Anlage 8 (8-3) Darstellung der schulischen Verhältnisse Name der Schule, Anschrift, Landkreis (Telefon, Fax) Friedrich-Schiller-Schule, Grundschule Großheppach Zügernbergstraße 35 7384 Weinstadt-Großheppach Telefon: 075 665 Fax: 075 605 Vorbemerkung Dieses Formblatt ist gemeinsam vom Schulleiter und vom Schulträger auszufüllen und dem Regierungspräsidium in doppelter Fertigung vorzulegen. Es sind nur die Angaben für die Schule bzw. Schulart zu machen, deren räumliche Verhältnisse durch das Bauvorhaben berührt werden. I. Schüler, Klassen (Schülerzahlen nach dem Stichtag der amtlichen Schulstatistik vom ). Allgemeinbildende Schulen Schulart Gesamtzahl der Schüler davon Auswärtige (bei öffentlichen Schulen) Zahl der Klassen Grundschule ca. 50 8+(Förderklasse) Zusammen 50 9 2. Berufliche Schulen Schulart/Schultyp/ Fachrichtung Gesamtzahl der Schüler davon Auswärtige (bei öffentlichen Schulen) Zahl der Klassen
- 2 - Zusammen II. Begründung der Dringlichkeit der geplanten Schulbaumaßnahme. Darstellung der 0 bis 7Jährigen im Schulbezirk bzw. Einzugsbereich der Schule (Stichtag) Altersklasse 0Jährige Jährige 2Jährige 3Jährige 4Jährige 5Jährige 6Jährige 7Jährige Anzahl der Kinder 2. Durchschnittliche Übergangsquote (nach Klasse 4): HS: RS: Gymn.: Sonstige 3. Begründung der schulischen Dringlichkeit: III. Gebäude. Vorhandene Gebäude Straße, Hausnummer Baujahr Zahl der Klassenräume Zahl der Fachräume Zahl der Sonderräume Zügernbergstraße 35 Hauptgebäude (Südflügel) 954/55 5 3 Westflügel 954/55 2 Anbau, Ostflügel 977 3 2. Welche anderen Schularten sind in den Gebäuden untergebracht? Schulart Zahl der Schüler Zahl der Klassen 3. Werden z.zt. außerhalb der eigentlichen Schulgebäude Räume für die Erteilung des Unterrichts benutzt? Bezeichnung des Gebäudes Zahl der benutzten Räume Betreuungspavillon 3?
- 3 -
- 4-4. Bestand und künftige Verwendung der vorhandenen Schulräume (bei mehreren Gebäuden bitte getrennt entsprechend Ziff. aufführen) Lage (z.b. KG,EG, I. etc.) Anzahl m 2 je Raum derzeitige Verwendung künftige Verwendung*) Bemerkungen (z.b. bauliche und/oder funktionale Mängel) 2 3 4 5 6 57,7 Klassenraum (Raum 6) Abbruch 36,78 Gruppe zu Klassenraum Abbruch 32,46 Gruppenraum Abbruch 4,0 Keller Mieter Abbruch EG 5,93 Lager Abbruch EG 6,90 Zimmer Wohnung Abbruch EG 3 ca. 0 Zimmer Wohnung Abbruch EG 26,57 WC Mädchen Abbruch EG 39,30 WC Jungen Abbruch 80,00 Medienraum (Raum 5) Kursraum Medien, Bewegung Abriss Wendeltreppe 74,80 Heizung Heizung 8,90 Lager Lager 5,70 Elektro Elektro EG 22,7 Rektorin (Raum 2) Jugendleiter 22,6 m² Abriss Wendeltreppe; Innenwände und Zugang EG 42,80 Lehrer (Raum ) Sozialarbeit 6,9 m² Eltern/Besprechung 8,4 m² Innenwände und 2 Zugänge EG 9,9 Rektorat (Raum 3) Material 8,9 m² Trennwand 50,64 Lehrmittel Klassenraum 62,7 m² EG 62,70 Musikraum (Raum 4) Klassenraum EG 62,70 BK-Raum (Raum 5) Kursraum Kunst Nassarbeitsmöglichkeiten EG 7,60 Material Brennraum 8,8 m² Materialraum 7,3 m² Trennwand, Zugang zu Kursraum
- 5 - EG 5,3 Elternsprechstunde, Bibliothek (Flur, Garderobe) Ausbau Trennwand 80,92 Klassenraum (Raum 7) Rektorin 22,6 m² Trennwände, 3 Zugänge Sekretariat 23 m² Leitung Betreuung 25,6 m² 63,50 Klassenraum (Raum 8) Klassenraum Trennwand und Zugang Gruppe/Betr. 6,70 Klassenraum (Raum 9) Gruppenraum/ Betreuungsraum 6,70 Klassenraum (Raum 0) Klassenraum Zugang Gruppe/Betr. 65,40 Klassenraum (Raum ) Betreuungsraum mit Material 64,0 Klassenraum (Raum 2) Klassenraum Zugang Gruppe/Betr. 64,0 Klassenraum (Raum 3) Gruppenraum/Betreuungsraum 62,30 Klassenraum (Raum 4) Klassenraum Zugang Gruppe/Betr. 3,2 Gruppe Freizeit Trennwand zu Klasse 3 ca. 5,5 WC, WC, Putzraum WC, WC, Putzraum *) Wird beabsichtigt, ein Gebäude ganz oder teilweise für schulische Zwecke aufzugeben, weil es hierfür nicht mehr geeignet erscheint, sind auch die Ziff. 5-7 auszufüllen. 5. Größe und Zustand des vorhandenen Schulgebäudes und des Pausenhofes (nur auszufüllen, wenn Mängel oder unzureichende Verhältnisse vorliegen) Zügernbergstraße 35, Westflügel: : BGF= 25 m², EG: BGF= 82 m² -Stark sanierungsbedürftige Bausubstanz 6. Beschreibung des Zustandes der sanitären Anlagen der Schule(n) (nur auszufüllen, wenn Mängel vorhanden sind)
- 6 - Zügernbergstraße 35, Westflügel: - WC-Anlagen im EG sind nur vom Pausenhof zugänglich, barrierefreies WC ist nicht vorhanden 7. Falls das Schulgebäude oder Teile desselben nicht mehr für schulische Zwecke geeignet erscheinen und aufgegeben werden sollen: Beschreibung des baulichen, funktionalen und hygienischen Zustandes, der Verkehrslage usw. und der künftigen Verwendung. Außerdem ist anzugeben, ob und ggfs. wann und in welcher Höhe ein Landeszuschuss wurde. Ggf. bereits erfolgte Besichtigungen durch die Schulbaukommission sind mitzuteilen. Zügernbergstraße 35, Westflügel: -Stark sanierungsbedürftige Bausubstanz, -Hausmeisterwohnung im EG wird nicht mehr genutzt, Räume können aufgrund der geringen Raumgröße nicht geeignet für schulische Zwecke verwendet werden - WC-Anlagen im EG sind nur vom Pausenhof zugänglich, barrierefreies WC ist nicht vorhanden Künftige Verwendung: Abbruch, wird ersetzt durch Neubau Datum Datum...... Unterschrift der Schulleitung Unterschrift des Schulträgers