zielgruppe Wert Firmenname als Marke Know-How und Bildungsstand der Mitarbeiter EDV-System
Agenda Folie 18 Agenda Allgemeines Übertragungswege Asset Deal vs Share Deal Bewertung Weitere Vertragspunkte Zusammenfassung
Vertragliche Regelungen Folie 19 Es gilt Vieles vertraglich zu regeln Kaufgegenstand Kaufpreis Zahlungsmodalitäten Gewährleistung Mitwirkungspflichten des Veräußerers Auswirkung von Kundenschwund auf den Kaufpreis Datenschutz
Vertragliche Regelungen Folie 20 Es gilt Vieles vertraglich zu regeln Wettbewerbsregeln Schutz vor Rückgewinnung der Kunden durch den Verkäufer Haftungsfragen: Wer übernimmt die Stornohaftung für Altverträge? Wer haftet ab bzw. bis wann für Beratungsfehler? In wieweit wurde VS-HV in Anspruch genommen? Zeitliche Abwicklung
Agenda Folie 21 Agenda Allgemeines Übertragungswege Asset Deal vs Share Deal Bewertung Weitere Vertragspunkte Zusammenfassung
Zusammenfassung Folie 22 Zeit und Planung notwendig Nachfolger finden Welcher Übertragungsweg? steuerliche Aspekte berücksichtigen Kaufpreis ermitteln und abstimmen, Welcher Bewertungsansatz? Diverse vertragliche Regelungen sind zu treffen, u.a. Wettbewerbsfragen Vorbereitungszeit von mind. 3-5 Jahren ratsam Gute Vorbereitung und Gestaltung wirkt sich auf Verkaufserlös aus, mindert Risiken und Streitigkeiten Fachkundige Beratung ratsam über Bestandsbewertung, rechtliche und steuerrechtliche Fragen
Folie 23 Zugabe Rechtsanwalt André Molter Syndikus VDVM Cremon 34 20457 Hamburg Tel.: 040 369820-50 E-Mail: molter@vdvm.de