Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Hadelner Baugesellschaft mbh Hadler Platz 1, Otterndorf

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Transkript:

Potenzialerfassung von Heuschrecken sowie Einschätzungen zum Vorkommen weiterer Tierartengruppen auf einer Grünlandfläche an der Medem in Otterndorf, Landkreis Cuxhaven Auftraggeber: Hadelner Baugesellschaft mbh Hadler Platz 1, 21762 Otterndorf Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl. Biol. Tasso Schikore & MSc. Umweltwiss. Sonja Maehder Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung Lindenstraße 40 D-27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791-502667-0 Fax: 04791-89325 E-Post: info@bios-ohz.de Internet: www.bios-ohz.de Osterholz-Scharmbeck, September

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 2 Inhalt 1 AUFGABENSTELLUNG... 3 2 UNTERSUCHUNGSGEBIET... 3 3 METHODEN... 4 4 ERGEBNISSE... 6 5 QUELLEN... 11 Titelfoto: Blick auf die begutachtete Grünlandweide mit Beetgrabenstrukturen und Bereiche höherer Vegetation, Blickrichtung Nord (SM, 12.08.)

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 3 1 Aufgabenstellung Im Bereich einer Flussschleife der Medem am nordwestlichen Stadtrand von Otterndorf (Landkreis Cuxhaven) soll ein Baugebiet entstehen, wozu bereits faunistische Erfassungen insbesondere zu Brutvögeln und Fledermäusen im Jahr 2014 stattfanden (vgl. BIOS 2014). Ein westlich angrenzendes Feuchtgrünland mit einer Größe von ca. 4 ha, welches aktuell als extensive Rinderweide genutzt wird, soll nach aktuellem Planungsstand nicht überbaut, ggf. jedoch als gehölzgeprägter Uferlebensraum entwickelt werden. Diese Grünlandfläche mit randlichen Gehölzstrukturen im Uferbereich zur Medem stellt ein Feuchtbiotop dar, der potenziell gefährdeten (Heuschrecken-)Arten Lebensraum bietet. Um konkretere Aussagen zur Wertigkeit und Bedeutung der extensiv genutzten Grünlandfläche für Heuschrecken und ggf. weitere Tiergruppen treffen zu können, hat die Gemeinnützige Hadelner Baugesellschaft daher das Gutachtenbüro BIOS im Sommer mit einer weiteren Untersuchung (mit Schwerpunkt der Überprüfung des Heuschreckenvorkommens) dieser Weidefläche beauftragt. 2 Untersuchungsgebiet Als Untersuchungsgebiet (UG) für die Erfassungen wurde eine ca. 4 ha große Grünlandfläche in der Flussschleife an der Medem nordwestlich der Stadt Otterndorf betrachtet (s. Karte 1). Das Grünland grenzt dabei südwestlich an landwirtschaftlich genutzte Äcker an, die als Baugebiet ausgewiesen werden sollen. Das UG liegt auf dem Gebiet der Stadt Otterndorf im Landkreis Cuxhaven und ist auf dem Messtischblatt 2119 (Otterndorf, Quadrant 3, Minutenfeld 9) verzeichnet. Naturräumlich gehört es zur Region Watten und Marschen. Weitere Details zum Untersuchungsgebiet s. BIOS 2014. Karte 1: Lage des Untersuchungsgebietes (oranges Oval) westlich des geplanten Baugebiets (in der roten Umrandung gelegen) in der Medemschleife bei Otterndorf.

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 4 3 Methoden Die ausgewählte Grünlandfläche wurde im Sommer an insgesamt drei Terminen (30.07., 12.08., 28.08.) von jeweils einer Person aufgesucht, um die extensiv genutzte Rinderweide auf bestimmte Zielarten innerhalb der Gruppe der Heuschrecken (insbesondere Sumpfschrecke, Sumpfgrashüpfer) zu untersuchen (vgl. Abb. 1 bis Abb. 3). Dabei wurden auch andere Heuschreckenarten sowie Zufallsfunde weiterer Tiergruppen mit notiert. Die Begehungen des Untersuchungsgebiets fanden ausschließlich bei guter Witterung (sonnig-heiter, warm mit >20 C, möglichst wenig Wind) statt, um die Wahrscheinlichkeit von Heuschreckengesang, v. a. der Zielarten) zu erhöhen. Der Bestimmung sowie Einschätzung zu Heuschrekcen liegen allgemeingültige Werke zu Vorkommen, Lebensweise und Ökologie (BELLMANN 1993a, b, 2007, DETZEL 1998, GREIN 2010) zu Grunde.. Abb. 1: Bereiche hoher Vegetation auf der extensiv genutzten Feuchtgrünlandwiese bieten Lebensraum für mehrere Artengruppen wie Heuschrecken, Libellen und Tagfalter (SM, 12.08.).

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 5 Abb. 2: Bunt gemischte Rinderherde (10 Tiere) auf der untersuchten extensiv beweideten Grünlandfläche (TS, 30.07.). Abb. 3: Nasse Grünlandsenke im Nordteil der Weidefläche (TS, 30.07.).

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 6 4 Ergebnisse Nachfolgend werden die Nachweise zum Vorkommen der folgenden Artengruppen beschrieben und kurz erläutert: Heuschrecken Tagfalter Libellen Lurche. Des Weiteren wurden Ende Juli drei Graureiher als Nahrungsgäste im Feuchtgrünlandbereich aufgescheucht. Heuschrecken Auf der extensiv beweideten Grünlandfläche war potenziell mit der landesweit im Bestand gefährdeten Sumpfschrecke zu rechnen gewesen (vgl. BIOS 2014), die im Jahr 2005 ca. 900 m südlich des UG nachgewiesen wurde (BIOS 2005). Eine Überprüfung des Vorkommens dieser Feuchtgrünlandart ergab keinen Nachweis der Sumpfschrecke trotz guter Witterungsverhältnisse. Auch der ebenfalls an feuchte bis nasse Lebensräume gebundene Sumpfgrashüpfer ließ sich im Zuge der drei Begehungen der Grünlandfläche nicht feststellen. Abb. 4: Drei Individuen von Roesel s Beißschrecke auf Brennnesseln im südlichen UG sitzend (SM, 12.08.). Die Begehungen des UG ergaben dabei Vorkommen anderer Heuschreckenarten, die jedoch alle als relativ häufige, nicht gefährdete Arten eingestuft werden (s. Tab. 1). Besonders häufig und nahezu flächendeckend, wo immer etwas höhere Vegetation vorzufinden war, war Roesel s Beißschrecke zu hören (s. Abb. 4). Daneben ließen sich

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 7 vereinzelnd noch die Kurzflügelige Schwertschrecke und das Grüne Heupferd nachweisen. Zwei weitere Grashüpfer, darunter mindestens ein Indivuum des Gemeinen Grashüpfers, wurden um südlichen Teil des untersuchten Grünlands festgestellt. Tab. 1: Liste der im UG nachgewiesenen Heuschreckenarten mit Angaben zu Gefährdung, Lebensraumansprüchen und Vorkommen. Deutscher Artname Wiss. Artname Grünes Heupferd Tettigonia viridissima Roesels Beißschrecke Metrioptera roeselii Kurzflügelige Schwertschrecke Conocephalus dorsalis Gemeiner Grashüpfer Chorthippus parallelus Gefährdung RL Nds RL D * * * * * * * * Lebensraum Vorkommen entwicklungsabhängig in verschiedenen Nachweis von einem Individuum Vegetationsschichten, bevorzugt Ende Juli in höherer Vegetation und warmen Waldsäumen (Imago) vorzugsweise frische, leicht verbrachende klein-parzellierte Grünland-bereiche mit Staudensäumen nasse bis trockene Lebensräume mit vorzugsweise höherer Vegetation, Feuchtgrünland, niedrige Nutzungsintensität weites ökologisches Spektrum, u.a. Grünland und Raine; bevorzugt höhergrasige, frische Wiesen Häufigste der nachgewiesenen Arten, mit >20 Individuen insbesondere im August im UG festgestellt Nachweis zweier Weibchen Ende Juli Nachweis mind. eines Individuum im Grünland Mitte August Gefährdung RL öt/nds: Rote-Liste Region östliches Tiefland/ Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Heuschrecken (GREIN 2005) RL D: Gefährdungsgrad nach der Roten Liste der Heuschrecken (Saltatoria) Deutschlands (MAAS u. a. 2011): 3 gefährdet, V Vorwarnliste, * Ungefährdet Lebensraum nach DETZEL (1998), GREIN (2005, 2010), INGRISCH & KÖHLER (1998) Tagfalter Im Zuge der Begehungen der extensiven Feuchtgrünlandweide wurden einige Tagfalter mit kartiert, die Artengruppe wurde jedoch nicht vollständig erfasst. Es ergaben sich zufällige Funde von einem Großen Ochsenauge und 4-5 Individuen des Kleinen Kohlweißlings (s. Abb. 5) sowie von mehreren nicht näher bestimmten Dickkopffaltern. Auffällig war dabei, dass die Tagfalter fast ausschließlich im Bereich der höheren Vegetation (>30 cm) anzutreffen waren und dort v. a. an Blüten der Ackerkratzdistel nach Nektar suchten. Das festgestellte Artenspektrum umfasst allerdings keine bestandsgefährdeten Arten (vgl. Tab. 2), eine besondere Bedeutung des Lebensraumes für Tagfalter besteht wie für nahezu alle Bereiche der naturräumlichen Region Watten und Marschen innerhalb des Landkreises Cuxhaven nicht (vgl. BIOS 2014). Jedoch mangelt es der Artengruppe der Tagfalter grundsätzlich an geeigneten Habitaten, weshalb dieses Feuchtgrünland mit Hochstaudensäumen und lichten Gehölzstrukturen entlang des Medemufers eine durchaus relevante Funktion Schmetterlingslebensraum hat und daher möglichst erhalten bleiben sollte.

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 8 Tab. 2: Tagfaltervorkommen im Untersuchungsgebiet im Jahr. Art RL Nds RL D Bes. gesch. Häufigkeit Bemerkungen Kleiner Pieris rapae Großes Maniola jurtina Kohlweißling Ochsenauge.. v Ubiquist, vagabundierende Art.. s Verbrachte Wiesen, Säume, standorttreue Art Gefährdungskategorien nach RL Nds (LOBENSTEIN 2004), Gefährdungskategorien nach RL D (REINHARDT & BOLZ 2010) 0 Ausgestorben oder verschollen 3 Gefährdet 1 vom Aussterben bedroht V Vorwarnliste 2 Stark gefährdet M Nicht bodenständige gebietsfremde Wanderfalter Einteilung der Häufigkeit gezählter/geschätzter Individuen (nach NDS LANDESVERWALTUNGSAMT 1992): selten 1 2, vereinzelt 3 5, zahlreich 6 10, mäßig häufig 11 20, häufig 21-50, sehr häufig >50 Abb. 5: Kleiner Kohlweißling an einer Distelblüte am westlichen UG-Rand (SM, 12.08.). Libellen Aus der Gruppe der Libellen ließ sich im UG während der sommerlichen Begehungen lediglich eine blaue Schlanklibelle nachweisen, die nicht weiter bestimmt wurde. Innerhalb des UG sind neben lichten Gehölzstrukturen direkt am Flussufer der Medem insbesondere die feuchten bis nassen Beetgräben auf der extensiv genutzten Weide als geeignete Lebensräume für Libellen zu nennen (vgl. Abb. 6).

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 9 Weiterhin stellen Hochstaudensäume als bedeutsame Habitate z. B. potenziell für die Gebänderten Prachtlibelle dar (vgl. auch BIOS 2014). Abb. 6: Nasse Grünlandsenke im Südteil der Weidefläche zwischen zwei beetartig erhöhten Wällen; Lebensraum von Heuschrecken, Libellen und Amphibien (TS, 30.07.). Lurche (Amphibien) Bei der Untersuchung der Grünlandfläche wurden zwei diesjährige sowie ein vorjähriger Grasfrösche sowie zwei Erdkröten im westlichen UG festgestellt. Einer der diesjährigen Grasfrösche wurde dabei nördlich des Hauses inmitten des UG erfasst, die anderen Lurche nutzen das extensive Weideland als Lebensraum (vgl. Abb. 3 und Abb. 7). Die Nutzung der Grünlandfläche als Sommerlebensraum von mindestens zwei nicht bestandsgefährdeten Amphibienarten ist damit bestätigt. Ein Nachweis eines Teichfrosches als potenzielle dritte Lurchart (vgl. BIOS 2014) gelang im Zuge der (relativen kurzen, zumal nicht lurchspezifischen) Erfassung nicht. Während des Untersuchungszeitraums (Ende Juli bis Ende August) führten mindestens die Beetgräben im Südwesten sowie im Norden des Grünlands Wasser (vgl. Abb. 6), im Vorjahr waren die Beetgrabenstrukturen jedoch im Mai bereits ausgetrocknet. Es ist daher weiterhin davon auszugehen, dass sich auf der untersuchten Grünlandfläche keine geeigneten Laichgewässer befinden, die längerfristig einen ausreichenden Wasserstand aufweisen.

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 10 Tab. 3: Artenliste der Lurche (Amphibien) mit Angaben zum Gefährdungsgrad nach Roten Listen für Niedersachsen und Deutschland sowie Schutzstatus gemäß Bundesnaturschutzgesetz und FFH-Richtlinie Artname (wissenschaftlicher Artname) RL - Nds RL - D BNat SchG 7 FFH- Anhang Vorkommen und Status im UG Erdkröte (Bufo bufo) Grasfrosch (Rana temporaria) - - b Nachweis von zwei Individuen auf der südwestlichen Grünlandfläche Ende August - - b V Nachweis von zwei diesjährigen (Ende Juli) sowie einem vorjährigen (Ende August) Tier Angaben zum Gefährdungsgrad nach Roten Listen (RL); für Niedersachsen (Nds) nach PODLOUCKY & FISCHER (2013); für Deutschland (D) nach KÜHNEL u. a. (2009): 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; V = Vorwarnliste; - = ungefährdet Gesetzlicher Schutz nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2010) 7: b = besonders geschützt ( 7 Abs. 2 Nr. 13); s = streng geschützt ( 7 Abs. 2 Nr. 14) Eintrag gemäß Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH): II = Anhang II (Arten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen); IV = Anhang IV (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse) V = Anhang V (Arten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können) Abb. 7: Vorjähriger Grasfrosch, der im westlichen Teil der Grünlandfläche gefunden wurde (SM, 28.08.).

Potenzialerfassung Fauna im potenziellen Wohngebiet an der Medem, Otterndorf, Lk Cuxhaven Seite 11 5 Quellen BELLMANN, H. (1993a): Die Stimmen der heimischen Heuschrecken. CD. Naturbuch Verlag, Augsburg. BELLMANN, H. (1993b) Heuschrecken beobachten, bestimmen. Naturbuch Verlag, Augsburg, 349 S. BELLMANN, H. (2007): Der Kosmos Libellenführer Die Arten Mitteleuropas sicher bestimmen. Franckh-Kosmos, Stuttgart, 279 S. BIOS (2005): Kartierung der Fauna und Biotoptypen zum B-Plan Nr. 64 Einkaufzentrum an der Bahn. unveröff. Gutachten im Auftr. Stadt Otterndorf. BIOS (2014): Potenzialerfassung von Brutvögeln und Fledermäusen sowie Einschätzungen zum Vorkommen weiterer Tierartengruppen im Einwirkungsbereich eines potenziellen Wohngebietes an der Medem in Otterndorf, Landkreis Cuxhaven. Unveröff. Gutachten im Auftr. der Hadelner Baugesellschaft mbh, Otterndorf. BLAB, J. & H. VOGEL (2002): Amphibien und Reptilien erkennen und schützen Alle mitteleuropäischen Arten. Biologie, Bestand, Schutzmaßnahmen. 3. durchgesehene Auflage. BLV, München, 159 S. BRODMANN-KRON, P. & K. GROSSENBACHER (1994): Unsere Amphibien. -6. Aufl. Naturhistorisches Museum Basel. DETZEL, P. (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs. Stuttgart, 580 S. EBERT, G. (Hrsg.) (1991a): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs, Bd.1, Tagfalter I. Ulmer, 552 S. EBERT, G. (Hrsg.) (1991b): Die Schmetterlinge Baden-Württembergs, Bd.2, Tagfalter II. Ulmer, 535 S. GLANDT, D. (2011): Grundkurs Amphibien- und Reptilienbestimmung Beobachten, Erfassen und Bestimmen aller europäischer Arten. Quelle & Meyer, Wiebelsheim, 411 S. GREIN, G. (2005): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Heuschrecken mit Gesamtartenverzeichnis. Inform.d. Naturschutz Niedersachs. 25, Nr. 1: 1-20, Hannover. GREIN, G. (2010): Fauna der Heuschrecken (Ensifera & Caelifera) in Niedersachsen. Naturschutz und Landschaftspflege in Niedersachsen. 46, Hannover, 186 S. GÜNTHER, R. (1996): Die Amphibien und Reptilien Deutschlands. Gustav Fischer, Jena, 825 S. KÜHNEL, K.-D., A. GEIGER, H. LAUFER, R. PODLOUCKY & M. SCHLÜPMANN (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Lurche (Amphibia) Deutschlands. Stand Dezember 2008. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1): 259-288. Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.), Bonn. INGRISCH, S. & G. KÖHLER (1998): Die Heuschrecken Mitteleuropas. Die Neue Brehm-Bücherei Bd. 629. Magdeburg, 460 S. LOBENSTEIN, U. (2004): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Großschmetterlinge mit Gesamtartenverzeichnis. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 24: Heft 3, 165-196, NLÖ Hildesheim. MAAS, S., DETZEL, P. & STAUDT, A. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Heuschrecken (Saltatoria) Deutschlands (2. Fassung, Stand Ende 2007). in: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 577-606. PODLOUCKY, R. & C. FISCHER (2013): Rote Listen und Gesamtartenlisten der Amphibien und Reptilien in Niedersachsen und Bremen. 4. Fassung Stand Januar 2013- Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, H. 4/2013, (erschienen 10/2014) Hannover. REINHARDT, R. & BOLZ, R. (2011): Rote Liste und Gesamtartenliste der Tagfalter (Rhopalocera) (Lepidoptera: Papilionoidea et Hesperioidea) Deutschlands. (Stand Dezember 2008, geringfügig ergänzt Dezember 2010). In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (3): 167-194.