Gemeinde Ruderatshofen Landkreis Ostallgäu

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Transkript:

Landkreis Ostallgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Gewerbepark Am Fürgen i. d. Fassung vom 10.02.2009 (Satzungsbeschluss)

Landkreis Ostallgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 mit integriertem Grünordnungsplan Gewerbepark Am Fürgen Inhalt A) Satzung B) Planzeichnung des Bebauungsplanes M = 1 : 1.000 C) Verfahrensvermerke D) Begründung mit Umweltbericht Auftraggeber: Marktoberdorferstr. 7, 87674 Ruderatshofen Planung - Städtebaulicher Teil: abtplan - Büro für kommunale Entwicklung Am Ruderatsbach 1, 87616 Marktoberdorf Tel.: 08342-915601 Grünordnung hofmann & dietz architekten bdb. bdla Meinrad-Spieß-Platz 2, 87660 Irsee Tel.: 08341-940380 2

Landkreis Ostallgäu A) Satzung der für den Bebauungsplan Nr. 6 Gewerbepark Am Fürgen 1. Änderung Präambel Die erlässt auf Grund des 2 Abs. 1 Satz 1 und der 9 und 10 des Baugesetzbuches BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) sowie des Art. 81 der Bayer. Bauordnung BayBO (BayRS 2132-1-I), des Art. 3 Bayer. Naturschutzgesetz BayNatSchG (BayRS 791-1-U) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO (BayRS 2020-1-1-I) folgende 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 als Satzung: Gewerbepark Am Fürgen. 1 Räumlicher Geltungsbereich Der Bebauungsplan Nr. 6 Gewerbepark Am Fürgen 1. Änderung umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Flur Nummern 1220 (Straße Gewerbepark- Fürgen mit Straßenbegleitgrün), 1220/1 (öffentliche Grünfläche), 1220/2, -/3, -/4, -/6, -/7, -/8, -/9, 1220/11, 1221, 1221/1, 1221/3, 1221/5 und 1224 OAL 10 (TF) Gemarkung Ruderatshofen. Das Plangebiet ist ca. 12,5 ha groß. Maßgebend ist die Abgrenzung durch den Geltungsbereich im Lageplan des zeichnerischen Teils im Maßstab 1 : 1000. 2 Bestandteile der Satzung Die Satzung besteht aus den nachfolgenden Festsetzungen, der Bebauungsplanzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 16.12.2008 und dem Umweltbericht in der Fassung vom 14.10.2008 sowie den textlichen Festsetzungen mit Begründung in der Fassung vom 29.12.2000. 3 Textliche und zeichnerische Änderungen 1. In 3 Ziffer 3 werden die Wandhöhen geändert: Im Plangebiet gelten folgende Wandhöhen (WH) bzw. Firsthöhen, der Gebäude: Gebietsteil Maximale Wandhöhe Maximale Firsthöhe GE-1, GI-2b 10,00 m 12,50 m GE-2, GI-1, GI-2a 11,00 m 14,00 m 2. In 4 Ziffer 1 wird geändert: Im Bebauungsplan gilt die offene Bauweise, wobei Gebäude auch eine Länge von über 50 m aufweisen dürfen. Sie sind dann optisch zu gliedern. Ziffer 2 wird ersatzlos gestrichen. 3. In 11 Immissionsschutz wird die Tabelle in Ziffer 1 auf die geänderten Quartiere angepasst: 1. Innerhalb des Gewerbeparks sind nur solche Anlagen und Betriebe zulässig, deren flächenhaftes Emissionsverhalten in Form der je m² Grundstücksfläche abgestrahlten Schalleistungen folgende immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel nicht überschreitet: 3

Zulässige immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel L WA,im Teilbereich des Gewerbeparks L WA,im [db(a)/m²] tags (06-22 Uhr) nachts (22-06 Uhr) GI-1, 75 60 GI-2a, GI-2b 65 55 GE-1, GE-2 60 55 4. Im zeichnerischen Teil werden die Baugrenzen zusammengefasst und die Schablonen auf die Gebietsteile GE-1, GE-2, GI-1, GI-2a und G-1b reduziert. Gleichzeitig werden folgende Werte korrigiert: 4.1 Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes werden im westlichen Quartier im Bereich Fl. Nr. 1221 geändert: o das Quartier GI 1c wird mit Grünfläche und Teich nicht mehr dargestellt, o die Quartiere GI 1a bis GI d werden vereinheitlicht in GI-1 mit folgenden Werten: GRZ/GFZ 0,8/1,6; o = offene Bauweise, III = drei Vollgeschosse, Wandhöhe (WH) = 11,00 m, Firsthöhe = 14 m. 4.2 Im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes werden im östlichen Quartier (ehemalige Fl. Nr. 1220) geändert: o Die beiden Quartiere GI-2a und GE-2 erhalten einheitlich eine WH = 11,00m und eine Firsthöhe = 14,00m o Die Quartiere GI-2b und GE-1 erhalten eine WH = 10,00 m und eine Firsthöhe = 12.50 m. Das Quartier GE-3 entfällt. 5. Für die nicht mehr dargestellte Ausgleichs- und Minimierungsfläche im ehemaligen Quartier GI-1c ist eine neue Ausgleichsfläche ermittelt von 2.442 m². Sie wird auf dem Grundstück Fl. Nr. 1162/45, Gemarkung Bernbach, Gemeinde Bidingen sichergestellt. 6. Für alle übrigen Festsetzungen gelten die textlichen Festsetzungen der Satzung vom 29.12.2000 fort. 7. Die Bepflanzung der im Rahmen der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes festgesetzten Ausgleichsfläche Fl. Nr. 1239 Gmkg. Ruderatshofen, siehe Ziffer 7. 2 Hinweise und Empfehlungen, soll auf Anraten des Wasserwirtschaftsamtes Kempten zurück gestellt werden, bis die Altlastenerkundung durchgeführt wurde. 4

1. Immissionsschutz Die festgesetzten flächenbezogenen Schalleistungspegel dienen dazu, die schalltechnische Verträglichkeit eines Betriebes mit den benachbarten Wohnnutzungen im Dorfgebiet/Mischgebiet bzw. im Außenbereich überprüfen zu können. Sie stellen jedoch den Betrieb nicht davon frei, insbesondere bei Immissionsorten auf den benachbarten Grundstücken des Gewerbegebietes die aktuellen Immissionsschutzanforderungen (Immissionsrichtwerte der TA Lärm) einzuhalten. 2. Oberflächenwasser Unverschmutztes Oberflächenwasser, z. B. Hof- und Dachwasser, ist grundsätzlich auf dem jeweiligen Grundstück möglichst weitflächig zu versickern. Die Bodenversiegelung ist so gering wie möglich zu halten und nur auf stärker verschmutzten Flächen zulässig. Sie ist im Freiflächengestaltungsplan darzustellen. 3. Denkmalschutz Bei der Auffindung frühgeschichtlicher Funde sind die Erdarbeiten einzustellen und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Augsburg, Abteilung Vor- und Frühgeschichte, Prinzregentenstraße 11 a, oder die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Ostallgäu unverzüglich zu verständigen. 4. Versorgungsleitungen 4.1 Im Plangebiet sind alle Versorgungsleitungen insbesondere für Strom, Telefon, Fernsehen etc. nur als Erdkabel erlaubt. 4.2 Den Bauherren wird empfohlen, für die Einführung der Telekomkabel ein Leerrohr DN 50 auf eigene Kosten zwischen geplantem Gebäude und Straßenbegrenzungslinie und zwar jeweils in Abstimmung mit der Telekom zu verlegen. 5. Aufschüttung und Abgrabung 5.1 Veränderungen der Geländeoberfläche dürfen nur in dem zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Ausmaß ausgeführt werden, z. B. Angleichung des Oberbodens auf das Niveau der Erschließungsstraße. Die natürliche Geländeoberfläche ist im übrigen weitmöglichst zu erhalten. Stützmauern sind ausgeschlossen. Hiervon ausgeschlossen sind aus Gründen des Immissionsschutzes und betriebstechnischen Erfordernissen notwendige Veränderungen des Geländes. 5.2 Abgrabungen zum Zweck der teilweisen Freilegung des Kellergeschosses sind ausnahmslos unzulässig. 6. Kartengrundlage: Die bisher bekannten Veränderungsnachweise wurden über Bekanntgabe durch die Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen in die Planezeichnung übertragen. Der aktuelle Kartenstand wird Mitte April durch das Vermessungsamt Marktoberdorf bekannt gegeben und nach der öffentlichen Auslegung in die Planunterlagen übertragen. 7. Grünordnung Entsprechend der Bebauungsplanzeichnung vorgesehene Pflanzarten können aus folgender Liste ausgewählt werden, siehe auch 10 der ursprünglichen Satzung vom 29.12.2000: Artenliste 1 Buche (Fagus sylvatica), Stiel-Eiche (Quercus robur), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Berg-Ulme (Ulmus glabra), Eberesche (Sorbus aucuparia), Sal-Weide (Salix caprea) 5

Artenliste 2 1. Hochstämme, 2 x verpflanzt, Stammumfang 10-12 cm Buche (Fagus sylvatica), Tanne (Abies alba), Stiel-Eiche (Quercus robur), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Esche (Fraxinus excelsior), Berg-Ulme (Ulmus glabra), Eberesche (Sorbus aucuparia), Wald-Kiefer (Pinus sylvestris), Fichte (Pices abies), Eibe (Taxus baccata) 2. Sträucher, verpflanzt 60 bis 100 cm, ohne Ballen Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Haselnuß (Corylus avellana), Rote Heckenkirsche (Lonicera xylosteum), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Hartriegel (Cornus sanguinea), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), Breitblättriges Pfaffenhütchen (Euonymus latifolius) 6