Guido Härder. Das verliehene Nutzungsrecht. Herausbildung und Entwicklung eines Rechtsinstituts des DDR-Bodenrechts. ffnft

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Transkript:

Guido Härder Das verliehene Nutzungsrecht Herausbildung und Entwicklung eines Rechtsinstituts des DDR-Bodenrechts ffnft BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH Nomos Verlagsgesellschaft

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XIX A. Einleitung 1 I. Anliegen und Arbeitsmethode 2 1. Die Schwerpunkte der Arbeit 2 a) Inhalt und Entwicklung des verliehenen Nutzungsrechtes 2 b) Historische Parallelen 3 c) Die Einordnung des verliehenen Nutzungsrechtes in eine möglicherweise verfolgte Strategie zur Beseitigung des Privateigentums an Grund und Boden 3 d) Die Herausarbeitung eines vom DDR-Gesetzgeber als bestandsgeschützt anerkannten Kerns des verliehenen Nutzungsrechtes 4 2. Die Arbeitsmethode 4 II. Überblick über das Immobiliareigentumsrecht in der DDR 6 1. Der gespaltene Eigentumsbegriff 6 a) Zur Diskussion um funktionsbezogene Eigentumsbegriffe im 19. und 20. Jahrhundert 6 b) Die unterschiedlichen Eigentumsformen in der DDR 7 2. Statistische Angaben zum Grundeigentum in der DDR 10 a) Der Anteil der unterschiedlichen Eigentumsarten am Bodeneigentum 10 b) Angaben zum verliehenen Nutzungsrecht 13 3. Die einzelnen Rechtsinstitute des Bodenrechts der DDR, die ein Auseinanderfallen von Grundstücks- und Gebäudeeigentum ermöglichten 14 a) Der Grundsatz superficies solo cedit im Bodenrecht der DDR 14 b) Die Möglichkeiten eines Auseinanderfallens des Eigentums am Grundstück und an aufstehenden Gebäuden 19 VII

III. Die politischen Prämissen für eine sozialistische Bodenpolitik 22 1. Die Aussagen der Klassiker der kommunistischen Lehre zum Grundeigentum 22 a) Zur Einordnung des Grundeigentums in die Kategorien der marxistischen politischen Ökonomie 22 b) Aussagen von Marx, Engels und Lenin zur Nationalisierung des Bodens 23 c) Zur Diskussion um das Für und Wider einer Verstaatlichung des Bodens im 19. Jahrhundert 25 2. Die Anwendung der Lehre der kommunistischen Klassiker zum Grundeigentum in der Sowjetunion 26 IV. Der von der SED-Führung zunächst beschrittene Weg zur Erreichung einer Vergesellschaftung des Bodens 27 1. Der Prozeß der Zurückdrängung des Privateigentums 28 2. Zu den möglichen Gründen für die Nichtdurchführung der Nationalisierung 31 3. Die Nutzung als Ansatzpunkt der Vergesellschaftung 33 a) Die landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke 34 (1) Das ursprünglich freie Eigentum 34 (2) Das Bodenreformeigentum 36 b) Das Mietshauseigentum 38 c) Die übrigen Grundstücke 40 d) Fazit 41 B. Die Entstehung des Rechtsinstituts des verliehenen Nutzungsrechtes im Kontext der Bodenrechtspolitik der DDR in den fünfziger Jahren 44 I. Das Postulat der Unantastbarkeit des Volkseigentums 44 1. Die rechtlichen Grundlagen des Postulats der Unantastbarkeit des Volkseigentums 44 2. Die Anwendung des Art. 28 der DDR-Verfassung in der Rechtspraxis zu Beginn der fünfziger Jahre 46 VIII

3. Im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Unantastbarkeit des Volkseigentums entstandene Probleme 49 II. Erste Ansätze zur Schaffung eines gesonderten Gebäudeeigentums neben oder anstelle des Erbbaurechtes 50 1. Frühe Vorarbeiten für ein Eigenheimrecht der Intelligenz 50 2. Die Vorarbeiten zu einem neuen Heimstättenrecht 53 3. Überlegungen zu einem gesonderten Eigentum an Gebäuden, die aufgrund von Pachtverträgen errichtet wurden 55 a) Vorschläge von Eggers-Lorenz 55 b) Die Musterverträge I / 52 und II / 52 56 c) Gründe für die Verwerfung der Vorschläge von Eggers-Lorenz 58 4. Das gesonderte Hauseigentumsrecht bei den Beratungen zu einem neuen Zivilgesetzbuch in den Jahren 1952 / 53 59 a) Die Gesetzgebungskommissionen 59 b) Die vergleichbaren Regelungen hinsichtlich eines gesonderten Hauseigentums in anderen sozialistischen Ländern 61 (1) Die Regelungen des tschechoslowakischen ZGB von 1950 zum gesonderten Eigentum an Gebäuden 62 (2) Die sowjetischen Bestimmungen zum Eigentum an Eigenheimen 62 c) Die Ergebnisse der Gesetzgebungskommissionen in bezug auf ein gesondertes Hauseigentumsrecht 63 (1) Die Begrifflichkeit 63 (2) Der Grundsatz superficies solo cedit 63 (3) Die Begründung durch Vertrag oder Verwaltungsakt 65 (4) Die Parzellengröße 66 (5) Die Frage der Entgeltlichkeit 66 (6) Nutzungsbeschränkungen und ihre Durchsetzung 67 (7) Verfügungsbefugnis und Vererbbarkeit 68 (8) Das genossenschaftliche Hauseigentumsrecht 69 IX

(9) Ergebnisse hinsichtlich des gesonderten Gebäudeeigentums und die vorläufige Einstellung der Arbeiten an einem neuen ZGB 69 III. Die Erarbeitung von Rechtsvorschriften zu einem gesonderten Hauseigentum im Jahre 1954 71 1. Die historische Einordnung 71 2. Die Grundzüge des neuen Rechtsinstituts des verliehenen Nutzungsrechtes 73 3. Die Verordnung zur Finanzierung des Arbeiterwohnungsbaues 73 a) Die Vorarbeiten und das Verfahren zum Erlaß der Verordnung 73 b) Der Inhalt der Verordnung in bezug auf das verliehene Nutzungsrecht 76 4. Das Gesetz über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken 77 5. Das Gesetz über die Aufnahme des Bausparens und das Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser 80 a) Die Vorarbeiten zu einem Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime im Hinblick auf das verliehene Nutzungsrecht 81 b) Das Verfahren zum Erlaß der beiden Gesetze 83 c) Die Regelungen über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser 85 (1) Das Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser 85 (2) Die Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Verkauf volkseigener Eigenheime und Siedlungshäuser 88 d) Das Gesetz über die Aufnahme des Bausparens 90 6. Das Rechtsinstitut des verliehenen Nutzungsrechts im Ergebnis der Rechtsetzung im Jahre 1954 91 X

C. Die weitere Entwicklung der Gesetzgebung hinsichtlich des Rechtsinstitutes des verliehenen Nutzungsrechtes bis 1990 94 I. Die weitere Rechtsetzung zum verliehenen Nutzungsrecht bis 1959 95 1. Rechtliche Regelungen hinsichtlich eines gesonderten Gebäudeeigentums an Eigenheimen auf dem Lande 95 a) Die Verordnung über die Förderung des Baues von Eigenheimen in Landgemeinden vom 24.1.1957 95 (1) Die Ausgangslage nach dem Erlaß erster Vorschriften zum verliehenen Nutzungsrecht im Jahre 1954 95 (2) Entstehung und Inhalt der Verordnung bezogen auf das verliehene Nutzungsrecht 96 b) Exkurs: Das gesonderte Eigentum an Hauswirtschaftsgebäuden aufgrund der LPG- Musterstatuten - eine Vorgängerregelung des zugewiesenen Nutzungsrechtes nach dem ZGB 97 (1) Die rechtliche Situation von Hauswirtschaftsgebäuden vor Inkrafttreten der neuen Musterstatuten im Jahre 1959 98 (2) Die Vorarbeiten für ein gesondertes Eigentumsrecht an persönlichen Hauswirtschaftsgebäuden 99 (3) Die Ausgestaltung der Regelungen in den Musterstatuten von 1959 100 c) Die nicht erlassene Verordnung über Eigenheime im Bereich der sozialistischen Landwirtschaft von 1965 103 2. Das gesonderte Gebäudeeigentum von Genossenschaften bis 1959 104 a) Die Diskussion über ein gesondertes Gebäudeeigentum für Genossenschaften im Vorfeld des Erlasses besonderer Normen hierzu 104 (1) Das Eigentum an Gebäuden, die von Bauern bei Eintritt in die LPG eingebracht worden waren 104 (2) Das Eigentum an Gebäuden, die von Genossenschaften auf volkseigenen Grundstücken errichtet worden waren 105 XI

XII (3) Das Eigentum an Gebäuden, die von Genossenschaften auf privaten, von Bauern in die LPG eingebrachten Grundstücken errichtet worden waren 106 (4) Ergebnisse der Diskussion 107 b) Die Verordnungen über Wohnungsbaugenossenschaften vom 14.3.1957 109 (1) Die Verordnung über Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften 109 (2) Die Verordnung über die Umbildung gemeinnütziger und sonstiger Wohnungsbaugenossenschaften 110 c) Exkurs: Das gesonderte Gebäudeeigentum von LPGen auf der Grundlage der Musterstatuten und des LPG-Gesetzes von 1959 111 (1) Das Eigentum an den eingebrachten Gebäuden 111 (2) Die eigentumsrechtliche Situation bei einer Neuerrichtung von Gebäuden 112 (3) Die Bestimmungen des LPG-Gesetzes mit bodenrechtlichem Bezug 112 Das Zweite Gesetz über die Verleihung von Nutzungsrechten an volkseigenen Grundstücken vom 3.4.1959 113 a) Die Entstehung des Gesetzes 113 b) Die Ausweitung des Anwendungsbereiches des Rechtsinstituts des verliehenen Nutzungsrechtes 116 (1) Die allgemeine Ermöglichung einer Verleihung von Nutzungsrechten an Genossenschaften und gesellschaftliche Organisationen 116 (2) Die Ermöglichung einer Umwandlung bestehender Erbbaurechte in verliehene Nutzungsrechte 119 c) Die allgemeinen Regelungen zum verliehenen Nutzungsrecht 120 (1) Die Beibehaltung, Vereinheitlichung und Klarstellung bisheriger Bestimmungen 120 (2) Die Regelungen zum Entzug des Nutzungsrechtes 121 (3) Veränderungen der bisherigen Rechtsstellung der Nutzungsberechtigten 122

d) Die Bedeutung des Gesetzes im Hinblick auf die Herausbildung eines neuartigen Rechtsinstitutes 123 II. Die Entwicklung von 1959 bis Anfang der siebziger Jahre 124 1. Die Fortführung der Arbeiten am ZGB von 1959 bis 1970 124 a) Die Arbeiten am ZGB in der Phase von 1959 bis 1963 124 (1) Zur Diskussion über die Grundkonzeption 124 (2) Die Regelungen zum verliehenen Nutzungsrecht 125 (3) Weitere Regelungen zu gesondertem Gebäudeeigentum 127 b) Exkurs: Die Regelungen in Zivilgesetzbüchern anderer sozialistischer Länder zu Rechtsinstituten, die dem verliehenen Nutzungsrecht vergleichbar sind 127 (1) Polen 127 (2) Tschechoslowakei 128 (3) RSFSR 129 c) Die Arbeiten am ZGB in der Phase von 1964 bis Ende der sechziger Jahre 130 (1) Der konzeptionelle Paradigmenwechsel 130 (2) Die ZGB-Entwürfe zum verliehenen Nutzungsrecht 131 2. Das Nutzungsrechtsgesetz von 1970 133 a) Die Entstehung des Gesetzes 133 (1) Die Diskussion im Vorfeld des Gesetzes 133 (2) Das Gesetzgebungsverfahren 134 b) Der Inhalt des Gesetzes 135 (1) Die Ausweitung des Kreises der Begünstigten 135 (2) Die Ausweitung der möglichen Nutzungszwecke 136 (3) Der Zeitpunkt der Entstehung des Nutzungsrechtes 136 (4) Die grundsätzliche Entgeltlichkeit 137 (5) Die Dauer des Nutzungsrechtes 139 (6) Die Veräußerbarkeit 139 (7) Die Vererbbarkeit 140 (8) Der Entzug des Nutzungsrechtes 141 XIII

3. Das Kuriosum: Auf vertraglicher Grundlage verliehene Nutzungsrechte an Gebäuden und Gebäudeteilen zugunsten anderer Staaten 143 a) Die Entstehung der Vorschrift 144 b) Der Inhalt der Vorschrift 146 (1) Die Besonderheiten des verliehenen Nutzungsrechtes 146 (2) Das Gebäudeteil-Nutzungsrecht 147 III. Die Bestimmungen zum verliehenen Nutzungsrecht im ZGB 148 1. Die letzte Phase der Vorarbeiten am ZGB bis zu dessen Verabschiedung im Jahre 1975 148 a) Die erneute konzeptionelle Wende 148 b) Die Regelungen zum verliehenen Nutzungsrecht 149 2. Das 1976 in Kraft getretene ZGB zum verliehenen und zugewiesenen Nutzungsrecht 150 a) Skizzierung des unmittelbaren Prozesses der Verabschiedung des ZGB 150 b) Die Regelungen des ZGB zum verliehenen Nutzungsrecht 150 c) Das neuartige Rechtsinstitut des zugewiesenen Nutzungsrechts 152 (1) Die Regelungen des ZGB zum zugewiesenen Nutzungsrecht 152 (2) Die Bereitstellungsverordnung 154 (3) Das Verhältnis des verliehenen und zugewiesenen Nutzungsrechtes zu den Bestimmungen des ZGB zur Baulichkeit 158 IV. Veränderungen im Jahre 1990 160 1. Das sogenannte Modrow-Gesetz 160 a) Die Ermöglichung eines Kaufes volkseigener Grundstücke 160 b) Die Veränderungen des Rechtsinstituts des verliehenen Nutzungsrechtes 161 (1) Die Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereiches 162 (2) Die Erweiterung des Kreises der möglichen Nutzungsberechtigten 163 2. Der Einigungsvertrag 163 XIV

D. Das verliehene Nutzungsrecht im historischen und politischen Kontext 164 I. Die Rechtsnatur des verliehenen Nutzungsrechtes und historische Parallelen 164 1. Zur Verwerfung des Erbbaurechtes und den Gründen für die Schaffung neuartiger Rechtsinstitute 164 a) Zur Geeignetheit des Erbbaurechtes für die Regelung von Rechtsbeziehungen, die dem verliehenen Nutzungsrecht entsprachen 165 b) Zu den Gründen der Verwerfung des Erbbaurechtes 166 c) Zur Notwendigkeit des Fortbestehens des Erbbaurechtes in der DDR parallel zum verliehenen Nutzungsrecht 168 2. Der Rechtscharakter des verliehenen Nutzungsrechtes 169 a) Der dingliche Charakter 169 b) Verliehene Nutzungsrechte als zivil- oder öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnisse 170 c) Das Verhältnis des verliehenen Nutzungsrechts zu anderen vergleichbaren zeitgenössischen Instituten 173 (1) Der Vergleich mit dem Erbbaurecht 173 (2) Der Vergleich mit der Reichsheimstätte 175 3. Historische Parallelen zu den Regelungen des verliehenen Nutzungsrechtes 177 a) Das geteilte Eigentum am Beispiel des preußischen Allgemeinen Landrechts 177 b) Zur Ablösung des Obereigentums und der Herausbildung eines einheitlichen Eigentumsbegriffes 179 c) Die erneute Rückkehr zu einem faktisch geteilten Bodeneigentum 181 (1) Erbbaurecht 181 (2) Reichsheimstätte 182 (3) Anerbenrecht 183 (4) Das Bodenreformeigentum 184 (5) Das verliehene Nutzungsrecht 184 XV

II. Das verliehene Nutzungsrecht und die Abschaffung des privaten Grundeigentums als strategisches Ziel der Bodenpolitik der SED 186 1. Anhaltspunkte in der juristischen und ökonomischen Literatur für eine beabsichtigte Nationalisierung des Grund und Bodens 186 a) Die Diskussion um eine Kodifizierung des Bodenrechtes 187 b) Der Bodenrechts-Grandriß von 1967 188 c) Das Bodenrechtslehrbuch von 1976 190 d) Aussagen in der ökonomischen Literatur 191 2. Das bei den Archivrecherchen aufgefundene Material zu strategischen Überlegungen zur Abschaffung des Privateigentums an Grund und Boden 193 3. Das verliehene Nutzungsrecht und die Abschaffung des Privateigentums an Grund und Boden 194 a) Die ideologische Funktion der Regelungen auf dem Weg zur Nationalisierung des Grund und Bodens 194 b) Zur Vereinbarkeit der Regelungen mit einer Überführung des Grund und Bodens in Volkseigentum 195 c) Die Funktion des Rechtsinstituts des verliehenen Nutzungsrechtes bei einem möglichen Übergang zu einer Eigentumsordnung ohne individuelles Grundeigentum 195 d) Die Geeignetheit des verliehenen Nutzungsrechtes zur Beseitigung der Grundrente 197 III. Schlußbetrachtungen zur Entwicklung des verliehenen Nutzungsrechtes 198 1. Merkmale der gesetzgeberischen Entwicklung in der DDR anhand des verliehenen Nutzungsrechts 198 a) Der formale Rechtsetzungsprozeß 198 b) Die Rechtsetzung zum verliehenen Nutzungsrecht 200 XVI

2. Der Bestandsschutz für Inhaber verliehener oder zugewiesener Nutzungsrechte 201 a) Der von der DDR-Gesetzgebung faktisch als bestandsgeschützt behandelte Kern des verliehenen Nutzungsrechtes 201 b) Konsequenzen für die Überführung der dinglichen Nutzungsrechte in das nunmehr gesamtdeutsche Sachenrecht 202 Zusammenfassende Betrachtung 208 Literaturverzeichnis 209 Quellenverzeichnis 225 Sachregister 231 XVII