Information der Anwohner*innen über die anstehenden Rückbaumaßnahmen auf dem Areal der ehemaligen Hindenburgkaserne

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Transkript:

Abbruch der Hindenburgkaserne Information der Anwohner*innen über die anstehenden Rückbaumaßnahmen auf dem Areal der ehemaligen Hindenburgkaserne

Vorstellung Herr Feil Frau Köhler Herr Schrade Herr Steigmiller Herr Dürr Herr Gaßebner Frau Doll Ulm (SAN), Geschäftsführer Stadtplanungsamt Ulm (Wettbewerb, Bauleitplanung) Ulm (Projektleitung Abbruch) Ingenieurbüro umt (schalltechnische Untersuchung) Firma Max Wild Firma Max Wild Liegenschaftsamt der Stadt Ulm (Eigentümerin)

Neues Stadtquartier Am Weinberg Neubebauung des Stadtquartiers Am Weinberg Stand der Planung, weiteres Vorgehen Bericht Frau Köhler (Stadt Ulm, Abteilung Stadtentwicklung Bau und Umwelt)

1.Preis von Einsiedel Architekten / Coqui Malachoswka Landschaftsarchitekten

Städtebaulicher Entwurf Stand der Überarbeitung

Zeitplan 01.07.2017 Eigentumsübergang 18.07.2017 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 27.07.2017 Infoveranstaltung Abbrucharbeiten 01.09.2017 Beginn der Abbrucharbeiten 2017/ 18 Straßenplanung/ Erschließungsplanung 2018 Auslegungs- und Satzungsbeschluss Bebauungsplan 2018/ 19 Erschließung 2019 Baubeginn Hochbau 2022 Fertigstellung von 240 WE, davon ca. 80 WE gefördert (UWS)

Rahmenbedingungen Abbruch von 11 Gebäuden, Rückbau von Stauraumkanal und Infrastruktur; Erhalt der drei Mannschafts-Gebäude am Mähringer Weg; Die LKW-Zufahrt und auch die Abfahrt erfolgen über den Weinbergweg und die Blaubeurer Straße; Das Abbruchmaterial wird nicht vor Ort gebrochen; Das Abbruchmaterial wird direkt bei den Gebäuden gelagert; geplanter Zeitraum: September 2017 bis August 2018

Luftbild des Kasernengeländes

Lärmberechnung Ergebnisse der schaltechnischen Untersuchungen Bericht Herr Steigmiller vom Ingenieurbüro umt

Ansicht Schrottschere

Ansicht Meißeln

Schallausbreitung bei Abbruch der westlichen Gebäude

Schallausbreitung bei Abbruch der westlichen Gebäude

Schallausbreitung bei Abbruch der südlichen Gebäude

Schallausbreitung bei Abbruch der zentralen Gebäude

Schallausbreitung bei Abfahrt des Abbruchs durch LKW s

Gesetzliche Anforderungen zur Lärmverhinderung/-vermeidung 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien nach dem Allgemeinem Berechnungsverfahren AVV Baulärm: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm Allgemeines Wohngebiet 55dB(A) Richtlinien (tagsüber) Reines Wohngebiet 50dB(A) Richtlinien (tagsüber)

Präventive Maßnahmen Auswahl einer kompetenten Firma mit modernsten Maschinen Projektsteuerung und Überwachung durch die SAN Zufahrt und Abtransport über Weinbergweg und Blaubeurer Straße Bauschutt wird nicht vor Ort gebrochen Auflagen zur Staubminderung mittels Wasserbesprühung Lagerfläche für Abbruchmaterial ist direkt bei den Gebäuden

Klar geregelte Arbeitszeiten Montag bis Freitag Montag bis Freitag Montag bis Freitag Mittagspause: 07.00 Uhr 18.00 Uhr (allgemein Arbeiten) 07.00 Uhr 18.00 Uhr (Maschinen) 08.00 Uhr 17.00 Uhr (Meißel) 12.00 Uhr 13.00 Uhr Samstags lediglich nicht-störende Arbeiten IN den Gebäuden Der genaue Bauzeitenplan befindet sich noch in der Aufstellung. Die Abbrucharbeiten werden im August 2018 beendet sein.

Systematik und Ablauf des Abbruchs Die Abbrucharbeiten erfolgen vom Inneren des Grundstücks nach außen in Richtung Grundstücksgrenze. Einen Großteil der Arbeiten verrichten Betonschere und Greifer. Der Meißel kommt lediglich bei Bodenplatten und Fundamenten zum Einsatz. Anbau- und Wechselgeräte werden möglichst nah am jeweiligen Abbruchgebäude gelagert. Somit werden die Fahrstrecken der Kettenbagger minimiert; das Gleiche gilt für die Containerstellung und LKW-Beladung.

Weiteres Vorgehen Information der betroffenen Anwohner*innen mittels Postwurfsendung oder über die Presse.

Ansprechpartner*innen Projektleitung Abbruch: Ansprechpartner Abbruchunternehmer: Grundstückseigentümer: Projektleitung Städtebau: Herr Paul Schrade Neue Straße 102 89073 Ulm Tel. 0731 15386 24 p.schrade@san-.de Firma Max Wild Herr Thomas Dürr An der Autobahnmeisterei 1 89160 Dornstadt Tel. 07348 967797 79 tduerr@maxwild.com Stadt Ulm, Abtl. Liegenschaften und Wirtschaftsförderung Frau Nina Doll Wichernstraße 10 89073 Ulm Tel. 0731-161 2343 Stadt Ulm Stadtentwicklung Bau und Umwelt Frau Stefanie Köhler Münchner Straße 2 89073 Ulm Tel. 0731-161 6083

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Schallschutz zum Abbruch Der Richtwert nach AVV Baulärm für ein reines Wohngebiet ist bei 50 db tagsüber. Richtwerte sind innerstädtische bei Bauarbeiten nicht eizuhalten. Der rechnerische Grenzwert von über 70 db/tag ist nicht zumutbar und darf nicht überschritten werden. Baulärm der nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit verhältnismäßigem Aufwand nicht vermeidbar ist, ist in der Regel zumutbar. Lärmschutzmaßnahmen sind nur in unmittelbarer Nähe der Schallquellewirklich sinnvoll. Die Gebäude und das Gelände sind zu weitläufig um einen sinnvollen Schallschutz zu erstellen. Die Abbrucharbeiten erfolgen vom Inneren des Grundstücks nach außen in Richtung Grundstücksgrenze, so das das restliche Gebäude als Schallschutz dient. Einen Großteil der Arbeiten verrichten Betonschere Pulverisierer und Greifer, die eine wesentlich geringeren Lärmpegel haben. Der Meißel kommt lediglich bei Bodenplatten, Fundamenten und Bauteile die nicht mit anderen Geräten zerkleinert werden können zum Einsatz. Ein Lärmschutzwall ist sehr aufwendig, hat nur eine begrenzte Höhe, hoher Schallpegel beim Auf und Abbau und dauert relativ lange zum Auf und Abbau. Ein wirksamer Schutz ist die Zeitbegrenzung für Meißel von 8-12 Uhr und von 13-17 Uhr.

Baustellen Zu und Abfahrt Die Baustellen zu und abfahrt ist über den Weinbergweg. Die Straße zum Eselsberg ist aus baulichen Gründen der Straßenbahnlinie 2 nicht möglich. Eine Abfuhr über den Eselsberg hätte zur Folge, dass die Straße für den öffentlichen Verkehr geöffnet werden muss und das ist nicht möglich. Die Seitenstraßen durch die Wohngebiete sind durch parkende Autos zu eng für LKW. Das Abbrechen mit dem Meißel wird in der Regel von der gleichen Maschine nur mit unterschiedlichen Anbaugeräten durchgeführt und ist somit auch ein kleiner Beitrag zur Lärmminderung.