Recht als ein System der Kommunikation

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Transkript:

Vorlesung Rechtssoziologie HS 2012 Recht als ein System der Kommunikation Ass.-Prof. Dr. Michelle Cottier Juristische Fakultät Universität Basel

Niklas Luhmann (1927-1998) Rechtssoziologie HS 2012 2

Niklas Luhmann Bei meiner Aufnahme in die 1969 gegründete Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld fand ich mich konfrontiert mit der Aufforderung, Forschungsprojekte zu benennen, an denen ich arbeite. Mein Projekt lautete damals und seitdem: Theorie der Gesellschaft; Laufzeit: 30 Jahre; Kosten: keine. (Luhmann, Die Gesellschaft der Gesellschaft 1997, S. 11) Luhmanns Arbeitsmethode: Der Zettelkasten Link: http://www.youtube.com/watch?v=7gxxkbeag6k Rechtssoziologie HS 2012 3

Niklas Luhmann Grundlegende Hauptwerke: Soziale Systeme (1984) Die Gesellschaft der Gesellschaft (1997) einzelne Funktionssysteme: Die Wirtschaft der Gesellschaft (1988) Die Wissenschaft der Gesellschaft (1990) Das Recht der Gesellschaft (1993) Die Kunst der Gesellschaft (1995) Die Realität der Massenmedien (1996) Die Politik der Gesellschaft (2000) Die Religion der Gesellschaft (2000) Das Erziehungssystem der Gesellschaft (2002) Die Moral der Gesellschaft (2008) Rechtssoziologie HS 2012 4

Niklas Luhmanns Rechtssoziologie 1. Phase: Legitimation durch Verfahren * (1969) Rechtssoziologie (1973) * wird in der Vorlesung «Soziologie des rechtlichen Verfahrens» behandelt 2. Phase: «autopoietische Wende» zu Beginn der 1980er Jahre, umfassende Theorie der Gesellschaft unter dem Leitbegriff «Autopoiese». «Das Recht der Gesellschaft» (1993) als Anwendung auf das Recht Rechtssoziologie HS 2012 5

Niklas Luhmanns Rechtssoziologie Drei Stufen der Rechtsentwicklung (Luhmann, Rechtssoziologie, S. 145 ff.) 1. Archaisches Recht: segmentäre Gesellschaftsform, Recht: normative Erwartungen werden durch Selbsthilfe unmittelbar durchgesetzt 2. Recht vorneuzeitlicher Hochkulturen: noch unvollständige funktionale Differenzierung, Ausbildung von Verfahren zur Herstellung bindender, objektiv gefällter Entscheidungen, Entwicklung einer juristischen Begrifflichkeit 3. Positivierung des Rechts ab 18. Jhdt.: Zunahme von Komplexität der Gesellschaft und von Kontingenz machen Gesetzgebung (Positivierung von Recht) notwendig. Rechtssoziologie HS 2012 6

Niklas Luhmanns Rechtssoziologie Funktionen von Recht: Reduktion von Komplexität. Reduktion von Komplexität als Aufgabe jedes sozialen Systems. Durch Reduktion der Komplexität in den sozialen Systemen wird gleichzeitig die gesamtgesellschaftliche Steigerung von Komplexität ermöglicht. Reduktion von Komplexität im Rechtssystem: Z.B. werden durch Trennung von Gesetzgebung und Rechtsprechung und durch Konditionalprogramme (wenn dann) die Gerichte von der Verantwortung für die Folgen der Entscheidung entlastet. Rechtssoziologie HS 2012 7

Niklas Luhmanns Rechtssoziologie Funktionen von Recht: Stabilisierung von Erwartungen Unterscheidung von kognitiven und normativen Erwartungen: - Die kognitive Erwartung wird im Enttäuschungsfall aufgegeben - Die normative Erwartung wird trotz abweichendem Verhalten aufrecht erhalten. Recht als soziales System, das auf kongruenter Generalisierung normativer Verhaltenserwartungen beruht Funktion des Rechtssystems ist es, normative Erwartungen zu prozessieren, die mit Durchhaltefähigkeit für den Konfliktfall ausgestattet sind. Rechtssoziologie HS 2012 8

Niklas Luhmanns Rechtssoziologie Funktionen von Recht: Stabilisierung von Erwartungen Problem der Nichterfüllung von normativen Erwartungen: Sie droht die Reduktionsleistung der etablierten Erwartung aufzuheben, die ursprüngliche Komplexität der Möglichkeiten und die Kontingenz des Auch-anders-Handeln-Könnens wieder zum Vorschein zu bringen. [ ] Die Erwartung selbst muss, wenn sie nicht geändert und durch neue Sicherheiten ersetzt werden kann, auf ihrer generalisierten Funktionsebene durch symbolische Prozesse der Darstellung des Erwartens und der Behandlung des enttäuschenden Ereignisses wiederhergestellt werden. (Luhmann, Rechtssoziologie, S. 53) Rechtssoziologie HS 2012 9

Fragen zur Lektüre Fragen zu Luhmann und Vesting: Wie definiert sich laut der Luhmannschen Systemtheorie ein «System»? Wie definiert sich das Rechtssystem? Was ist mit «operativer Geschlossenheit» und «kognitiver Offenheit» des Rechtssystems gemeint? Rechtssoziologie HS 2012 10

Niklas Luhmanns Soziologie Der Begriff des sozialen Systems Vgl. Interview mit Luhmann Link: http://www.youtube.com/watch?v=fpb7ypfn7zw Unterscheidung von biologischen Systemen, psychischen Systemen und sozialen Systemen Von einem System kann dann gesprochen werden, wenn eine Differenz zwischen dem System und seiner Umwelt besteht und es über Autopoiesis verfügt Die Gesellschaft ist in Funktionssysteme ausdifferenziert: Wirtschaft, Wissenschaft, Recht, Politik, Medien, Religion, Erziehungssystem, Kunst Rechtssoziologie HS 2012 11

Niklas Luhmanns Soziologie Kommunikation als basale Operation Kommunikation ist die spezifische Operationsweise sozialer Systeme Kommunikation dient dazu, soziale Systeme von ihrer Umwelt zu unterscheiden Kommunikation als Einheit von Mitteilung, Information und Verstehen Gesellschaft umfasst alle Kommunikationen, aber auch nur Kommunikationen Der Mensch mit seinen Handlungen ist keine Analyseeinheit der Systemtheorie Rechtssoziologie HS 2012 12

Niklas Luhmanns Soziologie Autopoiesis Autopoiesis: Systeme sind gegenüber ihrer Umwelt operativ geschlossen und kognitiv offen Sozialer Wandel ( Evolution ) ist möglich, weil sich die Umwelt jedes Systems anders verändert als das System selbst Strukturelle Kopplung: an den Berührungspunkten der sozialen Systeme bilden sich dauerhafte Beziehungen Rechtssoziologie HS 2012 13

Die Autopoiesis der Zelle als Vorbild Rechtssoziologie HS 2012 14

Rechtskommunikationen Der Code Recht/Unrecht «Immer wenn auf Recht bzw. Unrecht referiert wird, ordnet sich eine solche Kommunikation dem Rechtssystem zu» «[I]mmer dann, wenn eine Kommunikation in den Kontext einer Rechtsdurchsetzung, einer Vorsorge für Rechtskonflikte, einer Rechtsänderung, also in ein Prozessieren der rechtsnormativen Erwartungen eintritt, handelt es sich um rechtssystemimmanente Kommunikation» (Recht als soziales System, ZfRsoz 1999, S. 6) Rechtssoziologie HS 2012 15

Autopoiese des Rechts Recht ist normativ geschlossen und kognitiv offen Normative Geschlossenheit: keine unmittelbare Geltung von Moral im Recht Kognitive Offenheit: Aufnahme von Informationen, z.b. Erkenntnisse der Naturwissenschaften oder der Psychologie ist möglich. Recht und andere soziale Systeme können sich gegenseitig nur «irritieren», «stören», aber nicht direkt beeinflussen. Rechtssoziologie HS 2012 16

Autopoiese des Rechts «Es gibt keinen Input von rechtlicher Kommunikation in das Rechtssystem, weil es überhaupt keine rechtliche Kommunikation ausserhalb des Rechtssystems gibt.» (Recht der Gesellschaft, S. 69) «Nur das Recht kann sagen, was Recht und Unrecht ist, und es muss zur Entscheidung dieser Frage stets auf die Resultate der eigenen Operationen und auf Konsequenzen für künftige Operationen des Systems Bezug nehmen» (Recht als soziales System, ZfRsoz 1999, S. 4) Rechtssoziologie HS 2012 17

Autopoiese des Rechts Strukturelle Kopplung des Rechts an andere soziale Systeme: Das Recht gibt der Politik und der Wirtschaft die Möglichkeit, verbindliche Rechtsakte vorzunehmen, definiert aber selbst die Bedingungen der Rechtsverbindlichkeit Beispiele: Vertrag und Eigentum als strukturelle Kopplungen zwischen Recht und Wirtschaft. Verfassung als strukturelle Kopplung zwischen Recht und Politik. Rechtssoziologie HS 2012 18

Autopoiese des Rechts Diskussion: Folgen für die Frage der Steuerung von Gesellschaft durch Recht? ( social engineering ) Folgen für interdisziplinäre Ansätze im Recht? Rechtssoziologie HS 2012 19

Fragen zur Lektüre Zu Foucault und Biebricher Was versteht Foucault unter Macht? Was sind Elemente seines Machtbegriffs? Was meint Foucault mit der juridischen Konzeption von Macht und welche Kritik äussert er an ihr? Vergleichen Sie die Analyse von Macht und Recht bei Foucault mit der Analyse der Formen legitimer Herrschaft bei Weber (vgl. Text von Trubek, S. 169 ff.) Rechtssoziologie HS 2012 20