Österreich 7. Juli 2013 Seite 22

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Österreich 7. Juli 2013 Seite 22 Aus den Bezirken BREAKING NEWS Alpine: Verein warnt vor Baustellen-Übernahme Salzburg. Seit der Pleite der Alpine wird um die Übernahme der Baustellen verhandelt. Nun verweist der Verein Archimedes darauf, dass bei Landes-oder Gemeindebaustellen solche Übernahmen nicht möglich sind. Diese wären neu auszuschreiben.

ORF Salzburg 6. Juli 2013 Online Verein warnt vor Alpine- Neuausschreibungen Im Verfahren um die Milliarden-Pleite des Baukonzerns Alpine warnt der Verein Archimedes die öffentliche Hand davor, Baustellen ohne neuerliche Ausschreibung weiterzugeben. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, für Sauberkeit bei öffentlichen Ausschreibungen zu sorgen. Seit Tagen verhandelt Alpine-Masseverwalter Stefan Riel mit Interessenten über die Übernahme von Baustellen der Alpine. Bei Landes- oder Gemeindebaustellen sei eine solche Übernahme durch eine andere Baufirma nicht möglich. Darauf verweist der Verein Archimedes. Die Juristen des Vereins vertreten die Auffassung, dass die Bauarbeiten auch bei schon begonnen Baulosen neu auszuschreiben sind. Ein Eintritt von anderen Firmen in die Alpine- Verträge sei rechtlich nicht möglich. Sollten diese Bestimmungen missachtet werden, könne die Vergabebehörde hohe Strafen verhängen. Keine neue Vergabe in Saalfelden Im Fall der Verkehrslösung für Saalfelden mit Kreisverkehr-Erweiterung und zusätzichen Fahrstreifen wird die Landesbaudirektion dennoch kein neues Vergabeverfahren durchführen. Vorgesehen ist, mit der Baufirma Swietelsky zu verhandeln, ob das Unternehmen bereit ist, den Auftrag zu den selben Konditionen wie Alpine zu erfüllen. Nach Meinung der Experten des Landes sei diese Vorgangsweise völlig korrekt. Andere Alpine- Aufräge, etwa die Brücken-Sanierungen im Pinzgau, werden hingegen neu ausgeschrieben. Link zum Artikel: http://salzburg.orf.at/news/stories/2591900/

derstandard.at 5. Juli 2013 Online Öffentliche Alpine-Bauten vor Neuausschreibung 5. Juli 2013, 14:06 Nur Aufträge in Arbeitsgemeinschaften und kleine Restarbeiten kommen ohne Neuausschreibung aus Wien/Wals - Die Übernahme von Baustellen der insolventen Alpine durch andere Baufirmen wird vor allem bei öffentlichen Aufträgen kaum ohne Neuausschreibung möglich sein. Das Bundesvergabegesetz biete zwar Möglichkeiten, kleinere Restarbeiten unbürokratisch zu vergeben, grundsätzlich müssten offene Bauarbeiten aber neu ausgeschrieben werden, erklärte die Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) am Freitag in einer Aussendung und verwies dabei auf Aussagen von Vergaberechtsexperten. Gesetz verpflichtet Davon ausgenommen seien nur Projekte, bei denen die Bauausführung in Form einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt: Hier haften alle Partner solidarisch für die vertragsgemäße Fertigstellung und übernehmen im Insolvenzfall anteilig alle Rechte und Pflichten des insolventen Unternehmens. Weil die Vorteile von Bau-Arbeitsgemeinschaften für alle Beteiligten offensichtlich seien, fordert die VIBÖ, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften rechtlich zu erleichtern. Sie schlägt vor, die mit der Kartellgesetznovelle 2002 ausgelaufene Freistellungsverordnung für Bau-Arbeitsgemeinschaften wieder einzuführen oder zumindest klarzustellen, dass Bau-Arbeitsgemeinschaften als Fall einer "gemeinsamen Produktion" im Sinne der Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission zu sehen sind. Auch nach Ansicht des Vereins "Archimedes" (Vereinigung zur Förderung der Lauterkeit im Ausschreibungswesen) können öffentliche Auftraggeber die Baulose nicht einfach von anderen Baufirmen weiterführen lassen. Der Insolvenzverwalter der Alpine Bau GmbH habe den Rücktritt von Bauvorhaben für öffentliche Auftraggeber erklärt, "es besteht daher kein Vertragsverhältnis mehr, in welches ein Dritte eintreten könnte", wird auf Paragraf 21 der Insolvenzverordnung verwiesen. Damit sei laut Bundesvergabegesetz (Paragraf 3ff BVergG06) jeder öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die noch offenen Leistungen neu auszuschreiben. (APA, 5.7.2013) Link zum Artikel: http://derstandard.at/1371171735765/oeffentliche-alpine-auftraege-vor- Neuauschreibung

diepresse.com 5. Juli 2013 Online Alpine: Neuauschreibung für öffentliche Aufträge nötig 05.07.2013 13:58 (DiePresse.com) Es besteht kein Vertragsverhältnis mehr, in welches Dritte eintreten könnten. Nur für ARGE- Aufträge und kleine Restarbeiten bestehen ausnahmen. Die Übernahme von Baustellen der insolventen Alpine durch andere Baufirmen wird vor allem bei öffentlichen Aufträgen kaum ohne Neuausschreibung möglich sein. Das Bundesvergabegesetz biete zwar Möglichkeiten, kleinere Restarbeiten unbürokratisch zu vergeben, grundsätzlich müssten offene Bauarbeiten aber neu ausgeschrieben werden, erklärte die VIBÖ (Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs) am Freitag in einer Aussendung und verwies dabei auf Aussagen von Vergaberechtsexperten. Davon ausgenommen seien nur Projekte, bei denen die Bauausführung in Form einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt: Hier haften alle Partner solidarisch für die vertragsgemäße Fertigstellung und übernehmen im Insolvenzfall anteilig alle Rechte und Pflichten des insolventen Unternehmens. Weil die Vorteile von Bau-Arbeitsgemeinschaften für alle Beteiligten offensichtlich seien, fordert die VIBÖ, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften rechtlich zu erleichtern. Sie schlägt vor, die mit der Kartellgesetznovelle 2002 ausgelaufene Freistellungsverordnung für Bau-Arbeitsgemeinschaften wieder einzuführen oder zumindest klarzustellen, dass Bau-Arbeitsgemeinschaften als Fall einer "gemeinsamen Produktion" im Sinne der Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission zu sehen sind. Auch nach Ansicht des Vereins "Archimedes" (Vereinigung zur Förderung der Lauterkeit im Ausschreibungswesen) können öffentliche Auftraggeber die Baulose nicht einfach von anderen Baufirmen weiterführen lassen. Der Insolvenzverwalter der Alpine Bau GmbH habe den Rücktritt von Bauvorhaben für öffentliche Auftraggeber erklärt, "es besteht daher kein Vertragsverhältnis mehr, in welches ein Dritte eintreten könnte", wird auf Paragraf 21 der Insolvenzverordnung verwiesen. Damit sei laut Bundesvergabegesetz (Paragraf 3ff BVergG06) jeder öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die noch offenen Leistungen neu auszuschreiben. DiePresse.com Link zum Artikel: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/1427030/alpine_neuauschreibung-fueroeffentliche-auftraege-noetig

vom 05.07.2013, 17:50 Uhr Rechtschaos um Alpine-Baustellen Öffentliche Auftraggeber werden ihre Projekte wohl neu ausschreiben müssen. Wien. (kle) Die jüngste Übernahme von Baustellen der pleitegegangenen Alpine durch andere Baufirmen wirft rechtliche Probleme auf. Handelt es sich bei diesen Bauprojekten um öffentliche Aufträge, wird ohne Neuausschreibung wohl kaum weitergebaut werden können. Das gibt die Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) zu bedenken, sie beruft sich dabei auf Vergaberechtsexperten und warnt vor "allzu viel Euphorie hinsichtlich einer nahtlosen Fortsetzung der Bautätigkeit". Das Bundesvergabegesetz biete zwar Möglichkeiten, kleinere Restarbeiten unbürokratisch zu vergeben, grundsätzlich müssten offene Bauarbeiten aber neu ausgeschrieben werden, heißt es in einer Aussendung der VIBÖ. Davon ausgenommen seien nur Projekte, bei denen die Bauausführung in Form einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) erfolgt: Hier haften alle Partner solidarisch für die vertragsgemäße Fertigstellung und übernehmen im Insolvenzfall anteilig alle Rechte und Pflichten des insolventen Unternehmens. Arge-Bildung erleichtern Auch nach Ansicht des Vereins Archimedes, der "Vereinigung zur Förderung der Lauterkeit im Ausschreibungswesen", können öffentliche Auftraggeber die Baulose nicht einfach von anderen Baufirmen weiterführen lassen. Angesichts der Vorteile von Bau-Arbeitsgemeinschaften für alle Beteiligten fordert die VIBÖ, die Bildung solcher Arbeitsgemeinschaften rechtlich zu erleichtern. URL: http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/559873_rechtschaos-um-alpine-baustellen.html 2013 Wiener Zeitung

APA Austria Presse Agentur 5. Juli 2013 APA-Meldung APA0336 5 WI 0256 II Bau/Insolvenzen/Alpine/Österreich/Salzburg Alpine - Bauindustrie: Neuausschreibung öffentlicher Aufträge nötig Utl.: Ausnahme nur ARGE-Aufträge und kleine Restarbeiten = Wien/Wals (APA) - Die Übernahme von Baustellen der insolventen Alpine durch andere Baufirmen wird vor allem bei öffentlichen Aufträgen kaum ohne Neuausschreibung möglich sein. Das Bundesvergabegesetz biete zwar Möglichkeiten, kleinere Restarbeiten unbürokratisch zu vergeben, grundsätzlich müssten offene Bauarbeiten aber neu ausgeschrieben werden, erklärte die VIBÖ (Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs) am Freitag in einer Aussendung und verwies dabei auf Aussagen von Vergaberechtsexperten. Davon ausgenommen seien nur Projekte, bei denen die Bauausführung in Form einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt: Hier haften alle Partner solidarisch für die vertragsgemäße Fertigstellung und übernehmen im Insolvenzfall anteilig alle Rechte und Pflichten des insolventen Unternehmens. Weil die Vorteile von Bau-Arbeitsgemeinschaften für alle Beteiligten offensichtlich seien, fordert die VIBÖ, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften rechtlich zu erleichtern. Sie schlägt vor, die mit der Kartellgesetznovelle 2002 ausgelaufene Freistellungsverordnung für Bau-Arbeitsgemeinschaften wieder einzuführen oder zumindest klarzustellen, dass Bau-Arbeitsgemeinschaften als Fall einer "gemeinsamen Produktion" im Sinne der Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission zu sehen sind. Auch nach Ansicht des Vereins "Archimedes" (Vereinigung zur Förderung der Lauterkeit im Ausschreibungswesen) können öffentliche Auftraggeber die Baulose nicht einfach von anderen Baufirmen weiterführen lassen. Der Insolvenzverwalter der Alpine Bau GmbH habe den Rücktritt von Bauvorhaben für öffentliche Auftraggeber erklärt, "es besteht daher kein Vertragsverhältnis mehr, in welches ein Dritte eintreten könnte", wird auf Paragraf 21 der Insolvenzverordnung verwiesen. Damit sei laut Bundesvergabegesetz (Paragraf 3ff BVergG06) jeder öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die noch offenen Leistungen neu auszuschreiben. (Schluss) ivn/ggr

Salzburger Nachrichten 5. Juli 2013 Online Der öffentlichen Hand auf die Finger geklopft 05.07.2013 Der Verein Archimedes macht gegen sittenwidrige Ausschreibungen von Bund, Ländern und Gemeinden mobil Auch vor Gericht SALZBURG (SN-alf). Sittenwidrig. Das ist ein Vokabel, das der Salzburger Rechtsanwalt Wolfgang Berger gern verwendet. Vor allem, wenn es um Ausschreibungen geht, die von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Betrieben, die ihnen gehören, durchgeführt werden. Unternehmen, die sich um die Aufträge bewerben, würden oft mit Verträgen konfrontiert, die nicht fair sind. Etwa wenn eine Straßensanierung ausgeschrieben ist und die Länge mit 100 Metern angegeben wird. Das Unternehmen kalkuliert, nennt seinen Preis und im Nachhinein stellt sich heraus, dass das Baulos etwas länger ist, sagt Berger. In vielen Ausschreibungen ist dann ein Passus enthalten, dass die Folgen solcher falschen Vorgaben von den Unternehmen zu verantworten sind, obwohl sie nichts dafür können. Viele Firmen wollen sich das jedenfalls nicht mehr länger gefallen lassen. Berger hat daher mit Gleichgesinnten den Verein Archimedes gegründet. Der soll dafür sorgen, dass Ausschreibungen in Österreich seriöser durchgeführt werden. Und dafür zieht Archimedes auch vor Gericht. Geschäftsführer Dietmar Strele sagt, dass derzeit eine Klage gegen die Stadt Wien anhängig sei. Um von Archimedes zu profitieren, muss man nicht einmal Mitglied des Vereins sein. Auf der Homepage gibt es auch einen öffentlichen Bereich, in dem entsprechende Urteile veröffentlicht werden. Außerdem können auf der Homepage auch anonym Verstöße bei Ausschreibungen angeführt werden. Der Verein kümmert sich dann darum. Aber nicht nur Unternehmen, die sich schlecht behandelt fühlen, wenden sich an Archimedes. Auch Bund, Länder und Gemeinden haben ein Interesse. Viele wollen wissen, wie sie eine Ausschreibung formulieren, damit sie korrekt ist, sagt Berger. Die Mitarbeit in dem Verein ist ehrenamtlich. Bezahlt werden allerdings die Juristen, die die Gutachten erstellen und die Klagen vor Gericht durchfechten. Das Geld stammt von den Mitgliedern, die anonym bleiben wollen. Damit sie keine Nachteile haben, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bewerben. Unser Ziel ist es, dass die Ausschreibungen, die es in Österreich gibt, besser werden und es weniger Missverständnisse gibt. Link zum Artikel: http://search.salzburg.com/news/artikel.html?uri=http%3a%2f%2fsearch.salzburg.com%2fnews%2 Fresource%2Fsn%2Fnews%2Fsn0502_05.07.2013_41-47682446