Summe Steuer-/SV- Ersparnis

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Transkript:

Gehaltsvergleich m Folgenden beschreiben wir die Auswirkung der Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersversorgung über die Direktversicherung anhand eines Gehaltsvergleichs. st-zustand Nach Entgeltumwandlung Ersparnis 2.50 2.50 VWL Arbeitgeber künftige bav - Entgeltumwandlung (inkl. VWL-Umwandlung AN- Anteil) 10 künftige bav - VWL- Umwandlung (Arbeitgeber) Steuerpflichtiges Brutto 2.50 2.40 315,33 EUR 291,08 EUR 24,25 EUR Solizuschlag 17,34 EUR 16,01 EUR 1,33 EUR Summe Steuerbelastung 332,67 EUR 307,09 EUR Sozialversicherungspflichtiges Brutto 2.50 2.40 Rentenversicherung 233,75 EUR 224,40 EUR 9,35 EUR Arbeitslosenversicherung 37,50 EUR 36,00 EUR 1,50 EUR Krankenversicherung 19 182,40 EUR 7,60 EUR Pflegeversicherung 48,12 EUR 46,20 EUR 1,92 EUR Summe Sozialabgaben 509,37 EUR 489,00 EUR Nettolohn Überweisung VWL Auszahlung Summe Steuer-/SV- Ersparnis 45,95 EUR BTnet 02.2016 SP1.1 R02.2016 SP1-2 BAVDirektversicherung OFF LV0032016021 151092076 A 13.10.2016, 14:30:02 Seite 1 von 5

hr Gesamtbeitrag in die Direktversicherung setzt sich wie folgt zusammen: Nettolohnaufwand -Ersparnis Sozialabgaben-Ersparnis Arbeitnehmeranteil (54 %) Steuer/SV-Ersparnis Gesamtbeitrag in hre bav 45,95 EUR 10 Berechnungsgrundlagen Steuer Anzahl der Kinder Bundesland pflicht Veranlagungsjahr 0 Sachsen 2016 Sozialabgaben Ges. Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung AN-Anteile 7,60 % 1,925 % 9,35 % 1,50 % BTnet 02.2016 SP1.1 R02.2016 SP1-2 BAVDirektversicherung OFF LV0032016021 151092076 A 13.10.2016, 14:30:02 Seite 2 von 5

Muster-Gehaltsabrechnung st-zustand 01.10.2016 Firma Persönliche Daten Geburtsdatum Kinderfreibetrag 01.01.1986 0,0 Frau KiSt-Pfl. KiSt. % - KK % 14,9 Lohnart Bezeichnung Betrag 2.50 Gesamt Brutto 2.50 Steuer Brutto SolZ Steuerrechtl. Abzüge 2.50 315,33 EUR 17,34 EUR 332,67 EUR KV/PV Brutto RV/AV Brutto KV-Beitrag PV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag SV. rechtl. Abzüge 2.50 2.50 19 48,12 EUR 233,75 EUR 37,50 EUR 509,37 EUR Nr. Netto-Bezüge / Netto- Abzüge Netto-Verdienst Auszahlungsbetrag BTnet 02.2016 SP1.1 R02.2016 SP1-2 BAVDirektversicherung OFF LV0032016021 151092076 A 13.10.2016, 14:30:02 Seite 3 von 5

Muster-Gehaltsabrechnung Nach Entgeltumwandlung 01.10.2016 Firma Persönliche Daten Geburtsdatum Kinderfreibetrag 01.01.1986 0,0 Frau KiSt-Pfl. KiSt. % - KK % 14,9 Lohnart Bezeichnung bav AN-finanziert steuerfrei bav AN-finanziert Gehaltsverzicht Betrag 2.50 10-10 Gesamt Brutto 2.50 Steuer Brutto SolZ Steuerrechtl. Abzüge 2.40 291,08 EUR 16,01 EUR 307,09 EUR KV/PV Brutto RV/AV Brutto KV-Beitrag PV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag SV. rechtl. Abzüge 2.40 2.40 182,40 EUR 46,20 EUR 224,40 EUR 36,00 EUR 489,00 EUR Nr. Netto-Bezüge / Netto- Abzüge bav Netto-Verdienst 1.703,91 EUR -10 Auszahlungsbetrag BTnet 02.2016 SP1.1 R02.2016 SP1-2 BAVDirektversicherung OFF LV0032016021 151092076 A 13.10.2016, 14:30:02 Seite 4 von 5

Ergebnisse aus dem Versorgungsangebot und steuerliche Auswirkungen Netto-Aufwand in der Anwartschaftsphase Bruttobeitrag zur Direktversicherung - Ersparnis bei der - Ersparnis beim Sozialversicherungsbeitrag - Arbeitgeberzuschuss - VWL Arbeitgeberanteil Nettoaufwand 10 Für einen Bruttobeitrag in die Direktversicherung von 10 wenden Sie nur netto monatlich auf. Die Förderquote beträgt 45,95 %. Nettoleistung und Rendite in der Leistungsphase Die auszahlbaren Versorgungsleistungen sind bei Bezug mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz zu versteuern. Der Steuersatz im Rentenalter ist dabei, aufgrund des geringeren Einkommens im Alter, meist wesentlich niedriger als in der Anwartschaftsphase. Von einer möglichen monatlichen Gesamtrentenleistung inklusive Überschüsse ab Alter 67 Jahre in Höhe von 347,42 EUR verbleiben nach der Versteuerung mit einem angenommenen Steuersatz von: Monatliche Rente Kapitalabfindung (alternativ) Nettorendite der Kapitalabfindung 0 % 347,42 83.023 5,83 % 10 % 312,68 EUR 74.721 EUR 5,37 % 20 % 277,94 EUR 66.418 EUR 4,84 % 30 % 243,19 EUR 58.116 EUR 4,22 % 40 % 208,45 EUR 49.814 EUR 3,54 % Bei Bestehen einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt die Rente aus der betrieblichen Altersversorgung - nach derzeitigem Rechtsstand - der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einem Beitragssatz von 14,90% beträgt der zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag 60,80 EUR monatlich (inkl. Pflegeversicherungsbeitrag 2,60 %) bei einer Monatsrente von 347,42 EUR, sofern der dann maßgebliche Höchstbeitrag zur Krankenund Pflegeversicherung nicht überschritten wird. Bei der Kapitalabfindung von 83.023 EUR beträgt die Bemessungsgrundlage bei Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung ein 120-tel der Kapitalabfindung. Bei einem Beitragssatz von 14,90 % beträgt der zusätzliche Krankenversicherungsbeitrag 121,08 EUR monatlich (inkl. Pflegeversicherungsbeitrag), sofern der dann maßgebliche Höchstbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht überschritten wird. Dieser ist längstens für 10 Jahre zu entrichten. BTnet 02.2016 SP1.1 R02.2016 SP1-2 BAVDirektversicherung OFF LV0032016021 151092076 A 13.10.2016, 14:30:02 Seite 5 von 5