2 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung / Seite 3 Betroffene Amtsstelle / zuständiges Ressort Seite 4 I. Bericht der Regierung Seite 5 1. Allgemeines Seite 5 2. Gründe für die Gewährung eines Landesbeitrages an den Liechtenstein-Takt Seite 8 3. Aufwendungen Seite 10 II. Antrag der Regierung Seite 11 III. Finanzbeschluss Seite 12
3 ZUSAMMENFASSUNG Nach einer Pilotphase über eine Dauer von drei Jahren (2000 bis 31. Mai 2003) soll das Angebot des Liechtenstein-Taktes weiterhin aufrecht erhalten bleiben und um weitere zwei Jahre und sieben Monate verlängert werden. Nachdem weder das Land Liechtenstein selbst, noch die beiden Vertragspartner, nämlich die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und das Land Vorarlberg, eine Weiterführung des Liechtenstein-Taktes in Frage gestellt haben, unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag den vorliegenden Finanzbeschluss, um die Finanzierung der Angebotsweiterführung sicherzustellen. Das nun seit drei Jahren bestehende Angebot hat sich in der Praxis als ein vom Zielpublikum akzeptiertes Instrument zur Verlagerung des Modalsplits auf den Öffentlichen Verkehr herausgestellt. Die Benutzerzahlen (Oktober 2002) zeigen, dass durchschnittlich 443 Personen (zwischen Montag und Freitag) aus Vorarlberg das bestehende Angebot des Liechtenstein-Taktes nutzen und somit darauf verzichten, mit dem eigenen Fahrzeug zu ihren Arbeitsplätzen und wieder nach Hause zu gelangen. Des Weiteren ist ein Trend in Richtung einer weiteren Verbesserung der Nutzungsfrequenzen ersichtlich. Die Regierung verfolgt mit der Weiterführung des Liechtenstein-Taktes das Ziel, einerseits das bestehende Angebot - mit dem Fokus auf die Arbeitspendlerinnen und -pendler aufrecht zu erhalten. Andererseits soll mit der Fortführung des Liechtenstein-Taktes auch dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer gemeinsamen, regionalen Verkehrspolitik entsprochen werden. Die gemeinsamen regionalen Interessen im Bereich der grenzüberschreitenden Verkehrspolitik zwischen dem Fürstentum Liechtenstein, dem Kanton St. Gallen, dem Kanton Graubünden sowie dem Bundesland Vorarlberg konzentrieren sich vor allem auf die Angebotsstellung von öffentlichen Verkehrsmitteln, welche die Teilregionen Liechtenstein, Vorarlberg, St. Gallen und Graubünden verbinden.
4 Zur vertraglichen Regelung der Abgeltung der Aufwendungen der ÖBB zur operativen Erbringung der Verkehrsleistung für den Liechtenstein-Takt wurde im Jahr 2000 eine Vereinbarung mit einer ersten Vertragsdauer von drei Jahren unterzeichnet. Dieser Vertrag soll nun aus liechtensteinischer Sicht um weitere zwei Jahre und sieben Monate verlängert werden. Sowohl die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) als auch das Land Vorarlberg haben eine Weiterführung des Vertrages bereits gutgeheissen und die finanziellen Aufwendungen genehmigt. Damit der Vertrag von Liechtenstein verlängert werden kann, müssen vorgängig die finanziellen Aufwendungen für den Liechtenstein-Takt bis ins Jahr 2005, in der Gesamthöhe von Euro 379'830.--, durch den Hohen Landtag genehmigt werden. ZUSTÄNDIGES RESSORT Ressort Verkehr und Kommunikation
5 Vaduz, 25. März 2003 P Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über den Erlass eines Finanzbeschlusses betreffend die Gewährung eines Landesbeitrages für die Jahre 2003 bis 2005 an den Betrieb des Liechtenstein-Taktes bei den Österreichischen Bundesbahnen zu unterbreiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. ALLGEMEINES Der Landtag hatte in seiner Sitzung vom 15. Dezember 1999 einen Landesbeitrag an den Betrieb des Liechtenstein-Taktes in Höhe von CHF 325'000.-- für das Jahr 2000 gemäss Bericht und Antrag Nr. 139/1999 genehmigt. Anlässlich seiner Sitzung vom 14. Juni 2000 sprach der Hohe Landtag in der Folge einen Finanzbeschluss in der Höhe von insgesamt CHF 435'000.-- zur Beteiligung am drei Jahre dauernden Pilotprojekt Liechtenstein- Takt. Ziel der Einführung des Liechtenstein-Taktes war im Jahre 2000, Arbeitspendlerinnen und Arbeitspendlern ein alternatives Modell anzubieten, um den täglichen Arbeitsweg ohne Gebrauch des eigenen Autos zurückzulegen. Der Fokus der Pendlerinnen und Pendler richtete sich hauptsächlich ins grenznahe Vorarlberg. Der Liechtenstein-Takt wurde entsprechend der Zielrichtung auf die jeweiligen
6 Hauptarbeitszeiten der Arbeitspendler ausgelegt. Mit dem Liechtenstein-Takt sind gegenüber dem Öffentlichen Verkehr in der Form von Bussen kürzere Fahrzeiten möglich. Ausserdem fallen die Wartezeiten am Zollübergang Schaanwald weg. Die Zielsetzung wurde im Jahre 2000 derart formuliert, dass grenzüberschreitend eine Reduktion des individuellen Arbeitspendlerverkehrs (Personenwagenfahrten) zugunsten des Öffentlichen Verkehrs erreicht werden soll. In der Praxis hat sich die Institution Liechtenstein-Takt mittlerweile gefestigt. Die Benutzerzahlen haben sich eingependelt, teilweise ist ein Steigerungstrend zu verzeichnen. Mittlerweile konnte zudem die seitens der ÖBB von langer Hand geplante Haltestelle Forst erstellt werden. Während die Österreichischen Bundesbahnen ursprünglich eine vollständig überdachte Haltestelle vorgesehen hatten, konnte nun eine Wartekabine am vorgesehenen Standort errichtet werden, sodass die wartenden Fahrgäste nicht ungeschützt dem Wetter ausgesetzt sind. Im Bereich Infrastruktur planen die ÖBB zudem eine Anpassung der Höhe des Bahnsteiges beim Bahnhof Schaan, sodass das Ein- bzw. Aussteigen auch erleichtert wird, wenn Zugkompositionen der Montafoner-Bahn den Liechtenstein-Takt erfüllen. Mit dem Liechtenstein-Takt wird durch die Optimierung eines bestehenden Verkehrssystems die Strasse zumindest ansatzweise vom Individualverkehr entlastet. Die Regierung verfolgt nach wie vor das Ziel, Alternativen zum Individualverkehr bereitzustellen, um Pendlerinnen und Pendlern die Möglichkeit zu bieten, mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Arbeitsweg zu bewältigen. Beachtet man die weiteren Anstrengungen der Regierung, ernsthafte Alternativen im Bereich Neues Verkehrsmittel für Liechtenstein zu evaluieren und strassenunabhängige Alternativen aufzuzeigen, so stellt sich die Regierung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung des Verkehrs der Verantwortung, das Angebot des schienengebundenen Liechtenstein-Taktes weiterhin zu unterstützen. Die Substitution von Fahrten im Bereich des Individualverkehrs durch die Angebotsstellung des Liechtenstein-Taktes bringt ansatzweise eine Entlastung von Mensch und Umwelt durch Lärm und Abgase, insbesondere von Anwohnern an den Hauptverkehrsstrassen im Liechtensteiner Unterland, mit sich.
7 Des Weiteren verfolgt die Regierung das regional angestrebte Ziel einer nachhaltigen, gemeinsamen grenzüberschreitenden Verkehrspolitik auf regionaler Ebene. Anlässlich verschiedener Treffen (sowohl auf Regierungs- als auch auf Beamtenebene) mit dem Bundesland Vorarlberg und dem Kanton St. Gallen wurde festgestellt, dass vor allem im Bereich des grenzüberschreitenden Öffentlichen Verkehrs weiterhin intensiv zusammengearbeitet werden soll. Bestehende Angebote (wie unter anderem der Liechtenstein-Takt) sollen aufrecht erhalten werden. In Zukunft sollen darüber hinaus noch weitere Verbesserungen von grenzüberschreitenden Angeboten evaluiert bzw. weiterverfolgt werden. Dazu zählen die Evaluation eines neuen Verkehrsmittels, aber auch die verschiedenen Konzepte betreffend die Verknüpfung des Städtenetzes Rheintal (beispielsweise Bodan Rail 2020). Die gemeinsame grenzüberschreitende Auswertung der trilateralen Studie Nachhaltiger Verkehr im Oberen Rheintal hat gezeigt, dass sich vor allem im Bereich der Stärkung und Entwicklung im Öffentlichen Verkehr deckende Interessen aus der Studie herauskristallisierten. Insbesondere ist dabei festzuhalten, dass der Einsatz grenzüberschreitender Institutionen und Angebote weiter zu intensivieren ist. Mit dem Einbezug des Kantons Graubünden in die regionalen Arbeitsgruppen auf Regierungs- und Beamtenebene wurde der erste Schritt, der aus der Studie hervorgeht, bereits realisiert. Des Weiteren hat sich bei der gemeinsamen Analyse der Studie herausgestellt, dass bestehende Angebote im Bereich des Öffentlichen Verkehrs gestärkt und weiter koordiniert werden sollen, um der regionalen Bevölkerung im Sinne des Nachhaltigkeitserfordernisses funktionierende und interessante Angebote im Öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. Weiter kommt hinzu, dass eine Verschiebung des Modalsplits - wie in der NEV-Studie gefordert nur durch kontinuierlichen und signifikanten Ausbau des ÖV-Angebotes erreicht werden kann. Zusammenfassend geht aus der Studie Nachhaltiger Verkehr im Oberen Rheintal hervor, dass der Zielfokus auf eine verbesserte Einbindung in den internationalen Verkehr, die Vernetzung des regionalen Städtesystemes sowie eine Aufwertung der Naherschliessung über die Landesgrenzen hinaus besonderes Augenmerk gelegt werden soll. Die Weiterführung des Liechtenstein-
8 Taktes erfüllt ergänzend zum grenzüberschreitenden Bus-Angebot der LBA - vor allem die Forderung dieser Erschliessung im Bereich Nahverkehr. 2. GRÜNDE FÜR DIE GEWÄHRUNG EINES LANDESBEITRAGES AN DEN LIECHTENSTEIN-TAKT FÜR DIE JAHRE 2003 BIS 2005 Der überwiegende Teil der rund 7200 Arbeitspendlerinnen und -pendler aus Österreich (statistische Zahlen aus dem Jahre 2002) arbeitet in liechtensteinischen Gemeinden, die durch den Öffentlichen Verkehr gut erschlossen sind. Zieht man die in den vergangenen Jahren stetig steigenden Zahlen von Arbeitspendlerinnen und pendlern in Betracht, so ist das Land Liechtenstein aufgefordert, ein möglichst attraktives Angebot im Bereich des Öffentlichen Verkehrs sicherzustellen, um Entlastungsmöglichkeiten für die Strassen anzubieten und um den Pendlerinnen und Pendlern die Möglichkeit zu gewährleisten, auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihre Arbeitsplätze in Liechtenstein zu erreichen. In Anbetracht der notwendigen Aufrechterhaltung des Angebotes einer nachfrageorientierten und umweltschonenden Verkehrsverbindung, soll der Vertrag durch das Fürstentum Liechtenstein verlängert werden. Während das Land Vorarlberg und die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bereits einer Verlängerung des Vertrages nach dem 31. Mai 2003 Ausdruck gegeben haben, unterbreitet die Regierung dem Hohen Landtag den Antrag, vorgängig die finanziellen Aufwendungen für den Liechtenstein-Takt für die Zeit vom 1. Juni 2003 bis 31. Dezember 2005 zu sprechen. Das Angebot des Liechtenstein-Taktes wurde seit der Einführung im Jahre 2000 stetig besser genutzt. Die aktuellsten von den Österreichischen Bundesbahnen erhältlichen Benutzerzahlen vom Oktober 2002 zeigen, dass der Durchschnitt (Montag bis Freitag) betreffend Nutzung des Angebotes bei täglich 443 Passagieren liegt. Im Mai 2000 lag diese Durchschnittszahl noch bei 275 Personen pro Tag. Des Weiteren ist festzustellen, dass in
9 den vergangenen Monaten eine positive Trendentwicklung im Bereich der Fahrgastzahlen zu beobachten ist. Vor allem an der Haltestelle Forst-Hilti sind nach Auskunft der ÖBB steigende Benutzerfrequenzen zu verzeichnen. Der Liechtenstein-Takt erfuhr zudem seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2002 eine deutliche qualitative Aufwertung. Mehrere - täglich verkehrende - Schnellzüge zwischen Feldkirch und Sargans halten im Rahmen des Liechtenstein-Taktes am Bahnhof Schaan- Vaduz. Diese Verbesserung des Liechtenstein-Taktes konnte ohne Zusatzkosten implementiert werden. Die Fahrmöglichkeiten für in Liechtenstein wohnende Personen in Richtung Zürich haben sich dadurch auch auf der Bahn im Bereich Angebot verbessert. Ebenso kommt der regelmässige Halt auch jenen Personen zugute, welche aus Österreich mit der Bahn nach Liechtenstein reisen. Ein weiterer Grund für eine Weiterführung des Liechtenstein-Taktes bis ins Jahr 2005 stellen die Bemühungen Österreichs dar, Liechtenstein (im Bereich der Bahnpolitik und des Bahnausbaus) nicht länger als reine Peripherie zu betrachten. In den vergangenen Jahren wurde die ÖBB-Bahnlinie, welche durch unser Land führt, umfangreichen Instandstellungs- und Sanierungsarbeiten unterzogen. Dazu kommt, dass in den kommenden Jahren weitere Ausbauten, welche auch dem Personennahverkehr zugute kommen können, angestrebt werden. Zur Vorbereitung dieser Ausbauten wurden bereits verschiedene Arbeitsgespräche geführt und eine Vorstudie betreffend den Bahnabschnitt Feldkirch-Buchs erstellt. Zur Diskussion stehen Anpassungen im Bereich der Infrastruktur, beispielsweise eine effizientere Überhöhung der Geleise zur Erreichung besserer Fahrtzeiten, aber auch ein parzieller doppelgleisiger Ausbau, welcher das Kreuzen von Zugskompositionen erleichtert und somit auch höhere Taktfrequenzen im Nahverkehrsbereich ermöglicht.
10 3. AUFWENDUNGEN Die Aufwendungen zur Aufrechterhaltung des Angebotes Liechtenstein-Takt belaufen sich für die Jahre 2003 (ab 1. Juni) bis 2005 auf Euro 379'830.--. Die in diesem Bericht und Antrag beantragten Aufwendungen für den Liechtenstein-Takt für die Jahre 2003 bis 2005 umfassen die anteilsmässigen Kosten, welche zur Abgeltung der Aufwendungen der ÖBB zur Erbringung dieser Verkehrsleistung für den Liechtenstein-Takt anfallen. Der Vertrag sieht vor, dass die jährlichen Aufwendungen der ÖBB von Euro 379 799.-- pro Fahrplanjahr folgendermassen aufgeteilt werden: Der jährliche Beitrag des Bundeslandes Vorarlberg beträgt Euro 238'039.--. Für das Fürstentum Liechtenstein fallen jährliche Kosten in der Höhe von Euro 141'760.-- an. Im Vertrag, der im Jahre 2000 abgeschlossen wurde, ist eine Valuisierung in der jährlichen Höhe zwischen 1,5 und 3 Prozent (Jahresteuerung) vorgesehen. Für die Berechnung des liechtensteinischen Anteils wurde eine maximale Teuerungsrate von 3 Prozent herangezogen. Liechtensteinischer Anteil am Bahnangebot der ÖBB 2003 (ab 1. Juni) Euro 83'423.-- 2004 Euro 146'013.-- 2005 Euro 150'394.-- Total Euro 379'830.-- Der österreichische Anteil der Finanzierung des Projektes ist durch das Bundesland Vorarlberg und die Österreichischen Bundesbahnen bereits zugesichert.
11 II. ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den A n t r a g, der Hohe Landtag wolle dem beiliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN
12 III. FINANZBESCHLUSS Finanzbeschluss vom... über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Aufwendungen der ÖBB für den Liechtenstein-Takt für die Jahre 2003 bis 2005 Der Landtag hat in seiner Sitzung vom beschlossen: Art. 1 An die Kosten der ÖBB zum Betrieb des Liechtenstein-Taktes richtet das Land a) für das Jahr 2003 Euro 83 423.-- b) für das Jahr 2004 Euro 146'013.-- c) für das Jahr 2005 Euro 150'394.-- einen Landesbeitrag in der Gesamthöhe von Euro 379'830.-- aus. Art. 2 Dieser Finanzbeschluss tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.