SCHALLTECHNISCHE BEGUT- ACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM PROJEKTBEZOGENEN (TEIL-) BEBAUUNGSPLAN NR. 4

Ähnliche Dokumente
SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUR

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

SCHALLGUTACHTEN GEWERBELÄRM BAULEITPLANUNG GEWER- BEGEBIET/GEWERBEPARK PRINZ-EUGEN-PARK STADT GÜNZBURG STAND: 28. JANUAR 2015 PROJEKT-NR.

Schalltechnische Untersuchung

Länder-Immissionsschutztage 2011

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung -

Gaskraftwerk Leipheim

Gemeinde Nusse Kreis Herzogtum Lauenburg

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim

Bauvorhaben GuD-Anlage Leipheim

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN

Schalltechnische Untersuchung

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Schalltechnisches Gutachten

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

Schalltechnisches Gutachten

Andrea und Manfred Maier Feldstraße Kissing. Dokument: 10679_001bg_im.doc Zeichen: Rh/Sch. 12 Textseiten und 6 Anlagenseiten

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern. E n t w u r f

GmbH. Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Durchwahl Datum PT/C / Peter Trollmann

Schalltechnischer Bericht Nr. S rev 2. SO/GE/WA Bgm.-Schönbauer-Straße, Pocking

max. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel L w

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-Mitte

Textliche Festsetzungen

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

Immissionsberechnung Nr. 3732/IIa

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf

AKTENNOTIZ vom

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum

Begründung zur 3. Änderung des BP Römerstraße, Remagen (2121Begr.), Stand: Oktober 2011, Seite Begründung. zur. 3.

Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Stadt Mellrichstadt. Bebauungsplan der Stadt Mellrichstadt. Landkreis Rhön-Grabfeld. Bebauungsplan Gewerbegebiet Weimarer Straße Mellrichstadt

Geräuschkontingentierung in der Bauleitplanung Erfahrungsbericht aus der Praxis

BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF

SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Begründung zum Bebauungsplan

Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung

Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144

Begründung zum Entwurf

Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen

Schalltechnisches Prognosegutachten

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Sedelhöfe" der Stadt Ulm - Stand September Satzung

Änderung der Bebauungspläne. Nr. 11 Im Grund & Nr. 12 In der westlichen Trieb. im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

Immissionsgutachten Nr. 1757

Interkommunales Gewerbegebiet Strut

Bebauungsplan Gewerbegebiet Dietmannsried - Gewerbepark Ost III

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 43 Östlich der Frickenstraße in Farchant

Lärmschutz & Akustik. Rechtsgrundlagen des Lärmschutzes und ihre Bedeutung für die Bauleitplanung. Institut für Städtebau und Wohnungswesen München

Spannungsfeld Lärm zwischen Gewerbe und Wohnen. Urbanes Gebiet. Änderung der BauNVO, TA Lärm und 18. BImSchV. Klaus Meyer

Begründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße

B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.

Bebauungsplan. Vorlesungsthema

G U T A C H T E N. Nr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

SATZUNG. zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr Gewerbestraße, Gemeinde Südbrookmerland

Umweltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Ingenieurbüro für Techni- schen Umweltschutz Stadt Süßen Dr.-Ing.

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Schalltechnisches Gutachten. Bebauungsplan "Siechberg III" Untersuchung des Gewerbelärms. Untersuchungsbericht ACB /03

Begründung zum Aufhebungsverfahren der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen West

!,oä/" DIN Geräuschkontingentierung. Noise allotment. Contingent du bruit DEUTSCHE NORM. Dezember 2006 ICS

BEGRÜNDUNG. zur. 5. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Gewerbegebiet Ost I. Gemeinde Memmelsdorf Landkreis Bamberg

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH

18. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Bebauungsplan Großer Garten IV, 3. Änderung Beratung Vorentwurf im BPA/Rat am

Realisierung von Bauvorhaben bei problematischen Immissionssituationen

1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

14504 / /

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Überschlägige Ermittlung des Beurteilungspegels nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau:

Militärische Konversion im Stadtumbau West 7. Transferwerkstatt der Bundestransferstelle Stadtumbau West am

SATZUNG DER GEMEINDE ELMENHORST-LICHTENHAGEN

Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG

Flächennutzungsplan Potsdam. Medienstadt Babelsberg

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln

Kontingentierung nach DIN 45691

Das Planungsgebiet liegt im Südosten des Stadtgebietes, nordöstlich der B 25, am Ortseingang aus Richtung Möttingen

Rechtsgutachten. zur Frage

Transkript:

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de SCHALLTECHNISCHE BEGUT- ACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM PROJEKTBEZOGENEN (TEIL-) BEBAUUNGSPLAN NR. 4 SONDERGEBIET ENERGIEER- ZEUGUNG: GAS- UND DAMPF- TURBINENKRAFTWERK (GUD) ZWECKVERBAND INTERKOM- MUNALES GEWERBEGEBIET LANDKREIS GÜNZBURG ANLAGE ZUR BEGRÜNDUNG STAND: 14. JULI 2014 PROJEKT-NR. 8906 25 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsmittel 3 2 Ausgangslage 5 3 Anforderungen an den Schallschutz 7 4 Ausgangsdaten 9 4.1 Immissionsorte, Berechnungsverfahren 9 4.2 Vorbelastungen 12 4.2.1 Bestehende Gewerbebetriebe außerhalb Zweckverbandsgebiet 12 4.2.2 Bestehende und planerische Vorbelastung innerhalb Zweckverbandsgebiet 14 4.3 Emissionskontingente Bebauungsplan Nr. 4 15 5 Berechnungsergebnisse 16 5.1 Berechnungsergebnis Tagzeit 16 5.2 Berechnungsergebnis Nachtzeit 17 5.3 Zusammenstellung Berechnungsergebnisse 19 6 Beurteilung/Fazit 22 7 Vorschläge für die Satzung und Begründung zum (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) 24 8 Anhang 26 9 Verfasser 26 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 2 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 1 Arbeitsmittel Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBI. I S. 1274); zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBI. I S. 1943) DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1: Schallschutz im Städtebau: Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN 45691: Geräuschkontingentierung, 2006-12 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BImSchG: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom 26. August 1998 (GMBI. 1998, Seite 503) DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (ISO 9613-2: 1996), Oktober 1999 Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) Fliegerhorst Leipheim, Pesch & Partner Architekten Stadtplaner, Herdecke/Stuttgart und WGF Landschaftsarchitekten, Nürnberg, Stand: Februar 2010 mit Strukturkonzept Fliegerhorstgelände Schallgutachten Gewerbelärm zum SEK Konversion Fliegerhorst Leipheim, ARGE Fliegerhorst Leipheim, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr. 8052 25, Stand: 6. Oktober 2009) Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr. 8448 25, Stand: 21. Juni 2011) Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim mit schalltechnischer Konzeption Gewerbelärm, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), Kling Consult, Krumbach (Projekt-Nr. 8906 25, Stand 8. Juli 2013), entspricht Beschlussfassung 19. ZV-Versammlung vom 1. August 2013 als Grundlage der weiteren Bauleitplanung im ZV Schreiben Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV) vom 18. Juni 2013 mit Verweis auf Schreiben ZV vom 8. August 2012, Bezugsflächen Shelter gemäß v. g. Schreiben Schallgutachten Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, Kling Consult, Krumbach (Projekt-Nr. 8906 25, Stand 8. Juli 2013) Flächennutzungsplan (Genehmigungsfassung) Stadt Leipheim, Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg, 2005 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leipheim, rechtswirksam mit Bekanntmachung vom 22. November 2011 Flächennutzungsplan Gemeinde Bubesheim vom August 1984, zuletzt geändert und rechtswirksam gem. Bekanntmachung vom 25. Oktober 2004 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bubesheim, rechtswirksam mit Bekanntmachung vom 27. Januar 2012. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 3 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Teil-Bebauungsplan Nr. 2 Westlich Theodor-Heuss-Straße, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung vom 13. September 2013 Teil-Bebauungsplan Nr. 3 Östlich Theodor-Heuss-Straße, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), rückwirkend rechtsverbindlich zum 19. April 2013 gemäß Bekanntmachung vom 13. September 2013 Projektbezogener (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gasund Dampfturbinenkraftwerk (GuD), Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV), Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr. 8906 25), Stand Vorentwurf vom 10. Mai 2012 Schreiben P75163/08 GuD-Leipheim: Geräuschimmissionsschutzfachliche/-rechtliche Beurteilung inkl. Anlagenkonvolut A 1 und A 2, Müller-BBM Projektmanagement GmbH, 15. Mai 2012 Niederschrift Projektbesprechung vom 25. Mai 2012 im Landratsamt Günzburg (Arbeitsgespräch Schall SWU ZIGG), Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr. 8906 25) Niederschrift 4. Arbeitsgespräch GuD Leipheim vom 5. Juni 2012, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr. 8906 25), Mitteilung zur Vereinbarung von Veränderungen bzgl. der Einstufung des Gebietscharakters der Immissionsorte aufgrund von Ortsterminen in KW 22 2012 in Leipheim und Bubesheim mit Vertretern des Landratsamtes Günzburg, der v. g. Kommunen sowie SWU/Müller-BBM Bericht Nr. M 90722/16 GuD-Anlage Leipheim Optimierungsmöglichkeit bei der Geräuschkontingentierung durch Verwendung von Richtungssektoren mit Zusatzkontingenten, Müller-BBM GmbH, 15. Februar 2013 Schreiben P75163/37 GuD-Leipheim: Entwurf Textbeitrag Geräuschimmissionsschutz inkl. Anlage A 1.1 Leipheim, A 1.2 Bubesheim und A 2, Müller-BBM GmbH, 15. Februar 2013, erhalten per E-Mail von Herrn Wiker, SWU am 28. Februar 2013 Bericht Nr. M 90722/18 GuD-Anlage Leipheim Schalltechnisches Planungskonzept und Schallemissionsbilanz, Müller-BBM GmbH, Stand Mai 2013 bzw. 5. Juni 2013 Bericht Nr. M 90722/22 GuD-Anlage Leipheim Veränderung der Gesamtbelastung am Immissionsort Kronberg aufgrund von aktuellen Planungen zur GuD- Anlagenaufstellung, Müller-BBM, Stand 28. Januar 2014 Liste mit 10 zusätzlichen im Schallgutachten zum Bebauungsplan Nr. 4 zu berücksichtigenden Immissionsorten im weiteren Umfeld des Zweckverbandsgebietes, erhalten per E-Mail am 25. März 2014 von Müller-BBM über Herrn Wiker, SWU Bericht Nr. M 90722/26 GuD-Anlage Leipheim Schallemissionsansätze und abgeleitete Emissionskontingente als Grundlage für Festsetzungen im projektbezogenen Bebauungsplan, Müller-BBM GmbH, Stand: 15. Juli 2014 (Dokument vom 4. Juli 2014 inkl. redaktioneller Änderungen gemäß Besprechung vom 14. Juli 2014), erhalten per E-Mail von Herrn Wiker, SWU am 21. Juli 2014 Teil-Bebauungsplan Nr. 5 Südlich der Landebahn, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg, rechtsverbindlich mit Bekanntmachung vom 9. August 2013 Bebauungsplan Nr. 1 Kronberg, Stadt Leipheim, 25. August 1964 Bebauungsplan Nr. 5 Ost inkl. 7. Änderung, Stadt Leipheim, 17. Dezember 1999 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 4 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Bebauungsplan Nr. 13 Süd II Bei der Kapell inkl. 4. Änderung, Stadt Leipheim, 18. Februar 2002 Bebauungsplan Nr. 25 Am Grasigen Weg III, Stadt Leipheim, 2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VHBBP) Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport - Fußballgolfanlage in Leipheim, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr. 8839 25) vom 20. Dezember 2012 Schallprognose Gewerbe-/Verkehrslärm zum VHBBP Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport Fußballgolfanlage in Leipheim, Kling Consult Krumbach (Projekt-Nr. 8639 25), Stand: 11. Juli 2012 Satzung über die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet (Soziale Stadt), Stadt Leipheim, 29. November 2002 Bebauungsplan Nr. 1 Dorfäcker, Gemeinde Bubesheim, 20. September 1985 Bebauungsplan Nr. 4 Bleiche, Gemeinde Bubesheim, 18. Dezember 1992 Digitale Flurkarte, Stadtplanungsamt Leipheim EDV-Programm IMMI (rechnergestützte Immissionsprognose), Version 2013 2 Ausgangslage Am südlichen Stadtrand der Stadt Leipheim befindet sich der ehemalige Fliegerhorst Leipheim. Die militärische Nutzung des Mitte der 1930er Jahre errichteten Fliegerhorstes wurde Ende des Jahres 2008 beendet. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) beabsichtigen, auf einem Teilstück des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim (FH Leipheim) auf einer Gesamtfläche von ca. 18,5 ha ein Gasund Dampfturbinenkraftwerk (GuD) mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 2.000 MW zu errichten und zu betreiben. Um die am Standort geplante Nutzung GuD bauplanungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Belange der technischen Infrastruktur zur Ver-/Entsorgung des GuD (Gasleitung zur Versorgung des Kraftwerks mit Erdgas, Starkstromleitung zur Einspeisung des gewonnen Stroms in das überörtliche Hochspannungsnetz, Kühlwasserleitung zur Zuführung von Kühlwasser aus der Donau/Ableitung von Kühl- und Prozesswasser in die Donau) sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung, sondern werden im Rahmen der nachfolgenden Verfahren behandelt. Der Standort des GuD liegt gemarkungsübergreifend in den Gemeindegebieten der Stadt Leipheim und der Gemeinde Bubesheim, jeweils Landkreis Günzburg. Er gehört zum Zweckverbandsgebiet des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (ZV). Der ZV besitzt die Planungshoheit für die Aufstellung von Bebauungsplänen im Verbandsgebiet, das neben großen Teilen des FH Leipheim auch das Plangebiet umfasst. Er stellt den vorliegenden Bebauungsplan auf. Der Bebauungsplan schafft damit Baurecht für ein nachfolgendes Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Als Abwägungsmaterial zu diesem Bebauungsplan (B-Plan) bezüglich der Belange des gewerbebezogenen Lärmschutzes wird das vorliegende Schallgutachten erstellt. Vorausgehend zum aktuellen Bebauungsplanverfahren wurde von den Kommunen Leipheim, Günzburg und Bubesheim als kommunale Arbeitsgemeinschaft als Grundlage für 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 5 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 zivile Nachnutzungen im ehemaligen Fliegerhorstareal u. a. ein Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEK) beschlossen. Im Rahmen einer Schallbegutachtung zu dem v. g. SEK (Schalltechnische Begutachtung zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept (SEK) Konversion Fliegerhorst Leipheim vom 6. Oktober 2009) wurde geprüft, welche Geräuschkontingente für die geplanten gewerblichen/industriellen Bauflächen auf dem Fliegerhorst Leipheim zur Verfügung stehen können, um an den benachbarten schützenswerten Immissionsorten gesunde Wohnverhältnisse nach Realisierung dieser Gebiete zu gewährleisten, ohne dass eine Vollauslastung durch einzelne Flächenausweisungen und damit verbundenen Immissionsrichtwertüberschreitungen entsteht. Im Ergebnis des Schallgutachtens wurden bei der Kontingentierung der Gewerbelärmemissionen unter Anwendung der Rechenvorschrift DIN ISO 9613-2 sowie ausschließlicher Berücksichtigung des Abstandsmaßes im Rahmen einer schalltechnischen Konzeption (Summenbetrachtung) sogenannte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) für die damals maximal im Städtebaulichen Entwicklungskonzept geplanten gewerblichen/industriellen Bauflächen festgelegt. Da sich einerseits die geplante Entwicklung des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebiets im Rahmen eines Städtebaulichen Rahmenplans i. d. F. v. 21. Juni 2011 bzw. der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans i. d. F. v. 8. Juli 2013 sowie konkret durch mehrere Teil-Bebauungspläne des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (kurz: Zweckverband (ZV)) flächen- und lagemäßig geändert hat und andererseits weitere Immissionsorte im direkten Umfeld des Fliegerhorstes zu betrachten sind, wurde für die v. g. fortgeschriebene Flächenentwicklung analog eine Weiterentwicklung/Fortschreibung der schalltechnischen Konzeption erarbeitet: Schallgutachten Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim von Kling Consult, Stand 8. Juli 2013. Hierbei wurde auf Grundlage des Beschlusses der 19. Verbandsversammlung des Zweckverbandes die durch den Zweckverband gegenüber dem SEK fortgeschriebene Flächennutzung der Fortschreibung des informellen Städtebaulichen Rahmenplans (RPL) "Fliegerhorst Leipheim" (Stand 8. Juli 2013) unter Beibehaltung der IFSP-Werte gemäß Variante GIe des SEK-Schallgutachtens (Vorgabe Zweckverband) berücksichtigt. Darunter fallen bspw. die konkreteren Flächenabgrenzungen der rechtsverbindlichen Teil- Bebauungspläne Nr. 2, 3, 4 und 5 des ZV. Die Vorbelastung in unmittelbarer Nähe zum Zweckverbandsgebiet bzw. zu den dort berücksichtigten Immissionsorten außerhalb des Verbandsgebietes wurde um die Sonderbaufläche Fußballgolfanlage des Vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 39, Stadt Leipheim aktualisiert. Zur schalltechnischen Vereinbarkeit des vorliegenden B-Plans mit den vorhandenen und geplanten Gewerbe-/Industriegebietsflächen im Zweckverbandsgebiet bzw. im direkten Umfeld (z. B. Vorbelastung Gewerbeflächen an B 10 und Fußballgolfanlage) wurde deshalb aus Anlass der B-Plan-Aufstellung diese aktuelle, gegenüber dem Stand des SEK- Gutachtens fortgeschriebene Summenbetrachtung erforderlich. Entsprechend der Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde sind dabei für die Abwägung des B-Plans die Wirkungen des B-Plans im Zusammenhang mit vorhandenen und geplanten Nutzungen außerhalb des Geltungsbereiches nach aktuellem Planungsstand darzustellen. Dabei wird der Orientierungswertanteil (entspricht Immissionsrichtwertanteil (IRW-Anteil)) der geplanten Bauflächen von Teil-Bebauungsplan Nr. 4 mit dem Anteil der anderen Flächen bei Summenbetrachtung verglichen. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 6 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Damit im Bauleitplanverfahren gewährleistet werden kann, dass die gewerbliche Vorbelastung umfassend und sachgerecht ermittelt worden ist, wurde von Seiten SWU Ende 2013 entschieden, dass zusätzlich zu v. g. Vorgehensweise auch die Wirkung deutlich weiter entfernt liegender gewerblich-industrieller Vorbelastungsflächen im Nordwesten von Leipheim und im Südosten von Bubesheim untersucht werden soll. Vor diesem Hintergrund hat Müller-BBM Anfang 2014 entsprechende Bebauungspläne und Baugenehmigungsunterlagen gesichtet und deren Wirkung sowohl an der bisher berücksichtigten, als auch an zusätzlichen schützenswerten Nutzungen bewertet. In einem separaten Dokument wird Müller-BBM die Summenwirkung zwischen den Immissionsrichtwertanteilen des vorliegenden Gutachtens mit den Immissionsrichtwertanteilen der v. g. erweiterten Vorbelastungsflächen bewerten als Grundlage für die weitere bauleitplanerische Abwägung. Das Plangebiet des Teil-Bebauungsplanes Nr. 4 befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim im südwestlichen Teil des Zweckverbandsgebietes ca. 1 km südlich des Stadtgebietes von Leipheim, ca. 1 km westlich der Ortsbebauung von Bubesheim und ca. 500 m entfernt von der Bundesautobahn BAB A 8. Im Westen und Süden bildet die Grenze des Geltungsbereiches die Grenze der Konversionsliegenschaft. Im Süden grenzt zusätzlich die von Bubesheim und Leipheim führende Kreisstraße GZ 4 an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt zu Teilen auf den Gemeindegebieten der Stadt Leipheim und der Gemeinde Bubesheim, für die parallel zwei Flächennutzungsplanänderungen durchgeführt werden. Die Größe des Bebauungsplangebietes beträgt insgesamt ca. 18,5 ha. Das Vorhaben GuD selbst wird auf den Flurstück-Nrn. 1764/17 und 1764/18, Gem. Leipheim sowie 369/3 und 369/4, Gem. Bubesheim errichtet werden. Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt von Norden mit Anschluss an die in Bau befindliche Südumfahrung Leipheim an der Nordseite des Vorhabens. Sowohl am südwestlichen, südlichen und südöstlichen Stadtrand bzw. im Stadtgebiet von Leipheim als auch am nordwestlichen Ortsrand von Bubesheim befinden sich bestehende und geplante Wohnbauflächen. Im Rahmen der Schalltechnischen Begutachtung erfolgt eine Gesamtbelastungsbetrachtung bestehender und geplanter gewerblicher/industrieller Bauflächen unter Integration eines geplanten Sondergebietes Energiewirtschaft, um an den benachbarten schützenswerten Immissionsorten gesunde Wohnverhältnisse nach Realisierung dieser Gebiete gewährleisten zu können. Bei der Kontingentierung der Gewerbelärmemissionen durch sogenannte immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) bzw. Emissionskontingente (L EK ) wird analog zum SEK-Schallgutachten bzw. zum Schallgutachten zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim die Vorbelastung der bestehenden bzw. planungsrechtlich gesicherten gewerblich-industriellen Betriebe innerhalb bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Zweckverbandsgebietes berücksichtigt. 3 Anforderungen an den Schallschutz Nach 1 Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Bauleitplanung die Belange des Umweltschutzes, d. h. auch die des Schallimmissionsschutzes zu berücksichtigen. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 7 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Nach 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen (Immissionen) auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete wie auch sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich auf Ebene der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Die DIN 18005-1 enthält vereinfachte Verfahren zur Schallimmissionsberechnung für die städtebauliche Planung. Sie sind nicht für die Anwendung bei konkreten Genehmigungsverfahren für Einzelobjekte (z. B. gewerbliche Anlagen) gedacht. Im Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 sind als Zielvorstellungen für den Schallschutz im Städtebau schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung angeführt. Gemäß Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 gelten folgende Orientierungswerte: Gebietstyp Orientierungswerte [db(a)] Tag Nacht Gewerbegebiet (GE), Kerngebiet (MK) 65 55/50 Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 50/45 Allgemeines Wohngebiet (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS) 55 45/40 Kleingartenanlage, Parkanlage, Friedhöfe 55 55 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Bei allen Neuplanungen einschließlich der heranrückenden Bebauung sowie bei Überplanungen von Gebieten ohne wesentliche Vorbelastungen ist ein vorbeugender Schallschutz anzustreben. Bei Überplanungen von Gebieten mit Vorbelastungen gilt es, die vorhandene Situation zu verbessern und bestehende schädliche Schalleinwirkungen soweit wie möglich zu verringern bzw. zusätzliche nicht entstehen zu lassen. Die o. g. Gebietstypen entsprechen der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Soweit bei vorhandener Bebauung der BauNVO entsprechende Baugebiete nicht festgesetzt sind, sind die o. g. Orientierungswerte den Gebieten der Eigenart der vorhandenen Bebauung entsprechend zuzuordnen. Gemäß DIN 18005-1 wird der Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen nach DIN ISO 9613-2 berechnet. Bei der Berechnung der Gesamtbeurteilungspegel werden die auf die relevanten Immissionsorte einwirkenden, gewerblich bedingten Geräusche in ihrer Summenwirkung berücksichtigt und mit den Orientierungswerten der DIN 18005-1 verglichen. Dabei gilt als Tagzeit der Zeitraum von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr und als Nachtzeit der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 8 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 4 Ausgangsdaten 4.1 Immissionsorte, Berechnungsverfahren Für die Kontingentierung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) der Gewerbe- und Industriegebietsflächen sowie der Sondergebiets-/Shelterflächen der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans (RPL) Fliegerhorst Leipheim und der unmittelbaren Umgebung (Vorbelastung) bzw. der Emissionskontingente (L EK ) der Sondergebietsflächen des (Teil-) Bebauungsplanes Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) werden die folgenden für die Summenbetrachtung maßgeblichen Immissionsorte analog zum Schallgutachten Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan (RPL) Fliegerhorst Leipheim betrachtet (vgl. Anhang 1). Dabei wurden weitere zehn Immissionsorte gemäß Vorgaben SWU/Müller-BBM in vorliegende Begutachtung aufgenommen, die für eine Bewertung der Immissionsrichtwertanteile der erweiterten Vorbelastungsflächen im Nordwesten von Leipheim und Südosten von Bubesheim außerhalb des vorliegenden Gutachtens zusätzlich erforderlich sind. Die nahezu rund um das Zweckverbandsgebiet verteilten Immissionsorte lassen sich neben ihrer lagebedingten Bezeichnung (i. d. R. Himmelsrichtungsbezug bzw. Zugehörigkeit zu Leipheim oder Bubesheim) zusätzlich in bestehende Immissionsorte gemäß rechtsverbindlicher Planungsvorgaben und potenzielle Immissionsorte gemäß erklärter Planungsabsicht der Kommunen (z. B. nach Flächennutzungsplänen) differenzieren: Bestehende Immissionsorte gemäß rechtsverbindlicher Planungsvorgaben (Anhang 1): IO West 1 und 2 : Wohnnutzung innerhalb ehem. Kasernengelände auf dem Grundstück Flur-Nr. 1639/7, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO West 3 : Wohnnutzung auf dem Grundstück Flur-Nr. 1398/3, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Kronberg : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 1 Kronberg auf dem Grundstück Flur- Nr. 660/3, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Kronberg 2 : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 1 Kronberg auf dem Grundstück Flur-Nr. 649/1, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Beethoven West bzw. Ost : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 5 Ost auf dem Grundstück Flur-Nr. 995/3 bzw. 995/6, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Fuggerstraße West bzw. Ost : Wohnbaufläche gem. BBP Nr. 5 Ost auf dem Grundstück Flur-Nr. 1172 bzw. 1177/4, Gemarkung Leipheim; Reines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 50 db(a), nachts 35 db(a) IO Pflegeheim : Wohnnutzung gem. BBP Nr. 13 Süd II Bei der Kapell auf dem Grundstück Flur-Nr. 1414/3, Gemarkung Leipheim; Mischgebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 60 db(a), nachts 45 db(a) IO Nordwest : Wohnbaufläche gemäß BBP Nr. 13 Süd II Bei der Kapell auf dem Grundstück Flur-Nr. 1416/8, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 9 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 IO Nordost : Wohnbaufläche gemäß BBP Nr. 13 Süd II Bei der Kapell auf dem Grundstück Flur-Nr. 1433/17, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Ost 1 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1191, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Ost 2 : Wohnbaufläche gemäß BBP Nr. 25 Am Grasigen Weg III auf dem Grundstück Flur-Nr. 1200, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 2 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 322/2, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 3 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 498/17, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 5 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 498/1, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 6 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 509/2, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 7 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1881, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 8 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1886, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 9 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1886/4, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 10 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1885/8, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 11 : Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 120/6, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Fußballgolf : Freizeitnutzung gem. Vorhabenbezogenem BBP Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport Fußballgolfanlage in Leipheim auf Grundstück Flur-Nr. 1832, Gemarkung Leipheim: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 60 db(a), nachts keine Nutzung bzw. kein Schutzanspruch IO Waldvogel : Beherbergungsbetrieb im Außenbereich auf Grundstück Flur-Nr. 2303/1 Gemarkung Leipheim, Mischgebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 60 db(a), nachts 45 db(a) 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 10 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Potenzielle Immissionsorte (Planungsabsicht Kommune, Anhang 1): IO West 1 und 2 FNP : Wohnbauflächen gemäß FNP Leipheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 1639/8, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a); (Hinweis: laufendes Bauleitplanverfahren zur Rücknahme dieser Wohnbauflächen) IO West 3, 4 und 5 FNP : Wohnbauflächen gemäß FNP Leipheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 1688, 2195 und 2189, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Ost 3 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Leipheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 1210, Gemarkung Leipheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 1 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Bubesheim auf dem Grundstück Flur- Nr. 329, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 3/4 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Bubesheim auf dem Grundstück Flur-Nr. 498, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) IO Südost 4 FNP : Wohnbaufläche gemäß FNP Bubesheim auf dem Grundstück Flur- Nr. 498, Gemarkung Bubesheim; Allgemeines Wohngebiet: Orientierungswert gemäß DIN 18005 tags 55 db(a), nachts 40 db(a) Die Einstufung der Schutzwürdigkeit erfolgte hierarchisch unter Berücksichtigung von 1) Bauflächenausweisungen gemäß rechtsverbindlicher Bebauungspläne, 2) Ermittlung der faktischen Nutzung (anhand einer Vorort-Abstimmung in KW 22 2012 mit Vertretern des Landratsamtes GZ, der Kommunen und von SWU/Müller-BBM (vgl. Niederschrift 4. Arbeitsgespräch GuD Leipheim vom 5. Juni 2012) sowie anhand ergänzender Sichtung von Baugenehmigungsunterlagen bzw. Ortseinsicht durch SWU/Müller-BBM von Januar bis März 2014) und 3) Vorgaben in den aktuellen Flächennutzungsplänen von Leipheim und Bubesheim. Die Höhe der Immissionsorte richtet sich nach der Höhenlage der bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen schützenswerten Geschosse bzw. Nutzungen. Als Immissionsorthöhen werden die Fenstermitten des Erdgeschosses (1,8 m über Gelände), des ersten Obergeschosses (4,6 m über Gelände) und des zweiten bzw. Dachgeschosses (7,4 m über Gelände) festgelegt. Grundlage der schalltechnischen Berechnungen und Modellierung stellt ausschließlich das Abstandsmaß (nur Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung) dar. Die immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) bzw. Emissionskontingente (L EK ) pro m² Gewerbe-/Industriegebietsfläche und Sondergebietsfläche werden für die mit IFSP belegten Flächen gemäß den Rechenvorschriften der DIN ISO 9613-2 berechnet, für die mit L EK belegten Flächen nach den Vorschriften der DIN 45691 in der jeweils gültigen Fassung. Unabhängig von v. g. Normen werden zur eindeutigen Definition der Ausbreitungsbedingungen für die Ermittlung der entsprechenden Immissionsrichtwertanteile bzw. Immissionskontingente die Emissionsquellen in einer Höhe von 4,0 m über ebenem Gelände berücksichtigt. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 11 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 4.2 Vorbelastungen 4.2.1 Bestehende Gewerbebetriebe außerhalb Zweckverbandsgebiet Zu berücksichtigende Vorbelastungen für bestehende bzw. geplante schützenswerte Nutzungen im unmittelbaren Umfeld des ehemaligen Fliegerhorstes Leipheim sind analog zur Schalltechnischen Begutachtung Gewerbelärm zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (Stand 8. Juli 2013) durch die Gewerbebetriebe in Leipheim entlang der Günzburger Straße (B 10) zwischen Innenstadt und östlichem Ortsausgang gegeben. Die Wirkungen der Gewerbe- und Industrieflächen am nordwestlichen Stadtrand von Leipheim bzw. im Südosten von Bubesheim werden in vorliegendem Gutachten nicht berücksichtigt. Sie sollen jedoch in einem separaten Dokument von Müller-BBM in Summenwirkung mit den vorliegenden Immissionsrichtwertanteilen bewertet werden. Für die vorhandene bzw. gemäß Bebauungsplänen potenzielle Lärmbelastung durch die Gewerbebetriebe nördlich und südlich der Günzburger Straße in Leipheim werden entsprechend den schalltechnischen Auflagen in den Genehmigungsbescheiden der einzelnen Betriebe bzw. den schalltechnischen Festsetzungen in den jeweiligen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen folgende in die schalltechnische Begutachtung integrierten immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) angesetzt (vgl. Anhang 1). Im Südwesten des Verbandsgebietes wird zusätzlich eine Fußballgolfanlage entsprechend des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 39, Stadt Leipheim als Vorbelastung berücksichtigt. Gebiet IFSP in db(a)/m² Tag Nacht Bezugsfläche [m²] Bestand NW 60 45 13.572 Bestand NO 60 45 18.318 Bestand Tankstelle 60 45 1.245 Bestand 1184/4 62,5 47,5 2.905 Bestand SO 60 45 4.125 Bestand SO GEb 57 42 2.023 Bestand SW 61 46 1.999 Bestand SW erw. 60-5.827 Fußballgolfanlage 57-30.458 Hinweise zu den berücksichtigten IFSP: Der Textteil zum Bebauungsplan Nr. 05 Leipheim-Ost enthält unter 3 Art der baulichen Nutzung in Ziffer 5 Hinweise für die zulässigen Emissionen für die im Plan als GEb dargestellten Bereiche. Hier sind nur Gewerbebetriebe zugelassen, deren Lärmemission 60 db(a) bei Tag und 45 db(a) bei Nacht nicht überschreitet. Mit dieser Beschreibung ist der äquivalente Dauerschallpegel gemäß DIN 18005, Bl. 1, Ausgabe 1971 gemeint, der in etwa den heute üblichen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln (IFSP in db(a)/m²) entspricht. Für den Gewerbebetrieb auf Flur-Nr. 1184/4 existiert ein Baugenehmigungsbescheid von 2008, in dem als Auflage an den nördlich des Betriebs liegenden Wohnhäusern (Ludwigstraße) ein Immissionsrichtwertanteil von 53/38 db(a) tags/nachts einzuhalten ist. Dadurch ist auf Flur-Nr. 1184/4 abweichend vom Bebauungsplan ein 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 12 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 IFSP von 62,5/47,5 db(a)/m² zulässig. In den Baugenehmigungsbescheiden aller weiteren Gewerbebetriebe innerhalb des Planbereichs von B-Plan Nr. 05 sind keine immissionsschutzfachlichen Auflagen enthalten. In der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 13 Süd II Bei der Kapell, Stadt Leipheim sind Festsetzungen zum Immissionsschutz unter Verweis auf ein schalltechnisches Gutachten des Ingenieurbüros TECUM (1994) enthalten; hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um Festsetzungen zum Schutz der Wohnbebauung vor Straßenverkehrslärm der B 10 bzw. vor Freizeit-/Sportlärm aus dem Gartenhallenbad Leipheim. Festsetzungen zum Schutz der Wohnbebauung gegenüber Gewerbelärm wurden nicht geregelt. Dementsprechend enthält der Bebauungsplan insbesondere keine Schutzmaßnahmen gegen unverträgliche Gewerbelärmimmissionen für den Bereich südlich bzw. südöstlich der Fonyoder Straße in Leipheim. Für die im Bebauungsplan festgesetzte Mischgebietsfläche des Autohauses Scheel (Flur-Nr. 1426/3 und 1429) sind aufgrund von Auflagen in den Baugenehmigungsbescheiden von 1990 bzw. 2001 zumindest zu Tagzeit gewerbetypische Emissionen zulässig. Auf Flur-Nr. 1426/3 (Bestand SW) sind Emissionen so zulässig, dass an dem westlich angrenzenden Wohnhaus in Summe mit anderen Gewerbebetrieben der Immissionsrichtwert für Mischgebiete eingehalten werden kann. Für die Erweiterung des Autohauses auf Flur-Nr. 1428 (Bestand SW erw.) ist im Baugenehmigungsbescheid von 2001 als Auflage an den südlich an der Fonyoder Straße liegenden Wohnhäusern ein Immissionsrichtwertanteil von 53 db(a) zur Tagzeit einzuhalten. Zur Nachtzeit ist auf der Erweiterungsfläche ein Betrieb nicht zulässig. Für die im Bebauungsplan festgesetzten Gewerbeflächen (GE und GEb) der Fa. Kenter (Flur-Nr. 1435 und 1435/2) sind weder im Bebauungsplan noch in den Baugenehmigungen Festsetzungen bzw. Auflagen zum zulässigen Emissionskontingent enthalten. Ein Schallgutachten von TECUM (1999) behandelt zwar die Thematik Verkehrslärm B 10 und Sportlärm Gartenhallenbad Leipheim, jedoch ist ein potenzieller Lärmkonflikt zwischen Gewerbeflächen und den als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen südlich angrenzenden Flächen nach hiesigem Informationsstand nicht abschließend gelöst (Hinweis des Landratsamtes Günzburg liegt vor). Für das vorliegende Schallgutachten wurden IFSP gewählt, die an der südlich angrenzenden Wohnbebauung den Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete von 55/40 db(a) durch die Fa. Kenter (Flur-Nr. 1435 und 1435/2) knapp ausschöpfen. Für den rechtsverbindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VHBBP) Nr. 39 Sondergebiet Freizeit/Sport Fußballgolfanlage in Leipheim, Stadt Leipheim wurde u. a. eine Schallprognose Gewerbelärm erstellt. Dabei wurde gemäß TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO 9613-2 überprüft, ob durch den geplanten Betrieb der Anlage die unter Berücksichtigung eines IFSP von 57 db(a) pro m² Sondergebietsfläche rechnerisch ermittelten Immissionsrichtwertanteile (IRW-Anteile) im Umfeld der Anlage eingehalten werden können. Da die entsprechenden IRW-Anteile deutlich unterschritten wurden, wurde vorgenannter IFSP zur Tagzeit analog zu zwischenzeitlich durchgeführten Berechnungen im Rahmen der Fortschreibung des SEK-Schallgutachtens in vorliegender Konzeption als ausreichend für das Vorhaben berücksichtigt. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 13 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 4.2.2 Bestehende und planerische Vorbelastung innerhalb Zweckverbandsgebiet Auf Basis der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes (RPL) Fliegerhorst Leipheim des Zweckverbandes (Stand: 8. Juli 2013) erfolgt eine Einteilung der innerhalb des Fliegerhorstgeländes geplanten Gewerbe-, Industrie- und Sondergebietsflächen in nachfolgende abgrenzbare und entsprechend ihrer zu erwartenden Emissionen unterteilbaren Bauflächen. Diesen werden immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) zugeordnet (vgl. Übersichtslageplan Anhang 1): Dabei wird für die geplante künftige Entwicklung des Fliegerhorstgeländes die Flächenabgrenzungen gemäß Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan mit schalltechnischer Konzeption Gewerbelärm, Stand 8. Juli 2013 auf Grundlage des Beschlusses der 19. Verbandsversammlung des Zweckverbandes vom 1. August 2013 berücksichtigt. Basis für die Höhe der IFSP-Werte der Bezugsflächen stellt dabei die Lärmkontingentierung entsprechend der Gle-Variante des SEK-Schallgutachtens vom 6. Oktober 2009 (Planungsvorgabe Zweckverband) dar. Immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel: immissionswirksamer flächenbezogener Gebiet Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] BF 1.1 (Nord + Süd) 57 42 74.762 BF 1.2 60 45 78.156 BF 1.3 60 45 37.218 BF 1.4 57 42 25.490 BF 1.5 57 42 15.646 BF 1.6 57 42 1.453 BF 2.1 57 42 45.136 BF 2.2 (Nord, Mitte + Süd) 57 42 7.150 BF 3.1 (Nord + Süd) 65 50 133.319 BF 3.2 65 50 38.603 BF 4.1 65 50 62.007 BF 4.2 65 50 55.244 BF 4.3 65 50 38.003 BF 4.4 65 50 88.191 BF 5.1 (Nordost, 60 45 110.492 Südost + Südwest) BF 5.2 57 42 38.964 BF 5.3 60 45 80.897 Shelter 325/326 60 45 3.602 Shelter 355/1 60 45 3.008 Shelter 355/4 60 45 3.032 Shelter 355/5 60 45 2.998 Shelter 355/6 60 45 2.993 Shelter 355/7 60 45 3.012 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 14 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Gebiet immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel in db(a)/m² Tagzeit Nachtzeit Bezugsfläche [m²] Shelter 355/8 60 45 3.002 Shelter 355/9 60 45 3.001 Shelter 355/10 60 45 3.170 Shelter 355/11 60 45 3.010 Shelter 355/12 60 45 2.995 Shelter 355/13 60 45 3.301 Hinweis: Bezugsflächen Teil-Bebauungsplan Nr. 2, Bezugsflächen Teil- Bebauungsplan Nr. 3, Bezugsflächen Teil-Bebauungsplan Nr. 5, Bezugsflächen gemäß Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Bei den rechtsverbindlichen Teil-Bebauungsplänen Nr. 2, 3 und 5 werden als Bezugsflächen die festgesetzten und in die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans übernommenen Gewerbegebiets- und Sondergebietsflächen angesetzt. Bei den übrigen Industrie-/ Gewerbe- bzw. Sondergebietsflächen (Shelter), für die derzeit keine Bauleitplanverfahren angestrengt werden, wird vorsorglich als Bezugsfläche die Bruttofläche der geplanten Industrie-/ Gewerbe- und Sondergebietsflächen als planerische Vorbelastung angesetzt ohne Berücksichtigung möglicher späterer Flächenabzüge für die Feinerschließung o. ä. Die Lage der Bezugsflächen ist in Anhang 1 dargestellt. Die IFSP-Werte pro m² lärmemittierender Fläche werden gemäß den Rechenvorschriften DIN ISO 9613-2 in der derzeit gültigen Fassung mit ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung (Abstandsmaß) berechnet. 4.3 Emissionskontingente Bebauungsplan Nr. 4 Auf Basis der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplanes (RPL) Fliegerhorst Leipheim mit schalltechnischer Konzeption Gewerbelärm des Zweckverbandes (Stand: 8. Juli 2013) sowie einer Konkretisierung der Emissionskontingente bezüglich richtungsbezogener Zusatzkontingente von SWU/Müller-BBM vom 28. Januar 2014 erfolgt eine Abgrenzung der innerhalb des Fliegerhorstgeländes geplanten Sondergebietsfläche für Energieerzeugung entsprechend ihrer zu erwartenden Emission, der Emissionskontingente (L EK ) mit Richtungsbezug zugeordnet werden (vgl. Übersichtslageplan Anhang 1). Basis für die Höhe der richtungsbezogenen Emissionskontingente für das Sondergebiet Energieerzeugung stellt dabei die Geräuschkontingentierung gemäß Bericht Nr. M 90722/22, Müller-BBM vom 28. Januar 2014 dar. Emissionskontingente mit Richtungsbezug: L EK Sektor A/B/C in db(a) Bezugsfläche Gebiet Tagzeit Nachtzeit [m²] Sondergebiet 57/59,5/57,5 52/54,5/52,5 152.355 Energieerzeugung Hinweis: Bezugsfläche Projektbezogener Teil-Bebauungsplan Nr. 4, Stand Vorentwurf vom 10. Mai 2012 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 15 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Gemäß vorstehender Tabelle beträgt das Zusatzkontingent für den Sektor B L EK, Zus B = 2,5 db und für den Sektor C L EK, Zus C = 0,5 db. Der Bezugspunkt für die Richtungssektoren der L EK liegt bei x = 4.369.462 m und y = 5.367.847 m, Richtungssektor A zwischen 339 und 15, Richtungssektor B zwischen 15 und 313 sowie Richtungssektor C zwischen 313 und 339 (Norden 0 ). Die L EK -Werte pro m² lärmemittierender Fläche werden gemäß den Rechenvorschriften der DIN 45691 in der derzeit gültigen Fassung mit ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung (Abstandsmaß) berechnet. 5 Berechnungsergebnisse Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehenden bzw. planungsrechtlich zulässigen Gewerbebetriebe (vgl. Kap. 4.2.1), der angesetzten IFSP für die z. T. bestehenden und planerisch vorgesehenen Gewerbe-, Industrie- und Sondergebietsflächen gemäß Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Fliegerhorst Leipheim (vgl. Kap. 4.2.2) sowie für die festgelegten Emissionskontingente für das Sondergebiet Energieerzeugung ergeben sich für die betrachteten Immissionsorte folgende Ergebnisse (vgl. Kap. 5.3 Tabelle Zusammenstellung Ergebnisse ). Die Betrachtung wird dabei zusätzlich räumlich differenziert in Gewerbeflächen nördlich der Südumfahrung Leipheim (Gruppe RPL Nord), Industrie- und Gewerbeflächen südlich der Südumfahrung Leipheim (Gruppe RPL Süd), Bestand (Gruppe Bestand) und das Sondergebiet Energieerzeugung (Gruppe SO Energie): 5.1 Berechnungsergebnis Tagzeit Mit Ausnahme an den Leipheimer Immissionsorten IO West 1 FNP, IO West 2 FNP, IO NO, IO NW und IO Ost 1 werden überall die Orientierungswerte der DIN 18005 von 55 db(a) für Allgemeine Wohngebiete bzw. von 60 db(a) für Mischgebiete zur Tagzeit unterschritten (vgl. Anhang 2.1). Dabei beträgt die Unterschreitung an den Leipheimer Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete zwischen 0,1 db(a) an IO West 1 bzw. 2 und 4,5 db(a) an IO West 5 FNP. An den Bubesheimer Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete besteht ein Puffer zum Orientierungswert von 8,5 db(a) an IO SO 10 bis 1,2 db(a) an IO SO 4 FNP. An den Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete mit Überschreitung der Orientierungswerte zur Tagzeit beträgt die Überschreitung an IO West 2 FNP 1,5 db(a), an IO NO 1,3 db(a), an IO Ost 1 1,2 db(a), an IO West 1 FNP 0,9 db(a) und an IO NW 0,7 db(a) (vgl. Anhang 2.1). An den Immissionsorten mit Orientierungswertüberschreitungen stellen in der Regel in Sektor A die jeweils naheliegenden geplanten Gewerbeflächen nördlich der Südumfahrung Leipheim (Gruppe RPL Nord) bzw. Vorbelastungen im Bestand (Gruppe Bestand) (vgl. Anhang 2.2 und 2.3) sowie in Sektor C die jeweils naheliegenden geplanten Industrieflächen (Gruppe RPL Süd) (vgl. Anhang 2.2 und 2.4) die wesentlichen Beiträge am Beurteilungspegel. An den Immissionsorten Kronberg bzw. Kronberg 2 mit Einstufung als Reines Wohngebiet wird der Orientierungswert der DIN 18005 von 50 db(a) zur Tagzeit geringfügig um 1,3 db(a) bzw. 0,7 db(a) überschritten. An den Immissionsorten IO Fuggerstraße bzw. IO Beethoven sind Überschreitungen zwischen 4,2 und 4,9 db(a) zu verzeichnen (vgl. Anhang 2.1). An diesen Immissionsorten mit Orientierungswertüberschreitungen führen allein die Vorbelastungsflächen im Bestand von Leipheim (Emissionsansatz gemäß Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 5 Ost der Stadt Leipheim bzw. immissionsschutz- 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 16 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 fachlichen Auflagen innerhalb Baugenehmigungsbescheide bestehender Betriebe) zur Überschreitung des Orientierungswertes für Reine Wohngebiete (vgl. Anhang 2.2 und 2.3). An den Bubesheimer Immissionsorten IO SO 1 FNP bis IO SO 11 stellen neben der Fläche BF 3.1 Nord bzw. Süd die Gewerbe-/Industrieflächen BF 3.2, BF 4.1 bis BF 4.4 (Gruppe RPL Süd) den maßgeblichen Beitrag zum Beurteilungspegel (vgl. Anhang 2.4); an den westlichen Leipheimer Immissionsorten IO West 1 und IO West 2 sind es die Flächen BF 4.4 bis BF 4.1 und BF 1.2 (vgl. Anhang 2.5). Bezogen auf die Immissionswirkung der Sonderfläche Energieerzeugung zeigt sich, dass sich die Gesamtbeurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten im Vergleich zur Berechnung ohne diese Fläche durch die Immissionsanteile der Sonderfläche Energieerzeugung weitestgehend nur marginal erhöhen (vgl. Anhang 2.2). An den westlichen Leipheimer Immissionsorten innerhalb Sektor C bzw. B sind Erhöhungen um 0,1/0,2 db(a) bzw. 0,2/0,3 db(a) zu verzeichnen, an den Bubesheimer Immissionsorten tritt eine Erhöhung um 0,2/0,3 db(a) auf. An den Immissionsorten innerhalb Sektor A tritt keine Veränderung der Beurteilungspegel auf. Generell ist zur Tagzeit keine zusätzliche Orientierungswertüberschreitung durch die Sonderfläche Energieerzeugung festzustellen (dies entspricht auch keiner Immissionsrichtwertüberschreitung nach TA Lärm). Dabei liegen die Immissionsrichtwertanteile (IRW-Anteile) der Sonderfläche Energieerzeugung zur Tagzeit mit Ausnahme an IO Fußballgolf (hier 8,1 db(a) unter IRW) mehr als 10 db(a) unter dem IRW gemäß TA Lärm. 5.2 Berechnungsergebnis Nachtzeit Zur Nachtzeit werden an den Immissionsorten Waldvogel, West 3 FNP, West 4 FNP, West 5 FNP, West 3, Pflegeheim, Ost 2, Ost 3 FNP, SO 1 FNP bis SO 3 sowie SO 5 bis SO 11 die jeweils geltenden Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. unterschritten (vgl. Anhang 2.1). An den weiteren betrachteten Immissionsorten kann der jeweils geltende Immissionsrichtwert nicht eingehalten werden. Dabei beträgt die Überschreitung an den Immissionsorten, welche weniger von Vorbelastungen beeinflusst sind (IO SO 3/4 FNP sowie IO SO 4 FNP ), zwischen 0,5 und 1,2 db(a). An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor A mit Lage in unmittelbarer Nähe zu Vorbelastungen (IO NO, IO NW und IO Ost 1 bzw. IO Beethoven und IO Fuggerstraße ) beträgt die Überschreitung zwischen 0,9 und 1,5 db(a) an Immissionsorten mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete bzw. zwischen 4,4 und 5,0 db(a) an Immissionsorten mit Einstufung als Reine Wohngebiete. An den westlichen Leipheimer Immissionsorten in Sektor C mit Einstufung als Allgemeine Wohngebiete sowie an IO Kronberg mit Einstufung als Reines Wohngebiet erreichen die Überschreitungen zwischen 0,7 an IO West 1 und 2,4 db(a) an IO West 2 FNP sowie 2,2 db(a) bzw. 1,7 db(a) an IO Kronberg bzw. an IO Kronberg 2. An den westlichen Leipheimer Immissionsorten in Sektor B wird der Orientierungswert eingehalten bzw. unterschritten. Während an den Bubesheimer Immissionsorten und an den Leipheimer Immissionsorten in Sektor C mit Überschreitungen des jeweiligen Orientierungswertes zur Nachtzeit neben der Fläche SO Energieerzeugung die Flächen BF 3.1 und BF 4.2 (Gruppe RPL Süd) den maßgeblichen Beitrag zum Beurteilungspegel stellen, tragen an den Leipheimer Immissionsorten in Sektor B bzw. C auch die Flächen BF 4.1 und BF 4.4 (ebenfalls Gruppe RPL Süd) maßgeblich bei (vgl. Anhang 2.2 und 2.5). An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor A tragen an IO NW und IO NO insbesondere die Flächen BF 1.1 und BF 1.2 (Gruppe RPL Nord) maßgeblich zum Beurteilungspegel bei, während an den 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 17 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 anderen Leipheimer Immissionsorten in Sektor A die Vorbelastungsflächen des Bestands den größten Anteil am Beurteilungspegel haben (vgl. Anhang 2.2 und 2.3). An den Immissionsorten mit Einstufung als Reines Wohngebiet führt alleine die Vorbelastung (Gruppe Bestand) zur Überschreitung des Orientierungswertes. Bezogen auf die Immissionswirkung der Sonderfläche Energieerzeugung liegt die durch die Immissionsanteile der Sonderfläche Energieerzeugung bewirkte Erhöhung der Gesamt-Beurteilungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten zur Nachtzeit in Sektor A an den Immissionsorten mit Überschreitungen der jeweiligen Orientierungswerte im Vergleich zur Berechnung ohne Berücksichtigung der Sonderfläche Energieerzeugung zwischen 0,3 db(a) und 0,4 db(a). An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor C beträgt die Erhöhung 0,9 db(a) bis max. 1,2 db(a) an IO Kronberg. An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor B beträgt die Erhöhung zwischen 1,8 und 2,1 db(a) an den Immissionsorten West 3 FNP bzw. West 5 FNP, was jedoch zu keiner Überschreitung der Orientierungswerte führt. An den Bubesheimer Immissionsorten beträgt die Erhöhung 2,6 bzw. 2,9 db(a) an IO SO 3/4 FNP bzw. IO SO 4 FNP, was dort zu einer erstmaligen, geringfügigen Überschreitung des Orientierungswertes zur Nachtzeit führt. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 18 erstellt: bö-fk (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 5.3 Zusammenstellung Berechnungsergebnisse (Angabe aller Berechnungsergebnisse in db(a)) Immissionsortgruppe Sektor A/B/C Bestand inkl. Fußballgolf RPL Nord RPL Süd Schutzanspruch SO Energieerzeugung* Gesamt-Beurteilungspegel Richtwerteinhaltung Bezeichnung Lage Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Tag Nacht Tag Nacht I. Nordwest IO West 1 FNP IO West 2 FNP IO West 3 FNP IO West 4 FNP IO West 5 FNP C 39,4 22,9 50,4 35,4 54,2 39,2 39,6 34,6 55,9 41,7 WA 55 40-0,9-1,7 C 38,3 21,2 48,4 33,4 55,6 40,6 40,4 35,4 56,5 42,4 WA 55 40-1,5-2,4 B 37,8 21,1 46,2 31,2 52,3 37,3 40,4 35,4 53,6 40,1 WA 55 40 1,4-0,1 B 36,6 19,6 44,1 29,1 50,6 35,6 39,3 34,3 51,9 38,6 WA 55 40 3,1 1,4 B 36,2 19,6 43,4 28,4 49,0 34,0 38,0 33,0 50,5 37,2 WA 55 40 4,5 2,8 IO West 1 C 39,3 22,9 49,1 34,1 53,2 38,2 38,9 33,9 54,9 40,7 WA 55 40 0,1-0,7 IO West 2 C 38,7 22,1 48,2 33,2 53,5 38,5 39,1 34,1 54,8 40,8 WA 55 40 0,2-0,8 IO West 3 C 41,2 25,4 45,9 30,9 48,7 33,7 35,4 30,4 51,2 37,0 WA 55 40 3,8 3,0 IO Kronberg C 39,3 23,3 45,6 30,6 49,3 34,3 36,0 31,0 51,3 37,2 WR 50 35-1,3-2,2 IO Kronberg 2 C 39,0 22,9 44,9 29,9 48,7 33,7 35,5 30,5 50,7 36,7 WR 50 35-0,7-1,7 IO Pflegeheim C 45,5 29,5 49,6 34,6 50,2 35,2 36,4 31,4 53,8 39,3 MI 60 45 6,2 5,3 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Seite 19 erstellt: bö-fr Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Immissionsortgruppe II. Nordost Sektor A/B/C Bestand inkl. Fußballgolf RPL Nord RPL Süd Schutzanspruch SO Energieerzeugung* Gesamt-Beurteilungspegel Richtwerteinhaltung IO NW A 48,2 31,7 52,6 37,6 50,8 35,8 36,1 31,1 55,7 40,9 WA 55 40-0,7-0,9 IO NO A 50,5 34,9 52,9 37,9 50,5 35,5 35,6 30,6 56,3 41,5 WA 55 40-1,3-1,5 IO Beethoven A 52,6 37,3 47,4 32,4 48,3 33,3 34,1 29,1 54,9 40,0 WR 50 35-4,9-5,0 IO Fuggerstraße O IO Fuggerstraße W A 51,6 36,4 48,1 33,1 48,1 33,1 33,6 28,6 54,4 39,6 WR 50 35-4,4-4,6 A 51,4 36,2 47,8 32,8 48,0 33,0 33,6 28,6 54,2 39,4 WR 50 35-4,2-4,4 IO Ost 1 A 52,9 37,8 51,3 36,3 49,3 34,3 34,3 29,3 56,2 41,4 WA 55 40-1,2-1,4 IO Ost 2 A 46,0 30,7 52,1 37,1 49,2 34,2 34,1 29,1 54,6 39,9 WA 55 40 0,4 0,1 IO Ost 3 FNP A 42,2 26,8 52,2 37,2 49,1 34,1 33,7 28,7 54,3 39,6 WA 55 40 0,7 0,4 III. Südost IO SO 1 FNP B 32,8 15,6 43,8 28,8 52,7 37,7 40,4 35,4 53,5 40,1 WA 55 40 1,5-0,1 IO SO 2 B 32,7 15,4 43,6 28,6 52,4 37,4 40,5 35,5 53,2 39,9 WA 55 40 1,8 0,1 IO SO 3 B 32,8 15,3 43,4 28,4 52,1 37,1 41,2 36,2 53,0 40,0 WA 55 40 2,0 0,0 IO SO 3/4 FNP B 33,1 15,4 43,6 28,6 52,4 37,4 42,0 37,0 53,3 40,5 WA 55 40 1,7-0,5 IO SO 4 FNP B 33,5 15,6 43,8 28,8 52,8 37,8 43,1 38,1 53,8 41,2 WA 55 40 1,2-1,2 IO SO 5 B 32,5 15,1 43,0 28,0 51,5 36,5 40,4 35,4 52,4 39,4 WA 55 40 2,6 0,6 IO SO 6 B 32,1 13,9 41,2 26,2 49,1 34,1 40,6 35,6 50,4 38,2 WA 55 40 4,8 1,8 IO SO 7 B 29,9 12,5 39,5 24,5 46,5 31,5 36,5 31,5 47,7 35,0 WA 55 40 7,3 5,0 IO SO 8 B 29,8 12,3 39,3 24,3 46,3 31,3 36,3 31,3 47,5 34,8 WA 55 40 7,5 5,2 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Seite 20 erstellt: bö-fr Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Immissionsortgruppe Sektor A/B/C Bestand inkl. Fußballgolf RPL Nord RPL Süd Schutzanspruch SO Energieerzeugung* Gesamt-Beurteilungspegel Richtwerteinhaltung IO SO 9 B 29,4 12,1 38,9 23,9 45,8 30,8 35,7 30,7 47,0 34,2 WA 55 40 8,0 5,8 IO SO 10 B 29,0 11,8 38,6 23,6 45,3 30,3 35,1 30,1 46,5 33,7 WA 55 40 8,5 6,3 IO SO 11 B 29,9 13,0 40,1 25,1 46,9 31,9 35,5 30,5 48,0 34,8 WA 55 40 7,0 5,2 IV. Südwest IO Fußballgolf B 57,5 43,9 54,8 51,9 60,2 MI 60-0,2 IO Waldvogel B 42,2 15,2 41,5 26,5 50,5 35,5 43,7 38,7 52,2 40,6 MD 60 45 7,8 4,4 * SO Energieerzeugung mit L EK 57/52 db(a) und Zusatzkontingenten L EK, ZUS B = 2,5 db(a) in Richtungssektor B bzw. L EK, ZUS C = 0,5 db(a) in Richtungssektor C IO: potenzieller Immissionsort gemäß Planungsabsicht Kommune (keine rechtsverbindliche Planungsvorgabe) Richtwerteinhaltung: Einhaltung/Unterschreitung Immissionsrichtwert IRW-Anteil: IRW-Anteil SO Energieerzeugung zur Tag- und/oder Nachtzeit mindestens 10 db(a) unter IRW IRW-Anteil: IRW-Anteil SO Energieerzeugung zur Nachtzeit mindestens 6 db(a) unter IRW Beurteilungspegel: rechnerische Überschreitung des Immissionsrichtwertes an maßgeblichen Immissionsorten (Worst-Case-Szenario); Beurteilung im Rahmen der Abwägung 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Seite 21 erstellt: bö-fr Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 6 Beurteilung/Fazit In vorliegendem Gutachten wurde für den Planbereich der Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Fliegerhorst Leipheim (Stand 8. Juli 2013) die durch das SEK- Schallgutachten (6. Oktober 2009) vorgegebene konzeptionelle Geräuschkontingentierung für die geplanten gewerblichen/industriellen Bauflächen innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes mit unveränderten Geräuschkontingenten und der Integration eines geplanten Sondergebietes Energieerzeugung übernommen. Berücksichtigt wurden dabei bestehende bzw. planungsrechtlich zulässige Vorbelastungen analog zur Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Fliegerhorst Leipheim und schützenswerte Nutzungen in der direkten Umgebung des Zweckverbandsgebietes. Zusätzliche gewerblich-industrielle Vorbelastungen in weiterer Entfernung im Nordwesten von Leipheim sowie im Südosten von Bubesheim sollen in einem separaten Dokument von Müller-BBM berücksichtigt und im Sinne der TA Lärm bewertet werden. Alle o. g. Geräuschkontingente (IFSP- bzw. L EK -Werte) ermöglichen für die vorgesehenen Baugebiete im Verbandsgebiet des Zweckverbandes eine übliche, gewerbliche bzw. industrielle Entwicklung wie folgt. Während im Gesamtraum zur Tageszeit in den reduzierten Bereichen eher Betriebe mit nicht übermäßigen Tätigkeiten im Außenbereich realisierbar sind, können in den Bereichen mit 60 bzw. 65 db(a)/m² übliche Gewerbe- bzw. Industriebetriebe in der Regel ohne Einschränkung realisiert werden. Zur Nachtzeit sind die vorgegebenen Geräuschkontingente der Baugebiete im Zweckverbandsgebiet mit Ausnahme für die Sonderfläche Energieerzeugung wie bei Geräuschkontingentierungen üblich, jeweils reduziert, da in der Regel Betriebe keine wesentlichen Emissionen im Außenbereich zu dieser Zeit aufweisen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass bereits durch den an die Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan angepassten Flächenansatz analog zur SEK-Variante GIe vom 6. Oktober 2009, d. h. ohne Betrachtung Sondergebiet Energieerzeugung, rechnerische Überschreitungen an den westlichen und nördlichen Immissionsorten in Leipheim erreicht sind. In der schalltechnischen Begutachtung zum SEK wurde dabei unterstellt, dass hierfür nach einer sachgerechten Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung eine Verträglichkeit nachweisbar ist (z. B. Reduktion Bezugsflächen durch Berücksichtigung privater Grünfläche im Bebauungsplan; genehmigte Vorbelastungs-Betriebe im Stadtgebiet von Leipheim schöpfen die im Gutachten zugrunde gelegten Kontingente nicht aus bzw. stehen zwischen Vorbelastung und maßgeblichen Immissionsorten abschirmende Gebäude; ggf. auch Mischpegelargumentation für die maßgeblichen Immissionsorte IO NW, IO Ost 1 und insbesondere IO NO sowie IO Beethoven, IO Fuggerstraße, IO Kronberg und IO Kronberg 2 ). Darüber hinaus stellt der vorliegende Ansatz ein worst-case- Szenario dar, bei dem alle Bauflächen (maximaler Flächenansatz) gleichzeitig zu allen Beurteilungszeiten maximal emittieren und sich dennoch die rechnerisch ermittelten Überschreitungen in einem Rahmen bewegen, der gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Das vorliegende Gutachten folgt diesem Ansatz durch die Fortschreibung/Anpassung des Flächenlayouts, deren Kontingentierung und die Ergänzung der Immissionsorte an die Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Fliegerhorst Leipheim Stand 8. Juli 2013 inkl. bestehender Gewerbeflächen als Vorbelastung im Stadtgebiet von Leipheim gemäß Schallgutachten Gewerbelärm zum "SEK Konversion Fliegerhorst Leipheim" vom 6. Oktober 2009. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 22 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 Tagzeit: Bezogen auf die Immissionswirkung der Sonderfläche Energieerzeugung treten durch die Immissionsanteile der Sonderfläche Energieerzeugung zur Tagzeit marginale oder keine Erhöhungen der Gesamt-Beurteilungspegel im Vergleich zur Berechnung ohne diese Fläche sowohl an den Leipheimer, als auch an den Bubesheimer Immissionsorten auf; insbesondere kommt es zu keinen zusätzlichen Orientierungswertüberschreitungen. Der Orientierungswertanteil der Sonderfläche Energieerzeugung liegt zur Tagzeit an allen betrachteten Immissionsorten überall deutlich unter dem Immissionsrichtwert, z. B. mindestens 14,0 db(a) an IO Kronberg und 11,9 db(a) an IO SO 4 FNP. Im Hinblick auf die auf der Genehmigungsebene (Baugenehmigungsverfahren bzw. immissionsschutzrechtliche Verfahren) anzuwendende Beurteilungsvorschrift TA Lärm liegen diese Immissionsorte nicht im Einwirkbereich der zu beurteilenden Anlage. Nachtzeit: Zur Nachtzeit wird an den Leipheimer Immissionsorten in Sektor A bzw. B eine geringfügige Erhöhung der Gesamt-Beurteilungspegel festgestellt, jedoch erfolgt hierdurch ebenfalls keine zusätzliche Orientierungswertüberschreitung. An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor B wird der Orientierungswert eingehalten bzw. unterschritten. An den Immissionsorten mit Einstufung als Reines Wohngebiet bzw. Allgemeines Wohngebiet innerhalb von Sektor A liegt der Orientierungswertanteil der Sonderfläche Energieerzeugung zur Nachtzeit mindestens 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert, wodurch dessen Anteil schalltechnisch als nicht relevant gemäß TA Lärm einzustufen ist. Für die Immissionsorte mit Einstufung als Reine Wohngebiete ist eine Beurteilung im Rahmen der Abwägung vorgesehen. An den Leipheimer Immissionsorten in Sektor C sowie an den Bubesheimer Immissionsorten ist zur Nachtzeit eine Erhöhung der Gesamt-Beurteilungspegel festzustellen, wobei es an Immissionsort IO West 1 und 2 bzw. an IO SO 3/4 FNP " und SO 4 FNP erstmalig zu Überschreitungen des Orientierungswertes zur Nachtzeit kommt. An den Immissionsorten IO West 1 und 2 liegt der Orientierungswertanteil der Sonderfläche Energieerzeugung zur Nachtzeit 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert. Für die Immissionsorte IO SO 3/4 FNP und IO SO 4 FNP ist eine Beurteilung im Rahmen der Abwägung vorgesehen. An diesen Immissionsorten haben die Gewerbeflächen südlich der ehemaligen Landebahn zur Nachtzeit mindestens einen gleich hohen Anteil am Beurteilungspegel wie die Sonderfläche Energieerzeugung. Fazit/Ausblick: Analog zum SEK-Schallgutachten bzw. zum Schallgutachten zur Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan wird unterstellt, dass im Wege einer sachgerechten Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung bzw. auf Genehmigungsebene eine Verträglichkeit nachweisbar ist. Dieses Abwägungsvorgehen wurde bereits im Rahmen früherer, abgeschlossener Bauleitplanverfahren (Teilbebauungspläne Nr. 2, 3 und 5) bzw. auf Genehmigungsebene für Betriebsansiedlungen innerhalb des Verbandsgebietes des Zweckverbandes angewendet. Entsprechend wird empfohlen, die in vorliegender schalltechnischer Begutachtung vorgeschlagenen Emissionskontingente (L EK -Werte) im Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) in den Bebauungsplan für das Sondergebiet Energieerzeugung zu übernehmen (vgl. Kapitel 7). 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 23 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 7 Vorschläge für die Satzung und Begründung zum (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) Folgende textliche Festsetzungen werden für das Sondergebiet vorgeschlagen (die im Folgenden kursiv gedruckten Textpassagen können unmittelbar in Satzung und Begründung des Bebauungsplans übernommen werden): Unter den Festsetzungen ist aufzuführen: Im Sondergebiet sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig, deren Geräuschemissionen die angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN 45691: 2006-12 Geräuschkontingentierung weder tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) überschreiten: Gebiet Sondergebiet Energieerzeugung Emissionskontingent L EK in db Bezugsfläche gemäß Planzeichnung Tagzeit Nachtzeit [m²] 57 52 152.355 Es sind nur Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräuschemissionen die festgesetzten Emissionskontingente L EK nicht überschreiten. Für die gemäß Planzeichnung festgesetzten Richtungssektoren B und C sind für die Sondergebietsfläche die in folgender Tabelle angegebenen Zusatz-Emissionskontingente zulässig: Gebiet Sondergebiet Energieerzeugung Zusatzkontingente L EK, zus in db Sektor B/Sektor C Bezugsfläche gemäß Planzeichnung Tagzeit Nachtzeit [m²] 2,5/0,5 2,5/0,5 152.355 Die Lage des Bezugspunktes zur Ermittlung der Zusatz-Emissionskontingente ist wie folgt im Gauß-Krüger-Koordinatensystem festgesetzt: - Rechtswert (X) = 4369462 m - Hochwert (Y) = 5367847 m Die Richtungssektoren sind nach Kreiskoordinaten um den Bezugspunkt zur Festlegung der Richtungssektoren gegen den Uhrzeigersinn (Norden = 0, Westen = 90, Süden = 180, Osten = 270 ) gem. Planzeichnung und wie folgt definiert: - Richtungssektor A: von 339 bis 15 - Richtungssektor B: von 15 bis 313 - Richtungssektor C: von 313 bis 339 Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt für schutzbedürftige Nutzungen im Sinne der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (November 1989) außerhalb des 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 24 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 geplanten Sondergebietes nach den Bedingungen der DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5 unter Berücksichtigung der zulässigen Zusatzkontingente in Richtungssektor B und Richtungssektor C, wobei die Höhe der Schallquelle 4 m über Gelände beträgt. Die Berechnungen sind mit einer Nachkommastelle genau durchzuführen. Dazu ist beim Genehmigungsantrag von jedem anzusiedelnden Betrieb anhand schalltechnischer Gutachten auf der Grundlage der Beurteilungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom 26.08.1998 nachzuweisen, dass die jeweiligen Immissionskontingente L IK nach DIN 45691:2006-12, die sich aus den festgesetzten Emissionskontingenten L EK (in Richtungssektor A) inkl. Zusatzkontingenten L EK, zus B (in Richtungssektor B) und L EK, zus C (in Richtungssektor C) für die entsprechende Teilflächen ergeben, an den maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Ein Vorhaben ist schalltechnisch zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel L r der vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an allen maßgeblichen Immissionsorten das jeweilige Immissionskontingent L IK nach DIN 45691:2006-12 nicht überschreitet. Unter den Hinweisen ist aufzuführen: Alle genannten Normen, Richtlinien und sonstigen Vorschriften können in der Geschäftsstelle des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg (An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg) während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Folgende Textpassage kann in das Kapitel Immissionsschutz der Begründung zum (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg übernommen werden: Die Schalltechnische Begutachtung der Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult mbh Krumbach vom 14. Juli 2014 ist Bestandteil der Begründung des vorliegenden Bebauungsplans. Zum Schutz der benachbarten schützenswerten Nutzungen werden die gewerblichen Tätigkeiten innerhalb des festgesetzten Sondergebietes hinsichtlich der zulässigen Geräuschemissionen beschränkt. Es werden gemäß DIN 45691 Emissionskontingente L EK für die Tag- und Nachtzeit von 57 db(a)/52 db(a) pro m² Bezugsfläche für einen Richtungssektor A festgesetzt. Zusätzlich sind für einen Richtungssektor B Zusatzkontingente L EK, zus B von 2,5 db(a) pro m² Bezugsfläche sowie für einen Richtungssektor C Zusatzkontingente L EK, zus C von 0,5 db(a) pro m² Bezugsfläche zulässig. Die Festsetzung der Emissionskontingente im Gewerbegebiet erfolgt auf Grundlage des 1 Abs. 4 BauNVO zur Konkretisierung besonderer Eigenschaften von Betrieben und Anlagen. Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt für schutzbedürftige Nutzungen im Sinne der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (November 1989) außerhalb des festgesetzten Sondergebietes nach den Bedingungen der DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei die Höhe der Schallquelle 4 m über Gelände beträgt. Die Berechnungen sind mit einer Nachkommastelle genau durchzuführen. Als Bezugsfläche ist die zugeordnete Sondergebietsfläche heranzuziehen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist zu berechnen, welcher Immissionsrichtwert-Anteil (L IK;ij ) sich für die jeweilige Teilfläche ergibt. Es ist aufzuzeigen, ob die zu erwartenden Lärmemissionen des sich ansiedelnden Betriebes Beurteilungspegel verursachen, die unterhalb der Immissionsrichtwert-Anteile liegen. 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 25 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg

Projekt-Nr. 8906 25 14. Juli 2014 8 Anhang 1. Übersichtslageplan Immissionsorte, Bezugsflächen und Geräuschkontingente 2.1 Berechnungsliste Beurteilungspegel Immissionsorte Gesamtbelastung Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan 2.2 Berechnungsliste Teilbeurteilungspegel Immissionsorte Gesamtbelastung Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan 2.3 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor A Immissionsrichtwertanteile Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan und Vorbelastung 2.4 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor B Immissionsrichtwertanteile Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan und Vorbelastung 2.5 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor C Immissionsrichtwertanteile Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan und Vorbelastung 3.1 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor A Immissionsrichtwertanteile SO Energieversorgung 3.2 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor B Immissionsrichtwertanteile SO Energieerzeugung 3.3 Berechnungsliste Immissionsorte Sektor C Immissionsrichtwertanteile SO Energieerzeugung 4.1 Immissionsraster OG (4,6 m) tags, Summenpegel Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Emissionskontingent SO Energieerzeugung gem. Sektor B* ) 4.2 Immissionsraster OG (4,6 m) nachts, Summenpegel Vorbelastung und Fortschreibung Städtebaulicher Rahmenplan Emissionskontingent SO Energieerzeugung gem. Sektor B* ) * ) Hinweis: An den Immissionsorten innerhalb von Sektor A und Sektor C ist aus technischen Gründen ebenfalls das höhere Emissionskontingent von Sektor B berücksichtigt/dargestellt. 5. Eingabedaten 9 Verfasser Team Schallschutz Krumbach, 14. Juli 2014 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Kanderske Dipl.-Ing. (FH) Böhm 8906 Schallgutachten Gewerbelärm B-Plan Nr. 4 2014-07-14.docx Schallgutachten Gewerbelärm zum projektbezogenen Seite 26 erstellt: bö-fr/wd (Teil-) Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: GuD Leipheim, Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg