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Transkript:

GEB-Newsletter Juli 2014 Liebe Eltern, bevor sich die Türen der Kinderzentren für die Sommerpause schließen, erhalten Sie noch eine GEB-Lektüre. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dieses Mal auf dem Thema Kinderschutz, genauer auf dem Konzept, das bei Kita Frankfurt erarbeitet wurde, um eine (mögliche) Kindswohlgefährdung abzuwenden. Wie immer sind Sie herzlich eingeladen, Anregungen, Hinweise oder auch Fragen an info@geb-frankfurt.de zu senden. Ihre Meinung ist uns wichtig! Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine gute und erholsame Sommerzeit! Im Namen des GEB grüßt Sie herzlich Daniela Wehrstein (Gesamtelternbeiratsvorsitzende) Vorsitzende: Dr. Daniela Wehrstein Grüne Straße 31 60316 Frankfurt Tel.: 0163-2351596 2. Vorsitzende: Sabine Klapper Nell-Breuning-Straße 11 60596 Frankfurt am Main Tel.: 0179-1083338

Inhalt des Newsletters GEB-intern... 2 Kita Frankfurt... 4 Termine... 4 GEB-Mitglieder 2013/2014... 5 GEB-intern Am 08. Juli 2014 fand eine öffentliche GEB-Sitzung im Kinderzentrum 119 (Hanauer Landstraße 17, 60314 Frankfurt) statt. Elke Kronenberger (Kita Frankfurt) stellte den anwesenden Eltern das Schutzkonzept von Kita Frankfurt vor und erläuterte die Abläufe, die in einem Fall von Kindswohlgefährdung greifen: Kindswohlgefährdung hat verschiedene Facetten 1 : So kann es sich dabei um psychische und körperliche Vernachlässigung von Kindern handeln oder um psychische und körperliche Misshandlungen bzw. um sexuellen Missbrauch gehen. Kinder können häuslicher Gewalt ausgesetzt sein oder aber durch Entzug von Chancen in ihrer Entwicklung und Förderung eingeschränkt werden. Die pädagogischen Fachkräfte sind nun gesetzlich verpflichtet, derartige Gefährdungsrisiken zu erkennen und abzuschätzen. Nehmen sie gewichtige Anzeichen wahr, die auf eine solche Gefährdung hinweisen, müssen die Abläufe, die im Schutzkonzept von Kita Frankfurt festgehalten sind, greifen. Grundlage und Ausgangspunkt dieses Schutzkonzepts ist der gesetzliche Auftrag, Kinder zu schützen ( 8a SGB VIII). Der Kinderschutz hat in der Kinder- und Jugendhilfe einen hohen Stellenwert. Er wurde vor dem Hintergrund von schweren Fällen von Vernachlässigung, Misshandlungen und Tötung von Kindern gesetzlich überarbeitet bzw. erweitert, zuletzt im Jahr 2012. So werden jetzt konkrete Verfahrenswege vorgegeben, welche verlangen, dass bei Verdacht auf Kindswohlgefährdung präzise Handlungsabläufe vorgegeben sind. Wenn eine pädagogische Fachkraft bei Verhaltensweisen oder Äußerungen eines Kindes oder aber in dessen Interaktion mit den Eltern gewichtige Anzeichen beobachtet, die auf 1 Ein Urteil des Bundesgerichtshofs beschreibt die Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen als eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen lässt (BGH FamRZ 1956, 350 = NJW 1956, 1434). (Kindler H./Lillig S./Blüml H./Meysen T./Werner A. (Hrsg.), Handbuch Kindeswohlgefährdung nach 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), München, Deutsches Jugendinstitut e.v., 2006, 73. 2

seine Gefährdung hinweisen, muss die pädagogische Fachkraft umgehend die Leitung der Einrichtung informieren. Daraufhin sorgt diese dafür, dass es zu einer kollegialen Beratung im Team kommt. Diese Teamberatung ist sehr wichtig, um Sichtweisen verschiedener Personen auf das Kind zusammen zu erörtern und unterschiedliche Meinungen und Beobachtungen zu hören. Im Anschluss an diesen Austausch entscheidet die Leitung mit Beteiligung des Teams, ob von einem Gefährdungsrisiko für das Wohl des Kindes auszugehen ist. In diesem Fall greift der gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensweg und es muss eine insoweit erfahrene Fachkraft 2 von Kita Frankfurt beratend hinzugezogen werden. (Die betreffende Regionalleitung wird über den Vorgang ebenfalls informiert.) Diese insoweit erfahrene Fachkraft gehört zur Fachstelle Beratung und Entwicklung von Kita Frankfurt. Sie übernimmt den betreffenden Fall entweder selbst oder beauftragt den Kooperationspartner Deutscher Kinderschutzbund. Das KiZ-Team wird bei der Fallreflexion unterstützt und angeleitet. Mithilfe eines Verfahrens zur Risikoabschätzung wird gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden. Es werden der Handlungsbedarf präzisiert, die nächsten Schritte und Zuständigkeiten sowie Termine und Kriterien für die Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen festgelegt. All dies wird in einem individuellen Schutzplan festgehalten. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Fachkräfte bei der Gefährdungseinschätzung die Eltern einbeziehen. Dies geschieht in aller Regel in Form eines Gesprächs. Hier legen die Fachkräfte ihre Anhaltspunkte und Einschätzungen dar und regen an, gemeinsam mit den Eltern zu überlegen, welche Maßnahmen und Hilfen zum Wohl des Kindes erforderlich sind. Die Eltern werden über Hilfsmöglichkeiten informiert. Können diese beispielsweise nur vom Jugendamt gewährt werden, werden die Eltern entsprechend beraten. Im Idealfall mündet dieses Gespräch darin, dass verbindliche Vereinbarungen getroffen werden, die dem Kind und den Beteiligten helfen sollen, das Gefährdungsrisiko abzuwenden. Sind die Eltern bereit, sich einzubringen und zu kooperieren und offen, Hilfen anzunehmen, kann gemeinsam, auch mit Unterstützung der insoweit erfahrenen Fachkraft, erarbeitet werden, welche Schritte nun gegangen werden sollen. Zeigt sich jedoch, dass Eltern (oder Personensorgeberechtigte) Hilfen nicht annehmen, Maßnahmen wirkungslos bleiben, die Grenzen der Möglichkeiten für das Kinderzentrum erreicht werden oder andere Verschlechterungen eintreten und so die Gefährdung für das Kind unabwendbar erscheint, muss die 2 Die insoweit erfahren Fachkraft muss nach 8a (4) Satz 2 SGB VIII als externe Instanz beratend hinzugezogen werden, um das individuelle Risiko für ein Kind einzuschätzen. Die insoweit erfahrene Fachkraft unterstützt, berät und begleitet - ggf. auch in der Folgezeit noch - dabei, gemeinsam ein qualifiziertes Hilfs- und Schutzkonzept für das betreffende Kind zu erstellen (Wikipedia, Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz), http://de.wikipedia.org/wiki/insoweit_erfahrene_fachkraft_%28kinderschutz%29, abgerufen am 10.07.2014). Weiterführende Informationen: Fachstelle Kinderschutz, Die insoweit erfahrene Fachkraft, http://www.fachstelle-kinderschutz.de/cms/upload/publikationen/fachartikel/die_insoweit_erfahrene_fachkraft.pdf). 3

Leitung das Jugendamt mündlich und schriftlich informieren. Eltern (oder Personensorgeberechtigte) müssen über diesen Schritt informiert werden außer, wenn sich dadurch eine Gefährdung für das Kind ergeben würde. Auch die Regionalleitung wird darüber informiert, dass der Fall nun an das Jugendamt übergeben wurde. Personelle Veränderungen: Josip Horvat scheidet nach den Sommerferien aus dem GEB aus. Er hat an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses (JHA) teilgenommen und war mehrere Jahre Mitglied der GEB-Essens-AG, die u.a. den Wechsel von Sodexo zu apetito fachlich begleitet hat. Ebenso scheidet Corinna Kertel nach der Sommerpause aus. Beiden GEB- Mitglieder danken wir für ihr Engagement! Inken Cuffee, bisher die Stellvertreterin von Josip Horvat, wird bis zur Neuwahl des GEB an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen. Leider konnte das nun damit frei gewordene Amt der Stellvertretung für den JHA noch nicht besetzt werden. Kita Frankfurt Sonnenschutz: Für die heißen Sommertagen, die sich vorrübergehend scheinbar verabschiedet haben, greift eine Regelung zum Thema Sonnenschutz, die es so seit mehrere Jahren bei Kita Frankfurt gibt: Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder bei Sonnenwetter morgens einzucremen. Am Nachmittag werden die Kinder dann im Kinderzentrum eingecremt. Der Sonnenschutz wird von den Kinderzentren finanziert, außer, es handelt sich um ein Kind mit Allergie und/oder Eltern möchten nicht, dass ihr Kind mit dieser Creme des Kinderzentrums einen Sonnenschutz erhält. In diesen Fällen bringen die Eltern den entsprechenden Sonnenschutz für ihr Kind mit. Termine Die nächste öffentliche GEB-Sitzung findet statt am Dienstag, den 16. September, um 19.30 Uhr. Der Sitzungsort steht noch nicht fest. Er wird spätestens mit der Einladung bekannt gegeben. 4

GEB-Mitglieder 2013/2014 Vorsitzende Wehrstein, Dr. Daniela KiZ 124, Region III Stellvertreterin Klapper, Sabine KiZ 14, Region V Beisitzer_innen Cuffee, Inken Lang, Burkhard Liebholz, Anne KiZ 53, Region VI KiZ 61, Region I KiZ 100, Region IV Weitere Mitglieder Bah, Mamadou Moustapha Bartoschek, Stefan Gabriel, Alena Kraus, Jessica Metz, Christina Molter, Brigitte Möser, Daniela Stephan, Birgit KiZ 56, Region II KiZ 147, Region IV KiZ 28, Region VI KiZ 82, Region I KiZ 96, Region VII KiZ 101, Region II KiZ 139, Region VIII KiZ 83, Region VI 5