Pastetten Lkr. Erding

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1 b a 0/ / / / -0/ / / 0/ Gemeinde Pastetten Lkr. Erding Bebauungsplan Pastetten-Süd 0/ / Planfertiger / / Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts 0 Geschäftsstelle Arnulfstraße 0, 0 München 0 0 Az.: 0-/- Bearb.: Schwander/Mankus/Dörr / Plandatum /..0 (Vorentwurf) (Entwurf)..0 (Satzungsbeschluss) 00/ / / / / a / 0/ 0/ / / / / Die Gemeinde Pastetten erlässt aufgrund,, 0 Baugesetzbuch BauGB-, Art. Bayerische Bauordnung BayBO und Art. Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern GO diesen Bebauungsplan als Satzung.

2 0 a 0 a 0/ 0/ / / / / / / / / / / / 0/ 0/ 0/ 0/0 0/ 0/ a / / / / / b a 0 / / / a / / / / / 0 / / / / / a / / / / / / Erlenweg 0/ / / / / / / / / 0/ / / / / 0 a 0 / / / / 0/ b a 0/ / / 0 / / 0/ 0/ / 0/ / 0/ 0/ / / 0 Spatenweg 0 0/ 0 / -0/ 0/0 b a / / / / / 0/ b a Karlsdorfer raße raße Fichtenstraße Raiffeisenstraße Hauptstraße ( ) Am Freibach Am Freibach / 0/ 0 / 0/ / / / 0/ 0/ 0/ / Birkenstraße Poigenberger raße Birkenstraße /0 a Ringstraße / / / /0 / c b / / / / 0 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / / / / 0 0/ a 0 0a b 0 / / / 0/ / / / / / 0/ 0/ 0 / / / Eschenweg a a / / 0 00/ 00 0/ 0/ b 0 0/ a / / / a 0/ / / 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ 0/ / / / 0/ Ahornweg 0 a / / / 0 0/ a / / / / 0/ a / -/ 0/ 0/ 0/ 0/ b / Rathaus 0/ 0 / / / / / 0/ 00/ / a / c a.martin Lindenstraße Lindenstraße einfeldstraße Schulstraße Flurstraße Raiffeisenstraße Hauptstraße ( ) Moosstraße Harthofener raße ( ) 0/ Kindergarten / / / / / /0 / / / 0/0 / / / / / /0 / Westendstr. Am Spielplatz a / / / / / / / /0 / / / a 0 / / / 0 / / / 0/ 0/ Ringstr. / / 0 / d e r e A u Lindenstraße / a / / / / 0 00/ 00/ L i n d a c h e r 0 Lindenstraße Karlsdorfer raße 0 N i e d L i n d a Schule / 0 / L i n d h e 0 0 0/0 0/ 0/ 0/ 0/ 0 0/ 0/ 0/ 0 0 0/0 0/ 0/ / / 0/ / 0/ 0/ 0/ / / / / / / /0 / / / / / / / / / / / / / / eidler-ring Kreuzstr. / a / / / /0 / / / / / 0/ / /0 / / a / 0 0/ / / Moosstr. / a a Harthofener raße ( ) Spielplatz / / / 0 / / / /0 / / / / / Kindergarten Feuerwehr 0 / 0 0/ Fröbelweg / eidler-ring / Harthofener raße ( ) 0 M = : 000 NOR DEN Ü B E R S I C H T

3 / / / /0 / / / / 0 0/ / / a b 0 00/ / 0 0/ / / 00/ 00/ 0/ / 0/ 0/ 00/ 0/ 0/ 0/ / 0/ a / a / 0/0 0 / GR 0 0/ E W / GR 0 E W 0/ GR 0 E W / GR 0 0/ E W a / GR 0 E W / GR 0 / E W 0/ 0 0a / / / GR 0 E W GR 0 E W GR 0 GR 0 E W E W 0 a GR 0 E W / GR 0 E W 0 / / GR E W GR 0 E/D W 0 GR GR 0 E W E/D W / GR 0 E/D W GR 0 E/D W GR 0 E/D W / GR 0 E W GR E W E W 0 GR E W GR 0 E/D W GR GR 0 00 GR 0 E/D W E/D W GR 0 E/D W 00 NOR DEN M = : m Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München - Geschäftsstelle - Az. 0-/-..0

4 A Festsetzungen Geltungsbereich. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs. Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen (Maß der Nutzung, Bauweise) Art der baulichen Nutzung. Es wird Allgemeines Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung -BauNVOfestgesetzt. Ausnahmen gemäß Abs. BauNVO sind nicht zulässig. Maß der baulichen Nutzung. GR 0 höchstzulässige Grundfläche in qm (z.b.0 qm) L i n d a c. Die festgesetzte Grundfläche kann durch die in Abs. BauNVO Nr. - genannten Anlagen bis zu einem Höchstwert von 0, überschritten werden.. Die höchstzulässige Wandhöhe wird auf, m festgesetzt. Sie wird gemessen von der Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut.. Die Höhe der Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden darf maximal 0,0 m über der fertigen öffentlichen raßenverkehrsfläche gemessen in raßenmitte liegen.. W höchstzulässige Anzahl von Wohnungen je Wohngebäude (z.b. Wohnungen) Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche. Baugrenze. Die festgesetzten Baugrenzen dürfen durch Grundflächen von untergeordneten baulichen Anlagen wie z.b. Balkonen, Außentreppen, Dachüberstände, Wintergärten und Terrassen um bis zu, m überschritten werden.. Es wird offene Bauweise festgesetzt.. E nur Einzelhäuser zulässig. E / D Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig. Die Abstandsflächen nach Art. BayBO sind einzuhalten.

5 Bauliche Gestaltung. Für Hauptgebäude sind nur Satteldächer, Walmdächer oder Zeltdächer zulässig. Sämtliche Dachflächen der Hauptgebäude sind mit Dachsteinen oder Ziegeln im Farbton rot, rot-braun oder anthrazit mit matter Oberfläche auszuführen.. Die Dachneigung darf max. betragen.. Bei Dachneigungen ab und pro Gebäude und Hausseite sind zwei Dachgauben oder ein Zwerchgiebel zulässig. Die Gesamtbreite der Dachaufbauten darf ein Drittel der Gebäudelänge nicht überschreiten. Dacheinschnitte sind unzulässig.. Für Nebenanlagen sind Sattel-, Pult- und Flachdächer zulässig.. Doppelhäuser und ragen mit gemeinsamem Grenzanbau sind profilgleich auszuführen. Verkehr, ragen und ellplätze, Flächen für Versorgungsanlagen. öffentliche Verkehrsfläche. Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Mischfläche) h e r F e l d. raßenbegrenzungslinie. Ein- und Ausfahrt. Fläche für ragen / Flächen für ellplätze. Je Wohnung sind ellplätze gemäß ellplatzsatzung der Gemeinde Pastetten vom nachzuweisen.. ragen und ellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und den dafür festgesetzten Flächen zulässig. Der auraum zwischen der rage und der öffentlichen Verkehrsfläche beträgt mindestens,0 m.. Die Zufahrten zu den ragen sind mit wasserdurchlässigen Belägen zu erstellen (z.b. mit wassergebundener Decke oder Pflaster mit Sandfugen).. Flächen für Versorgungsanlagen (Elektrizität) mit Zweckbindung - Trafostation Grünordnung und Flächen für den Gemeinbedarf. Öffentliche Grünflächen. Spielplatz. raßenbegleitgrün. Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen mit Bäumen und räuchern (Ortsrandeingrünung).

6 / / /. Entlang der südlichen Grenze des Geltungsbereiches ist ein flächenhafter, dichter Gehölzstreifen aus standortgerechten heimischen Bäumen und räuchern anzulegen und dauerhaft zu pflegen. Als Mindesttiefe werden m festgesetzt. Nebenanlagen, wie z.b. rtenhäuschen, größere Spielgeräte sind unzulässig.. zu pflanzende standortgerechte, heimische Laubbäume. Die Situierung kann gegenüber der Planzeichnung geringfügig abweichen.. Für die Baumbepflanzungen im raßenraum werden Bäume. Ordnung mit einem ammumfang von mind. -0 cm festgesetzt.. Die unbebauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit standortgerechten, heimischen Bäumen und räuchern zu bepflanzen. Die Pflanzungen sind von den Grundstückseigentümern zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pro Wohneinheit ist mind. Baum. oder zwei Bäume. Ordnung zu pflanzen. Ausgefallene Bäume sind zu ersetzen.. Im gesamten Planungsgebiet ist der natürliche Geländeverlauf zu erhalten. Abgrabungen oder Aufschüttungen bis zu 0, m Höhe, bzw. Tiefe sind zulässig..0 Als Einfriedungen sind Zäune bis zu einer Höhe von,0 m zulässig. Sichtschutzwände zwischen Doppelhaushälften sind bis zu einer Höhe von,0 Metern und einer Länge von,0 Metern zulässig.. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsfläche) Ausgleichsfläche -.0 qm - Fl. Nr. für Baugebiet "Am Schmidberg ", Reithofen Ausgleichsfläche -.0 qm - Fl. Nr. für Baugebiet "Gewerbegebiet Harthofen Nord", Harthofen Ausgleichsfläche - qm - Fl. Nr. für Geh- und Radweg an der Ausgleichsfläche -.00 qm - Fl. Nr. für Baugebiet "Am Freibach", Pastetten /

7 . Naturschutzfachlicher Ausgleich: Auf der Ökokontofläche Fl.Nr. der Gemarkung Pastetten werden.00 qm als Ausgleichsfläche festgesetzt. Die Fläche ist gemäß Zielsetzung im Ökokonto vollständig entwickelt. Die Pflege ist gemäß Vorgaben des Ökokontos durchzuführen.. Artenschutzrechtlicher Ausgleich: Als Ausgleichsmaßnahme sind im räumlich funktionalen Zusammenhang mit dem geplanten Wohngebiet Lerchenfenster mit einer Größe von je 0 qm auf landwirtschaftlich genutzten Flächen anzulegen. Die Festlegung der Lage der Maßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und den Flächeneigentümern.. Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen sind vor Baubeginn herzustellen.. Die Baufeldräumung ist Ende September bis Ende Februar, außerhalb der Brutzeit der Feldlerche durchzuführen.. Das Ausbringen von Dünger und Pflanzenschutzmitteln auf den Ausgleichsflächen ist nicht erlaubt. Bemaßung. Bemaßung

8 B Hinweise bestehende Grundstücksgrenze vorgeschlagene Grundstücksgrenze x x x aufzuhebende Grundstücksgrenze bestehende Haupt-/Nebengebäude vorgeschlagene Hauptgebäude Flurnummer (z.b. Flurnummer ) Sämtliche Bauvorhaben müssen vor Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgungsanlage angeschlossen sein. Sämtliche Bauvorhaben sind an die zentrale Abwasserbeseitigung des AZV Erdinger Moos anzuschließen. Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt im Systembereich B.Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dachflächen und sonstigen Flächen, auf denen nicht mit wassergefährdenden offen umgegangen wird, ist auf den jeweiligen Grundstücken über die belebte Bodenzone zu versickern. Ausreichende Flächen sind hierfür vorzusehen. Jedes Bauwerk ist gegen hohe Grundwasserstände zu sichern. Bauwerke sind auftriebssicher auszuführen. In das Grundwasser eintauchende Gebäudeteile, sowie deren Zugänge und Öffnungen sind wasserdicht auszuführen. Werden bei Aushubarbeiten Verunreinigungen des Untergrundes festgestellt, ist deren Ausmaß umgehend von einem einschlägigen Ingenieurbüro durch horizontale und vertikale Abgrenzung zu bestimmen und dem Landratsamt Erding mitzuteilen. Bei Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung entstehende Kosten nach AVB Wasser V (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser) hat der Bauwerber zu tragen. Ein Wasserzählerraum ist an einer unmittelbar straßenwärts gelegenen Kellerwand vorzusehen. Grundsätzlich dürfen Ver- und Entsorgungsleitungen nicht überbaut werden. Die erforderlichen Mindestabstände von Baumpflanzungen zu diesen Leitungen sind einzuhalten. Im Planungsbereich sind wegen der besonderen Siedlungsgunst sowie der Denkmaldichte im Umfeld Bodendenkmäler zu vermuten. Im Bereich von Bodendenkmälern sowie in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind, bedürfen gemäß Art. Abs. DSchG Bodeneingriffe aller Art einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, die in einem eigenständigen Verfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. Die erforderlichen Maßnahmen können abhängig von Art und Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen können und müssen rechtzeitig geplant werden. Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung eines Bauvorhabens zu Tage kommen, unterliegen der Meldepflicht nach Art. DSchG und sind der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich bekannt zu machen. 0 Es wird darauf hingewiesen, dass durch ortsübliche landwirtschaftliche Nutzflächen gelegentliche Lärm-, aub- und Geruchsbelästigungen auftreten können. Für die Ermittlung der notwendigen Löschwassermenge sollen die Technische Regeln zur Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung - Arbeitsblatt W 0 der Deutschen Vereinigung des s- und Wasserfaches e. V. (DVGW) herangezogen werden. Die Verkehrsflächen sind so anzulegen, dass

9 sie hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Fahrzeuge bis t (Achslast 0 t) ausgelegt sein. Hierzu wird auch auf DIN 00 "Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken" verwiesen. Das geplante Baugebiet grenzt unmittelbar an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen und landwirtschaftliche Betriebe zum Teil mit Viehhaltung. Es kann daher zu unvermeidbaren Lärm-, aub- und Geruchsemissionen kommen, die sich auf die Bewohner des Baugebiets negativ auswirken können. Diese Emissionen sind zu tolerieren. Bei der Erschließungsplanung sind bei allen raßen- und Gehwegen geeignete und ausrechende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für raßen und Verkehrswesen, Ausgabe - siehe hier u. a. Abschnitt - zu beachten. Folgende Arten sind für die festgesetzten Pflanzungen geeignet: Bäume. Ordnung Acer platanoides - Spitz - Ahorn Acer pseudoplatanus - Berg - Ahorn Fagus sylvatica - Rot - Buche Fraxinus excelsior - Gewöhnliche Esche Tilia cordata - - Winter - Linde Qercus robur ieleiche Bäume. Ordnung Acer campestre - Feld - Ahorn Carpinus betulus - Hainbuche Sorbus aucuparia - Eberesche räucher Cornus mas - Kornelkirsche Cornus sanguinea - Hartriegel Corylus avellana - Haselnuss Ligustrum vulgare - Gewöhnlicher Liguster Lonicera xylosteum - Gewöhnliche Heckenkirsche Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hunds Rose Viburnum lantana - Wolliger Schneeball

10 Kartengrundlage: Maßentnahme: Digitale Kartengrundlage Planzeichnung zur Maßentnahme nur bedingt geeignet; keine Gewähr für Maßhaltigkeit. Bei der Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen. Planfertiger: München, den (Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München) Gemeinde: Pastetten, den (Cornelia Vogelfänger, Erste Bürgermeisterin)

11 Verfahrensvermerke. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom..0 die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Abs. BauGB über den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom..0 hat in der Zeit vom.0.0 bis.0.0 stattgefunden.. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Abs. BauGB über den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom..0 hat in der Zeit vom.0.0 bis.0.0 stattgefunden.. Der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom wurde mit der Begründung gemäß Abs. BauGB in der Zeit vom bis.0.0 öffentlich ausgelegt.. Zu dem Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Abs. BauGB in der Zeit vom bis beteiligt.. Die Gemeinde Pastetten hat mit Beschluss des Gemeinderates vom..0 den Bebauungsplan in der Fassung vom..0 gemäß 0 Abs. BauGB als Satzung beschlossen. Pastetten, den... (Siegel)... (Cornelia Vogelfänger, Erste Bürgermeisterin). Ausgefertigt Pastetten, den... (Siegel)... (Cornelia Vogelfänger, Erste Bürgermeisterin). Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am. gemäß 0 Abs. Halbsatz BauGB ortsüblich bekannt gemacht; dabei wurde auf die Rechtsfolgen der und BauGB sowie auf die Einsehbarkeit des Bebauungsplans hingewiesen. Mit der Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in der Fassung vom... in Kraft ( 0 Abs. BauGB). Pastetten, den... (Siegel)... (Cornelia Vogelfänger, Erste Bürgermeisterin)

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