Wasserkraft Kanada. Beteiligungsangebot reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft



Ähnliche Dokumente
Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN

Attraktive Zinsen für Ihr Geld mit der Captura GmbH

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO

DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger

ZBI Fondsmanagement AG. Erlangen. Bekanntmachung. Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber. des folgenden inländischen geschlossenen Publikums-AIFs

«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren

Online-Fragebogen Ansprüche bei Fondsbeteiligung - Hintergrundinformationen

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

family invest ein Beteiligungsangebot der invest connect GmbH & Co. KG

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio.

Nachhaltigkeits-Check

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und

Überprüfung Bankenhaftung

Risikoprofilierung. für Herrn Bernd Beispiel Beispielweg Beispiele

Solarpark. Kurz-Info. Bürgerbeteiligungs-Projekt

mit Ablauf des endete die Abstimmungsfrist des am eingeleiteten Umlaufverfahrens.

IFZM. Die KASKO für Investmentfonds

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Nachhaltigkeits-Check

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Anspar-Darlehensvertrag

Fragebogen für Kapitalanleger. Telefon: Name der Beteiligung:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

4.8 Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW) (ab )

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Kiri Fonds III Spanien

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

KURZANALYSE. RE04 Wasserkraft Kanada

Gewinn für die Region. Mit erneuerbaren energien in die zukunft investieren. eine Initiative der. und der. Volks- und Raiffeisenbank eg, Güstrow

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

K a u f v e r t r a g. I. Vorbemerkung

Fragebogen. Name:.. Vorname:.. Anschrift:.. Geburtsdatum:. Telefon:.. Telefax: Internet:... Beruf:...

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Bonus und Capped Bonus Zertifikate Juni 2010

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Invesco Balanced-Risk Allocation Fund

Finanzierungsvergleich. für. Ferdinand Finanzierung und. Frederike Finanzierung Rentenweg 13, Sorgenfrei

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Sparkasse. Zins-Hamster-Anleihe IV. Sichern Sie sich jetzt die LBBW Zins- Hamster-Anleihe IV

Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Prozessablauf

easynetto Das neue Netto-Gefühl Mehr Transparenz und Rendite für Ihre Vorsorge

Nachhaltigkeits-Check

Widerrufsbelehrung. zur Beteiligung an der ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Die Gesellschaftsformen

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

Änderungen beim Einlagensicherungsfonds

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Was ist clevere Altersvorsorge?

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Beitragsentwicklung in Ihrer privaten Krankenversicherung. Vergleich zwischen PKV-Beitrag ohne Sparplan und PKV-Beitrag inkl.

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte

solide transparent kostengünstig aktiv gemanagt

Gemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung

Bericht. über die Prüfung

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Merkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB

Finanzierungsvergleich. für. Anton Anschlussfinanzierung und. Amelie Anschlussfinanzierung Musterstraße 12, Eurostadt

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

Der Sitz unseres Unternehmens

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS)

Erstkontaktfragebogen für Anleger der Beluga - Schiffsfonds

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Montessori Verein Kösching e.v.

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Tipps für die Anlageberatung

DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger

Das. TOP-Zins- Konto. TOP Vermögensverwaltung AG. 100% Einlagensicherung

LV-Umschichtung. Kurzgutachtliche Stellungnahme zu Ihrer Lebensversicherung (LV)

IMPRESSUM / DISCLAIMER:

Pioneer Investments Substanzwerte

Vermögensberatung. Inhalt

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

LIMITED. SOLARFESTZINS Natürlich Geld anlegen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren

Informationsbroschüre FX24 Capital Inc.

ANLAGEBEDINGUNGEN FÜR ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. SIEBTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING KG. (Stand: )

Nutzungsbedingungen für 1-Click Trading auf der Next Generation Handelsplattform der CMC Markets UK Plc

Transkript:

Beteiligungsangebot reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Wasserkraft Kanada reconcept Wasserkraftfonds

2 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Hinweis: Die beispielhaft dargestellten Wasserkraftwerke in diesem Verkaufsprospekt dienen nur der Illustration und sind nicht Bestandteil der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft.

Vorwort 3 Vorwort Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, die reconcept Gruppe hat im vergangenen Jahr ihr 15-jähriges Bestehen gefeiert. Damit tragen wir bereits seit über einem Jahrzehnt erfolgreich zu einer umweltfreundlicheren Zukunft in Form von ökologischen wie auch ökonomisch attraktiven Kapitalanlageprodukten bei. Erneuerbare Energien sind nahezu unbegrenzt verfügbar, schonen die Umwelt, fördern eine dezentrale Energieversorgung und machen die Welt unabhängiger von Gas- und Ölimporten aus politisch instabilen Regionen und der Atomkraft. Die Gestehungskosten für Strom aus Erneuerbaren Energien sind seit unserer Gründung massiv gesunken; ökologischer Strom ist mittlerweile für viele Haushalte eine echte wirtschaftliche Alternative. Zu dieser Entwicklung hat auch die reconcept Gruppe mit ihren Kapitalanlageprodukten beigetragen, die sich auf Investitionen von mittlerweile mehr als EUR 470 Mio. summieren. Das Jahr 2013 stand im besonderen Fokus des Anlegerschutzes und der Verbesserung von Transparenz und Sicherheit des Kapitalmarktes. Ein Großteil des Marktes geschlossener Fonds ist reguliert worden und gehört nicht mehr zum grauen Kapitalmarkt. Die Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) infolge der Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie in deutsches Recht soll dem Finanzmarkt weitere Stabilität geben und ihn langfristig nachhaltig ausrichten. Wir befürworten die neue Gesetzgebung und haben mit der Gründung einer zukünftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten und regulierten Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft bereits frühzeitig gestellt. Wir freuen uns, mit dem neuen Beteiligungsangebot reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (nachfolgend auch RE04 Wasserkraft Kanada ) erneut ein Produkt vorzulegen, das unsere hohen Anforderungen an Produktqualität und Ihre Erwartung einer soliden Rendite erfüllt und dabei insbesondere den gewachsenen Ansprüchen der aktuellen Gesetzgebung gerecht wird. Selbstverständlich wird die reconcept Unternehmensgruppe planmäßig über die gesamte Laufzeit dem vorliegenden Investment RE04 Wasserkraft Kanada über langfristige Dienstleistungsverträge verbunden bleiben. Das Erreichen der Prospektperformance hat für uns oberste Priorität. Wir überwachen daher zu Ihrer Sicherheit konsequent die Investitionsziele und gestalten die laufende Verwaltung zuverlässig und transparent. Eine Beteiligung am RE04 Wasserkraft Kanada stellt eine unternehmerische Investition dar, die Sie als Anleger wie immer in einem solchen Fall einer intensiven und genauen Prüfung unterziehen sollten. Der Ihnen vorliegende Verkaufsprospekt liefert hierzu die notwendigen Daten und Informationen, um eine Anlageentscheidung treffen zu können. Wir empfehlen Ihnen, bei aufkommenden Fragen einen Finanz- oder Steuerberater bzw. eine andere fachkundige Person Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen. Natürlich steht Ihnen auch das reconcept Team jederzeit gern für weitere Informationen zu dem vorliegenden Beteiligungsangebot zur Verfügung. Wir hoffen, Ihnen mit unserem RE04 Wasserkraft Kanada ein für Sie attraktives Produkt anbieten zu können, das wir gerne mit Ihnen gemeinsam zum Erfolg führen. Carsten Diettrich als Geschäftsführer der reconcept Vermögensmanagement GmbH Vor allem zwei Dinge haben uns überzeugt, Ihnen den RE04 Wasserkraft Kanada in der hier vorliegenden Form anzubieten: Wasserkraft ist einerseits die älteste Form der Nutzung regenerativer Energieträger und verfügt über eine seit Jahrzehnten ausgereifte Technologie, die den höchsten Effektivitätsgrad aller regenerativen Energieträger aufweist. Darüber hinaus ist Kanada nicht nur aufgrund seiner politisch und wirtschaftlich stabilen Rahmenbedingungen, sondern auch aufgrund seines Potenzials und seiner Ausbauprogramme für Erneuerbare Energien einer der attraktivsten Standorte für die Stromerzeugung aus Wasser. Karsten Reetz als Geschäftsführer der reconcept Vermögensmanagement GmbH

4 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft

Inhaltsverzeichnis 5 Inhaltsverzeichnis VORWORT 3 1. Wichtige Hinweise und Prospektverantwortung 6 2. Angebot im Überblick (Prognose) 8 2.1 Gegenstand des Investmentvermögens 8 2.2 Fonds im Überblick (Prognose) 9 2.3 Profil des typischen Anlegers 12 2.4 Die wesentlichen Beteiligten/Gesellschaftsstruktur 12 2.5 Beteiligungsstruktur 13 3. Risiken des Investmentvermögens 16 3.1 Allgemeine Hinweise 16 3.2 Risikoprofil des Investmentvermögens 16 3.3 Wesentliche Risiken des Investmentvermögens 17 4. Anbieterin 34 4.1 Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) und Verwahrstelle 34 4.2 reconcept Gruppe 38 4.3 Leistungsüberblick der reconcept Gruppe 41 5. Investmentstrategie 42 5.1 Anlageziele, Anlagegrundsätze und Anlagepolitik 42 5.2 Investitionsausschuss und Investitionskriterien 43 5.3 Chancen der Beteiligung 45 5.4 Wasserkraft global 47 5.5 Zielland Kanada 50 6. Das Investment im Einzelnen 56 6.1 Anlageobjekte 56 6.2 Wasserkrafttechnologie 57 6.3 Investitions- und Finanzierungspläne (Beispielrechnung/Prognose) 62 6.4 Zusätzliche Angaben zur Finanzierung 70 7. Laufende Liquiditätsbetrachtung 72 7.1 Ertragssituation in Kanada 72 7.2 Liquiditäts- und Ergebnisrechnungen (Beispielrechnung/Prognose) 74 7.3 Sensitivitätsanalyse am Beispiel einer Beteiligung i. H. v. CAD 35.000 zzgl. 3 % Agio (Abweichungen von der Beispielrechnung) 84 8. Rechtliche Grundlagen 88 8.1 Die Fondsgesellschaft 88 8.2 Die Beteiligung 90 8.3 Das Treuhandverhältnis 91 8.4 Hauptmerkmale der Anteile der Anleger 92 8.5 Belastung, Übertragbarkeit und Handelbarkeit der Anteile 94 8.6 Beendigung der Beteiligung 94 9. Steuerliche Grundlagen 98 9.1 Besteuerung der Erträge in Kanada 100 9.2 Besteuerung der Erträge in Deutschland 104 10. Zusammenfassung wesentlicher Verträge 112 11. Zusammenfassung wesentlicher Vertragspartner 120 12. Die wichtigsten Verträge 122 12.1 Gesellschaftsvertrag 122 12.2 Treuhandvertrag 136 12.3 Mittelverwendungskontroll- und Verwahrstellenvertrag 142 12.4 Anlagebedingungen 146 13. Verbraucherinformationen für den Fernabsatz 150 14. Allgemeine Abwicklungshinweise 154 15. Glossar, Quellen und Impressum 156

6 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft 1. Wichtige Hinweise und Prospektverantwortung Der Kauf von Anteilen am angebotenen Investmentvermögen erfolgt auf der Grundlage dieses Verkaufsprospektes, der Anlagebedingungen, der wesentlichen Anlegerinformationen und des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft in Verbindung mit dem Treuhandvertrag. Sie finden die beiden Verträge in Kapitel 12 abgedruckt. Dieser Verkaufsprospekt kann von jedem am Erwerb eines Anteils Interessierten zusammen mit den Anlagebedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Beschreibung der Risikomanagementmethoden auf Verlangen kostenlos als Druckversion bei der reconcept Vermögensmanagement GmbH unter der u. g. Anschrift und den Geschäftskontaktdaten angefordert werden. Auf der Webpräsenz http://www.reconcept.de/ stehen digitale Versionen zum Download bereit. Von diesem Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen und den wesentlichen Anlegerinformationen abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden und sind unbeachtlich, es sei denn, sie sind von der reconcept Vermögensmanagement GmbH schriftlich bestätigt worden. Ebenso haben mündliche Absprachen keine Gültigkeit. Jede Beteiligung auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen oder den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Die in diesem Verkaufsprospekt angebotenen Anteile am Investmentvermögen sind nur für den Vertrieb an Personen bestimmt, die die Voraussetzungen des 262 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KAGB erfüllen (qualifizierte Privatanleger) und grundsätzlich ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und eine Bankverbindung in Deutschland besitzen. Die in diesem Verkaufsprospekt genannten Informationen sowie der in diesem Verkaufsprospekt angebotene Anteil am Investmentvermögen sind aufgrund US-aufsichtsrechtlicher Beschränkungen nicht für den Vertrieb in den USA oder an US-Bürger bestimmt. Mit US-Bürgern sind Personen gemeint, die entweder Staatsangehörige der USA sind, Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Green Card) sind, einen Wohnsitz bzw. Sitz in den USA oder ihren Hoheitsgebieten haben oder eine Körperschaft oder eine nach dem Recht der USA organisierte sonstige Vermögensmasse sind, deren Einkommen dem US-Steuerrecht unterliegt. Dem Vertragsverhältnis zwischen Investmentvermögen/Fondsgesellschaft und Anleger sowie den vorvertraglichen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Laut 303 Abs. 1 KAGB sind sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Kapitalverwaltungsgesellschaft/ Anbieterin der Kapitalanlage/ Prospektverantwortliche reconcept Vermögensmanagement GmbH Cuxhavener Straße 36 21149 Hamburg Telefon 040 / 325 21 65 10 Telefax 040 / 325 21 65 69 E-Mail info@reconcept.de Handelsregister Amtsgericht Hamburg HRB 127488

Wichtige Hinweise und Prospektverantwortung 7 erklärung zur prospektverantwortung Die Angaben in diesem Verkaufsprospekt sind das Ergebnis sorgfältiger Berechnungen, Recherchen und Planungen auf der Grundlage der Verträge und der gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Für den Inhalt des Verkaufsprospektes sind nur die bis zum Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes bekannten und erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die Prospektverantwortliche reconcept Vermögensmanagement GmbH mit Sitz in Hamburg übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Eine Haftung für den Eintritt der angestrebten Ergebnisse sowie für Abweichungen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und/oder rechtliche Änderungen wird nicht übernommen, soweit gesetzlich zulässig. Prospektaufstellungsdatum: 15. September 2014 Eine Haftung für Angaben Dritter für von diesem Verkaufsprospekt abweichende Aussagen wird von der reconcept Vermögensmanagement GmbH nicht übernommen. Eine über die gesetzliche Prospekthaftung hinausgehende Haftung der reconcept Vermögensmanagement GmbH oder der Vertriebspartner (Anlagevermittler oder -berater, Banken oder Makler) ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf alle anderen Veröffentlichungen, insbesondere Werbematerialien oder im Zusammenhang mit den einzelnen Projekten vorgenommene Veröffentlichungen. Carsten Diettrich als Geschäftsführer der reconcept Vermögensmanagement GmbH Karsten Reetz als Geschäftsführer der reconcept Vermögensmanagement GmbH

8 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft 2. Angebot im Überblick (Prognose) RE04 Wasserkraft Kanada Das Beteiligungsangebot konzentriert sich ausschließlich auf den Zielmarkt Kanada. Die Anleger beteiligen sich planmäßig über die Fondsgesellschaft an kanadischen Betreibergesellschaften, die in Wasserkraftwerke investieren. Die Beteiligung der Anleger an der Fondsgesellschaft erfolgt in der Währung kanadischer Dollar (CAD). Hierbei profitieren die Anleger von den attraktiven und stabilen Rahmenbedingungen, die Kanada bietet. Das wirtschaftliche Konzept basiert auf der Annahme, dass die Fondsgesellschaft mittelbar in verschiedene Wasserkraftwerke investiert. Die konkreten Wasserkraftwerke stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft die Anteile an den Betreibergesellschaften und damit die Projekte zu dem Zeitpunkt erwirbt, wenn sie Baureife erreicht haben. 2.1 Gegenstand des Investmentvermögens Anlageobjekte erster Ordnung sind noch zu erwerbende Beteiligungen an Betreibergesellschaften, um nach der Errichtung der Wasserkraftwerke mittelbar Einnahmen aus der Produktion von Strom zu erzielen. Die noch zu errichtenden Wasserkraftwerke der Betreibergesellschaften sind die Anlageobjekte zweiter Ordnung. Die Hersteller der Wasserkraftwerke sollen prognosegemäß namhafte Unternehmen sein. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Rahmenparameter müssen die Investitionen die in den Anlagebedingungen dieses Investmentvermögens festgelegten Investitionskriterien erfüllen (s. Seite 44). Die Beispielrechnung unterstellt den Erwerb von Betreibergesellschaften in der Provinz British Columbia, Region East Koonetay, Kanada. Bei Realisierung von Investitionen in British Columbia, Kanada, können Anleger von dem abzuschließenden Stromverkaufsvertrag mit dem staatlichen Stromversorger British Columbia Hydro and Power Authority (BC Hydro) für aus erneuerbaren Energien produziertem Strom profitieren (s. Seite 72 Ertragssituation in Kanada ).

Angebot im Überblick (Prognose) 9 2.2 Fonds im Überblick (Prognose) Der Fonds Projekt RE04 Wasserkraft Kanada Fondsgesellschaft (Investmentvermögen) reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Art des Fonds Sachwertfonds Wasserkraft Investitionsgegenstand Wasserkraftwerke in Kanada, geplant am Standort British Columbia Geplantes Emissionskapital CAD 41.700.000 Mögliche Erhöhung des Emissionskapitals Soweit entsprechend den Investitionskriterien weitere oder andere als die dargestellten Beteiligungen an Betreibergesellschaften mit Wasserkraftwerken möglich sind, kann das Emissionsvolumen im Ermessen der Komplementärin in Abstimmung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgeweitet werden. Zeichnungsfrist Bis 31. Dezember 2015, maximal verlängerbar bis 31. Dezember 2016 Geplantes Gesamtinvestitionsvolumen CAD 82.852.030 Geplante Eigen-/ Fremdkapitalquote Anlegerprofil/ Mindestbeteiligung Ca. 52 % Eigenkapital/ ca. 48 % Fremdkapital auf Basis des konsolidierten Investitions- und Finanzierungsplans der Fonds- und Betreibergesellschaften Qualifizierter Privatanleger/ CAD 35.000, höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein, zzgl. 3 % Agio. Geplante Fondslaufzeit Rd. 9 Jahre bzw. bis voraussichtlich 31. Dezember 2023 Veräußerung/Exit Verkauf der Wasserkraftwerke am Ende der voraussichtlichen Laufzeit zum 31. Dezember 2023 oder Weiterbetrieb durch Beschluss der Gesellschafter; Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann für die Verwaltung des AIF je ausgegebenen Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung i. H. v. bis zu 20 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Auszahlungen den Ausgabepreis zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 11,65 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 5 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF in der Abrechnungsperiode. Vergütung für aus Erneuerbarer Energie produziertem Strom Rechtliche Grundlagen Vergütung zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Geplanter Stromverkaufsvertrag mit BC Hydro (staatlicher Stromversorger in British Columbia/Kanada) gem. den Grundlagen des sog. Standing Offer Program SOP Aktualisierung vom März 2013 Für das Jahr 2015 wird in der Beispielrechnung von einer Vergütung von 108,87 CAD/MWh ausgegangen. Nachdem der Stromverkaufsvertrag unterzeichnet wurde, sollen vertragsgemäß 50 % des bis dahin voll indexierten Basispreises jährlich zum 1. Januar entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindex (Consumer Price Index CPI ) von British Columbia weiter angepasst werden, die verbleibenden 50 % bleiben konstant. Die Laufzeit der Stromverkaufsverträge mit BC Hydro ist über jeweils 40 Jahre ab Inbetriebnahme der Wasserkraftwerke geplant. Kapitalrückfluss in Bezug auf das Kommanditkapital ohne Agio nach individuellen Steuern und pauschalen Steuerberatungskosten in Kanada (Prognose) Geplante Auszahlungen Für die Zeichnungsphase wird im jeweiligen Folgejahr ein Frühzeichnerbonus i. H. v. 2,50 % p. a. (zeitanteilig) ausgezahlt. Ab dem Jahr 2016 ist eine laufende Auszahlung von 4,5 % p. a. ansteigend bis auf 9,50 % p. a. für das Jahr 2023 (ohne Endzahlung bei Veräußerung/Exit) prognostiziert. Geplanter Veräußerungserlös CAD 94,5 Mio. durch Verkauf der Wasserkraftwerke an einen (institutionellen) Investor; zum Ende der voraussichtlichen Laufzeit ergibt sich hieraus eine Endauszahlung von 120,29 %. Geplanter Gesamtmittelrückfluss 177,29 % (ohne Frühzeichnerbonus) über die voraussichtliche Fondslaufzeit bis 31. Dezember 2023

10 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft InVESTITIONSVOLUMEN (PROGNOSE) Im Rahmen einer Beispielrechnung über insgesamt drei zu erwerbende Wasserkraftprojekte ist ein planmäßig benötigtes Emissionskapital auf Ebene der Fondsgesellschaft i. H. v. CAD 41.700.000 zzgl. 3 % Agio ermittelt worden. Ein zu platzierendes Mindestkapital ist nicht vorgesehen. Die Entscheidung über eine Verminderung oder Erhöhung des zu platzierenden Emissionskapitals liegt im Ermessen der Komplementärin in Abstimmung mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Soweit die Fondsgesellschaft von ihrer Option Gebrauch macht, mehr Emissionskapital einzuwerben, um Investitionen zu tätigen, die über den prognostizierten Eigenkapitalrahmen hinausgehen, würden sich die fondsabhängigen Investitionsnebenkosten weitgehend proportional erhöhen. KURZFASSUNG Investitionsplan Fondsgesellschaft (PROGNOSE) in CAD % der Gesamtinvestition % des Eigenkapitals exkl. Agio Investitionen in Betreibergesellschaft 34.202.000 79,63 82,02 Investitionsnebenkosten 7.350.030 17,11 17,63 Liquiditätsreserve 1.400.000 3,26 3,36 Gesamtinvestition 42.952.030 100,00 103,00 Eigenkapital (inkl. CAD 1.000 der Gründungskommanditistin) 41.701.000 97,09 100,00 Fremdkapital 0 0,00 0,00 Agio 1.251.030 2,91 3,00 Gesamtfinanzierung 42.952.030 100,00 103,00 Rundungsdifferenzen sind möglich. Für eine detailliertere Darstellung wird auf das Kapitel 6.3 Investitions- und Finanzierungspläne verwiesen. Kurzfassung konsolidierter Investitionsplan der Fonds- und BetreibergesellschaftEN (Prognose) in CAD % der Gesamtinvestition % des Eigenkapitals exkl. Agio Aufwand für die Herstellung der Wasserkraftwerke 72.043.285 86,95 172,76 Investitionsnebenkosten 7.985.745 9,64 19,15 Liquiditätsreserve 2.823.000 3,41 6,77 Gesamtinvestition 82.852.030 100,00 198,68 Eigenkapital (inkl. CAD 1.000 der Gründungskommanditistin) 41.701.000 50,33 100,00 Fremdkapital 39.900.000 48,16 95,68 Agio 1.251.030 1,51 3,00 Gesamtfinanzierung 82.852.030 100,00 198,68 Rundungsdifferenzen sind möglich. Für eine detailliertere Darstellung wird auf das Kapitel 6.3 Investitions- und Finanzierungspläne verwiesen.

Angebot im Überblick (Prognose) 11 beispielhafte auszahlungen Kumulierte Auszahlungen in % des Kommanditkapitals ohne Agio (Prognose) Frühzeichnerbonus jährliche Auszahlungen Kumulierte Auszahlungen (ohne Frühzeichnerbonus) 180 % 160 % 140 % 120 % 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % 2014/2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Verkauf einzahlungen Die Anleger leisten ihre Einzahlungen wie folgt: 100 % zzgl. 3 % Agio sind innerhalb von zehn Tagen nach Mitteilung über die Annahme der Beitrittserklärung auf das Sonderkonto der reconcept Treuhand GmbH RE04 Wasserkraft Kanada, IBAN DE17 2174 0043 0866 5267 00, BIC COBADEFFXXX bei der Commerzbank AG zu überweisen. Dieses Konto wird von der reconcept Treuhand GmbH für die Fondsgesellschaft treuhänderisch gehalten. Die Einzahlungen sind dabei direkt durch den Anleger ausschließlich in kanadischen Dollar (CAD) zu leisten. Die Verwendung der Mittel kann nur mit Zustimmung der Verwahrstelle erfolgen. frühzeichnerbonus Gemäß Gesellschaftsvertrag erhalten die Gesellschafter, die der Gesellschaft wirksam beigetreten sind (Einreichung der vollständigen Zeichnungsunterlagen einschließlich Angaben zum Geldwäschegesetz und Annahme durch die Treuhänderin) und ihre Kapitaleinlage zzgl. Agio vollständig eingezahlt haben, für den Zeitraum bis zum Ablauf der Zeichnungsphase eine Vorabgewinnzuweisung i. H. v. 2,50 % p. a. (zeitanteilig), die im Folgejahr ausgezahlt wird. Haftung Der anleger Die Haftung der Anleger ist durch die Rechtsform der geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft auf ihre jeweilige Haftsumme begrenzt. Diese beträgt pro gezeichnete CAD 1.000 der Beteiligung EUR 100. Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit ein Betrag in Höhe der Haftsumme geleistet und nicht wieder zurückgezahlt wurde (s. Kapitel 3. Risiken des Investmentvermögens ). Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Mit Wirkung frühestens zum Ablauf des Jahres, in dem die Platzierungsphase endet, kann sich der Treugeber nach eigener Wahl auch unmittelbar als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligen. Wünscht ein Anleger, seine Stellung als Treugeber in eine direkte Kommanditbeteiligung umzuwandeln, wird er pro CAD 1.000 seiner Beteiligung mit einer Haftsumme von EUR 100 in das Handelsregister eingetragen. Treugeber und Direktkommanditisten haben entsprechend den Regeln des Gesellschaftsvertrages gegenüber der Gesellschaft die gleichen Rechte und Pflichten.

12 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft 2.3 Profil des typischen Anlegers Das vorliegende Beteiligungsangebot richtet sich an deutsche, im Inland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die ein Investment in die Erneuerbaren Energien mit nachhaltiger Motivation und langfristigem Anlagehorizont, das in kanadischen Dollar erfolgt, bevorzugen. Das Investment ist lediglich für die Diversifikation des Anlegerportfolios und nicht für dessen Altersvorsorge geeignet und sollte nicht die einzige Vermögensanlage des Anlegers darstellen. Es handelt sich bei dem vorliegenden Angebot um eine unternehmerische Beteiligung, die spezifischen Risiken unterliegt (s. Kapitel 3. Risiken des Investmentvermögens ). Die Anleger müssen die Voraussetzungen eines sog. qualifizierten Privatanlegers erfüllen ( 262 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 1 Abs. 19 Nummer 33 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb bis ee KAGB). Dazu müssen sie in einem gesonderten Dokument schriftlich angeben, dass sie sich der Risiken im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verpflichtung und Investition bewusst sind. Die Eignung der Anleger, d. h. deren Sachverstand, Erfahrungen und Kenntnisse, muss die Kapitalverwaltungsgesellschaft bewerten. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss unter Berücksichtigung der Art und beabsichtigten Verpflichtung und Investition des Anlegers davon überzeugt sein, dass der Anleger in der Lage ist, seine Anlageentscheidung selbst zu treffen, und die damit einhergehenden Risiken versteht und dass eine solche Verpflichtung für den betreffenden Anleger angemessen ist. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird dem Anleger bestätigen, dass sie oder die beauftragte Vertriebsgesellschaft die beschriebene Bewertung vorgenommen hat und o. g. Voraussetzungen gegeben sind. Ferner verpflichtet sich der Anleger, mindestens CAD 35.000 zzgl. Agio zu investieren. 2.4 Die wesentlichen Beteiligten/ Gesellschaftsstruktur Das Investmentvermögen ist die reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommandigesellschaft mit Sitz in Hamburg (nachfolgend auch Fondsgesellschaft ). Die Anleger treten der Fondsgesellschaft als Treugeber über die reconcept Treuhand GmbH (Treuhänderin) als Treuhandkommanditistin bei. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die reconcept capital GmbH. Die reconcept consulting GmbH ist mit der Eigenkapitalvermittlung beauftragt. Anbieterin, Prospektverantwortliche des Beteiligungsangebotes und Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die reconcept Vermögensmanagement GmbH. Alle vorgenannten Gesellschaften sind 100 %ige Töchter der reconcept GmbH.

Angebot im Überblick (Prognose) 13 2.5 Beteiligungsstruktur Anleger Treugeber reconcept capital GmbH Komplementärin reconcept capital GmbH Komplementärin reconcept GmbH Akquisition, Konzeption, Prospekterstellung, Kreditmonitoring 1, Strukturierung 1 und Zwischenfinanzierung 1 reconcept GmbH Akquisition, Konzeption, Prospekterstellung, Kreditmonitoring 1, Strukturierung 1 und Zwischenfinanzierung 1 reconcept consulting GmbH Eigenkapitalvermittlung reconcept consulting GmbH Eigenkapitalvermittlung Anleger Treugeber reconcept Treuhand GmbH Treuhandkommanditistin reconcept Treuhand GmbH Treuhandkommanditistin reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Fondsgesellschaft, Investmentvermögen reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Fondsgesellschaft, Investmentvermögen CACEIS Bank Deutschland GmbH Verwahrstelle CACEIS Bank Deutschland GmbH Verwahrstelle Kapitalverwaltungsgesellschaft reconcept Vermögensmanagement GmbH Anbieterin, Prospektverantwortliche, Anleger- und Portfolioverwaltung, Controlling Kapitalverwaltungsgesellschaft & Reporting, Rechnungswesen reconcept Vermögensmanagement GmbH Anbieterin, Prospektverantwortliche, Anleger- und Portfolioverwaltung, Controlling & Reporting, Rechnungswesen Beispiel-Projekt Wasserkraft Kanada 01 Betreibergesellschaft 2 Beispiel-Projekt Wasserkraft Kanada 02 Betreibergesellschaft 2 Beispiel-Projekt Wasserkraft Kanada 03 Betreibergesellschaft 2 Beispiel-Projekt Wasserkraft Kanada 01 Betreibergesellschaft 2 Beispiel-Projekt Wasserkraft Kanada 02 Betreibergesellschaft 2 Beispiel-Projekt Wasserkraft Kanada 03 Betreibergesellschaft 2 1 Die mit diesen Positionen verbundenen Verträge zwischen der reconcept GmbH und den jeweiligen Betreibergesellschaften sind noch abzuschließen. 2 Die beispielhaft dargestellten Betreibergesellschaften stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Beteiligung Vertragsbeziehung Beteiligung Vertragsbeziehung Die hier gezeigte Darstellung gibt einen groben Überblick über die wesentlichen Aspekte der Struktur des Beteiligungsangebotes RE04 Wasserkraft Kanada ; Details, insbesondere zu der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie der Verwahrstelle, finden sich im Kapitel 4. Anbieterin.

14 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Die Kapitalverwaltungsgesellschaft/ Anbieterin/Prospektverantwortliche Die reconcept Vermögensmanagement GmbH ist die Anbieterin und Prospektverantwortliche des Beteiligungsangebotes RE04 Wasserkraft Kanada. Sie fungiert als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) dieses Sachwertfonds, der im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs initiiert wurde. Anleger- und Portfolioverwaltung, Risikomanagement, Controlling, Reporting sowie Rechnungswesen fallen in die Zuständigkeit der reconcept Vermögensmanagement GmbH. Die reconcept Vermögensmanagement GmbH mit Sitz in Hamburg wurde im Jahr 2013 gegründet und wird von Carsten Diettrich und Karsten Reetz als Geschäftsführer vertreten (s. Kapitel 4. Anbieterin ). Verwahrstelle Mit der CACEIS Bank Deutschland GmbH mit Sitz in München wurde ein Vertrag über eine unabhängige Verwahrstelle gem. 80-90 des Kapitalanlagegesetzbuches abgeschlossen (s. Seite 142ff. Mittelverwendungskontroll- und Verwahrstellenvertrag ). Es ist geplant, dass die CACEIS Bank Deutschland GmbH den Fonds über die gesamte Laufzeit als Verwahrstelle begleiten wird. Die Treuhänderin Treuhänderin ist die reconcept Treuhand GmbH mit Sitz in Hamburg. Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über diese Gesellschaft an der Fondsgesellschaft reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft. Die reconcept Treuhand GmbH wird von Bernd Prigge und Karsten Reetz als Geschäftsführer vertreten. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat ihre Pflichten zur Anlegerverwaltung ausgelagert und die Treuhänderin mit der Anlegerverwaltung beauftragt. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die reconcept capital GmbH mit Sitz in Hamburg. Carsten Diettrich und Karsten Reetz sind als Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Eigenkapitalvermittlung Die reconcept consulting GmbH mit Sitz in Hamburg ist mit der Eigenkapitalvermittlung beauftragt. Dennis Gaidosch und Karsten Reetz sind als Geschäftsführer für die Vertriebsaktivitäten der reconcept Gruppe verantwortlich. Unternehmensgruppe der Anbieterin Alle vorgehend beschriebenen Gesellschaften mit Ausnahme der CACEIS Bank Deutschland GmbH sind Tochtergesellschaften der 1998 gegründeten reconcept GmbH, eine auf den Bereich der Sachwertanlagen spezialisierte Finanzstrukturierungs- und Beteiligungsgesellschaft mit mehreren Tochtergesellschaften. In ihrer 15-jährigen Geschichte hat die reconcept GmbH eine Vielzahl von Sachwertfonds bei der Konzeption, Finanzierung und Eigenkapitalplatzierung sowie Vermarktung begleitet, jedoch bis 2009 nicht als Herausgeberin der Beteiligungsangebote agiert. Im Rahmen dieses Beteiligungsangebotes zeichnet die reconcept Gruppe verantwortlich für Akquisition, Konzeption, Prospektaufstellung sowie die Strukturierung und Fremdkapitalvermittlung bei den Betreibergesellschaften. Investitionsausschuss/Investitionskriterien Um sicherzustellen, dass die Investitionskriterien eingehalten werden und das Kommanditkapital zweckgerichtet eingesetzt wird, wurde ein Investitionsausschuss eingerichtet. Dieses Gremium besteht aus drei Mitgliedern und prüft die Einhaltung der Investitionskriterien. Als Mitglieder wurden der Steuerberater Michael Conrad, Hamburg, die Rechtsanwältin Katharina Hollensteiner, Hamburg und der Dozent (B. Sc.) Lucas Oelkers, Hamburg berufen (s. Seite 43 Investitionsausschuss und Investitionskriterien ).

Angebot im Überblick (Prognose) 15

16 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft 3. Risiken des Investmentvermögens 3.1 Allgemeine Hinweise Anleger bzw. Interessierte am Kauf von Anteilen am angebotenen Investmentvermögen, können Informationen über die Anlagegrenzen des Risikomanagements, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermögensgegenständen des Investmentvermögens verlangen und diese Informationen unter der Webpräsenz http://www.reconcept.de/ nachlesen bzw. bei der Anbieterin auf Nachfrage erhalten. Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot an der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft (im Folgenden auch Fondsgesellschaft genannt) handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung und langfristige Kapitalanlage, die mit verschiedenen Risiken verbunden ist. Insbesondere bestehen rechtliche, wirtschaftliche, steuerliche und personenbezogene Risiken, die einzeln oder kumuliert eintreten können. Die Vermögenslage des Anlegers kann sich infolgedessen verschlechtern oder beeinträchtigt werden. Dies kann zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals und des Agios bis hin zur Insolvenz des Anlegers führen. Über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der einzelnen nachfolgend beschriebenen Risiken können keine Angaben gemacht werden. Dieses Beteiligungsangebot ist daher nur für solche Anleger geeignet, die bei negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust finanziell bewältigen können. Aufgrund der Mehrstufigkeit der geplanten gesellschaftsrechtlichen Struktur können sich Risiken sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft in Deutschland als auch auf Ebene der Betreibergesellschaften in Kanada realisieren. Dabei stellen Risiken, die sich in Kanada auf Ebene einer Betreibergesellschaft realisieren, mittelbar auch immer Risiken der Fondsgesellschaft dar, da diese an der Betreibergesellschaft beteiligt und abhängig von deren wirtschaftlicher Entwicklung ist. Sofern nicht ausdrücklich abweichend ausgeführt, unterscheidet die nachfolgende Darstellung daher grundsätzlich nicht zwischen Risiken auf Ebene der Fondsgesellschaft in Deutschland und Risiken auf Ebene der Betreibergesellschaften in Kanada. Maximalrisiko Im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage liegt das maximale Risiko für den Anleger in dem Totalverlust der Einlage zzgl. Agio sowie bei einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage, einem Eintritt einer wieder auflebenden Haftung oder einer Zahlung von zusätzlichen Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Kommanditanteile in dem Eintritt einer Privatinsolvenz (Zahlungsunfähigkeit) des Anlegers. Das Maximalrisiko kann bei einem negativen Verlauf der Vermögensanlage eintreten, wenn der Anleger wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die sich aus der Fremdfinanzierung und/oder wieder auflebenden Haftung und/oder zusätzlichen Steuern ergebenden Verbindlichkeiten unabhängig von der Entwicklung seiner Vermögensanlage zu bedienen. 3.2 Risikoprofil des Investmentvermögens Die wesentlichen Risiken einer Anlage in dem Fonds werden im Folgenden kurz dargestellt. Eine umfassende Darstellung der möglichen Risiken findet sich in Abschnitt 3.3 Wesentlichen Risiken des Investmentvermögens ab Seite 17. Blind-Pool-Risiko Die geplante mittelbare Beteiligung an Betreibergesellschaften und damit an Wasserkraftwerken in Kanada besteht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht. Insofern handelt es sich um einen sog. Blind Pool. Es besteht das Risiko, dass geeignete Wasserkraftprojekte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu den in diesem Beteiligungsangebot prognostizierten Konditionen gefunden werden können. Es besteht insofern ein erhöhtes Risiko von Wertverlusten bis hin zum Totalverlust. Projektentwicklungsrisiko Das vorliegende Angebot ist als unternehmerische Beteiligung mit speziellen Risiken behaftet. Ein wesentliches Risiko dieser Anlage liegt darin, dass die Wasserkraftwerke von den geplanten Betreibergesellschaften regelmäßig erst noch errichtet werden müssen. Die Fondsgesellschaft trägt daher mittelbar das Risiko, dass die Projekte nicht wie geplant, verspätet oder gar nicht umgesetzt werden und sich damit ein Wertverlust bis hin zum Totalverlust ergeben kann. Keine Risikomischung i. S. D. KAGB Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht noch nicht fest, in wieviele Wasserkraftwerke mittelbar investiert wird. Wird in weniger als drei Wasserkraftwerke mittelbar investiert, ist in dem vorliegenden Investmentvermögen dem Grundsatz der Risikomischung gemäß 262 Abs. 1 KAGB nicht entsprochen. Dies löst nach 262 Abs. 2 Satz KAGB die Verpflichtung aus, an herausgehobener Stelle auf das Ausfallrisiko mangels Risikomischung hinzuweisen. Eine Nichteinhaltung des Grundsatzes der Risikomischung darf nach 262 Abs. 2 nur dann erfolgen, wenn die Anteile nur von Privatpersonen gezeichnet werden, die sich verpflichten, mindestens EUR 20.000 zu investieren und die die Voraussetzungen des 1 Ziffer 33 a), Unterabschnitt bb) bis

Risiken des Investmentvermögens 17 ee), erfüllen, also insbesondere den gebotenen Sachverstand, die Erfahrungen und die Kenntnisse für die Kapitalanlage verfügen und schriftlich bestätigen, sich der Risiken der Anlage bewusst zu sein. Die Nichteinhaltung der Voraussetzungen des 262 KAGB führt somit zum Risiko der Rückabwicklung mit der Folge von Wertverlusten bis hin zum Totalverlust. Hinweis nach 343 Abs. 3 KAGB Die reconcept Vermögensmanagement GmbH verfügt zum Zeitpunkt der Festlegung der Anlagebedingungen noch nicht über die nach 20, 22 KAGB erforderliche Erlaubnis. Die Erlaubnis ist beantragt. Für den Fall, dass die Erlaubniserteilung versagt wird, besteht das Risiko der Rückabwicklung der Fondsgesellschaft. In diesem Fall hat die Abwicklung innerhalb von drei Monaten nach Versagung zu erfolgen. Entscheidet die Gesellschafterversammlung, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beauftragen und ist diese einverstanden, kann die Rückabwicklung vermieden werden. Liquiditäts- und Wertentwicklungsrisiko Über den Erwerb der Fondsanteile ist der Anleger mittelbar an der Wertentwicklung der in den zu erwerbenden Betreibergesellschaften befindlichen Wasserkraftwerke beteiligt. Durch eine negative Entwicklung dieser Wasserkraftwerke (z. B. durch verminderte Einnahmen aus Stromverkäufen oder aus dem Verkauf der Wasserkraftwerke am Ende der geplanten Laufzeit) sowie der Märkte für regenerative Energien insgesamt besteht die Möglichkeit von Wertverlusten. Durch die geplante Finanzierung der Wasserkraftwerke teilweise mit Fremdmitteln wirken sich ihre Wertschwankungen stärker auf den Anteilswert aus. Das gilt für Wertsteigerungen ebenso wie für -verluste. Auf Ebene der einzelnen Betreibergesellschaften können Wertverluste bis hin zum Totalverlust führen. Darüber hinaus können wesentliche Kurs- und Zinsänderungen aus der Liquiditätsanlage und der Aufnahme von Fremdkapital die Wertentwicklung negativ beeinflussen. Risiken aus der Anwendung des KAGB Der Fonds unterliegt seit dem 22. Juli 2013 dem gültigen Kapitalanlagegesetzbuch. Die Anwendung des neuen Gesetzes ist im Detail noch nicht endgültig geklärt, insbesondere gibt es bislang keine Erfahrungswerte, wie die Regulierung umgesetzt werden muss. Im Rahmen der Konzeption wurden die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bekannten Umstände berücksichtigt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass es zukünftig zu Änderungen oder anderen Auffassungen zu den Organisationsanforderungen des KAGB kommen kann, die sich negativ auf die Wertentwicklung, wie auch die Liquidität des Investmentvermögens, auswirken. 3.3 Wesentliche Risiken des Investmentvermögens Die nachfolgende Darstellung umfasst die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Beteiligung an einem Investmentvermögen. Mögliche, aufgrund individueller Besonderheiten bestehende Risiken einzelner Anleger sind nicht berücksichtigt. Aus der individuellen Situation des einzelnen Anlegers können sich Besonderheiten ergeben, die das Angebot trotz Vorliegen der Voraussetzungen eines qualifizierten Privatanlegers als völlig ungeeignet erscheinen lassen und die dazu führen können, dass das tatsächliche wirtschaftliche Ergebnis beim einzelnen Anleger deutlich von den Erwartungen abweicht. Jedem Anleger wird ausdrücklich empfohlen, vor Zeichnung einer Beteiligung an der reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft selbst alle Risiken eingehend zu prüfen und sich gegebenenfalls in diesem Zusammenhang fachkundigen Rat einzuholen. Die Anbieterin weist darauf hin, dass sich in der Zukunft liegende rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche und/oder politische Veränderungen auf das Ergebnis des vorliegenden Beteiligungsangebotes auswirken können. Für das prognostizierte Ergebnis wird keine Garantie übernommen. Fremdfinanzierung der Beteiligung Das vorliegende Beteiligungsangebot eignet sich nicht, auf Ebene des Anlegers ganz oder teilweise durch Fremdkapital finanziert zu werden. Es wird ausdrücklich von einer persönlichen Fremdfinanzierung des Erwerbs der Fondsbeteiligung abgeraten. Es besteht das Risiko, dass Auszahlungen der Fondsgesellschaft an die Anleger reduziert werden oder sogar ausbleiben. Der Anleger ist in einem solchen Fall dennoch verpflichtet, den Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) für seine persönliche Anteilsfinanzierung zu leisten oder diese vorzeitig zurückzuführen. Es besteht das Risiko, dass aus diesen Gründen die Fondsbeteiligung veräußert werden muss. Eine Verwertung der Fondsbeteiligung kann nicht oder nur zu einem Betrag möglich sein, der für die Begleichung etwaiger persönlicher Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Fungibilität der Fondsbeteiligung ist eingeschränkt, vgl. nachfolgend Fungibilitätsrisiko auf Seite 27.

18 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Der Anleger trägt auch bei Liquidation der Fondsgesellschaft das Risiko des Totalverlustes seiner Einlage nebst Agio. In diesen Fällen müsste ein zur Beteiligungsfinanzierung aufgenommenes Darlehen aus anderen Mitteln als der Fondsbeteiligung zurückgeführt werden. Sind derartige Mittel nicht vorhanden bzw. können sie nicht rechtzeitig beschafft werden, besteht das Risiko einer Vollstreckung in das weitere Vermögen des Anlegers. Dies alles kann bis hin zur persönlichen Insolvenz des Anlegers führen. 3.3.1 wirtschaftliche Risiken des Investments Blind-Pool-Risiko Die geplante mittelbare Beteiligung an Betreibergesellschaften und damit an Wasserkraftwerken in Kanada besteht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht. Insofern handelt es sich um einen sog. Blind Pool. Die Anleger können sich daher zum Zeitpunkt ihrer Anlageentscheidung kein genaues Bild von den konkreten Wasserkraftwerken und den sich hieraus ergebenden individuellen Risiken machen. Es ist vorgesehen, dass die Fondsgesellschaft Anteile an den Betreibergesellschaften in Kanada und damit die Projekte zu dem Zeitpunkt erwirbt, wenn sie Baureife erreicht haben. Die Beispielrechnung unterstellt den Erwerb von Betreibergesellschaften in der Provinz British Columbia, Region East Kootenay, Kanada. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die zukünftig abzuschließenden Verträge negativ von den Annahmen in den wirtschaftlichen Berechnungen abweichen. Insbesondere bei Projekten in anderen Provinzen können andere wirtschaftliche, politische, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen vorliegen. Es besteht ferner das Risiko, dass Vertragspartner zur Errichtung der Wasserkraftwerke und Nebenanlagen sowie die Lieferung aller Bestandteile nicht, nicht rechtzeitig oder nicht zu den in diesem Beteiligungsangebot prognostizierten Konditionen gefunden werden können und keine zum Kauf geeigneten Betreibergesellschaften identifiziert werden können. Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und damit auch negativ auf die Auszahlungen an die Anleger bis hin zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage nebst Agio auswirken. Ferner sehen die Investitionskriterien vor, dass sich die Fondsgesellschaft grundsätzlich zu 100 % an den Betreibergesellschaften beteiligt, es sind jedoch auch Investitionen mit geringerer Beteiligungsquote möglich. Liegt die Beteiligungsquote unter 100 %, besteht das Risiko, dass sich die Fondsgesellschaft gegenüber dem oder den anderen Partnern nicht durchsetzen kann. Dies kann sich negativ auf die Rückflüsse an die Fondsgesellschaft und damit auch negativ auf die Auszahlungen an die Anleger auswirken. Politischer und wirtschaftlicher Kontext Die Regierungen von Kanada sowie die der Bundesrepublik Deutschland, andere Regierungen oder die EU können zukünftig eine Politik betreiben, die auf den Wert der Wasserkraftwerke nachteilige Auswirkungen hat. Solche Entscheidungen können sowohl politischer, rechtlicher, förderungsrechtlicher oder steuerlicher Art sein. Es können Steuerreformen, umweltrechtliche Beschränkungen, gegebenenfalls eine restriktive Förder- oder Energiepolitik, eine andere nachteilige Wirtschafts- und Geldpolitik sowie Änderungen von Kapitalmarktbedingungen das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen und entsprechend negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger haben. Nutzungsrechte an Wasserkraftwerken/Behördliche Eingriffe Es besteht das Risiko, dass von den zu erwerbenden Betreibergesellschaften geschlossene zivilrechtliche Verträge nicht wirksam sind oder nicht vollzogen werden oder öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder übertragen werden können oder bestimmten Auflagen unterliegen und ein Nutzungsrecht an einem betreffenden Wasserkraftwerk infolgedessen nicht besteht, entfällt oder nicht genutzt werden kann. Sollten nach dem Erwerb der planmäßig zu akquirierenden Betreibergesellschaften durch die Fondsgesellschaft Vereinbarungen rückabgewickelt werden, können die bereits entstandene Transaktionskosten und unter Umständen auch bereits getätigte Investitionen verloren gehen. Ferner besteht das Risiko, dass die Investitionen ggf. nur zu schlechteren Konditionen oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen und entsprechend negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger haben.

Risiken des Investmentvermögens 19 Darüber hinaus können auch Eingriffe in den laufenden Geschäftsbetrieb der Anlage im Sinne von behördlich angeordneten Einschränkungen des Betriebes nicht ausgeschlossen werden. Sie würden zu Mindereinnahmen des Fonds und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Dies könnte Auszahlungen an die Anleger ebenfalls verzögern bzw. unmöglich machen und damit bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen. Sicherung von Grundstücken Zur Errichtung von Wasserkraftwerken bedarf es der Sicherung grundstücksbezogener Rechte, auch im Hinblick auf den Netzanschluss sowie die Zuwegungen zur Errichtung und Bewirtschaftung. Sollten die notwendigen Rechte an den erforderlichen Grundstücken nicht gesichert werden können, besteht das Risiko, dass bereits getätigte Investitionen und Planungsaufwendungen eines Projektes verloren sind. Dies kann das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft negativ beeinflussen und entsprechend negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger haben. Kostenrisiko Die in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Investitionspläne für die Fondsgesellschaft und die Betreibergesellschaften stellen geschätzte beispielhafte Kosten dar. Die für die Errichtung der Wasserkraftwerke angesetzten Kosten beruhen dabei auf im Rahmen der bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung getätigten Projektakquise identifizierten und erarbeiteten Kostenschätzungen der Anbieterin. Es ist möglich, dass der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung unterstellte Leistungsumfang nicht ausreicht, Leistungen nicht in erforderlichem Umfang erbracht werden oder potenzielle Vertragspartner ausfallen und die geplanten Leistungen nur zu höheren Honoraren durch einen neuen Leistungspartner erbracht werden können. Die in den Investitionsplänen sowie Liquiditäts- und Ergebnisberechnungen enthaltenden Kosten beruhen auf Schätz- und Erfahrungswerten der Anbieterin mit dem Risiko einer Kostenüberschreitung. Dies betrifft sowohl die Kosten in der Bau- und Projektübernahmephase sowie die Möglichkeit, dass während der gesamten Fondslaufzeit unvorhergesehene Aufwendungen anfallen können. Eine bei Kostenüberschreitung entstehende Finanzierungslücke ist, sofern und soweit aufsichtsrechtlich, wirtschaftlich und tatsächlich möglich, durch Aufnahme von Fremdkapital, Reduzierung der Liquiditätsreserve, Erhöhung des Kommanditkapitals oder durch Auszahlungsreduzierung/ -verzicht zu schließen. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der Fondsgesellschaft und damit negativ auf die Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio auswirken. Projektentwicklungsrisiken Konzeptionsgemäß soll die Fondsgesellschaft Betreibergesellschaften zu einem Zeitpunkt erwerben, an dem bestehenden Wasserkraftprojekte bis hin zur Baureife entwickelt worden sind und alle für einen Baubeginn benötigten behördlichen Genehmigungen vorliegen. Die jeweiligen Betreibergesellschaften und mittelbar die Fondsgesellschaft und ihre Anleger tragen die Risiken der anschließenden Errichtung und Inbetriebnahme der Wasserkraftwerke in vollem Umfang. Es besteht daher das Risiko, dass zu den geplanten Erwerbszeitpunkten nicht alle geplanten und im Rahmen der Investitions- und Beispielrechnung unterstellten Annahmen vorliegen. Ferner besteht das Risiko, dass der Ankauf der Betreibergesellschaften nicht erfolgen kann, da keine Projekte, die den Investitionskriterien entsprechen, erworben werden können. Es besteht ferner das Risiko, dass keine geeigneten Projektentwickler verpflichtet oder nur zu schlechteren Konditionen beauftragt werden können. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen keine verbindlichen Verträge über den Erwerb bzw. die Errichtung von Wasserkraftwerken vor, sodass u. a. die Kosten der Errichtung und die Kaufpreise für die Wasserkraftprojekte nicht gesichert sind. Es besteht ferner das Risiko, dass über den Projektentwickler hinaus auch weitere benötigte Vertragspartner zur Errichtung der Wasserkraftwerke und Nebenanlagen sowie die Lieferung aller Bestandteile, nicht rechtzeitig oder nicht zu den in diesem Beteiligungsangebot prognostizierten Konditionen gefunden werden können. Es besteht ferner das Risiko, dass Witterungsverhältnisse den Bau und die Inbetriebnahme der Wasserkraftwerke verzögern. Sollten sich solche Risiken realisieren, können diese für den Anleger zu einem teilweisen oder vollständigen Ausbleiben der prognostizierten Auszahlungen sowie zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage nebst Agio führen.

20 reconcept Vermögensmanagement GmbH reconcept 04 Wasserkraft Kanada GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Ertragsrisiko Die zu erwartende Stromerzeugung und die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz wurden auf Basis von Erfahrungswerten und Annahmen geschätzt. Negative Abweichungen der prognostizierten von der tatsächlichen Einspeisungsmenge führen regelmäßig zu geringerer Vergütung. Ursachen für Abweichungen können meteorologische Veränderungen, Veränderungen der Landschaft in der näheren Umgebung, andere Kraftwerke in anderen Provinzen und Territorien, Leistungsverschlechterung der Anlage, Abnahme des Wirkungsgrades der Anlage oder Störungen im Betrieb der Anlage sein. Dies gilt umso mehr, wenn sie nicht zeitnah festgestellt werden. Ferner können Naturkatastrophen zum zeitweisen oder vollständigen Ausfall der Wasserkraftwerke führen und damit negative Auswirkungen auf die Auszahlungen an die Anleger haben. Weiterhin wurden im Rahmen der Beispielrechnung wesentliche technische Parameter der Wasserkraftwerke geschätzt, die Einfluss auf den Ertrag haben. Die tatsächlichen Erträge können aufgrund von Anlagenausfällen niedriger ausfallen als geschätzt. Jeder Aspekt kann einzeln oder mehrere Aspekte können kumuliert zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen. Risiken aus den Vergütungen für die Stromlieferung in Kanada Für die in den Liquiditäts- und Ergebnisberechnungen beispielhaft dargestellten Betreibergesellschaften bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Vergütungsverträge für die Stromlieferung. Die Beispielrechnungen berücksichtigten die Investitionen in Wasserkraftwerke in der Region East Kootenay in British Columbia. Nach den allgemeinen Bedingungen von BC Hydro erhalten Betreiber von Wasserkraftwerken eine vertraglich festgelegte Vergütung, die sich nach dem Monat und der Tageszeit der Einspeisung richtet und teilweise nach einem Lebenshaltungskostenindex indexiert ist. Es besteht das Risiko, dass die Voraussetzungen für einen Vertrag mit BC Hydro (SOP-Regeln siehe auch Seite 72), wie z. B. eine Anlagenkapazität je Energieprojekt von unter 15 MW nicht eingehalten werden kann und die Veräußerung der Stromerträge über alternative Absatzkanäle erfolgen muss. Dies könnte erhöhte Transaktionskosten sowie ggf. verminderte laufende Einnahmen zur Folge haben. Im Rahmen der Liquiditäts- und Ergebnisberechnungen wurde ein Stromerzeugungsverlauf und eine Entwicklung des Lebenshaltungskostenindexes angenommen und darauf aufbauend eine bestimmte Vergütung ermittelt. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Vergütung davon negativ abweicht, weil die Investitionen in anderen Regionen als East Kootenay erfolgt oder wenn insb. weniger Strom erzeugt wird, die erzeugte Strommenge im zeitlichen Verlauf von der Beispielrechnung abweicht oder sich der Lebenshaltungskostenindex anders als angenommen entwickelt. Es besteht das Risiko, dass der Stromabnehmer einseitig den planmäßigen Tag, ab dem die vergütete Stromeinspeisung beginnen soll ( Target COD ), um bis zu 365 Tage verschiebt und nur in geringem Umfang für die hierdurch entstehenden Kosten eine Entschädigung zahlen wird. Der Stromabnehmer kann unter bestimmten Bedingungen den Vertrag einseitig kündigen, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach dem ursprünglich festgelegten planmäßigen Beginn der vergüteten Stromeinspeisung der Tag der tatsächlichen vergüteten Stromeinspeisung ( Commercial Operating Date ) erreicht wurde oder wenn der Stromproduzent nicht in der Lage ist, elektrische Energie für eine kontinuierliche Periode von zwei Jahren zu liefern. Die Laufzeit des Vergütungsvertrages für die Stromlieferung beträgt zwischen 20 und 40 Jahren (gerechnet ab dem Commercial Operating Date ) und kann vom Projektentwickler bzw. Stromproduzenten frei gewählt werden, allerdings ist der Stromabnehmer nicht verpflichtet, der gewählten Laufzeit zuzustimmen, sodass es auch im Rahmen der Verhandlungen zu einer Abweichung von der ursprünglich seitens des Stromproduzenten gewollten Laufzeit kommen kann. Eine Verwirklichung von Risiken aus dem Vergütungsvertrag für die Stromlieferungen kann zu einer Verringerung der Einspeiseerlöse bis zum Wegfall der Erträge aus Stromlieferungen und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger und bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen. Sollten Wasserkraftwerke in anderen Regionen von British Columbia betrieben werden, ändert sich nach den allgemeinen Bedingungen von BC Hydro auch die Basisvergütung für die Stromlieferungen. Sollten Wasserkraftwerke in anderen Provinzen betrieben werden, fällt die vertragliche oder gesetzliche Regelung zur Abnahme und Vergütung der aus den Wasserkraftwerken erzeugten Strommengen nicht unter die vorgenannten allgemeinen Bedingungen und möglichen individuellen vertraglichen Regelungen von BC Hydro. Dies kann zu einer Verringerung der Erträge der Betreibergesellschaften und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen.