Wirtschaftsprüfung & Beratung Bilanzierung von Charterverträgen nach dem IFRS-Entwurf für Lease Contracts : Probleme in Sicht? 16. Januar 2014 WP/StB Dr. Dietrich Jacobs
Inhalt A. Leases als Reformprojekt B. Charterverträge als Leases? C. Geplante Bilanzierung von Leases 1. Einordnung 2. Typ A-Verträge 3. Typ B-Verträge D. Fazit
Inhalt A. Leases als Reformprojekt B. Charterverträge als Leases? C. Geplante Bilanzierung von Leases 1. Einordnung 2. Typ A-Verträge 3. Typ B-Verträge D. Fazit
A. Leases als Reformprojekt Zielsetzung: Höhere Qualität der Rechnungslegung Entwicklung eines neuen Bilanzierungsansatzes für den Leasingnehmer, nach dem dieser Vermögenswerte und Schulden aus laufenden Leasingverhältnissen in seiner Bilanz zeigt Gleichzeitige Anpassung der Bilanzierungsregeln für Leasinggeber Erwartetes Inkrafttreten der geplanten Neuerungen
Inhalt A. Leases als Reformprojekt B. Charterverträge als Leases? C. Geplante Bilanzierung von Leases 1. Einordnung 2. Typ A-Verträge 3. Typ B-Verträge D. Fazit
B. Charterverträge als Leases? (1) Bareboatcharter: Durch den Schiffsmietvertrag (Bareboat Charter) wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter ein bestimmtes Seeschiff ohne Besatzung zu überlassen und ihm den Gebrauch dieses Schiffes während der Mietzeit zu gewähren. Reisecharter: Durch den Reisefrachtvertrag wird der Verfrachter verpflichtet, das Gut mit einem bestimmten Schiff [...] auf einer oder mehreren bestimmten Reisen über See zum Bestimmungsort zu befördern und dort dem Empfänger abzuliefern. Zeitcharter: Durch den Zeitchartervertrag wird der Zeitvercharterer verpflichtet, dem Zeitcharterer zu dessen Verwendung ein bestimmtes Seeschiff mit Besatzung auf Zeit zu überlassen und mit diesem Schiff Güter oder Personen zu befördern oder andere vereinbarte Leistungen zu erbringen.
B. Charterverträge als Leases? (2) Begriff des Lease nach ED/2013/6 Vertrag, welcher das Recht zur Nutzung eines überlassenen Vermögenswerts über einen Zeitraum im Austausch mit einer Gegenleistung überträgt Übertragung der Nutzung: Kunde hat die Fähigkeit, die Nutzung zu bestimmen, und erhält die Erträge aus der Nutzung. Beispiel: Vertrag zwischen Spediteur und Kunden über Nutzung von Waggon für fünf Jahre: Ist der Waggon spezifiziert, und bestimmt der Kunde, wann und wohin welche Güter transportiert werden, liegt ein lease vor.
B. Charterverträge als Leases? (3) Einordnung von Charterverträgen unter den Begriff des Leases nach ED/2013/6. Bareboatcharter Zeit-/ Reisecharter: Komponentenbetrachtung? - (fiktive) Bareboatcharter als lease - (fiktive) sonstige Verträge
B. Charterverträge als Leases? (4) Regeln für Mehrkomponentenverträge Einkaufs-oder Verkaufspreis mindestens einer Komponente kann einzeln beobachtet werden Kein Einzelpreis einer Komponente kann beobachtet werden Charterer ( Leasingnehmer ) getrennte Erfassung: Verhältnis der Einzelpreise oder Restwertmethode Insgesamt Behandlung als einheitliches Lease Eigentümer ( Leasinggeber ) getrennte Erfassung nach künftigem IFRS Umsatzerlöse (im ersten Quartal 2014 zu erwarten)
Inhalt A. Leases als Reformprojekt B. Charterverträge als Leases? C. Geplante Bilanzierung von Leases 1. Einordnung 2. Typ A-Verträge 3. Typ B-Verträge D. Fazit
C.1. Einordnung Enthält Vertrag ein Lease? z.b. Dienstleistungsvertrag Laufzeit > 1 Jahr oder Kaufoption? Freiwill. Lease -Bilanzierung? Besteht ein wesentlicher wirtschaftlicher Anreiz für Charterer zur Ausübung einer Kaufoption? Typ A Eigentümer bilanziert Schiff, Charterer weder Leasingford. noch -verbindl. Die Ratenerfassung in der GuV erfolgt i.d.r. linear. Laufzeit ist wesentlicher Teil d. Gesamtnutzungsdauer und Leasingbarwert ist wesentlicher Teil des Schiffszeitwerts? Typ B
C.2. Typ A-Verträge (1) Typ A-Verträge in Bilanz und GuV Charterer ( Leasingnehmer ) Bilanz Aktiva: Nutzungsrecht Passiva: Leasingverbindlichkeit Eigentümer ( Leasinggeber ) Aktiva: Leasingforderung Aktiva: Restvermögenswert GuV Abschreibung des Nutzungsrechts Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeit Gewinn zu Anfang des Leasingverhältnisses Zinsertrag auf Leasingforderung Ertrag aus Aufzinsung des Restvermögenswerts
C.2. Typ A-Verträge (2) Beispiel: - BB-Charter 5 Jahre; 1.600 TEUR/Jahr nachschüssig - Zinssatz: 6,72% (für Charterer und Eigentümer) - Schiff: t 0 :Buchwert 15.000 TEUR, Zeitwert 16.000 TEUR t 5 : erwarteter Zeitwert 13.000 TEUR Gesamtnutzungsdauer 25 Jahre Einordnung: 1. Chartervertrag ist lease 2. keine kurzfristige Nutzungsüberlassung 3. Typ A-Vertrag: - Laufzeit: 20% der Gesamtnutzungsdauer - Charter-Barwert: 41% vom Schiffszeitwert
C.2. Typ A-Verträge (2) Auswirkungen beim Charterer ( Leasingnehmer ) Bilanz 0 6.610 6.610 Gewinn- und Verlustrechnung Zeitpunkt Nutzungswert Leasingverbindl. Abschreibung Zinsaufwand Gewinn bzw. Verlust 1 5.288 5.454 1.322 444 1.766 2 3.966 4.220 1.322 367 1.689 3 2.644 2.904 1.322 283 1.605 4 1.322 1.499 1.322 195 1.517 5 0 0 1.322 101 1.423 Σ 6.610 1.390 8.000
C.2. Typ A-Verträge (3) Auswirkungen beim Eigentümer ( Leasinggeber ) Zeitpunkt Leasing- Ford. Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Nettorestwert Sofortgewinn Zinsertrag Ford. Aufzinsung Restwert Gewinnb zw. Verlust 0 6.610 8.803 413 413 1 5.454 9.434 0 444 631 1.075 2 4.220 10.108 0 367 673 1.040 3 2.904 10.826 0 283 719 1.002 4 1.499 11.593 0 195 767 962 5 0 12.413 0 101 820 921 Σ 413 1.390 3.610 5.413
C.3. Typ B-Verträge (1) Typ B-Verträge in Bilanz und GuV Charterer ( Leasingnehmer ) Bilanz Aktiva: Nutzungsrecht Passiva: Leasingverbindlichkeit Aktiva: Schiff Eigentümer ( Leasinggeber ) GuV linearer Leasingaufwand Abschreibung des Schiffs linearer Leasingertrag
C.3. Typ B-Verträge (2) Beispiel: - BB-Charter 2 Jahre; 1.600 TEUR/Jahr nachschüssig - Zinssatz: 7,62% (für Charterer und Eigentümer) - Schiff: t 0 : Buchwert 15.000 TEUR, Zeitwert 16.000 TEUR, Restnutzungsdauer 20 Jahre t 2 : (erwarteter) Zeitwert: 14.100 TEUR Gesamtnutzungsd. 25 Jahre; Schrottw. 5.000 TEUR Einordnung: 1. Chartervertrag ist lease 2. keine kurzfristige Nutzungsüberlassung 3. Typ B-Vertrag: - Laufzeit: 8% der Gesamtnutzungsdauer - Charter-Barwert: 19% vom Schiffszeitwert - keine Kaufoption
C.2. Typ B-Verträge (2) Auswirkungen beim Charterer ( Leasingnehmer ) Bilanz 0 2.893 2.893 Gewinn-und Verlustrechnung Zeitpunkt Nutzungswert Leasingverbindl. Leasingaufwand Gewinn bzw. Verlust 1 1.496 1.496 1.600 1.600 2 0 0 1.600 1.600 Σ 3.200 3.200
C.3. Typ B-Verträge (3) Auswirkungen beim Eigentümer ( Leasinggeber ) Bilanz Schiff 0 15.000 Gewinn- und Verlustrechnung Zeitpunkt Abschreibung Leasingertrag Gewinn bzw. Verlust 1 14.500 500 1.600 1.100 2 14.000 500 1.600 1.100 Σ 1.000 3.200 2.200
Inhalt A. Leasing als Reformprojekt B. Charterverträge als Leasing? C. Geplante Bilanzierung von Leasing 1. Einordnung 2. Typ A-Verträge 3. Typ B-Verträge D. Fazit
D. Fazit Anwendung der Reformpläne auf Charterverträge derzeit nicht vollständig sicher Bareboatcharter Zeitcharter Reisecharter Anwendbarkeit unterstellt, Fallunterscheidung nötig Kurzfristige Nutzungsüberlassungen Typ A-Verträge Typ B-Verträge Weitere Entwicklung
Die Inhalte dieser Präsentation und der Anlagen können weder eine umfassende Darstellung der jeweiligen Problemstellungen sein, noch den auf die Besonderheiten von Einzelfällen abgestimmten steuerlichen oder sonstigen fachlichen Rat ersetzen. Wir sind außerdem bestrebt sicherzustellen, dass die Inhalte dieser Präsentation der Anlagen dem aktuellen Rechtsstand entsprechen, weisen aber darauf hin, dass Änderungen der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungsauffassung immer wieder auch kurzfristig eintreten können. Deshalb sollten Sie sich unbedingt individuell beraten lassen, bevor Sie konkrete Maßnahmen treffen oder unterlassen. 22
WP/StB Dr. Dietrich Jacobs Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft. Rechtsanwälte An der Alster 42 20099 Hamburg Telefon: +49 40 35 55 2 131 Telefax: +49 40 35 55 2 222 E-Mail: dietrich.jacobs@pkf-fasselt.de
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