Es gilt das gesprochene Wort!

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Transkript:

Es gilt das gesprochene Wort! Grußwort von Herrn Justizminister Thomas Kutschaty zum Jubiläumsempfang anlässlich des 30-jährigen Bestehens des Vereins Schuldnerhilfe Essen am 12. November 2014 in Essen

2 ich freue mich, dem Verein Schuldnerhilfe Essen heute zu seinem 30-jährigen Bestehen gratulieren zu können und danke Ihnen für die Einladung zu Ihrer heutigen Jubiläumsfeier. Ich freue mich nicht nur deshalb, weil ein 30-jähriges Jubiläum per se ein Anlass zum Feiern ist und weil Ihr Verein seinen Sitz in meiner Heimatstadt Essen hat. Ich freue mich, weil ich Ihnen Allen Anerkennung und Dank für die Arbeit aussprechen darf, die Sie tagtäglich im Verein Schuldnerhilfe leisten. Mein besonderer Dank gilt Ihnen aber auch für Ihre Einsatzbereitschaft bei der Insolvenzberatung in der JVA Wuppertal-Ronsdorf, auf die ich später noch eingehen möchte. ein Sprichwort sagt: Die Schulden der Reichen sind pausenlos unterwegs im Gegensatz zu den Schulden der Armen. In manchen Teilen der Öffentlichkeit werden Insolvenzschuldnerinnen und -schuldner leider immer noch als Menschen wahrgenommen, die sich mutwillig auf Kosten der Gläubiger bereichern und sich bis zur Insolvenz vermeintlich ein behagliches Leben machen.

3 Wir wissen aber, dass die Ursachen einer Privatinsolvenz in den weitaus überwiegenden Fällen im plötzlichen Verlust des Arbeitsplatzes, einer Ehescheidung oder einer schweren Erkrankung liegen. Wir kennen auch die Verführungskünste so mancher Bank, wenn es darum geht, den Menschen einen sogenannten Sofort-Kredit schmackhaft zu machen, der dann hoch verzinst und mit versteckten Zusatz-Kosten abgeschlossen werden kann. Die Schuldnerinnen und Schuldner sind dann nicht mehr in der Lage, ihre Verbindlichkeiten zu tilgen. In dieser Situation erfahren die Menschen dann bei Ihnen Unterstützung. die Aufgaben, die Sie alle erfüllen, erschöpfen sich nicht in dem Zusammenstellen von Gläubigerlisten und Versenden der Unterlagen. In vielen Fällen leisten Sie viel mehr als das, was Ihnen das Gesetz vorgibt. Nicht selten sind Sie als soziale Schuldnerberater tätig und müssen den überschuldeten Menschen, die in akuter Verzweiflung zu Ihnen kommen, zuallererst die Angst vor einer Stigmatisierung durch ein Insolvenzverfahren nehmen. Manche Betroffene haben als Folge der Überschuldung einen Teil ihres Lebensmutes und ihrer Lebensstruktur verloren, die Sie - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldnerhilfe - im Rahmen ihrer Gespräche langsam wieder aufzurichten helfen.

4 All dieses Engagement lässt sich nicht in Zahlen messen, aber mir ist bewusst, dass es einen wichtigen Teil Ihrer Arbeit ausmacht. vor 4 ½ Monaten ist das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in Kraft getreten. Es hat einige praktisch relevante Änderungen mit sich gebracht, auf die auch Sie sich einstellen mussten. Ich möchte nur beispielhaft einige dieser neuen Regelungen nennen: Eine für Ihre Arbeit ganz wichtige Änderung betrifft den Umfang Ihrer Bevollmächtigung durch die Änderung des 305 InsO: Ihr Verein ist jetzt berechtigt, den Schuldner im gesamten Insolvenzverfahren zu vertreten und nicht mehr nur allein im Schuldenbereinigungsplanverfahren. Damit erkennt der Gesetzgeber die Bedeutung Ihrer Tätigkeit in den Schuldnerberatungsstellen an und passt sie an die Wirklichkeit an: Die Fragen, mit denen Schuldnerinnen und Schuldner an Sie herantreten, hören ja nicht beim Schuldenbereinigungsverfahren auf, sondern sie betreffen alle Abschnitte des Insolvenzverfahrens einschließlich der Restschuldbefreiungsphase.

5 Überfällig war der Schutz von Genossenschaftsanteilen an Wohnungen, die vor der Gesetzesänderung regelmäßig verwertet werden mussten, so dass viele überschuldete Menschen ihre Wohnungen verloren hatten. Diese Genossenschaftsanteile werden jetzt zu Recht - ähnlich wie eine Mietkaution - weitgehend vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Die bevorzugte Behandlung von Lohnabtretungen für den begünstigten Gläubiger im Schuldenbereinigungsplan ist durch das Gesetz ersatzlos weggefallen. Bislang musste eine solche Abtretung noch zwei Jahre ab Eröffnung des Verfahrens berücksichtigt werden - jetzt spielt sie keine Rolle mehr. Die Praxis wird zeigen, ob sich dadurch die Chancen von außergerichtlichen Einigungsversuchen erhöhen und ob spätestens die gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne zunehmend akzeptiert werden. Maßgebliche Änderungen hat das Verfahren zur Restschuldbefreiung erfahren: Das Insolvenzgericht prüft jetzt schon im Zeitpunkt der Antragstellung, ob der Schuldner gar keine Chance auf eine Erteilung der Restschuldbefreiung hat, weil sie ihm schon in den vergangenen Jahren versagt worden war. In diesem Fall ist der Antrag an das Gericht auf Erteilung der Restschuldbefreiung schon unzulässig.

6 Erst nach Ablauf bestimmter, mehrjähriger Fristen kann der Schuldner einen neuen Antrag stellen. Der Gesetzgeber hat hier die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten Sperrfristen in Gesetzesform gegossen, so dass jetzt - je nach Gegenstand des konkreten Versagungsgrundes - ein Zeitraum von drei, fünf oder zehn Jahren abzuwarten ist. Das neue Recht eröffnet den überschuldeten Menschen die Möglichkeit, nicht erst nach sechs Jahren, sondern schon nach fünf oder sogar drei Jahren ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung zu erlangen. Ich gebe zu, dass die Hürde für eine Verfahrensdauer von nur drei Jahren gewaltig hoch ist: Der betroffene Schuldner muss für diesen Fall 35 Prozent der gesamten Verbindlichkeiten tragen und zudem die gesamten Verfahrenskosten bezahlen. Sie wissen, dass diese Regelung im Juni 2018 evaluiert wird und es wird sich dann zeigen, wie hoch die Anzahl an Verfahren war, die schon nach drei Jahren tatsächlich beendet werden konnten. Aussichtsreicher scheint mir die Möglichkeit der Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf fünf Jahre. In diesem Fall muss der Schuldner lediglich die Kosten seines Insolvenzverfahrens tragen - also die Kosten des Insolvenzverwalters und des Gerichts. Der Schuldner wird dann belohnt, indem die Restschuldbefreiungsphase um ein Jahr verkürzt wird.

7 Zugleich stellt das Gesetz aber auch höhere Anforderungen an die Redlichkeit des Schuldners: Von der Restschuldbefreiung sind künftig ausdrücklich Rückforderungen aus Steuerstraftaten und - so formuliert es das Gesetz - wegen pflichtwidrig nicht gezahlten Unterhalts ausgenommen. Außerdem kann unter bestimmten Umständen die bereits erteilte Restschuldbefreiung auch nachträglich widerrufen werden. Außerdem sieht das neue Recht die Möglichkeit vor, dass der Schuldner künftig einen Insolvenzplan vorlegt. Diesen Plan gab es bislang nur für Unternehmensinsolvenzen und es wird sich zeigen, ob und in welchem Umfang die Erstellung und Erfüllung eines solchen Plans Erfolg verspricht. Auch Sie als Schuldnerberaterinnen und -berater werden sich sicherlich schon eine Meinung gebildet haben über das Fertigen von Insolvenzplänen in Verbraucherinsolvenzverfahren. alle Umstellungen benötigen Zeit. Erst recht, wenn sie so umfangreich wie die jetzt im Insolvenzrecht beschlossenen sind.

8 Die Erfahrungen der Praxis und damit auch die Handhabung dieser Regelungen durch Sie, meine Damen und Herren, wird zeigen, welche der Neureglungen sich durchsetzen wird und an welchen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht. lassen Sie mich noch einen Bereich ansprechen, der mir sehr am Herzen liegt und in dem Sie - die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins Schuldnerhilfe Essen - ganz besonderes Engagement gezeigt haben. Überschuldung hört nicht vor den Türen einer Justizvollzugsanstalt auf, sondern sie betrifft eine hohe Zahl an Menschen, die sich im Strafvollzug befinden. Die Überschuldung dieser Menschen stellt ein großes Hemmnis bei ihrer Wiedereingliederung dar. Die Betroffenen können ihre wirtschaftlichen Probleme nicht alleine bewältigen und benötigen daher einer professionellen Beratung. Die Aufgabe, Schuldnerberatung im Justizvollzug anzubieten, um verschuldete Inhaftierte durch Beratung bei der Ordnung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu unterstützen, ergibt sich bereits aus den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zur Ausgestaltung des Justizvollzuges.

9 Auch der Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen, das derzeit im Landtag beraten wird, hält an dieser gesetzlichen Aufgabe fest. Bereits zu Beginn der Inhaftierung wird den Inhaftierten die Möglichkeit der Schuldnerberatung angeboten. Neben sozialpädagogisch ausgerichteten Präventionsmaßnahmen zur Entwicklung von Sozialkompetenz, z.b. durch Soziales Training oder Projekte, gibt es auch die konkreten Regulierungsmaßnahmen wie Gläubigererfassung, Schuldenanamnese und wirtschaftliche Sanierung. Beide Bereiche stehen miteinander in einer Wechselbeziehung. Die Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes NRW ist in drei Stufen konzipiert: Erstmaßnahmen zur Vermeidung von weiterer Verschuldung; Basisberatung d. h Einstieg in die fallbezogene Schuldnerberatung und ggf. in die Schuldenregulierung sowie Spezialisierte Schuldnerberatung mit den Themen Schuldenregulierung und Verbraucherinsolvenzverfahren.

10 Um die Entlassungssituation der Inhaftierten zu optimieren wurde im Jahr 2012 ein Pilotprojekt gestartet, das eine landesweit einheitliche Verfahrensweise mit den Spitzenverbänden der Kommunen und Wohlfahrtsverbänden als Träger der Schuldnerberatungsstellen langfristig gewährleisten soll. Der Haushalt des Landes NRW stellt Mittel zur Verfügung, die über Fallpauschalen abgerufen werden können. Die Fallpauschalen werden jeweils zwischen Justizvollzugsanstalten und Schuldnerberatungsstellen gemäß der hierfür entwickelten Vertragsvereinbarung und den Checklisten über Erstgespräch, Leistungsvereinbarung, Beratungsende und Leistungskatalog festgelegt. Die Übergabe an die externe Schuldnerberatung soll durch eine interne qualifizierte Fachkraft erfolgen, die vorab die Kriterien überprüft. Die positiven Erfahrungen aus der vorgenannten Pilotierung sind in das überarbeitete Konzept zur Schuldnerberatung eingeflossen, das sich derzeit in meinem Haus im Abstimmungsverfahren befindet. Dieses Konzept wird sicherstellen, dass im Zuge des Übergangsmanagements alle Inhaftierten sowohl Schuldnerberatung als auch die Möglichkeit zum Verbraucherinsolvenzverfahren in Anspruch nehmen können und dass die Schuldnerberatung nach neuen einheitlichen Standards landesweit umgesetzt werden kann.

11 Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass unser Fachbereich Sozialarbeit und Sozialpädagogik bereits im Jahre 2011 im Rahmen der Entwicklung des Konzeptes zur Schuldnerberatung im Justizvollzug in NRW Kontakte zu Ihrer Einrichtung knüpfte und so die Fachkompetenz von Ihnen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schuldnerhilfe Essen, in den Entwurf des Konzeptes einfließen konnte. In die von mir vorgestellten Rahmenvereinbarungen eines umfassenden Übergangsmanagements im Bereich der Schuldnerberatung ist Ihr Verein als Partner in der JVA Wuppertal-Ronsdorf bereits in diesem Jahr eingebunden. Im Rahmen dieser Kooperation auf der Basis von Fallpauschalen wirken sich - und da stimmen wir sicher überein - eine erfolgreiche Betreuung während der Inhaftierung und die anschließende Nachbetreuung nach der Entlassung auch unmittelbar auf das soziale Umfeld des Inhaftierten aus. Zwei Schuldnerberater Ihres Vereins werden bis Ende des Jahres ca. 20 überschuldete jugendliche Inhaftierte im Rahmen des Leistungskataloges beraten.

12 diese erfolgreiche Arbeit haben Sie, die Beschäftigten des Vereins Schuldnerhilfe Essen, durch Ihre Einsatzbereitschaft ganz maßgeblich unterstützt. Neben der individuellen Schuldnerberatung und Schuldenregulierung bietet Ihr Verein auch Materialien und Projekte im schuldenpräventiven Bereich an. Das Gesellschaftsspiel Kohlopoly versucht den Jugendlichen spielerisch und pädagogisch einen vernünftigen Umgang mit Geld zu vermitteln. Die Spiele wurden bevorzugt an die Jugendstrafanstalten und Jugendarrestanstalten weitergegeben. Es war eine schöne Geste ihres Vereins, den Justizvollzug des Landes NRW mit diesem Präventionsmaterialien auszustatten, so dass 40 Ausgaben des Gesellschaftsspiels Kohlopoly Geld und Spaß - finde die Balance an die Anstalten weitergeleitet werden konnten Das Projekt Finanzführerschein, das ihr Verein im Jahr 2011 entwickelte, vermittelt Jugendlichen ab 13 Jahren wichtige Kompetenzen im Bereich Finanzen für den Alltag. Angelehnt an den Ablauf zum Erwerb des Autoführerscheins erhalten die Jugendlichen und Heranwachsenden alltagstaugliches Finanzwissen und können somit ihre Kompetenzen erweitern und machen sie auch sensibler für bestehende Schuldenfallen.

13 Der Fachbereich Sozialarbeit / Sozialpädagogik empfiehlt die Nutzung der Unterrichtsmaterialien und unterstützt die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auch in der Anwendung in den Haftanstalten. In den Jugendarrestanstalten des Landes wird das Projekt Finanzführerschein standardisiert angeboten. Wie die von mir vorgetragene Übersicht des Zusammenwirkens zeigt, sind Ihre Fachkompetenz und Ihr Engagement für einen wirksamen Behandlungsvollzug ein wichtiger Baustein. Ich danke Ihnen an dieser Stelle nochmals für Ihren Einsatz für unser gemeinsames Ziel und freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Ich wünsche uns nun allen einen angenehmen Tag mit interessanten und anregenden Gesprächen. Vielen Dank.