GFV 09/2015 Anlage 4 Verfahren bei Einschränkung der Erwerbsfähigkeit

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Transkript:

GFV 09/2015 Anlage 4 Verfahren bei Einschränkung der Erwerbsfähigkeit Anhaltspunkte für gesundheitliche Einschränkung feststellen M+I Leistungsantrag sichten Leistung Erstellung Ärztliches Gutachten den ÄD Profiling führen, Vergabe Profillage, Handlungsstrategie auswählen, Ärztliches Gutachten beantragen Nach Rücklauf Ärztliches Gutachten auswerten und dem Kunden eröffnen Einschränkung noch nicht in Verbis vermerkt Mitteilung an M+I Einschränkung bereits in Verbis vermerkt Antrag zu den Akten Erwerbsfähig bzw. länger als 6 Monate erwerbsfähig. Länger als 6 Monate nicht erwerbsfähig unabh. von der Dauer Verfahren nach Arbeitshilfe Kundenabmeldung und Statuswechsel sowie der Praxishilfe Feststellung der Erwerbsfähigkeit Aufklärung des Kunden zum Widerspruchsrecht bestätigen lassen (Anlage 1 GFV XX/2011) Weiter in Leistung mit Anlage 5 / Anlage 6 Verfahren nach Arbeitshilfe Kundenabmeldung und Statuswechsel sowie der Praxishilfe Feststellung der Erwerbsfähigkeit

GFV 09/2015 Anlage 5 Verfahren für Personen mit offensichtlichem Rentenanspruch, d.h. Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Wartezeit (Teil1) Kunden zur Rentenantragsstellung auffordern Anmelden Erstattungsanspruch nach 103 SGBX beim anmelden Kunden zur Beantragung von Leistungen nach 4. Kapitel SGB XII auffordern beim Sozialamt der Anmeldung Erstattungsanspruch nach 103 SGB X beim Sozialamt der Weiterzahlung Leistungen bis zur Entscheidung anmelden Entscheidung Volle EM wird verneint (Bindungswirkung) Volle EM wird bestätigt (Bindungswirkung) Mitteilung an, dass kein Erstattungsanspruch besteht Erstattungsanspruch bei Mitteilung an M+I Mitteilung an M+I über Erwerbsfähigkeit des Kunden Leistungen nach SGB II weiterzahlen

GFV 09/2015 Anlage 5 Verfahren für Personen mit offensichtlichem Rentenanspruch (Teil2) Person ohne ELB volle EM auf Dauer volle EM auf Zeit 1 2 Person mit ELB Person ohne ELB Person mit ELB Kapitel 4 SGB XII bei Kapitel 4 SGB XII bei Kapitel 3 SGB XII bei ab Feststellung EM Sozialgeld nach SGB II unter Anrechnung EM-Rente zahlen Wenn Anspruch nach Kapitel 4 SGB XII Wenn kein Anspruch nach Kapitel 4 SGB XII Sozialgeld nach SGB II unter Anrechnung EM-Rente zahlen

GFV 09/2015 Anlage 6 Verfahren für Personen ohne offensichtlichem Rentenanspruch, d.h. keine Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und der Wartezeit und Personen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich in WfbM (Teil1) Kunden zur Beantragung von Leistungen nach dem SGB XII bei auffordern Übersenden des ÄG mit Erklärung zum Widerspruchsrecht des Kunden im verschlossenen Umschlag + Anmeldung Erstattungsanspruch / Info über ggf. vorzunehmende Antragstellung nach 5 (3) SGB II an Vorläufige Weiterzahlung der Leistung nach SGB II Ablauf Widerspruchsfrist ohne Einlegung Widerspruch Überwachung Vorgang bis Ablauf Widerspruchsfrist (1 Monat nach Eingang der Anzeige des JCDD bei ) Einlegung Widerspruch bei JCDD Bezifferung Erstattungsanspruch bei und Einstellung der Leistung nach SGB II nach Rücksprache mit prüft, ggf. Widerspruch Leistungsgewährg. ab 1. des Folgemonats nach Auslaufen der Widerspruchsfrist

GFV 09/2015 Anlage 6 Verfahren für Personen ohne offensichtlichem Rentenanspruch (Teil1) Vorläufige Weiterzahlung der Leistung nach SGB II ÄD leitet Unterlagen unter Beifügung der Befundunterlagen an weiter Weiterleitung des Widerspruchs der mit Anschreiben an (Vorlage 2a44a-01) über ÄD zur Einholung der gutachterlichen Stellungnahme des Entscheidung von geht bei JCDD ein Entscheidung Gutachten verneint volle EM Gutachten bestätigt volle EM Mitteilung an, dass kein Erstattungsanspruch besteht. M+I Info an M+I, dass Erwerbsfähigkeit vorliegt volle EM auf Dauer volle EM auf Zeit Weiterzahlung der Leistung nach SGB II Weiterer Prozessablauf analog Anlage 5 Handlungspunkt 1 Weiterer Prozessablauf analog Anlage 5 Handlungspunkt 2 1 2