Forensische Fragestellungen an den Sachverständigen bezüglich Körperverletzungen. Von Maria Eder



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Transkript:

Forensische Fragestellungen an den Sachverständigen bezüglich Körperverletzungen Von Maria Eder

Grunddelikt der vorsätzlichen Körperverletzung ( 83 Abs 1 u 2 StGB) Körperverletzung ist eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Verschlimmern einer Krankheit Misshandlung jede Einwirkung physischer Kraft auf den Körper, die das körperliche Wohlbefinden nicht ganz unerheblich beeinträchtigt. Verlangt als Folge eine fahrlässige Körperverletzung- und Gesundheitsschädigung

Subjektiver Tatbestand Strafe Vorsatz als Wissen und Wollen der Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder Misshandlung Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen

Qualifikationen Schwere Körperverletzung oder schwere Gesundheitsschädigung ( 84 Abs 1 StGB) Strafe: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ( 85 StGB) Strafe: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Körperverletzung mit Todesfolge ( 86) Strafe: Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren

Absichtliche schwere Körperverletzung ( 87 Abs 1 StGB) Strafe: Freiheitsstrafe von einem bis zu 5 Jahren Qualifikationen: schwere Dauerfolge Strafe: Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren Todesfolge Strafe: Freiheitsstrafe von 5 bis zu 10 Jahren

Fahrlässige Körperverletzung 88 StGB Fahrlässig leichte Körperverletzung ( 88 Abs 1) Strafe: Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen Strafausschluss: Kein schweres Verschulden und verletzte Person ist Angehöriger des Täters oder aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als 14-tägiger Dauer

Qualifikation Fahrlässig schwere Körperverletzung ( 88 Abs 2 StGB) Strafe: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen

Körperverletzung als Deliktsbegründung Raufhandel ( 91 Abs 1, Abs 2) Tätliche Teilnahme an Schlägerei verlangt die Verursachung einer schweren Körperverletzung eines anderen (Abs 1) Tätliche Teilnahme an einem Angriff mehrerer verlangt die Verursachung einer leichten Körperverletzung eines anderen Bei schwerer Körperverletzung höhere Strafe

Qualifikationen anderer Delikte Schwerer Raub ( 142, 143 StGB) Gewaltanwendung führt zur schweren Verletzung Strafe: Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren Gewaltanwendung führt zur Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen Strafe: Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren Bei Todesfolge: Freiheitsstrafe von 10 bis zu 20 Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe

Vergewaltigung ( 201 Abs 1, Abs 2 StGB) Bei schwerer Körperverletzung Strafe: Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahre Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen ( 206 Abs 1, Abs 2 StGB) Bei schwerer Körperverletzung Strafe: Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahre

Zusammenfassung Das Vorliegen von leichter, schwerer Körperverletzungen oder Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ist entscheidend für das vom Staatsanwalt zu verfolgende Delikt und dessen Strafrahmen für die Zuständigkeit der Gerichte und die vom Gericht auszusprechende Strafe

Körperverletzung in Rsp und Lehre Verletzung am Körper ist eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, die als Wunden, Schwellungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Brüche oder sonstige Läsionen bezeichnet werden. Hautabschürfungen, Platzen von Blutgefäßen im Naseninneren, Schnitt-, Kratz-, Rissquetschwunden, Schwellungen, Prellungen, Brüche bzw Absplitterung kleiner Knochen Nasenbeinbruch ohne Verschiebung, Gehirnerschütterung als leichte Körperverletzung Sichtbare Beschädigungen oder Schmerzen haben Indizfunktion für Körperverletzung Zerrungen der Halswirbelsäule ( Schleudertrauma ) idr leichte Körperverletzungen

Schwere Körperverletzung ( 84 Abs 1 StGB) Länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung Maßgeblich: Abklingen der Krankheitserscheinungen (Funktionsausfälle, Schmerzen, Fieber) Nicht mit Heilungsdauer oder Krankenstand ident Rechtsfrage zb über 24 Tage Gips oder fixe Kieferspangen Schwere psychische Schäden von Krankheitswert als Folge eines erzwungenen Beischlafs mit schweren Angstträumen, Schlafstörungen und vegetative Symptome im Wege einer traumatischen Neurose über 24 Tage

Länger als 24 Tage dauernde Berufsunfähigkeit Entscheidend: den wesentlichen Anforderungen des Berufs ohne Gefährdung des weiteren Heilungsverlaufs und ohne zumutbare Erschwernisse zu genügen Erforderlich, dass Berufsausübung ausgeschlossen oder unzumutbar oder so eingeschränkt ist, dass der Wert der Arbeitsleistung in Frage gestellt erscheint. zb verneint: Schmerzen am Arbeitsplatz Bruch des kleinen Fingers an der linken Hand macht nicht die Sekretärin oder Schüler aber den Konzertgeiger berufsunfähig

An sich schwere Verletzung Eine Körperverletzung ist an sich schwer, wenn wichtige Organ oder Körperteile in einer Weise beeinträchtigt werden, dass damit wesentliche Funktionseinbußen oder erhebliche Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes verbunden sind. Dies ist als Rechtsfrage vom Gericht zu entscheiden.

Beurteilungskriterien Wichtigkeit des betroffenen Organs oder Körperteils Dauer der körperlichen Beeinträchtigung Krankheitserscheinungen Gefährlichkeit des Zustandes Unbestimmtheit des Heilungsverlaufes Körperlicher Zustand des Opfers vor der Körperverletzung jeweiliger Stand der Medizin

Rechtsprechung Knochenbrüche; ausgenommen kleine Knochen von geringer Bedeutung (kleine Zehe) Nasenbeinbruch mit Dislokation der Bruchenden Schädelbrüche Kehlkopfbrüche Rippenbrüche: zb Schrägbruch mit spitzen Endstücken wegen Gefahr von Komplikationen Nicht Querbruch der 6. Rippe knapp an der Knorpel-Knochen-Grenze mit leichter Verschiebung der Knochenbruchstücke.

Handwurzelknochen-Frakturen Fingerbrüche Grünholzfrakturen: Heilungsverlauf entscheidet: zb des Schlüsselbeins bei Kindern, die in 2 Wochen heilen = leichte Verletzung Wadenbeinbruch, Fersenbeinbruch Wirbelbrüche auch kleinsten Umfangs Zehenbrüche wie Bruch der Großzehe, des Endgliedes der 2. Zehe verbunden mit einer Berufsunfähigkeit von mehr als 14 Tagen

Körperhöhlen Eröffnung von Bauchstich, Dickdarmperforation mit der Außenwelt kommunizierenden Hohlorganen Kehlkopf, Luftröhre, Speiseröhre, Mastdarm, Vagina Gelenken

Verletzungen innerer Organe Blutungen in der Schädelhöhle Verletzungen von größeren Gefäßen sowie Nerven und Sehnen wegen Blutverlust, Funktionsausfall bzw beeinträchtigung Verrenkungen und Verstauchungen bei größeren Gelenken von Begleitverletzungen abhängig (Kapseleinrisse, Bänderrisse) Ausgedehnte Weichteilverletzungen (bei größeren Wunden)

Verbrennungen und Verbrühungen Orientierung: Verbrennungen und Verbrühungen ersten Grades eher als leichte Verletzungen, zweitgradige Verbrennungen oft, drittgradige immer schwere Verletzungen Ohr und Hörapparat Auge Zähne Verletzungen von

Gehirnerschütterung An sich schwere Verletzung: bei längerer Zeit anhaltenden Bewusstlosigkeit und anschließender Bewusstseinstrübung verbunden mit retrograder Amnesie mehrfaches Erbrechen und Bewusstlosigkeit Schädel-Hirn-Trauma ist wegen der damit eintretenden Bewusstlosigkeit und Veränderung im Hirnstrombild eine an sich schwere Verletzung

Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ( 85 StGB) Schweregrad und unbestimmte Zeitdauer der zugefügten Verletzung. Dauerfolgen müssen im Zeitpunkt des Urteils 1. Instanz vorliegen und die Lebensqualität des Verletzten nach großer Wahrscheinlichkeit entweder für immer unbehebbar oder für lange Zeit empfindlich beeinträchtigen.

Beispiele Verneint bei eine drei Jahre anhaltende Behinderung bzw 3-jährige Berufsunfähigkeit eines 40-Jährigen Bejaht bei Störung des Sehvermögens auf Jahre hinaus Lehre will Wiederherstellung durch zumutbare Operationen oder kosmetische Operationen (Zahnprothetik, Glasauge) berücksichtigen Jedoch nicht risikoverhaftete operative Eingriffe. Aber: Abmilderung der schweren Dauerfolgen durch medizinische Hilfe (Brille, Hörgeräte) haben außer Betracht zu bleiben

Verlust oder schwere Schädigung von Sprache Sehvermögen Gehör Fortpflanzungsfähigkeit Erhebliche Verstümmelung Auffallende Verunstaltung Schweres Leid Siechtum Berufsunfähigkeit

Fahrlässige leichte und schwere Körperverletzung 88 Straflosigkeit der leichten Körperverletzung: keine Körperverletzung von mehr als 14-tägiger Dauer und kein schweres Verschulden Schwere Körperverletzung isd 84 Abs 1 Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit von über 24-tägiger Dauer bzw an sich schwere Körperverletzung Dauer der Gesundheitsschädigung und Berufsunfähigkeit und Art der Verletzung entscheidet über Straflosigkeit, Strafbarkeit und Qualifikation

Auswirkung einer gutachterlichen Tätigkeit auf die Gerichtsentscheidung Zurücklassen der Klemme im Herzbereich nach einer Bypass-Operation: bei Gesundheitsschädigung von unter 14 Tagen und keinem schweren Verschulden: Freispruch nach OGH eine an sich schwere Verletzung (SSt 63/12 = JBl 1999, 401 ua): Strafbarkeit nach 88 Abs 2