Optimierung von Hotelinvestments. Hotels steueroptimiert kaufen, betreiben und verkaufen. Joachim Peter Albrecht Richard 27.
|
|
- Bettina Albrecht
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Optimierung von Hotelinvestments Hotels steueroptimiert kaufen, betreiben und verkaufen Joachim Peter Albrecht Richard 27. März 2014
2 Agenda 1 Steueroptimierter Hotelerwerb 3 2 Strukturen für den laufenden Betrieb 16 3 Exit und Besteuerung 24 Folie 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
3 Steueroptimierter Hotelerwerb 1
4 I. Bestimmung der Einkunftsart 1. Grundsatz Eigentümer Pachtvertrag Pächter Grundsatz: Eigentümer erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ( 21 EStG) 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
5 I. Bestimmung der Einkunftsart 2. Rechtsformabhängigkeit a) Bei Pachtverträgen ist die Einkunftsart abhängig von der Rechtsform des Verpächters. Einzelunternehmer GmbH & Co. KG (entprägt) GmbH & Co. KG (gewerblich geprägt) GmbH 21 EStG Vermietung und Verpachtung 21 EStG Vermietung und Verpachtung 15 EStG gewerbliche Einkünfte 8 Abs. 2 KStG gewerbliche Einkünfte keine Gewerbesteuer keine Gewerbesteuer Gewerbesteuer Gewerbesteuer 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
6 I. Bestimmung der Einkunftsart 2. Rechtsformabhängigkeit b) Nutzung der erweiterten Grundbesitzkürzung nach 9 Sätze 2 ff. GewStG Unabhängig von der Rechtsform möglich Voraussetzungen u. a.: - ausschließliche Verwaltung eigenen Grundbesitzes - gemeint ist Grundbesitz im steuerrechtlichen Sinne gemäß 68 BewG: damit wäre insbesondere die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schädlich - es dürfen keine originär gewerblichen Tätigkeiten erbracht werden (wegen Ausschließlichkeit) - es darf keine Betriebsaufspaltung vorliegen 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
7 I. Bestimmung der Einkunftsart 1. Grundsatz Eigentümer Managementvertrag Manager Grundsatz: Eigentümer erzielt gewerbliche Einkünfte ( 15 EStG) keine erweiterte Grundbesitzkürzung möglich, da Tätigkeit originär gewerblich 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
8 II. Erwerb 1. Asset Deal vs. Share Deal a) Asset Deal PRO: einfache Struktur, da nur Grundstückskaufvertrag wenn ein Pachtvertrag besteht, geht dieser über ( 581 Abs. 2 i. V. m. 566 BGB) keine Übernahme von zusätzlichen Risiken, da nicht die Gesellschaft verkauft wird nur eingeschränkte Financial DD und Tax DD erforderlich Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten auf abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter sind in voller Höhe Basis für AfA 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
9 II. Erwerb 1. Asset Deal vs. Share Deal a) Asset Deal CONTRA: andere Verträge als Pachtverträge gehen nicht automatisch auf Käufer über (Management-, Darlehens-, Liefer- und Leistungsverträge); Zustimmung der Gläubiger erforderlich Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt definitiv an ggf. Haftung des Betriebsübernehmers, 75 AO ggf. Neuplatzierung des Hotels am Markt erforderlich 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
10 II. Erwerb 1. Asset Deal vs. Share Deal b) Share Deal PRO: die Vertragsstrukturen in Bezug auf den Hotelbetrieb werden nicht berührt für den Markt ändert sich nichts Möglichkeiten zur Vermeidung der GrESt 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
11 II. Erwerb 1. Asset Deal vs. Share Deal b) Share Deal CONTRA: alle Risiken der Gesellschaft werden übernommen Erweiterte Legal DD (in Bezug auf die Gesellschaft) erforderlich Financial und Tax DD erforderlich 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
12 II. Erwerb 2. GmbH vs. GmbH & Co. KG a) GmbH PRO: ggf. 8b Abs. 1 und Abs. 2 KStG Vermeidung der GrESt kann selbst gesteuert werden; 1 Abs. 3 GrEStG 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
13 II. Erwerb 2. GmbH vs. GmbH & Co. KG a) GmbH CONTRA: aufgedeckte stille Reserven führen nicht zu einer Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage Finanzierungsaufwendungen für die Anschaffung der Anteile werden steuerlich nicht berücksichtigt Verluste sind grundsätzlich in der GmbH gefangen verschärfte Regelungen zur Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen im Vergleich zu Personengesellschaften ( 8a KStG) Transfer von Liquidität auf die Gesellschafterebene ist schwierig hohe formale Anforderungen (zivil- und steuerrechtlich) 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
14 II. Erwerb 2. GmbH vs. GmbH & Co. KG b) GmbH & Co. KG PRO: steuerlich erhöhen die aufgedeckten stillen Reserven die AfA-Bemessungsgrundlage Finanzierungskosten sind steuerlich i. R. v. 4h EStG absetzbar Gestaltungen zur Vermeidung der GrESt sind möglich (Stichwort: Altgesellschafter erforderlich) einfacher Transfer von Liquidität auf die Ebene der Gesellschafter Formale Anforderungen sind deutlich geringer 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
15 II. Erwerb 2. GmbH vs. GmbH & Co. KG b) GmbH & Co. KG CONTRA: keine steuerfreie Veräußerung der Anteile möglich (aber 16 Abs. 4, 34 Abs. 3 EStG) 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
16 Strukturen für den laufenden Betrieb 2
17 I. Perspektivwechsel rechtsformunabhängige Betrachtung Welche praktischen Aspekte sind bei der Vertragsgestaltung zu beachten? Wie werden Konflikte im laufenden Betrieb vermieden? Fokus Managementvertrag/Hybridverträge 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
18 II. Grundlagen für den erfolgreichen Start 1. Beschreibung des Objektes besondere Gebäudebestandteile besondere Außenanlagen FF&E SOE 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
19 II. Grundlagen für den erfolgreichen Start 2. Pre-Opening Definition aller Pre-Opening-Maßnahmen Definition des Budgets Wer verantwortet Infrastrukturen für Pre-Opening-Maßnahmen? 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
20 III. Verantwortlichkeit in Betriebsführung Manager vs. Geschäftsführer Eigentümer-Mitwirkung bei Betriebsführung? Budgetführung Preispositionierung Ergebnisverantwortung? Instandhaltung und Ersatzbeschaffung 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
21 IV. Gestaltungsspielräume des Managers? 1. Rechnungswesen/Controlling Kontenrahmen/USALI Betriebsbuchhaltung vs. Eigentümerbuchhaltung Nutzung "Shared Services Center"? Gestaltung der kurzfristigen Erfolgsrechnung Wer schließt welche (!) Versicherungsverträge ab (Pooling)? zweckmäßiges Reporting für Anlagenbuchhaltung 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
22 IV. Gestaltungsspielräume des Managers? 2. Marketing Cost-Sharing für Vertriebsbüros Marketingpauschalen/-fees Relevanz des Reservierungssystems für die Auslastung 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
23 V. Sicherstellung der Liquidität Inhaber der Bankkonten und Verfügungsbefugnis? Wer trägt Verantwortung für Betriebsmittel? Wird FF&E-Rücklage liquide vorgehalten? 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
24 Exit und Besteuerung 3
25 3. Exit und Besteuerung a) Asset deal PRO: Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter sind AfA-Bemessungsgrundlage Veräußerung mehr als 10 Jahre nach der Anschaffung ist steuerfrei möglich 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
26 3. Exit und Besteuerung a) Asset deal CONTRA: Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter GrEStG nicht vermeidbar 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
27 3. Exit und Besteuerung b) GmbH PRO: ggf. steuerfreie Veräußerung möglich ( 8b Abs. 2 KStG) Gestaltungen zur Vermeidung der GrESt sind möglich 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
28 3. Exit und Besteuerung b) GmbH CONTRA: Erwerber trägt latente Steuerlast Erwerber trägt potenzielle Risiken der Gesellschaft kein "Step up" für den Käufer kein Abzug der Finanzierungsaufwendungen für den Anteilskauf strenge Anforderungen aus rechtlicher und steuerlicher Sicht 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
29 3. Exit und Besteuerung c) GmbH & Co. KG PRO: Erwerber kann Anschaffungskosten steuerlich geltend machen Finanzierungsaufwendungen sind in den Grenzen des 4h EStG abziehbar GrESt kann durch entsprechende Gestaltungen verhindert werden geringere formale Anforderungen 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
30 3. Exit und Besteuerung c) GmbH & Co. KG CONTRA: Veräußerung steuerpflichtig (aber 16 Abs. 4, 34 Abs. 3 EStG) 03/26/2014 TRINAVIS GmbH & Co. KG
31 Kontakt Albrecht Richard T +49(0) F +49(0) albrecht.richard@trinavis.com Joachim Peter T +49(0) F +49 (0) joachim.peter@trinavis.com
32 Kontaktdaten und Informationen Berlin TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cicerostraße Berlin T +49 (0) F +49 (0) info@trinavis.com Essen TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Bamlerstraße 3c Essen T +49 (0) F +49 (0) info@trinavis.com Kiel TRINAVIS GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Küterstraße Kiel T +49 (0) F +49 (0) info@trinavis.com Handelsregister Sitz der Gesellschaft Berlin AG Charlottenburg HRA B Komplementärin TRINAVIS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Sitz der Gesellschaft Berlin AG Charlottenburg HRB B USt-IdNr. DE Geschäftsführer WP/StB Horst-Georg Leifhold RA/WP/StB/Mediator Werner Verdenhalven RA/StB Joachim Peter RA/WP/StB Heidemarie Wagner vbp/stb Thomas Goebel StB Solveig Wickinger WP/StB Albrecht Richard WP Achim Schulte WP/StB Dr. Gunter Franzke RA Eckart Bröcker StB Matthias Gierke WP/StB Martin Lange WP/StB/CPA Knud Oelerking WP/StB Silvia Michel RA/FAfStR Jan Evers RA/StB/FAfStR Dr. Jan Merzrath
Veräußerung von Windenergieanlagen: Steuerliche Folgen, Steuerklauseln im Vertrag. 11. November 2015 Antje Helbig, Steuerberaterin
Veräußerung von Windenergieanlagen: Steuerliche Folgen, Steuerklauseln im Vertrag 11. November 2015 Antje Helbig, Steuerberaterin Inhalt 2 1. Asset Deal 1. Einzelunternehmer 1. Umsatzsteuer 2. Ertragsteuer
MehrSTEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN
STEUERLICHE UND RECHTLICHE GESTALTUNGEN BEI UNTERNEHMENSVERKÄUFEN Referent: Dipl.-Kfm. Harald Braschoß WP, StB Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) Partner der BWLC Partnerschaft, Steuerberatungsgesellschaft
MehrSteuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München
Steuerrechtlich Optimierung von Unternehmenstransaktionen - Donnerstag den 17.07.2014 in München Dr. Ralph Obermeier Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Inhalt: 1. Unternehmenstransaktionen - Steuern
MehrEinkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrUnternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller
Unternehmensübergabe zur Finanzierung des Ruhestandes oder besser selbst vorsorgen? Mag. Markus Schaller Themenübersicht 1. Definition Verpachtung 2. Verpachtung a. Einkünfte b. Betriebsaufgabe durch Verpachtung
MehrGewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher
MehrFONDSGESPRÄCHE STEUERRECHT
FONDSGESPRÄCHE STEUERRECHT Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 19. November 2014 www.bepartners.pro AGENDA WAS STEHT ZUR AUSWAHL? OFFENE FRAGEN PERSONEN- GESELLSCHAFT 2 WAS STEHT ZUR
MehrGeschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
MehrFinanzwirtschaft Wertpapiere
Finanzwirtschaft Wertpapiere 1. Kauf von Dividendenpapieren Aufgabe 1: Kauf von 10 Aktien der X-AG zum Kurs von 120,00 je Stück. Die Gebühren belaufen sich auf 1,08%. a) Die Wertpapiere sollen kurzfristig
MehrDEUTSCH-RUSSISCHE AHK Seminar des Komitees für Rechtsfragen: Joint Venture in Russland :
DEUTSCH-RUSSISCHE AHK Seminar des Komitees für Rechtsfragen: Joint Venture in Russland : Einlage und Nutzung von Immobilien in Joint Venture in Russland Florian Schneider Rechtsanwalt, Partner (Moskau,
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrSanierung und Insolvenz. Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Sanierung und Insolvenz Referenten: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Dipl.-Kfm. Oliver Domning, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Steuerliche Betrachtungen und Problemfälle bei Sanierung und
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrAgenda der 11. Veranstaltung
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern StB Dipl.-Ök.Thorsten Vree PwC Agenda der 11. Veranstaltung Grundlagen Gegenstand der Grunderwerbsteuer
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
Mehrawr Übersicht Referat
Unternehmensnachfolge aus steuerlicher und rechtlicher Sicht Raphael Häring Partner AG für Wirtschaft und Recht, Bern Bern, 4. September 2015 Folie Nr. 1 Übersicht Referat 1. Share AG (Verkauf Aktien)
MehrSteuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.
Steuervorteile nach 7 i EStG für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen Hans-Joachim Beck IVD Bundesverband Leiter Abteilung Steuern 12.11.2014 Baumaßnahmen an einem fertigen vermieteten Gebäude Nachträgliche
MehrVeräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens
Veräußerung eines einzelkaufmännischen Unternehmens I. Grundfall 1. Sachverhalt Einzelkaufmännisches Unternehmen A Anlagevermögen 500.000 Eigenkapital 900.000 Umlaufvermögen 400.000 900.000 900.000 A veräußert
MehrKLAIBER-SCHLEGEL STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG. KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH
STEUERBERATUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNG UNTERNEHMENSBERATUNG KLAIBER-SCHLEGEL Steuerberatungs GmbH Gartenstraße 5 72458 Albstadt Tel. 07431 9379-00 Fax 07431 9379-50 mail@klaiber-schlegel.de www.klaiber-schlegel.de
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
Mehr5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten
28 5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsar ten 5. Besondere Sachverhalte bei Gewinneinkunftsarten Fall 20: Betriebsaufspaltung ( 3 Nr. 40, 12, 15, 18, 19 EStG) Der in Berlin ansässige Steuerberater
MehrPersonengesellschaften in der Insolvenz. Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Prof. Dr. Gerrit Frotscher Seite 1 Fehlende Konvergenz zwischen Zivil-/Insolvenzrecht und Steuerrecht Die Problematik der Personengesellschaft in der Insolvenz liegt in der Unabgestimmtheit von Zivilrecht/Insolvenzrecht
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrEnergiewende richtig Steuern. Kooperationsmodelle unter steuerlichen Gesichtspunkten
Energiewende richtig Steuern Kooperationsmodelle unter steuerlichen Gesichtspunkten Agenda Folie 1 Warum TRINAVIS? 3 2 Hintergrund 6 3 Kooperationsmodelle unter steuerlichen Gesichtspunkten 9 4 Fazit 14
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrPrivate Veräußerungsgeschäfte im Einkommensteuerrecht Hans-Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern IVD Bundesverband Veräußerung eines Grundstücks Grundstück gehört zu einem Betriebsvermögen Gewerbliche
MehrWertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrGestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger
Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
MehrHandelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht
Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
Mehr1. Kaminabend der FP Finanzpartner AG: Die Denkmalschutzimmobilie im Steuerrecht. Regensburg, den 11. Februar 2009
1. Kaminabend der FP Finanzpartner AG: Die Denkmalschutzimmobilie im Steuerrecht Regensburg, den 11. Februar 2009 Ihr Referent Vorstellung Diplom-Finanzwirt Matthias Winkler Steuerberater (Sprachen: Deutsch,
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrKauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen im Lichte der Beratungspraxis. Vortrag WP/StB Stefanie Kinast am 12.
Wirtschaftsprüfung & Beratung PKF INDUSTRIE- UND VERKEHRSTREUHAND GMBH - IVT Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen im Lichte der Beratungspraxis Vortrag
Mehrje Anteil in EUR 5 Abs. 1 Nr. InvStG Betriebsvermögen
Besteuerung der Erträgnisse des Geschäftsjahres 2009/2010 30. September 2010 Datum Ausschüttungsbeschluss: 21.01.2011 LBLux Fonds T.OP Zins AL Ex-Tag: 26.01.2011 LU0226340460 für die in der Bundesrepublik
MehrSteuerberatungsgesellschaft mbh Bericht des Steuerberaters Wohnwertfonds Grillpartzerstraße 18 und Sebnitzer Straße 50 GbR Steuerbescheide 2002-2006 Im Vorjahr berichteten wir davon, dass die Steuerbescheide
MehrWesen der Liquidation
Wesen der Liquidation Auflösungsgründe Gesellschafterbeschlüsse Zeitablauf Gerichtsentscheid Zeitraum Erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum (Abwicklungszeitraum) Merkmale Einstellung
MehrANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM
ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 22.06.2015 www.bepartners.pro AGENDA STEUER INVESTMENT- ANLAGE- VERORDNUNG FAZIT 2 INVESTMENTSTEUERREFORM
MehrVermögensverwaltung in Privatstiftungen
Vermögensverwaltung in Privatstiftungen Freie Hand für den Vorstand oder Einführung von Vorgaben durch die Stifterfamilie? Dr. Bernhard Huber Rechtsanwalt 07. Mai 2012 Grundsätzliche Überlegungen Stiftungserklärungen
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrMerkblatt. Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins
Merkblatt Grundsätze zur Verwendung der Mittel eines gemeinnützigen Vereins A. Satzungsgemäße Verwendung Nach 55 AO dürfen die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke
MehrNeue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer
Neue Besteuerungsform der Zinsen durch die Unternehmensteuerreform - Abgeltungsteuer Der Steuerpflicht unterliegende Einnahmen Neben den bisher bereits nach altem Recht steuerpflichtigen Einnahmen wie
MehrCorporate Finance. Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen
Corporate Finance Sale-and-Lease-Back-Immobilien Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Immobilien in Bewegung bringen Sale-and-Lease-Back-Immobilien Motivation/Transaktion Ihr Unternehmen wächst dynamisch und
MehrBetriebsprüfung: Gibt es eine zwangsweise Besteuerung des Firmenwertes bei der echten Betriebsaufspaltung
Betriebsprüfung: Gibt es eine zwangsweise Besteuerung des Firmenwertes bei der echten Betriebsaufspaltung von WP/StB Dipl.-Kfm. Martin Henkel, Paderborn Im Rahmen der Einrichtung einer echten Betriebaufspaltung
MehrImmobilienbesteuerung
alte Rechtslage (bis. 31.3.2012) - 30 EStG idf vor dem 1. StabG 2012: Grundstücksveräußerungen nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerpflichtig, außer: Eigenheime/Eigentumswohnungen, die
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrUnternehmensübernahme die Gründungsalternative!
Unternehmensübernahme die Gründungsalternative! Dipl.-Kfm. Dirk Hecking Handwerkskammer zu Köln - Kaufmännische Unternehmensberatung Heumarkt 12, 50667 Köln Tel. 0221-2022-229, Fax -413, E-mail: hecking@hwk-koeln.de
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrThe Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht. Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL
The Power of the Crowd Crowd-Investing aus bilanzieller und steuerlicher Sicht Innsbruck, 20. Jänner 2016 JUNGE WIRTSCHAFT TIROL The Power of the Crowd Bilanzierung / Steuern Agenda 1 2 3 4 Bilanzierung
MehrSEB Investment GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 SEB Investment GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft SEB Investment GmbH hat für den
MehrErgebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement
Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2013/1. Erg. Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement Folgende Rechts-
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrGünter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna
Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................
MehrWas Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten
Was Sie in rechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht bei Ihrer Unternehmensnachfolge bedenken sollten Dirk Grigull, Rechtsanwalt in Güstrow Simone Brenner, BDO AG Rostock Güstrow, 25. Februar 2016 Ziele
MehrWTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen
WTS Immobilien Summit Gewerbesteuerliche Chancen und Fallstricke sowie Besonderheiten bei Inbound Investitionen Agenda Gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen - Gewerbesteuersatz - Hinzurechnungstatbestände
MehrSteuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/2015, neue PO Musterlösung
Steuergestaltung durch Rechtsformwahl, WS 2014/201, neue PO Musterlösung 1. Aufgabe Pkt. a) Ermittlung der Steuerbelastung für die GmbH & Co. KG (Gewerbesteuer) Aufgrund der Tatsache, dass bis zum 30.12.14
MehrARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR
ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte
MehrDGVT Ausbildungsakademie
DGVT Ausbildungsakademie Praxisfragen A. Einführung 3 Abgabenordnung Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen
MehrDas Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft bfd-online-seminar Dienstag, 11. März 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr
MehrEditorial für den Monat Februar 2006
Editorial für den Monat Februar 2006 Viele Reformen plant die neue Regierung. Ab 2008 soll die Unternehmensbesteuerung grundlegend reformiert werden. Gestern erst berichtete die NN (Politik, Seite 4) über
MehrSteuerfalle im Alter?
Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen
MehrDie auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.
Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de
MehrBesteuerung von Wohnprojekten
1 I. Ausgangssituation Auswirkungen von Haus-/Wohnprojekten unter Einbeziehung unterschiedlicher Rechtsformen WEG, eg, e.v. Auswirkung HWP unter Einbeziehung unterschiedlicher Finanzierungen Kauf / Pacht
MehrBusinessplan. Softwareunterstützung in der Extremitätenchirurgie. Manuel Mayr. Jürgen Tyka. 14. Juni 2006. Technische Universität München
Softwareunterstützung in der Extremitätenchirurgie Marina Berkovich Manuel Mayr Klaus Lochmann Jürgen Tyka Technische Universität München 14. Juni 2006 Outline Executive Summary 1 Executive Summary State
MehrBetrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte
Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser
MehrEine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien.
Eine Baufinanzierung dient dem Erwerb von Immobilien. Damit ist sie eine Form der langfristigen Kapitalanlage und dient zugleich der kurzfristig beginnenden Nutzung von Wohneigentum. 2011 Wolters Kluwer
MehrErmittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst
Newsletter März 2005 Ermittlung von Tantiemen mittels Excel-Zielwertsuche für Bemessungsgrundlagen nach Gewerbesteuer und nach der Tantieme selbst Die Ermittlung von Tantiemen, deren Bemessungsgrundlage
MehrSteuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen
Steuerliche Folgen der Übertragung von Pensionszusagen I. Gründe für eine Ablösung, Abfindung oder Übertragung II. Verzicht III. Abfindung IV. Übertragung auf einen Pensionsfonds V. Übertragung auf neu
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDie Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung. Nittendorf, den 28.
Die Umwelt schützen und Steuervorteile nutzen: Photovoltaikanlagen und ihre steuerliche Behandlung Nittendorf, den 28. Oktober 2010 Nur zwei Dinge sind uns auf dieser Welt sicher: der Tod und die Steuer
MehrDipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB
Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:
MehrSPK Unternehmensberatung GmbH. Informationsabend 09.06.2015. Problemfälle in der Unternehmensnachfolge
SPK Unternehmensberatung GmbH Informationsabend 09.06.2015 Problemfälle in der Unternehmensnachfolge SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 1 SPK Unternehmensberatung GmbH Seite 2 Die 4 Säulen Die 4 Unternehmensbereiche
MehrAlternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen
Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrEinkommensteuer-Kurzinformation Nr. 2015/6
Finanzministerium Postfach 7127 24171 Kiel Finanzämter des Landes Schleswig-Holstein Bildungszentrum Groß- und Konzernbetriebsprüfung beim Finanzamt Kiel-Nord Redaktion: Matthias Mausolf matthias.mausolf@fimi.landsh.de
Mehr7. Hamburger Fondsgespräche
7. Hamburger Fondsgespräche Transaktionen I: Unliebsame steuerliche Überraschungen Hamburg, 6.November 2014 Dr. Sebastian Gocksch Ausgangsfall: Exit LuxCo-Struktur (sell-side) These LuxCo I Exit Level
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1
Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrNeues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrRechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung
Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform
MehrBERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
MehrBasiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Basiswissen Vor den Klausuren noch einmal durcharbeiten! Kein Anspruch auf Vollständigkeit Besteuerung von Dividenden gem. 20 Abs. 1 EStG 1 Bei natürlichen Personen 1.1 Im Privatvermögen Einkünfte aus
MehrFinanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung
Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie
MehrInformationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien
Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch
MehrOberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Gert Müller-Gatermann Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der
MehrSwiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)
PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Swiss Finance & Property Funds AG Zürich / Schweiz Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Swiss Finance
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
Mehr