Dienstvertrag über Initialberatung/Detailberatung Die folgenden Angaben unterliegen den Rechtsbestimmungen über den Datenschutz. (Bitte in Druckschrift ausfüllen) zwischen Berater Name: Telefon: Fax E-Mail: Bankinstitut: BLZ: Konto-Nr.: und Unternehmen (z.b. Geschäftsführer) nachfolgend Beratungsempfänger genannt Name: Telefon: Fax über eine Durchführung der Initialberatung/ Detailberatung zur Förderung der Energieeinsparung im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz in KMU. Beratungsumfang Initialberatung Detailberatung 1
Der Berater verpflichtet sich, eine umfassende und unabhängige Beratung gemäß der KfW- Beratungsrichtlinien durchzuführen. Zusätzlich erhält der Unternehmer einen auf den Betrieb zugeschnittenen, ausformulierten Bericht mit z.b. grafisch dargestellten Ergebnissen. Gegenstand der Beratung ist das zum Unternehmen gehörende Gebäude, einschließlich der dort vorhandenen technischen Anlagen und Geräte: Objekttyp (z.b. Verwaltungsgebäude, Betriebswerkstatt, Produktionshalle, Ladenlokal, etc.) Verbrauch für Raumwärme (z.b. Gas, XXX kwh): Verbrauch für Warmwasserbereitung wenn getrennt erfasst (z.b. Gas oder Strom, XXX kwh): Stromverbrauch (XXX kwh): Erklärung des Beraters Hiermit erkläre ich, 1. dass die für eine Förderung nach den Richtlinien vorgegebenen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind; 2. alle Angabe nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch Geschäftsunterlagen belegen zu können; 3. dass ich einen beantragten und bewilligten Zuschuss nicht abtreten werde; 4. den Abschlußbericht dem Unternehmen so rechtzeitig auszuhändigen, dass es in die Lage versetzt wird, diesen beim Regionalpartner bis spätestens zum Ablauf des max. Beratungszeitraums einzureichen. Vergütung Initialberatung/Detailberatung: (nicht Zutreffendes bitte streichen) Die Beratungsergebnisse werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst. Rahmenbedingungen: Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Die Initialberatung/ Detailberatung umfasst Tagewerk(e). 2
Die Initialberatung/ Detailberatung beginnt am Die Initialberatung/ Detailberatung endet am Die Zuwendung für die Beratung nach den Vergütungsregelungen belaufen sich auf: Anzahl der Tagewerke: Tageshonorar: 1. Vereinbartes Honorar für die Beratungstätigkeit: 1.1 evtl. Fahrt-/ Nebenkosten: Σ 2. zuzüglich anfallender Mehrwertsteuer: Gesamt Rechnungsbetrag: ΣΣ (brutto) Vereinbartes Honorar für die Beratungstätigkeit: Die Bezuschussung für die Beratung nach den Vergütungsregelungen belaufen sich auf: Eigenanteil des Beratungsempfängers: (netto) MwSt. auf Gesamtbetrag evtl. Fahrt-/ Nebenkosten: Gesamteigenanteil des Beratungsempfängers: (brutto) (Übertrag von 1.) (Übertrag von 2.) (Übertrag von 1.1.) 1. Der Unternehmer erklärt sich bereit, dem Berater alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der Initialberatung/ Detailberatung notwendig sind. 2. Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich schriftlich zu kündigen. 3. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. 3
4. Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, sollen sich die Parteien auf eine Regelung einigen, welche die unwirksame oder fehlende Bestimmung so weit wie möglich ersetzt. 5. Der Berater verpflichtet sich, sämtliche Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Durchführung der vereinbarten Leistung bekannt werden, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, vertraulich zu behandeln und nicht außerhalb dieses Vertrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. 6. Dieses Vertragsverhältnis wird ausschließlich durch die Bestimmungen in diesem Vertrag geregelt. Nebenabreden bestehen nicht bzw. entfalten keine Rechtswirkung für dieses Vertragsverhältnis. Grundlage des Mustervertrages sind das KfW-Merkblatt Energieeffizienzberatung (Anlage 2) sowie die Hinweise zum Beratungsvertrag (Anlage 3) in der jeweils aktuellen Fassung. 7. Die Beratungsergebnisse werden in einem Beratungsbericht zusammengefasst. 8. Der Beratungsempfänger zahlt den gesamten Rechnungsbetrag (brutto) unmittelbar an der Berater. 9. Der Zuschuss wird von der KfW, nach Vorlage der vollständigen Unterlagen auf das Konto des Beratungsempfängers überwiesen. Uns ist bekannt, dass die Angaben und die Erklärungen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 StGB sind und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Unternehmen: Ort Datum Stempel + Unterschrift Berater: Ort Datum Stempel + Unterschrift Bitte senden Sie ein Exemplar des ausgefüllten Vertrages an den zuständigen Regionalpartner im Projekt der Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH. Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH proklima Der enercity-fonds Prinzenstraße 12 Glockseestraße 33 30159 Hannover 30169 Hannover 4
Handwerkskammer Hannover IHK Hannover Berliner Allee 17 Schiffgraben 49 30175 Hannover 30175 Hannover 5