Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am im Förderzentrum Hören in Güstrow

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Transkript:

Landkreis Rostock Bad Doberan, 23.01.2013 Ausschuss für Familie, Senioren Soziales und Gesundheit Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am 14.01.2013 im Förderzentrum Hören in Güstrow Beginn: Ende: 17.30 Uhr 21.00 Uhr Anwesenheit: Herr Dr. Mathias Wolschon Frau Karen Larisch Frau Karla-Edda Bresler Herr Hermann Haferkamp Herr Dr. Ernst Schmidt Gäste: Herr Dr. Boldt, Leiter Dezernat I (zeitweise) Herr Hans-D. Reinschütz, Amtsleiter Kommunalaufsichts- und Rechtsamt Frau Dr. Zühlsdorf-Böhm, Mitarbeiterin LandraUPressestelle Frau Dr. Kristin von der Oelsnitz, Stellv. Amtsleiterin Gesundheitsamt Frau Marion Starck, Gleichstellungsbeauftragte Frau Monika Mätsch, Amtsleiterin Sozialamt Frau Nitsch, Sachgebietsleiterin Sozialamt Es fehlten entschuldigt: Herr Frank Luttmann, Herr Matthias Kohlstedt, Herr Ekkehard Siegl und Frau Barbara Kirchhainer Tagesordnung: TOP 1: Gemeinsame Sitzung mit dem Bildungsausschuss Eröffnung, Information und Besichtigung des Förderzentrums Hören Danach getrennte Sitzung des Sozial ausschusses TOP 2: Bestätigung des Protokolls TOP 3: Information über das Gutachten der Firma Nürnberg zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft für die Bereiche SGB II und SGB XII im Landkreis Rostock V.: Herr Griesbach (Fa. Rödl & Partner) TOP 4: Satzung des LK Rostock über die Bildung eines Kreisseniorenbeirates TOP 5: Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung des LK Rostock TOP 6: Vorschläge zur Ausschussarbeit 2013 TOP 7: Anfragen, Mitteilungen, Verschiedenes

-2 Zu TOP 1: Herr Brandt begrüßt die Mitglieder beider Ausschüsse. Der TOP 1 wird einstimmig bestätigt. Die Schulleiterin der Förderzentrums Hören, Frau Fischer, gibt einen Überblick über die Entwicklung in den letzten Jahren. Ein Schwerpunkt ist die Frühförderung. Ziel ist es, nach Umsetzung des Aufgabenzuordnungsgesetzes die Förderung, Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen mit einem Förderbedarf im Bereich "Hören" auf gleich hohem Niveau wie bisher durchzuführen. Frau Fischer führt die Mitglieder beider Ausschüsse durch das Gebäude und stellt die verschiedenen Bereiche (Frühförderung, Sonderkindergarten, Schule und Internat) vor. Gestellte Fragen werden fachgerecht beantwortet. Nach der Besichtigung der Einrichtungen kommen beide Ausschüsse nochmals kurz zusammen. Herr Dr. Boldt informiert über Schwerpunkte der Entwicklung des Förderzentrums. Er geht darauf ein, dass es sich bei der Frühförderung Hören um eine sehr spezielle Förderung handelt, die in Güstrow auf hohem Niveau durchgeführt wird (ist nicht für alle Behinderungsarten so vorhanden). Nach schwierigen Verhandlungen mit dem Land wurde letztendlich nun eine akzeptable Lösung für alle Seiten erreicht. ---- Herr Baden vom Bildungsministerium führt aus, dass die Eckdaten für eine Vereinbarung zwischen dem Land M-V und den betreffenden Gebietskörperschaften seit Ende November 2012 feststehen. Eine entsprechende Vereinbarung für 10 Jahre soll am 15.01.2013 im Kabinett beschlossen werden. Diese wird zeitnah den Landräten und dem Oberbürgermeister übergeben. Das Land steigt bei der Frühförderung (mobil und teilstationär) voll mit ein. Mit dem Kommunalen Sozialverband (KSV) werden die Kostensätze entsprechend ausgehandelt. Herr Schmidt führt aus, dass die Vereinbarung im Interesse des Schulelternrates ist. Er kritisiert, dass dieser nicht immer die Unterstützung der Politik erfahren hat. Die Sitzungen der beiden Ausschüsse werden nun getrennt fortgesetzt. Herr Dr. Boldt verlässt wegen eines anderen dringenden Termins die Beratung. Zu TOP 2: Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Wolschon eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder und Gäste des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit. Es wird Beschlussfähigkeit festgestellt. Die Ladung erfolgte fristgemäß. Das Protokoll vom 19.11.2012 wird mit 4 -Ja-Stimmen und einer Enthaltung bestätigt. Einwände zur Tagesordnung gibt es nicht. Die Tagesordnung wird einstimmig besch los sen.

-3 Zu TOP 3: Frau Mätsch geht kurz auf die Notwendigkeit der Erarbeitung einer einheitlichen Richtlinie auf der Grundlage eines schlüssigen Konzeptes ein. Die Firma Rödl & Partner aus Nürnberg hat dazu den Auftrag durch den Landkreis erhalten. Herr Griesbach erhält das Wort und geht in seiner Präsentation auf den Verlauf und die Ergebnisse ein (Präsentation siehe Anlage). Das Gutachten wird dem Landkreis Ende Januar 2013 übergeben. Darüber hinaus erfolgt durch die Firma eine Installation der Datenbank im Sozialamt mit der Möglichkeit, künftig eigenständige Fortschreibungen vornehmen zu können (Daten sind regelmäßig zu aktualisieren). Herr Dr. Wolschon dankt Herrn Griesbach für seine umfangreichen Ausführungen. Der Ausschuss wird die Umsetzung der Richtlinie KdU weiter begleiten. Zu TOP 4 und 5: Herr Reinschütz erläutert den Werdegang der Vorbereitung der Entwürfe für beide Beiräte. Die Kommunalverfassung und die Hauptsatzung regeln die Verfahrensweise. Danach ist für beide Beiräte eine Wahl nicht möglich. Für die Besetzung spielt die Parteizugehörigkeit keine Rolle. Interessierte Bürger können sich für eine Mitarbeit bei den Fraktionen oder im Kreistagsbüro melden. Die Satzungen orientieren sich an den Satzungen anderer Landkreise. Die Satzung des Kreisseniorenbeirates wurde auch mit dem Landesseniorenbeirat abgestimmt. Die redaktionellen Änderungswünsche wurden besprochen. Es sollte geschlechtsneutral formuliert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden für beide Satzungsentwürfe mit jeweils 5 Ja - Stimmen bestätigt. Zu TOP 6: Folgende Themen wurden für die nächsten Sitzungen vorgeschlagen : EhrenamtskuItu r Haushalt 2013 Verfahrensweise der Förderung der Vereine und Verbände (Mitte des Jahres Zu TOP 7: Frau Dr. von der Oelsnitz erläutert, dass die Einrichtung einer Besuchskommission für psychisch Kranke notwendig ist. Aufgabe dieser Besuchskommission ist es, Ansprechpartner für diesen Personenkreis zu sein und geschlossen untergebrachte Patienten 1 x jährlich aufzusuchen.

-4 Diese Aufgabe ist mit dem Aufgabenzuordnungsgesetz nunmehr auf die Landkreise und kreisfreien Städte übergegangen. Mitglieder dieser Besuchskommission sollen sein: Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes (Dr. Polak); ein Richter (Amtsgericht); 1 Sozialarbeiter (Gesundheitsamt); 1 Vertreter des Gesundheits- und Sozialausschusses (Bürger ohne Fachkenntnisse); 1 Angehörigenvertreter. Frau Dr. von der Oelsnitz bittet den Ausschuss, dafür einen Vertreter und einen Stellvertreter zu benennen. Diese erhalten dann auch eine Ernennungsurkunde. Der nächste Termin für die Besuchskommission wird im Mai 2013 sein. Frau Bresler erklärt sich bereit, in diesem Gremium mitzuarbeiten. Als Vertreter für sie würde Herr Dr. Wolschon fungieren. Die Abstimmung über beide Mitglieder erfolgt in der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses. Frau Larisch fragt nach, wann die Stellen bei der Gleichstellungsbeauftragten besetzt werden. Eine konkrete Aussage dazu ist momentan nicht möglich. Dr. Wolschon informiert, dass einige Landkreise dazu übergehen, an Medizinstudenten Stipendien zu vergeben, um diese frühzeitig für ihre Region zu binden. Ziel ist es, so der prekären Situation der ärztlichen Versorgung rechtzeitig entgegen zu wirken. Frau Larisch informiert über die erste Zusammenkunft des Initiativkreises pro Asylbewerber in GÜstrow. gez. Dr. Mathias Wolschon Ausschussvorsitzender gez. Monika Mätsch Protokollantin

Gemeinsam erfolgreich ErslelluilY elllt'sgr1i ndsichcl Ungsl eleval1ten Mlelspieyels Vorstellung der Ergebnisse 14.01.201 3 Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Auftaktgespräch Erstellung eines Datenschutzkonzepts Sichtung von Dokumenten und Datenquellen Analyse der Anforderungen der Sozialgerichtsbarkeit o Konzeptentwicklung Definition des Gegenstandes der Beobachtung " Festlegung der Vergleichsräume Fesllegung des jeweiligen Zielsegments Festiegung der Art und Weise der Datenerhebung Festiegung des Beobachtungszeitraums Datenerhebung und -auswertun ProjektabschlUss, Sekundärdatenerhebung :. Erstellung eines Berichts über die Vorgehensweise Primä rdatenerhebung o Präsentation der Methode Auswertung der Daten und und Ergebnisse Darstellung der Ergebnisse Vorstellung vor Abgleich der Verfügbarkeit Sozial gericht Übergabe des Datenmaterials Anpassung des Berechnungstools zur Wertermittlung. Projektmanagement und Kommunikation Mai-Juni Juni Juli-Nov Dez.._-- C Rodl & P.,rtnef 2 ~

Die Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung führt zu folgenden vier Regionen Ostsee ~\ ~ ",Ja '-:~., /~ " l.\j~ -... la~lllst taot"hm, ~ ~ 1 -;p \ ';1!::::l.,., : Ä,T'l Amt ~ ( /' - r\- /"~' < i } warnot", DUmn1CfSlOl I., / We.s i '. _, T -) l. " Amr{ SChwaan Amt / P l<iage ~ " -\~.. j'.~ ~ v ':1 "1., \..' AJl1t Amt 'r Mec< 'enbu'gische,, ~~:~ rrow -. ' --:- 0 'D, ~'-.. Gust,ow-Land \ Amt..) Krcikow am See ~o ~ RegionA Region B Region C Region 0 "' ~ P,,-I ~ PO",tr"-, 3 ---- ------- -.-- -- - -- --~ - Gemeinden Unsere Auswertungen ergaben eine Aufteilung des Landkreises in 4 homogene Vergleichsräume --.- R~gIO~---- - r.-- Region A Region B Region C Amt Bützow Land ~ --.-~~ -- Barlachstadt Güstrow, Amt Neubukow-Salzhaff (ohne Stadt Rerik) Gemeinde Satow Stadt Neubukow Stadt Teterow Amt Bad Doberan-Land Amt Carbäk Amt Rostocker Heide Amt Schwaan Amt Warnow-West Gemeinde Dummerstorf Gemeinde Sanitz Stadt Kröpetln Amt Gnoien Amt Güstrow-Land Amt Krakow am See, Amt Laage Amt Mecklenburgische Schweiz Amt Tessin Regi on D, Gemeinde Graal-Müritz Stadt Bad Doberan, Stadt Ostseebad Kühlungsborn Stadt Rerik. -... - ---r, Rod; &. Partner 4,

. Um die Repräsentativität zu gewährleisten mussten je nach Rechtsauslegung 7.042 bzw. 3.523 Datensätze ermittelt werden -..... IY"-'. ~.Rechnerischer Anteil '. Wohnungen in Gebäuden Stichprobenumfang im einfacher mit mehreren Wohnungen relevanten Zielsegment Wohnungsstandard Region A 27.320 I I 13.660 1.366 Region B 15.386 Region C 13.845 7.693 6.923 770 693 Region D 13.866 6.933 ~---,-",~--~~,~~ - ' ;;;'l ~.~~~- - -. ' ~,',.-.---- -.-.-',' LK Rostock (Gesamt) 70.417 35.209 3.523 694 [,odl &. Parl,1E. ;) Die Verteilung der Daten auf die einzelnen Erkenntnisquellen ist ausgewogen I Sozialdaten (SGB 11 I Mieter-und I Angebotsmieten Gesamt und XII) Vermieterdaten I Region A 5.954 10.875 226 17.055 Region B 1.936 1.030 81 3. 047 Region C 2. 51 2 2.866 200 5.578 Region D 1.2 72 3.3 96 60 4.728 - - r. LK Rostock (Gesamt) 11.674 18.167 30.408 l ~"''''111~".-""---~--,,,.-. " '- 561.' ~ I Vorgaben des BSG zur Repräsentativität wurden für beide Fälle erreicht " ', ROOi & f'ar1r'er u

Die Datenauswertung erfolgte nach mathematisch-statistischen Grundsätzen in folgenden Teilschritten Automatisiertes Einlesen und Anonymisieren der Daten in das Berechnungstool Automatisierter Dublettenabgleich Automatisierte Plausibil isierung der Datensätze (z.b. unplausibler qm-preis) Filtern der Datensätze nach Wohnungsstandard mit Punktesystem,...---_...~~' :AufteilLing der- ".' Datensätze Automatisierte Erstellung eines Datenblattes je Region und Wohnungsgröße..,.. -~r. ; '_f~ 'Eliminierung von extremen Ausreißern ~ Verfahren : 95%-Konfidenzintervall 7:-;~.'.~-~ -.".,. - - '7" Ermittlung der Spannoberwerte Kappung von Extremwerten am oberen und unteren Rand (LSG Baden Württemberg, Urteil vom 22.12.2010, Az. L 12 AS 5641/09). Ermittlung des obersten Wertes der Mietpreisspanne je Region und Wohnungsgrößenklasse (BSG, Urteil vom 22.9.2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rn. 21) (obere Grenze des Konfidenzintervalls) 'Prüfung der Anteil der verfügbaren Angebots- und Neuvertragsmieten in % Verfügbarkeit Prozentuale und mögliche Verteilung der unangemessen wohnenden Leistungsempfänger pro Region (Näherungsverfahren), Re 11 >. Plllr"'f 7 Folgende gerundete Angernessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ) wurden ermittelt RegionA 278,00 341,00 428,00 481,00 73,50 Region B 291,00 374,00 460,50 528,50 78,00 Region C 261,00 335,00 400,50 464,50 72,00 Region D 317,00 378,00 462,00 535,50 88,50 :~, Rodl & Parker ß

Bei einem Abgleich mit den alten Richtwerten und der Wohngeldtabelle zeigt sich folgendes Bild,!M,,", ' RegionA Region B 214,20 308,00 322,80-\ 380,00 278,00 341,00 \ 273,15 330,00 347,00 402,00 232,20 313,00 291,00 330,00 279,00 338,40 374,00 402,00 Region C Region 0 234,90 308,00 313,00 380,00 261,00 335,00 338,40 330,00 420,75 402,00 233,10 330,00 311,00 402,00 317,00 378,00 294,30 358,00 392,00 435,00 ~ _ Ro,jl f. Partnel 9 Bei einem Abgleich mit den alten Richtwerten und der Wohngeldtabelle zeigt sich folgendes Bild Region A 356,00 434,00 428,00 451,00 427,76-1 523,00 479,00 481,00 1 519,88 1 556,00 Region B 387,00 465,00 460,50 479,00 464,82 558,00 1 528,50 556,00 Region C 386,25 420,75 400,50 451,00 447,40 523,00 464,50 479,00 506,70 556,00 Region 0 389,00 491,00 462,00 479,00 565,88 556,00 535,50 517,00 588,71 600,00 n RlxJl & Pilllr.~r '1 0

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