Grundsätze. Stand: 1. Januar 2011

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Transkript:

Einleitung Grundsätze zur Durchführung und Weiterentwicklung des Programms 18 im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund Stand: 1. Januar 2011 Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) leisten die Organisationen - Arbeiterwohlfahrt (AWO), Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA), Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), Internationaler Bund (IB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Der PARITÄTISCHE Gesamtverband und ihre jeweiligen Mitgliedsorganisationen seit Jahrzehnten mit den Jugendmigrationsdiensten (JMD) erfolgreiche Integrationsarbeit für junge Zuwanderinnen und Zuwanderer bis zum 27. Lebensjahr. Die Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wichtiger Baustein der Kinder- und Jugendpolitik des BMFSFJ. Als Bestandteil des Kinder- und Jugendplans und der Initiative JUGEND STÄRKEN versteht sich die Integrationspolitik des BMFSFJ als Motor zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit und Verbesserung der Rahmenbedingungen und Zugangschancen von jungen Migrantinnen und Migranten insbesondere an der Nahtstelle Schule/Ausbildung/Beruf. Die Jugendmigrationsdienste haben in erster Linie die Aufgabe, mit dem Verfahren des Case Managements und dem Instrument des individuellen Integrationsförderplans junge Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Die JMD bieten für ihre Zielgruppe auch die sozialpädagogische Begleitung vor, während und nach den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes ( 45 AufenthaltsG) und den Sprachkursen auf der Grundlage des Garantiefonds für den Hochschulbereich (RL-GF-H) an. Zugleich beteiligen sich die Einrichtungen aktiv bei der Vernetzung der Angebote für Jugendliche in den Sozialräumen und bei der interkulturellen Öffnung der Einrichtungen und Dienste in sozialen Handlungsfeldern. In Weiterentwicklung dieser Ansätze sind die JMD Teil des migrationsspezifischen Beratungsangebots nach 45 des Aufenthaltsgesetzes für alle jungen Menschen mit Migrationshintergrund. Als Teil der Jugendhilfe zielen die JMD auf Vermeidung bzw. Ausgleich von individuellen Benachteiligungen ab und tragen dazu bei, das Recht aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf umfassende Teilhabe und Chancengerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Als Angebot der Jugendsozialarbeit kooperieren sie mit anderen relevanten Diensten und Einrichtungen und nehmen für diese eine Anlauf-,

2 Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion im Hinblick auf die Zielgruppe junger Menschen mit Migrationshintergrund wahr. Diese Grundsätze dienen als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Aufgabenwahrnehmung der JMD und sind Bestandteil des jährlichen Bewilligungsbescheids. Zielgruppen / Ziele / Aufgabenprofil / Organisation und Rahmenbedingungen I. Zielgruppen Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene vom 12. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mit Migrationshintergrund. Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz insbesondere in Fragen der Bildung / Ausbildung ihrer Kinder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Institutionen und ehrenamtliche Initiativen in den sozialen Netzwerken/Gemeinwesen, die für Migrantinnen und Migranten relevant sind (z.b. Ämter, Betriebe, Verbände, Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen, Religionsgemeinschaften usw.) einschließlich der Bevölkerung im Lebensumfeld der jungen Menschen. II. Ziele Verbesserung der Integrationschancen (sprachliche, schulische, berufliche und soziale Integration), Förderung von Chancengerechtigkeit, Förderung der Partizipation in allen Bereichen des sozialen, kulturellen und politischen Lebens. III. Kernaufgaben Individuelle Begleitung aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund mit dem Verfahren des Case Managements und des Instruments des individuellen Integrationsförderplans vorrangig der nicht mehr vollzeitschulpflichtigen jungen Menschen mit Migrationshintergrund Sozialpädagogische Begleitung junger Menschen mit Migrationshintergrund vor, während und nach den Integrationskursen nach 44, 44a des Aufenthaltsgesetzes und nach den Sprachkursen des Garantiefonds für den Hochschulbereich auf der Grundlage der Richtlinie GF-H 1 Beratungsangebote für Eltern zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz insbesondere in Fragen zu Bildung und Ausbildung ihrer Kinder Gruppenangebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund die Vermittlung in Angebote für junge Menschen mit Migrationshintergrund im örtlichen Netzwerk und die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung dieser Netzwerke die Initiierung und das Management von anderweitig geförderten Integrationsprojekten für junge Menschen mit Migrationshintergrund die Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner 1 Dies gilt für die Sprachkursorte Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig und Nürnberg

3 Initiierung und Förderung von freiwilligem und bürgerschaftlichem Engagement junger Menschen mit Migrationshintergrund IV. Aufgabenprofil der JMD im Einzelnen 1. Individuelle Integrationsförderung Die individuelle Integrationsförderung erfolgt bedarfsorientiert sowohl durch individuelle Beratung als auch durch die Steuerung des Integrationsprozesses im Verfahren des Case Managements. 1.1. Individuelle Integrationsplanung Die individuelle Integrationsplanung geht von einem ganzheitlichen Ansatz aus, der sich an den Kompetenzen und Ressourcen junger Menschen mit Migrationshintergrund orientiert und die erreichten Bildungsabschlüsse einbezieht. Im Verfahren des Case Managements wird ein individueller Integrationsförderplan gemeinsam mit den jungen Menschen im Rahmen ihrer Lebensplanung erarbeitet. Dieser umfasst: - langfristig orientierte Lebensgestaltung / Lebensplanung (Berufswegeplanung, Einkommenssicherung, usw.). Die Orientierung an der Lebensplanung und an den Langzeitzielen dient vor allem der Förderung der Motivation der jungen Menschen zum Spracherwerb, zur Berufsausbildung usw. - kurz- und mittelfristige Zielsetzung, Handlungsplanung, Vereinbarungen zur Umsetzung und Steuerung der Integrationsschritte. Der individuelle Integrationsförderplan 2 wird zeitnah nach der Einreise oder der Feststellung des Förderbedarfes in einem gemeinsamen Zielfindungsprozess erstellt, kontinuierlich überprüft und fortgeschrieben. Die individuelle Integrationsplanung beinhaltet auch die Bildungs- und Anerkennungsberatung bezogen auf schulische und berufliche Bildungswege. Eine zeitliche Festschreibung des Integrationsprozesses soll nicht erfolgen, da dieser in jedem einzelnen Fall unterschiedlich lange dauern kann. 1.2. Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses Für die Umsetzung des individuellen Integrationsförderplanes bedarf es der abgestimmten Zusammenarbeit zwischen allen am Integrationsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Es gehört zur Aufgabe der JMD, den jungen Menschen die für ihren Integrationsprozess sinnvollen und passgenauen Angebote zu empfehlen (Sprachkurse, arbeitsmarkbezogene Maßnahmen nach SGB II/III, Ausbildung, Freizeit- und Präventionsmaßnahmen, Praktika usw.). Durch geeignete Kooperationsformen wird sichergestellt, dass die Förderpläne der jeweiligen Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und sich am individuellen Integrationsförderplan des jungen Menschen orientieren. 1.3. Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen Zur Erreichung der Einzelziele wird der junge Mensch durch den JMD auf allen erforderlichen Stationen, z. B. des Integrationskurses, der Berufsausbildung und der Maßnahmen der 2 Der individuelle Integrationsförderplan ist nicht gleichzusetzen mit schriftlich fixierten Eingliederungsverträgen

4 Jugendhilfe, der ausbildungs- und arbeitsmarktbezogenen Angebote nach SGB II/III, begleitet und bedarfsbezogen an andere Dienste und Einrichtungen vermittelt. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Einrichtungen geschehen. Der JMD ist in die Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses auf regionaler Ebene eingebunden und arbeitet mit den weiteren vom BMFSFJ geförderten Akteuren der Initiative JUGEND STÄRKEN zusammen. 1.4. Entwicklung und Durchführung von zusätzlichen, modularen Gruppenangeboten während des Integrationsprozesses Begleitend und ergänzend zu den Integrationskursen, der Ausbildung, den Maßnahmen der Jugendberufshilfe und den schulischen Bildungsangeboten werden, wo erforderlich, Gruppenangebote durchgeführt, die eine individuelle Zielerreichung ermöglichen: a) Sozialpädagogische Begleitung durch Gruppenangebote im Rahmen der KJP Förderung (Kurse gemäß III.3.1 KJP). Hierunter fallen insbesondere: Orientierungshilfen zu gesellschaftlichen und politischen Themen, Orientierungshilfen im Bildungs- und Ausbildungssystem, Ergänzendes Sprach- und Kommunikationstraining, IT - Seminare / Medienpädagogik, Beratung und Informationen zu weiteren Maßnahmen, Training sozialer Kompetenzen, Elternarbeit, Qualifizierungsangebote im Rahmen der Freiwilligenarbeit 3 Hierfür bieten sich insbesondere gruppenpädagogische Veranstaltungen als Methode an. Sie fördern das soziale Lernen und das Selbsthilfepotential der Jugendlichen in der Gruppe. Die gruppenpädagogischen Angebote können einheimische Jugendliche einbeziehen. b) Initiierung, Vermittlung in und ggf. Durchführung von anderweitig z.b. kommunal- oder landes- und bundesgeförderten Angeboten, wie Freizeitpädagogische Angebote, Zusammenführung mit gleichaltrigen Jugendlichen, Außerschulische Fördermaßnahmen (Programme der Länder wie z.b. Hausaufgabenhilfen, sozialpädagogische Schülerhilfen, Sonderprogramme usw.), Vermittlung in Hilfen nach SGB VIII (KJHG) unter Einbindung der örtlichen Jugendhilfeträger, Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit. c) Stärkung der Partizipation junger Menschen mit Migrationshintergrund. 2. Netzwerk- und Sozialraumarbeit Mitarbeit/Erstellung einer Angebotsanalyse für die Zielgruppe im Sozialraum (z.b. Sozialatlas, Netzwerkkarte), Netzwerkarbeit (Fördernetze aufbauen und pflegen), Beteiligung an der Erarbeitung regionaler Integrationskonzepte, 3 Gruppenangebote für junge Migrant/-innen, die sich im JMD freiwillig engagieren. Mögliche Inhalte: Reflexion der eigenen Tätigkeit, Qualifizierung für die Tätigkeit, persönlichkeitsbildende und gesellschaftspolitische Themen.

5 Teilnahme an Jugendkonferenzen, die die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß 18 SGB II initiieren, Kooperation mit den Leistungsträgern nach SGB II/III entsprechend den gemeinsamen Handlungsempfehlungen des BMFSFJ und des BMAS vom 16. Januar 2006, Kooperation mit lokalen Akteuren im Rahmen des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements und mit Freiwilligendiensten, Entwicklung und Begleitung von gemeinwesen- und sozialraumorientierten Angeboten, Identifizieren von Förderlücken und Anregung von Förderangeboten für die genannten Zielgruppen, Hinwirken auf die zielgruppengerechte Abstimmung der Angebote im Sozialraum, Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen. 3. Initiierung und Begleitung der interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder Der Prozess der interkulturellen Öffnung bezieht sich auf alle für die Zielgruppe relevanten Dienste und Einrichtungen der sozialen Handlungsfelder in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie der Netzwerkpartner. Das kann u.a. heißen: Informations- und Bildungsveranstaltungen, Angebot und Organisation von interkulturellen Trainings, Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung und Lobbyarbeit für die Zielgruppe, Förderung des Interkulturellen Dialoges. V. Organisation und Rahmenbedingungen 1. Die Förderung erfolgt im Zentralstellenverfahren auf der Grundlage der Richtlinien für den Kinder- und Jugendplan des Bundes. Die Zentralstellen leiten die Mittel bedarfsgerecht an die Durchführungsträger weiter. Die JMD werden auf der Grundlage einer von den Trägergruppen der Jugendsozialarbeit unter Beteiligung der Länder und Kommunen regelmäßig durchgeführten Bestands- und Bedarfserhebung gefördert. Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den JMD wird wie folgt ermittelt (Berechnungsgrundlage): Für Aufgaben nach Nr. IV 1.1, 1.2 und 1.3 der Grundsätze (Individuelle Integrationsplanung, Moderation und Begleitung des Integrationsprozesses, Vermittlung an andere Dienste und Einrichtungen) richtet sich die Zahl der Stellen nach der Zahl der im Wege des Case Managements im JMD begleiteten Jugendlichen und nach der Anzahl aller anderen im JMD beratenen Jugendlichen. Dabei wird auch die sozialräumliche Situation berücksichtigt. Für die Aufgaben nach Nr. IV 1.4 a der Grundsätze (zusätzliche, modulare Gruppenangebote) werden im Rahmen der Förderung Mittel auf der Grundlage der Nr. III 3.1 der RL-KJP bereitgestellt. Für die Netzwerkarbeit nach Nr. IV 2. und die Aufgaben der Interkulturellen Öffnung nach Nr. IV 3. der Grundsätze kann zusätzlich durchschnittlich ein Drittel einer Personalstelle zugrunde gelegt werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass diese Aufgaben vom JMD wahrgenommen werden. Die Entscheidung über die Stellenausstattung der JMD behält sich das BMFSFJ vor.

6 2. Die gegenseitige Information und Abstimmung zwischen den Trägergruppen bzgl. der Standorte der JMD (Neugründung/Schließung) erfolgt auf der regionalen und überregionalen Ebene durch das Gremium der Bundestutoren/-innen. 3. An dem Abstimmungsverfahren sind die örtlichen Netzwerke zu beteiligen. Eine Stellungnahme der zuständigen obersten Landesbehörde und der kommunalen Ebene ist einzuholen. Auf der Grundlage der Abstimmung innerhalb und zwischen den Trägergruppen wird die Entscheidung über die Standorte der JMD auf der Bundesebene von den Zentralstellen, vertreten durch die Bundestutorinnen und Bundestutoren, getroffen. Die Entscheidung ist dem BMFSFJ zur Genehmigung vorzulegen. 4. Der Zugang der jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu den JMD soll auf der kommunalen Ebene verbindlich gestaltet werden. Dazu müssen die JMD eng mit den zuständigen kommunalen Stellen, insbesondere den Ausländerbehörden und kommunalen Eingliederungsbehörden, mit Jobcentern und Grundsicherungsträgern sowie mit Migrantenorganisationen und Ausländerbeiräten kooperieren. Mehrsprachige Informationsmaterialien über die JMD und ihre Arbeit sollen im Internet zur Verfügung gestellt werden. 5. Die Qualitätsentwicklung wird durch die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, regelmäßige Fortbildungsangebote, Rahmen- und Einzelkonzepte zu den einzelnen Angeboten sowie die regelmäßige Dokumentation der Arbeitsergebnisse sichergestellt. 6. Die Arbeit der JMD berücksichtigt die Grundsätze des Gender Mainstreaming (wie in den RL- KJP unter Nr. I 2. c aufgeführt). 7. Diese Grundsätze des Programms 18 werden durch Rahmenkonzepte als Handlungsanleitungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den JMD und zur Abgrenzung mit den Aufgaben anderer Dienste ergänzt für die Bereiche: Individuelle Integrationsförderung (Einzelfallbegleitung und Gruppenarbeit) Sozialpädagogische Begleitung von IntegrationskursteilnehmerInnen Netzwerk- und Sozialraumarbeit / Interkulturelle Öffnung Gender Mainstreaming Qualitätsentwicklung und Fortbildung. 8. i-mpuls JMD Die JMD dokumentieren ab dem 1. Januar 2011 ihre Arbeit fortlaufend anhand der Software i-mpuls JMD. Datenschutzrechtliche Bestimmungen werden eingehalten. 9. Aufgrund gewonnener Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Umsetzung dieser Grundsätze werden diese unter Einbindung der programmspezifischen Arbeitsgruppe (Nr. 5 Abs. 2 KJP) regelmäßig an neue Erfordernisse angepasst.