Sage 50 Lohnbuchhaltung Checkliste Jahresabschluss mit gesetzlichen Anpassungen Sozialversicherungen
Sage 50 Lohnbuchhaltung 24.09.2013 2/7 Allgemeines Das Jahresende naht Die Auswertungen für das Jahresende müssen termingerecht eingereicht werden. Testen Sie bereits heute die Richtigkeit der Jahresend-Auswertungen, so dass Sie nicht in Terminverzug geraten, in der Hektik des Jahresabschlusses. Vorgehen Wählen Sie via Menü «Auswertungen Jahresverarbeitung» die für Sie wichtigsten Auswertungen, welche per Ende Jahr an die jeweiligen Institutionen zugestellt werden müssen. Prüfen Sie, ob auf der entsprechenden Abrechnung alle nötigen Mitarbeiter erscheinen und ob die Totalbeträge per dato stimmen. Mit Hilfe der Auswertung «Lohnkonto» unter den Jahresendlisten, können Sie die Lohnsummen kontrollieren. Checkliste 1. Lohnkonto aufbereiten: Auswertungen Jahresverarbeitung Lohnkonto (gegebenenfalls Eingrenzung auf eine Person oder Lohnartenschlüssel) 2. FAK-Abrechnung starten 3. AHV-Lohnbescheinigungen 4. UVG-Abrechnung starten 5. UVGZ-Abrechnung starten (Achtung bei der Auswahl der Personengruppe im Druckfenster) 6. BVG-Abrechnung starten (Achtung bei der Auswahl der Personengruppe im Druckfenster) 7. KTG-Abrechnung starten (Achtung bei der Auswahl der Personengruppe im Druckfenster) 8. Quellensteuer-Abrechnung (Rekap)
Sage 50 Lohnbuchhaltung 24.09.2013 3/7 9. Lohnausweis mit Barcode (Swissdec-PDF) erstellen: (unterste Auswertung) Alle Auswertungen mit der Klammer-Ergänzung Swissdec-PDF sind grundsätzlich für das Elektronische Lohnmeldeverfahren (ELM) nötig. Diese finden Sie im unteren Bereich der Jahresendlisten. Wenn Sie die Option ELM (kostenpflichtige Zusatzoption) nicht nutzen, so können Sie die Auswertungen im oberen Bereich verwenden. Die Ausnahme bildet der Lohnausweis mit Barcode, welcher lediglich bei den ELM- Auswertungen im unteren Bereich zu finden ist. Dieser wird immer im PDF- und XML-Format erstellt. Jahresabschluss Wenn Sie den Lohnlauf Dezember via «Datei Lohnperiode Lohnperiode in die Jahresdatei verbuchen» abgeschlossen haben, stellen Sie bitte die Mandanteneinstellungen nochmals auf Ende Dezember. Jetzt können den Jahresabschluss mit dem Jahresabschluss-Assistenten durchführen und es wird pro Jahr ein Mandant erstellt. Sofern Sie für das laufende Jahr noch Korrekturen machen müssen, können Sie nach dem Jahresabschluss wieder in den Vorjahresmandanten und dort die nötigen Änderungen noch tätigen. Unter dem Menü «Extras Ausführen Jahresabschluss» gelangen Sie zum Assistenten.
Sage 50 Lohnbuchhaltung 24.09.2013 4/7 Archivierung Der Text «Archiv 2013» beschreibt das Archiv des Abrechnungsjahres, welches abzuschliessen ist. Die Bezeichnung kann nach Wunsch überschrieben werden. Mandanten Mit dem Assistenten wird automatisch ein neuer Mandant für das neue Abrechnungsjahr erstellt. Der neu erstellte Mandant wird standardmässig im Mandantenverzeichnis hinterlegt. Ordner und Mandantenname können nach Wunsch geändert werden.
Sage 50 Lohnbuchhaltung 24.09.2013 5/7 Daten und Fibu-Verknüpfung Die Angaben für das neue Abrechnungsjahr werden automatisch hinterlegt. Mitarbeiterselektion In diesem Fenster haben Sie die Möglichkeit, einzelne oder alle ausgetretenen Mitarbeiter zu archivieren oder zu löschen.
Sage 50 Lohnbuchhaltung 24.09.2013 6/7 Abschluss Die Verarbeitung des Jahresabschlusses wird erst dann durchgeführt, wenn die Schaltfläche «Fertig stellen» gedrückt worden ist. Bei der Verarbeitung wird ein Protokoll erstellt, welches anschliessend aufgerufen und ausgedruckt werden kann. Nachdem Sie die Schaltfläche «Schliessen» angewählt haben, kommen Sie direkt zur Anmeldemaske des neuen Mandanten. Loggen Sie sich mit dem Benutzername / Passwort ein. Sie befinden sich nun automatisch im neuen Abrechnungsjahr.
Sage 50 Lohnbuchhaltung 24.09.2013 7/7 Gesetzliche Bestimmungen Änderungen ab 1. Januar 2014 1.Säule: AHV / IV / EO / ALV Beiträgssätze: AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung 8.40 % IV Invalidenversicherung 1.40 % EO Erwerbsersatzordnung 0.50 % Total 10.30 % Arbeitgeberbeitrag 50% 5.15 % Arbeitnehmerbeitrag 50% 5.15 % ALV 1 Arbeitslosenversicherung 2.20 % Arbeitgeberbeitrag 50% 1.10 % Arbeitnehmerbeitrag 50% 1.10% ALV 2 Arbeitslosenversicherung 1.00 % (Jahreslohn ab Fr. 126 000.00) Arbeitgeberbeitrag 50% 0.50 % Arbeitnehmerbeitrag 50% 0.50 % Leistungen Minimale einfache jährliche Alters- / Invalidenrente Fr. 14 040 Maximale einfache jährliche Alters- / Invalidenrente Fr. 28 080 Maximale jährliche Ehepaar-Altersrente Fr. 42 120 2. Säule: Berufliche Vorsorge BVG Grenzwerte / Maximal zu versichernder Jahreslohn Fr. 84 240 Leistungen (BVG-Obligatorium) Koordinationsabzug Fr. 24 570 Maximaler koordinierter BVG-Lohn Fr. 59 670 Minimaler koordinierter BVG-Lohn Fr. 3 510 Eintrittsschwelle BVG Fr. 21 060