Förderungen für Private

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Herzlich Willkommen

Förderungen für Private Direktförderungen Sanierungsscheck Wohnbauförderung Wohnhaussanierung

Land Kärnten - Vor-Ort-Energieberatung Privathaushalte werden von der Kärntner Landesregierung durch eine geförderte Vor-Ort-Energieberatung unterstützt. Für einen Selbstbehalt von 50,-- kommt ein speziell ausgebildete Energieberater direkt in die Haushalte und verschafft sich einen Eindruck vom Gebäude, der Heizungs und Warmwasseraufbereitungsanlage, den Stand by Stromfressern, der Beleuchtung, Der Energieberater gibt Ihnen erste Energiespartipps vor Ort, die einfach und ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Anmeldung: https://ktn.ebsmanager.net/anmeldung/

Land Kärnten - Förderung von Eigenheimen Allgemeine Voraussetzungen: Der Förderwerber muss: österreichischer Staatsbürger od. diesem gleichgestellt sein, Eigentümer, Mit- oder Wohnungseigentümer sein eine begünstigte Person sein Angemessene Nutzfläche: zur Befriedigung von Wohnbedürfnissen als Hauptwohnsitz genutzt das höchstzulässiges Jahreseinkommen nicht überschreitet 1 Person - 34.000,- 2 Personen - 50.000,- 3 Personen - 55.000,- 4 Personen - 60.000,- jede weitere + 5.000,- 1-2 Personen - 70 m² 3 Personen - 80 m² 4 Personen - 95 m² 5 Personen - 105 m² 6 Personen - 115 m² 7 od. mehr 125 m²

Land Kärnten - Förderung von Eigenheimen Nutzflächenobergrenze: bis 5 Personen - Wohnnutzfläche 130m² mehr als 5 Personen - Wohnnutzfläche 150m² Wie wird gefördert?: Gewährung eines zinsbegünstigten Kredits 60% Gewährung von Annuitätenzuschüssen 40%

Land Kärnten - Förderung von Eigenheimen Wie hoch ist das Förderausmaß?: Grundförderung je nach Heizwärmebedarf zw. 470-625 je förderbarer Nutzfläche Bei Passivhäusern erhöht sich der Betrag um 50 je m² Erhöhungsbeträge Ökologische Bauweise bis zu 6.000,- Niedertemperaturheizung 1.000,- Solarunterstützte Heizung 5.000,- Frischluftanlage 2.000,- Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung 5.000,- Photovoltaik (max. 5KWp) 2.400,- bis 12.000,- Barrierefreie Bauweise (lt. ÖNORM 1600) 3.000,- Gruppenwohnbau (3 Einheiten) 5.000,- Siedlungszentrum 5.000,- Wohnobjekt in Gemeinden im ländlichen strukturschwachem Raum 5.000,- Jungfamilie (< 35 Jahre) 10.000,- Bauliche Maßnahmen für ein Haushaltsmitglied mit Behinderung 7.500,-

Förderbeispiel: Neubauförderung EFWH 130m² Jungfamilie mit 1 Kind HWB=20,25 kwh/m²a A/V 0,72 Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung Photovoltaikanlage 4,5 KWp Barrierefreie Bauweise

Land Kärnten - Wohnhaussanierung Wie lauten die Fördervoraussetzungen?: a) Baubewilligung mindestens 20 Jahre Ausnahmen: Fernwärmeanschluss 5 Jahre kinderreiche Familie Menschen mit Behinderung pflegebedürftige Menschen b) Hauptwohnsitz und ganzjährig bewohnt (nach Abschluss der Sanierung) c) Bausubstanz erhalten und verbessern d) die Durchführung von befugten Unternehmen nachweisen e) Mindestsanierungskosten 2.000,- excl. Ust f) Energieberatung vor Ort g) Energieausweisberechnung Ausnahmen: Solaranlage f.d. Warmwasserbereitung Solaranlage f.d. Wärmeversorgung (Heizungseinbindung) Anschluss an bestehende Wärmeversorgung Wärmepumpe für Warmwasser Ersterrichtung von Sanitäranlagen Dacherneuerung Einbau von Aufzügen behindertengerechte Maßnahmen Errichtung einer Photovoltaikanlage

Land Kärnten - Wohnhaussanierung Wer kann Antragsteller sein?: Eigentümer Bauberechtigter od. Verwalter Wohnungsinhaber Mieter Wie wird gefördert?: jährlicher Zuschuss zum förderbaren Kostenanteil auf die Dauer von 10 Jahren 5% Zuschuss jährlich 6% Zuschuss jährlich bei einer umfassenden Sanierung und das Bauvorhaben in einem Siedlungszentrum liegt einmaliger Zuschuss von 350 für den Energieausweis und Energieberatung vor Ort

Land Kärnten - Wohnhaussanierung Was wird gefördert?: a) allgemeine Verbesserungsmaßnahmen (Förderanteil 50% der anerkannten Sanierungskosten) b) Maßnahmen zur Erhöhung des Wärmeschutzes einzelner Bauteile (Förderanteil 60% der anerkannten Sanierungskosten) c) Maßnahmen für erhöhten Wärmeschutz einzelner Bauteile (Förderanteil 70% der anerkannten Sanierungskosten) d) Sanierungsmaßnahmen bei thermischen Solaranlagen und Heizungsanlagen (Förderanteil 70% der anerkannten Sanierungskosten) e) Deltaförderung im Rahmen der energetischen Sanierung (Förderanteil 70% der anerkannten Sanierungskosten) f) Umfassende energetische Sanierung (Förderanteil 100% der anerkannten Sanierungskosten) g) Maßnahmen für Menschen mit Behinderung (Förderanteil 100% der anerkannten Sanierungskosten)

Förderbeispiel: Umfassende Wohnhaussanierung Best. EFWH mit ca.140m² Baujahr ca. 1965 Umfassende energetische Sanierung: Fenstertausch 3-fach Verglasung Dämmung der Außenwand 14cm EPS+ Dämmung der Kellerdecke 8cm EPS+ Dämmung der Dachschräge 24cm Mineralwolle

Förderbeispiel: Umfassende Wohnhaussanierung Sanierungskosten: Fenstertausch ca. 15.000 Fassadendämmung ca. 30.000 Kellerdeckendämmung ca. 5.000 Dachschräge ca. 10.000 Baukosten: ca. 60.000 Förderbare Kosten: max. 120m² je WE x 400/m² = max. 48.000 Förderbarer Kostenanteil: 100% anerkannt -> 5% Zuschuss Standard = max. 24.000 + 1% Zuschuss im histor. Siedl. = 4.800 Förderung für den Energieausweis: 350

Gemeinde Kötschach - Alternativenergieförderung: Was wird gefördert? Rückwirkend ab 1. Jänner 2008 a) Thermische Solaranlagen oder Wärmepumpen pauschal mit 140, Bauchwasseraufbereitung/Raumzusatzheizung b) Hauptheizung mit Fernwärme, Wärmepumpe, Pellets, Holzvergaser, Biomasse pauschal mit 250,-

Land Kärnten - Energieförderung: Für den Privatbereich stehen im Jahr 2016 keine Energieförderungen zur Verfügung!

Klima Energie Fonds Photovoltaik-Anlagen-Förderung: Was wird gefördert? ab 23.02.2016 bis 14.12.2016 Einzel und Gemeinschaftsanlage pro Antrag 5 kwp Auszahlung als einmaliger Investitionskostenzuschuss freistehende Anlage/Aufdachanlagen 275 /KWp gebäudeintegrierte Anlagen 375 /KWp Achtung: Die Einreichung erfolgt ausschließlich online in einem zweistufigem Verfahren, nach Registrierung ist nach spätestens 12 Wochen der Antrag abzugeben.

Klima Energie Fonds Solaranlagen-Förderung: Was wird gefördert? ab 23.02.2016 bis 30.11.2016 Solaranlagen zur Beheizung und/oder Warmwasserbereitung Baubewilligung älter als 15 Jahre (vor 2002) Auszahlung als einmaliger Investitionskostenzuschuss Solaranlagen zur Beheizung 1.500 Solaranlagen zur Warmwasserbereitung 750 Achtung: Die Einreichung erfolgt ausschließlich online in einem zweistufigem Verfahren, nach Registrierung ist nach spätestens 12 Wochen der Antrag abzugeben.

Klima Energie Fonds Holzheizungen-Förderung: Was wird gefördert? ab 23.02.2016 bis 30.11.2016 gefördert werden Pellet- & Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen fossilen Kessel od. elektrische Nacht- od. Direktspeicheröfen ersetzen. Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn eine mit Holz befeuerte Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2002), gegen Pellet- oder Hackgutzentralheizung getauscht wird. Auszahlung als einmaliger Investitionskostenzuschuss Förderpauschale bei Tausch eines fossilen Kessels od. elektr. Speicherofen - 2.000 Förderpauschale bei Tausch einer alten Holzheizung - 800 Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale - 500 Achtung: Die Einreichung erfolgt ausschließlich online in einem zweistufigem Verfahren, nach Registrierung ist nach spätestens 12 Wochen der Antrag abzugeben.

Bund - Sanierungsscheck f. Private 2016 Die Förderung "Sanierungsscheck" des Bundes, soll 2016 wieder kommen. Höchstwahrscheinlich gibt es für thermische Sanierungsmaßnahmen und den Heizungstausch wieder um die 8.000,- Förderung.

Bund - Handwerkerbonus f. Private 2016 Eine Verlängerung ist noch offen, im Vorjahr betrug die staatliche Förderung bis zu 600 für Renovierungs- & Modernisierungsarbeiten. Vorausgesetzt ist, es werden Leistungen eines Handwerkers od. befugten Unternehmens in Anspruch genommen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Für Fragen stehe ich Ihnen jetzt und im Anschluss gerne zur Verfügung.