1. Führungskräftetreffen Wohnen der Bundesvereinigung Lebenshilfe

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Transkript:

1. Führungskräftetreffen Wohnen der Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesteilhabegesetz im Bereich Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung umsetzen Termin: 12. 13. Dezember 2017 Teilnehmer: Führungskräfte aus Diensten und Einrichtungen im Bereich Wohnen der Lebenshilfe Ort: Kassel, Hotel Grand La Strada Moderation: Antje Welke, Justiziarin der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Das Bundesteilhabegesetz ist da. Es ist angetreten die Leistungen der Menschen mit Behinderung personenzentriert weiterzuentwickeln und das Wunsch- und Wahlrecht zu stärken. Nicht in allen Punkten sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen ideal. Dennoch sieht die Bundesvereinigung Lebenshilfe in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine große Aufgabe und Chance. Die Umsetzungsfragen gerade für die Dienste und Einrichtungen im Wohnbereich, die bis zum 1.1.2020 geklärt sein müssen, sind jedoch enorm. Diese Tagung richtet sich an Führungskräfte von Diensten und Einrichtungen der Lebenshilfe im Bereich Wohnen. Sie bietet ein Forum, sich über sämtliche Problemlagen und Herausforderungen auszutauschen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Hierbei ist klar, dass die Rahmenbedingungen in den verschiedenen Bundesländern, die mit ganz unterschiedlichem Tempo voranschreiten, höchst unterschiedlich sind.

Ziel der Fachtagung ist der Austausch und die gemeinsame Bearbeitung der im Wohnbereich drängenden Fragestellungen: Welche vertragsrechtlichen Änderungen sind aus Sicht der Leistungserbringer im Wohnbereich relevant? Welche Aspekte sind an der Schnittstelle zur Pflege zu beachten? Wie kann die Trennung der Fachleistung von den existenzsichernden Leistungen gelingen? Wie müssen künftige Konzepte/ Angebote / Leistungsbeschreibungen im Bereich Wohnen aussehen? Wie kommt man vom Bedarf zum Angebot? Was sind die Vor- und Nachteile von Fachleistungsstunden und Pauschalen? Wie können Veränderungsprozesse in Diensten und Einrichtung gelingen? Was ist wichtig bei der Kommunikation mit den Menschen mit Behinderung, den Angehörigen, den Mitarbeiter/innen? 1. Tag Tagungsprogramm 12.30 Uhr Ankunft 13.30 Uhr Begrüßung und Vorstellung der relevanten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes für das Wohnen von Menschen mit geistiger Behinderung Dr. Peter Masuch, Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 14.00 Uhr Überblick zum Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes in den Ländern und auf Bundesebene Antje Welke, Justiziarin, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 14.30 Uhr Vertiefung einzelner Rechtsfragen zum Bundesteilhabegesetz Jenny Axmann, Referentin für Sozialrecht, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 2

15.00 Uhr Kaffeepause 15.30 Uhr 1. Workshop-Phase: BTHG wie geht das? 1. Personenzentrierte Leistungserbringung Wie müssen künftige Konzepte, Angebote und Leistungsbeschreibungen im Bereich Wohnen aussehen? Wie kann die Kalkulation umgestellt werden? Input: Ingo Pezina, Geschäftsführer, Landesverband der Lebenshilfe Baden-Württemberg 2. Antrag Gesamtplan Leistungserbringung Wie geht das neue Verfahren? Was ist die Rolle von Diensten und Einrichtungen? Input: N.N. 3. Schnittstelle Eingliederungshilfe Pflege? Wie geht die Abgrenzung bei der Pflege, welche Möglichkeiten der Kombination gibt es, was sieht das Verfahren nach 13 IV SGB IX vor? Welches Leistungserbringungsrecht gilt? was ist bei der HKP zu beachten? Input: Claudia Seligmann, Referentin für Sozialrecht, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Moderation: Doris Langenkamp, Vorstandsmitglied, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 17.30 Uhr Pause 18.00 Uhr Wie können Veränderungsprozesse in Diensten und Einrichtungen gelingen? Input: Michael Conty, Geschäftsführer der v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Stiftung Bethel Moderation: Antje Welke, Justiziarin, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 3

2. Tag 9.00 Uhr: 2. Workshop-Phase: BTHG wie geht das? 1. Wirksamkeit und andere Fragen der Qualitätssicherung Die Zielerreichung ist Voraussetzung von Eingliederungshilfe und die Wirksamkeit von Eingliederungshilfe soll überprüfbar werden. Wie ist damit umzugehen, welche Konzepte und Ansätze gibt es? N.N. 2. Trennung der Leistungen: Ideen und Modelle Kosten der Unterkunft: Was fällt in die 25%, was nicht? Was ist Fachleistung und wie muss sie künftig beschrieben werden? Uta Frieske, Referentin Kostensätze, Lebenshilfe Landesverband Sachsen Beate Kursitza-Graf, Geschäftsführerin, Lebenshilfe Dresden e.v. 3. Welche vertragsrechtlichen Änderungen sind aus der Sicht der Leistungserbringer im Wohnbereich relevant? Was ist bei der Vertragsgestaltung mit Leistungsberechtigten künftig zu beachten? Welche weiteren Rechtsbereiche müssen mitgedacht werden? Input: Ursula Schulz, Rechtsreferentin, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern e.v. Moderation: Frank Grießhammer, Referent Finanzen/Entgelt, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Bayern e.v. 10.30 11.00 Pause 11.00-12.30 Parallele Panel 4

1. Panel: Wie kommt man vom Bedarf zum Angebot? Bedarfsermittlung und Verpreislichung unter der Prämisse der Personenzentrierung Input: Prof. Dr. Petra Gromann, Hochschule Fulda 2. Panel: Change Management Was ist wichtig bei der Kommunikation mit den Menschen mit Behinderungen, den Angehörigen, den Mitarbeitenden? N.N. 12.30 13.00 Schlussrunde im Plenum Doris Langenkamp, Vorstandmitglied, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Antje Welke, Justiziarin, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 13.00 Verabschiedung 5