Fälle Grundrechte, Staatsorganisationsrecht

Ähnliche Dokumente
Fälle Grundrechte, Staatsorganisationsrecht

Fälle Grundrechte Staatsorganisationsrecht

Fälle Schuldrecht AT

Fälle Gesellschaftsrecht

FallSkript Arbeitsrecht. Günter Marschollek Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Fälle Schuldrecht AT

Fälle. Alpmann Schmidt. Grundrechte/Staatsorganisationsrecht 9. Auflage Altevers

AchSo! Staatsrecht I. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Tasia Walter, Winfried Schwabe

AchSo! Staatsrecht II. Lernen mit Fällen. Bearbeitet von Winfried Schwabe

Basiswissen Kaufrecht, Werkvertragsrecht

Vorwort Vorwort zur 1. Auflage Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur.. 1. Abschnitt Zur Arbeit mit diesem Buch 1 1

Karteikarten Verwaltungsrecht AT 2

Vorwort... Vorwort zur 1. Auflage... Abkürzungsverzeichnis und Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur..

GRUNDRECHTE. Allgemeine Grundrechtslehre Prüfung der Freiheitsgrundrechte Prüfung der Gleichheitsgrundrechte Verfassungsbeschwerde

Filme der Kindheit Kindheit im Film

Die Unternehmergesellschaft

Skripten Öffentliches Recht - Alpmann-Schmidt. Skript Grundrechte. Bearbeitet von Ralf Altevers

FallSkript. Grundrechte Staatsorganisationsrecht. Ihr Erfolg in Studium und Examen: FallSkript. AlpmannSkript. AssessorSkript ALPMANN SCHMIDT

Handels- und Gesellschaftsrecht Fälle und Schemata für Dummies

Prof. Dr. Christoph Gusy Sommersemester Examinatorium Staatsrecht - Übersicht -

Taschen-Definitionen

Prüfe dein Wissen: PdW 31. Staatsrecht. von Prof. Dr. Christian Starck, PD Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Rolf Blechschmidt. 2., überarbeitete Auflage

Grundrechte. Alpmann Schmidt. Grundrechte 5. Auflage BBasiswissen. Altevers. Alpmann Schmidt Basiswissen Grundrechte 2016

Klausur-Leitfaden Abgabenordnung

Das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren

Die Bedeutung der Grundrechte im Kindesalter für das «Elternrecht»

Strafrechtliche Assessorklausuren

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Prüfungsklausuren mit Lösungen Band 2014

Skript Öffentliches Baurecht

Der Einspruch im Steuerrecht

BGB Allgemeiner Teil

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Je nach Rechtsgebiet sind hier typischerweise folgende Fragen zu beantworten:

MPU - Was man wissen muss

FallSkript. Ihr Erfolg in Studium und Examen: FallSkript. BasisSkript. AlpmannSkript. AssessorSkript ALPMANN SCHMIDT. Arbeitsrecht. 5.

Grundrechte 4. Auflage Basiswissen. Altevers. Alpmann Schmidt

I. Prozessgrundrechte

Martina Niederlag Gerhard Ropeter Rechtsanwendung mit Tipps zur Klausurbearbeitung und zur praktischen Prüfung - Lernbuch - 2. Auflage GaP-Verlag

Controlling Basiswissen

20 Probleme aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

Vorlesungsgliederung

Konzentration aufs Wesentliche!

Das Bundesverfassungsgericht im Politikfeld Innere Sicherheit

Beck kompakt. Mein Testament. Die letzten Dinge klug und richtig regeln. Bearbeitet von Bernhard F. Klinger, Thomas Maulbetsch

Politische Kontrolle durch Berichterstattung

So führe ich mein Team

FallSkript. Verwaltungsrecht AT VwGO. Ihr Erfolg in Studium und Examen: FallSkript. BasisSkript. AlpmannSkript ALPMANN SCHMIDT

Verfassungsgerichtsbarkeit in Russland und Deutschland

Inhaltsverzeichnis VII

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Gesellschaftsrecht: GesR

Indirekte Sterbehilfe

Die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe in Nordrhein-Westfalen

Bearbeitungs- und Prüfungsleitfaden. Risikoorientierte Projektbegleitung. Interne Revision

Religionspädagogik. Ein Arbeitsbuch. Bearbeitet von Prof. Dr. Frank Thomas Brinkmann

Schulungspaket ISO 9001

ISO 9001: vom Praktiker für Praktiker. Bearbeitet von Norbert Waldy

Praxisleitfaden betriebliche Altersvorsorge

A. Mitwirkung des Bundesrats an der Gesetzgebung

Gliederung zur Vorlesung Staatsrecht I

Inhalt. Standardfälle Öffentliches Recht

Fälle zum Strafrecht für Anfänger

Beck kompakt. BWL Basiswissen. Ein Schnellkurs für Nicht-Betriebswirte. Bearbeitet von Dr. Volker Schultz

Wissenschaftliche Arbeiten typografisch gestalten

Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße

Fälle Schuldrecht AT. Frank Müller Rechtsanwalt und Repetitor

Abstandsflächenrecht in Bayern

Kettensägen im Feuerwehreinsatz

Mietnebenkosten-Abrechnung

Berechnungen in Excel

Strafrecht Besonderer Teil Band 2: Vermögensdelikte

Vorkurs Mathematik. Ein Übungsbuch für Fachhochschulen. Bearbeitet von Michael Knorrenschild

Entscheidungsfaktoren in der öffentlichen Verwaltung am Beispiel der Windenergie im Landkreis Aurich

Theodor Storm - Constanze Esmarch

Strategie: Stimmungsmache

Lern- und Arbeitstechniken für das Jurastudium

Patent- und Designrecht: PatR

Professionelle Bewerbungsberatung für Hochschulabsolventen

Die Persönlichkeitsverletzung durch Kunst

Einspruch und Klage im Steuerrecht

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung

Kompetenzorientierte Sexualerziehung

A. Überblick: Der Bundespräsident, Art. 54 ff. GG

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Die Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht

Die elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Management und Marketing im Sport

Die zweite Instanz nach deutschem und englischem Zivilprozessrecht

Kölner Schriften zu Recht und Staat 54. Kinderrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes im internationalen und nationalen Kontext

Allgemeiner Teil. Zur Arbeit mit diesem Buch. 1. Teil. 1. Abschnitt

Fälle zum Staatsorganisationsrecht

Wie Kinder ein Bilderbuch verstehen

Vorkurs Mathematik. Ein Übungsbuch für Fachhochschulen. Bearbeitet von Michael Knorrenschild

Das türkische Polizeirecht - Führt der Weg nach Europa?

Nationale Handlungsspielräume beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

Sportmanagement 01. Management im Sport. Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Anwendungen der modernen Sportökonomie

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil

Transkript:

Fälle - Alpmann-Schmidt Fälle Grundrechte, Staatsorganisationsrecht 2016 Bearbeitet von Ralf Altevers 8., überarbeitete Auflage 2016. Buch. II, 136 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 449 0 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht: 239 g Recht > Öffentliches Recht > Staatsrecht, Verfassungsrecht Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

Fälle Grundrechte Staatsorganisationsrecht 2016 Ralf Altevers Rechtsanwalt und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48143 Münster, Alter Fischmarkt 8, 48001 Postfach 1169, Telefon (0251) 98109-0 AS-Online: www.alpmann-schmidt.de

Altevers, Ralf Fälle Grundrechte Staatsorganisationsrecht 8., überarbeitete Auflage 2016 ISBN: 978-3-86752-449-0 Verlag Alpmann und Schmidt Juristische Lehrgänge Verlagsgesellschaft mbh & Co. KG, Münster Die Vervielfältigung, insbesondere das Fotokopieren, ist nicht gestattet ( 53, 54 UrhG) und strafbar ( 106 UrhG). Im Fall der Zuwiderhandlung wird Strafantrag gestellt. Unterstützen Sie uns bei der Weiterentwicklung unserer Produkte. Wir freuen uns über Anregungen, Wünsche, Lob oder Kritik an: feedback@alpmann-schmidt.de

Benutzerhinweise Benutzerhinweise Die Reihe Fälle ermöglicht sowohl den Einstieg als auch die Wiederholung des jeweiligen Rechtsgebiets anhand von Klausurfällen. Denn unser Gehirn kann konkrete Sachverhalte besser speichern als abstrakte Formeln. Ferner erfordern Prüfungsaufgaben regelmäßig das Lösen von konkreten Fällen. Hier muss dann der Kandidat beweisen, dass er das Erlernte auf den konkreten Fall anwenden kann und die spezifischen Probleme des Falles entdeckt. Außerdem muss er zeigen, dass er die richtige Mischung zwischen Gutachten- und Urteilsstil beherrscht und an den Problemstellen überzeugend argumentieren kann. Während des Studiums besteht die Gefahr, dass man zu abstrakt lernt, sich verzettelt und letztlich gänzlich den Überblick über das wirklich Wichtige verliert. Nutzen Sie die jahrzehntelange Erfahrung unseres Repetitoriums. Seit bald 60 Jahren wenden wir konsequent die Fallmethode an. Denn ein prüfungsorientiertes Lernen muss hart am Fall ansetzen. Schließlich sollen Sie keine Aufsätze oder Dissertationen schreiben, sondern eine überzeugende Lösung des konkret gestellten Falles abgeben. Da wir nicht nur Skripten herausgeben, sondern auch in mündlichen Kursen Studierende ausbilden, wissen wir aus der täglichen Praxis, wo der Schuh drückt. Die Lösung der Fälle ist kompakt und vermeidet so wie es in einer Klausurlösung auch sein soll überflüssigen, dogmatischen Ballast. Die Lösungen sind, wie es gute Klausurlösungen erfordern, komplett durchgegliedert und im Gutachtenstil ausformuliert, wobei die unproblematischen Stellen unter Beachtung des Urteilsstils kurz ausfallen. Wir vermitteln hier die Klausuranwendung. Die Reihe Fälle ersetzt nicht die Erarbeitung der gesamten Rechtsmaterie und ihrer Struktur. Übergreifende Aufbauschemata für das gesamte Öffentliche Recht finden Sie in unserem Aufbauschemata Öffentliches Recht. Ferner empfehlen wir Ihnen zur Erarbeitung der jeweiligen Rechtsmaterie unsere Reihe Basiswissen. Mit dieser Reihe gelingt Ihnen der erfolgreiche Start ins jeweilige Rechtsgebiet: verständlich dargestellt und durch zahlreiche Beispiele, Übersichten und Aufbauschemata anschaulich vermittelt. Sofern die RÜ zitiert wird, handelt es sich um unsere Zeitschrift Rechtsprechungsübersicht, in der monatlich aktuelle, examensverdächtige Fälle gutachterlich gelöst erscheinen. Viel Erfolg!

Klausurtechnik u. -taktik Klausurtechnik und -taktik A. Oberste Klausurregel Ruhe bewahren andere kochen auch nur mit Wasser. B. Technischer Ablauf: Der technische Ablauf einer Klausur stellt prinzipiell einen Vierakter dar; optimal mit folgendem Ablauf: 1. Akt: Vollständiges Erfassen des Sachverhalts 2. Akt: Erstellen einer vollständigen Lösungsskizze (Gliederung) 3. Akt: Niederschrift des Gutachtens 4. Akt: Durchlesen der eigenen Lösung und Feilen an Lösung C. Die sieben Regeln für eine erfolgreiche Klausurbearbeitung: I. Sachverhaltsaufbereitung Den Sachverhalt sorgfältig mindestens zwei- bis dreimal vollständig lesen. Sachverhaltsskizze und/oder Zeitstrahl erstellen. Dabei auf gesondertem Blatt die ersten Ideen ( Art...., Verfahren vor dem BVerfG etc.) notieren. Klausurtipp: Die ersten Ideen sind häufig die besten! II. Fragestellung erarbeiten Fragestellung genau herausarbeiten und auch beachten; dabei Prozessuale Fragestellungen beachten. (Ist z.b. nach dem Erfolg einer Verfassungsbeschwerde gefragt oder aber noch unklar, welches Verfahren einschlägig ist?) Aufgliederung nach Sachverhaltsteilen, Personen und erfragten Rechtsfolgen. Sind nach der Fragestellung oder einem Bearbeitervermerk bereits einzelne Grundrechte nicht zu prüfen? III. Rechtliches Durchdringen des Falles Die rechtliche Durchdringung des Falles und die Erstellung der Lösungsskizze vollziehen sich in zwei Phasen: 1. Brainstorming (Kreative Phase): Auffinden und Ordnen der fallverdächtigen Rechtsnormen. Alle Gesetze auch wenn hinlänglich bekannt lesen, um nichts zu vergessen. Klausurtipp: Auch immer zwei Art. bzw. davor und zwei dahinter prüfen!!! 2. Disziplinierte Prüfung (Arbeitsphase) Akribische Prüfung der für lösungsrelevant erkannten Rechtsnormen. IV. Der Sachverhalt ist mitteilsam und heilig!!! 1. Eine Klausurlösung muss sich ergeben wie eine Klickerbahn : Ein Teil muss sich aus dem anderen ergeben; wenn es bei der Lösung nicht richtig weitergeht, darf nicht der Sachverhalt dem gewollten Ergebnis angepasst werden, sondern der eigene Lösungsansatz muss überprüft werden. 2. Ausnahmen: Im Sachverhalt nicht genannte Formalien dürfen als gegeben angenommen werden (z.b. formgerechte Klageerhebung).

Klausurtechnik u. -taktik Bei Lücken im Sachverhalt immer lebensnahe Auslegung; aber nur, wenn sie für die Lösung auch wirklich erforderlich ist. An Rechtsansichten der Beteiligten ist man nicht gebunden, vielmehr können sie ein Tipp des Klausurstellers, aber auch eine Falle sein! V. Schwerpunktbildung 1. Bereits bei der Erstellung der Gliederung problemorientiert prüfen, Schwerpunkte bilden und in der Lösungsskizze kennzeichnen (z.b. durch eine andere Farbe oder mit einem P ). 2. Als abwegig Erkanntes aussortieren! Merke: Immer kritikfähig in Bezug auf die eigene Lösung bleiben!!! VI. Prüfungsreihenfolge vom Speziellen zum Besonderen 1. Spezialnormen vor Generalnormen (Art. 12 GG vor Art. 2 Abs. 1 GG) 2. Logische Vorränge beachten Verfahrensrechtliche Vorränge beachten (Zulässigkeit vor Begründetheit einer Klage). Spezielle Freiheitsrechte vor allgemeiner Handlungsfreiheit. 3. Konkrete Prüfungsaufhänger suchen Keine abstrakten Erörterungen, sondern Probleme stets konkret am Tatbestandsmerkmal erörtern. VII. Handwerkliches Können bei der Erstellung der Lösung 1. Bei der Subsumtion immer den Pendelblick bewahren zwischen der zu prüfenden Norm, der Fragestellung, dem Sachverhalt und dem Gesetzestext. 2. Gesetzesnorm genau bezeichnen (nicht Art. 5 GG, sondern Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) und vollständig prüfen. 3. Reihenfolge: Definition, dann Subsumtion, dann (Zwischen-)Ergebnis ( Somit... ) Nicht Ergebnis voranstellen, da Urteilsstil ( Art. 12 GG ist verletzt, weil... )! 4. Klare und geraffte Argumentationen ( dafür/dagegen; zu folgen ist ) 5. Meinungsstreite nur nach vorheriger Herleitung und nur, wenn es für die Falllösung darauf ankommt. Nach der Darstellung der einzelnen Meinung folgt das Ergebnis zum konkreten Fall. Bei verschiedenen Ergebnissen: Stellungnahme nicht vergessen! 6. Tatbestandsmerkmale können offen gelassen werden, wenn ihr Vorliegen problematisch ist und die Norm wegen eines anderen, gleichrangigen Tatbestandsmerkmals nicht vorliegt. 7. Wichtig: Gliederungspunkte verwenden, da nur so dem Prüfer klar wird, dass man die Systematik (z.b. Obervoraussetzung, Untervoraussetzung; Anwendbarkeit Voraussetzungsseite Rechtsfolge) beherrscht. Also nicht in einer Soße runterschreiben! Hingegen sind Überschriften, z.b. Tatbestand, Rechtsfolge entbehrlich. 8. Bilden Sie Schwerpunkte. D.h. ausführliche Argumentation an den Knackpunkten des Falles, hingegen Unproblematisches kurz erörtern.

Inhalt INHALTSVERZEICHNIS 1. Teil: Grundrechte... 1 1. Freiheitsgrundrechte... 1 Fall 1: Art. 1 GG Menschenwürde... 1 Fall 2: Art. 2 Abs. 1 GG Elfes... 3 Fall 3: Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG Allgemeines Persönlichkeitsrecht... 5 Fall 4: Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme... 7 Fall 5: Art. 4 GG Glaubens-/Religionsfreiheit (Sportunterricht)...10 Fall 6: Art. 4 GG Glaubens-/Religionsfreiheit (Kopftuchverbot)...12 Fall 7: Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 GG Meinungsäußerung...16 Fall 8: Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2, Abs. 2 GG Informationsfreiheit...18 Fall 9: Art. 5 Abs. 3 GG Kunstfreiheit...21 Fall 10: Art. 8 GG Versammlungsfreiheit...24 Fall 11: Art. 8 GG Versammlungsfreiheit...26 Fall 12: Art. 9 GG Vereinigungsfreiheit...30 Fall 13: Art. 10 GG Vorratsdatenspeicherung...32 Fall 14: Art. 12 GG Beruf...35 Fall 15: Art. 12 GG Beruf...38 Fall 16: Art. 13 GG Wohnung...40 Fall 17: Art. 14 GG Eigentum...43 Fall 18: Art. 14 GG Eigentum... 45 Fall 19: Art. 11, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 GG...48 Fall 20: Art. 6, 11, 13, 14 GG...51 2. Gleichheitsgrundrechte...56 Fall 21: Art. 3 Abs. 1 GG...56 Fall 22: Art. 3 Abs. 1 GG...58 Fall 23: Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG Meistergründungsprämie...61 3. Verfassungsbeschwerde...64 Fall 24: Verfassungsbeschwerde, Beschwerdefähigkeit...64 Fall 25: Verfassungsbeschwerde, Beschwerdefähigkeit...66 Fall 26: Verfassungsbeschwerde, Prozessfähigkeit...68 Fall 27: Verfassungsbeschwerde, Beschwerdebefugnis...70 Fall 28: Verfassungsbeschwerde, Beschwerdebefugnis...71 Fall 29: Verfassungsbeschwerde, Beschwerdefähigkeit, Beschwerdebefugnis...73 Fall 30: Verfassungsbeschwerde, Grundsatz der Subsidiarität...76 2. Teil: Staatsorganisationsrecht...78 1. Staatsprinzipien...78 Fall 31: Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 2 GG Wahlwerbung auf Staatskosten...78 Fall 32: Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG Volksabstimmungen und repräsentative Demokratie...80 Fall 33: Demokratieprinzip aus Art. 20 Abs. 1, 2, 39 GG Verlängerung der Wahlperiode...82 I

Inhalt Fall 34: Art. 20 Abs. 3 GG Rechtsstaatsprinzip, Verbot der unzulässigen Rückwirkung... 85 2. Bundestag... 87 Fall 35: Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG Allgemeinheit der Wahl, personelle Gewaltenteilung... 87 Fall 36: Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG Unmittelbarkeit der Wahl... 89 Fall 37: Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG aktive Wahlrechtsgleichheit... 91 Fall 38: Art. 3 Abs. 1 i.v.m. Art. 21 GG aktive Wahlrechtsgleichheit, Europawahl... 92 Fall 39: Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG Freies Mandat von Abgeordneten... 94 Fall 40: Durchsuchung beim Mitarbeiter eines Abgeordneten... 95 Fall 41: Untersuchungsausschuss... 97 3. Bundesregierung... 99 Fall 42: Richtlinienkompetenz... 99 Fall 43: Misstrauensvotum, Entlassung eines Ministers...101 4. Bundespräsident...103 Fall 44: Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG Prüfungsrecht des Bundespräsidenten...103 Fall 45: Ernennung von Bundesministern...106 Fall 46: Äußerungen des Bundespräsidenten...107 5. Gesetzgebung...110 Fall 47: Gesetzgebungskompetenzen...110 Fall 48: Gesetzgebungsverfahren Initiative, Vorverfahren...112 Fall 49: Gesetzgebung Zustimmungsbedürftigkeit... 113 Fall 50: Gesetzgebungskompetenzen, -verfahren...115 6. Ausführung von Bundesgesetzen Verwaltung...118 Fall 51: Bundesauftragsverwaltung gemäß Art. 85 GG...118 7. Verfahren vor dem BVerfG...121 Fall 52: Organstreitverfahren durch den Bundestag...121 Fall 53: Organstreitverfahren durch eine Fraktion... 122 Fall 54: Organstreitverfahren eines Abgeordneten...124 Fall 55: Organstreitverfahren Antragsgegenstand...126 Fall 56: Organstreitverfahren durch Parteien...128 Fall 57: Abstrakte Normenkontrolle Beteiligtenfähigkeit...130 Fall 58: Abstrakte Normenkontrolle Antragsgegenstand...131 Fall 59: Abstrakte Normenkontrolle Antragsbefugnis...132 Fall 60: Bund-Länder-Streitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG...133 Fall 61: Konkrete Normenkontrolle...134 Stichwortverzeichnis...135 II