Planungsleistungen für die Sanierung der Grundschule Brotterode Projektbeschreibung zum Vergabeverfahren

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Transkript:

Projektbeschreibung Vorhaben: Hier: Planungsleistungen für die Sanierung der Grundschule Brotterode Projektbeschreibung zum Vergabeverfahren Die Entwicklungs- und Flächenmanagementgesellschaft (EFG) wurde vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit der Durchführung des oben genannten VgV- Verfahrens zur Vergabe von Planungsleistungen beauftragt. Die Schule in Brotterode wurde 1877 als 2-geschossiges Fachwerkgebäude errichtet und 1913 durch einen 3-geschossigen Anbau, ebenfalls in Fachwerkbauweise, erweitert. Grundhafte Sanierungen oder gar Modernisierungen wurden seither noch nicht durchgeführt. Insgesamt entspricht das Gebäude nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine moderne, zeitgemäße Schule. Insbesondere hinsichtlich des baulichen Brandschutzes bestehen erhebliche Defizite. Auch hinsichtlich der Bausubstanz sind bezüglich der Holzkonstruktionen teilweise erhebliche Bauschäden (Fäulnisschäden etc.) zu verzeichnen. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude ist deshalb grundhaft zu sanieren. In diesem Zuge ist ein barrierefreier Ausbau, d.h., der Einbau eines rollstuhlgerechten Aufzuges, vorgesehen. Es wird derzeit für die hier ausgeschriebene Leistung von Baukosten in Höhe von brutto ca. 1,9 Mio. EUR ausgegangen. Falls Sie an der ausgeschriebenen projektbezogenen Zusammenarbeit interessiert sind, möchten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit geben, Ihren Teilnahmeantrag entsprechend der in der Bekanntmachung benannten Bedingungen einzureichen. Auf der Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge wird die Auswahl der Bewerber gem. II.2.9 der Bekanntmachung durchgeführt. Hinweise zur Wertung der Angebotsphase Die Zuschlagskriterien werden wie folgt benannt: - Honorarangebot mit 40% - Projektpräsenz mit 30% - Eindruck Bietergespräch mit 30%

1. Planungs- und Honorargrundlagen Im Auftragsfall sind die einzelnen Planungsleistungen gemäß den Bestimmungen der HOAI abzuarbeiten. Die Planungen sind in stufenweiser Beauftragung zu erbringen für die Lph 1 bis 4 HOAI sowie 5 bis 9 HOAI, wobei die anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung entsprechend 6 HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung oder soweit diese nicht vorliegt nach Kostenschätzung vereinbart werden soll. Weitere Informationen sind den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Auf die in der Bekanntmachung gegebenen Informationen wird hingewiesen. Die Planungsleistung ist wie folgt zu erbringen: 1.1 Gebäude Leistungsbild: HOAI Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 / 33 HOAI ff. Das Honorar ist für diese Leistung gesondert aufgeschlüsselt nach - HOAI Lph 1 bis 4 und - HOAI Lph 5 bis 9 anzubieten. Ein Honorarangebot, welches nicht HOAI-konform unterbreitet wird, erfährt keine Wertung. Wertung Honorarangebot Punkte Honorarangebot HOAI- konform (Vorraussetzung für Wertung) Ja/Nein Honorar (abgestufte Wertung bis max. 5 Pkt.) 5 maximal 5 Wichtung 40 % 200 Bewertung nach Relativer Bewertung der Angebote (Quelle: Kaufhold, Wolfgang; Die Vergabe freiberuflicher Leistungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte; Köln; 2. Auflage; 2012) Auszug aus Kaufhold, Wolfgang; Die Vergabe freiberuflicher Leistungen oberund unterhalb der Schwellenwerte; Köln; 2. Auflage; 2012 Bei der relativen Bewertung werden die Angebotspreise Hi zueinander in Beziehung gesetzt und anschließend wird ermittelt, um wie viel Prozent sich die Angebotspreise Hi vom besten (i.d.r. niedrigsten) Angebot Hmin unterscheiden. Dabei erhält der Quotient Hmin : Hmin = 1 für das beste Preisverhältnis 5 Wertungspunkte. Alle übrigen Quotienten werden bei den höher liegenden Preisen Hi kleiner als 1 und die Wertungspunkte liegen entsprechend niedriger (s. folgende Abb. 2.):

2. Projektpräsenz Hier ist von jedem Bieter darzulegen, wie er sich die Umsetzung seiner Leistungen bezogen auf die Gesamtmaßnahme bzw. -projekt vorstellt. Insbesondere wird hier eine Aussage erwartet wie er sich die vor-ort-präsenz des Projektleiters vorstellt, d.h. wie oft (Tage pro Woche) er im Maßnahmegebiet anwesend ist. Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Auftragnehmers ggf. eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Wertung Projektpräsenz Projektpräsenz Punkte vor-ort-präsenz des Projektleiters 3Tage --> 3 Pkte. 3 vor-ort-präsenz des Projektleiters 2Tage --> 2 Pkte. vor-ort-präsenz des Projektleiters 1Tage --> 1 Pkte vor-ort-präsenz des Projektleiters < 1Tage --> 0 Pkte. problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) 2 h --> 2 Pkte. 2 problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) 5 h --> 1 Pkte. problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal vor Ort) > 5 h --> 0 Pkte. maximal 5 Wichtung 30 % 150

3. Eindruck Bietergespräch Hier sollte der Bewerber in einer kurzen Abfassung darlegen, wie er seine Leistungen durchzuführen beabsichtigt. Hier ist u.a. darzustellen, mit welchen Maßnahmen das Kosten-, Termin- sowie das Nachtragsmanagement gestaltet werden soll und welche Restriktionen eingehalten werden müssen. Es ist hier ein schlüssiges Konzept vorzustellen, mit dem die gesamten übertragenen Planungsleistungen auf das Projekt, incl. der fachlichen und zeitlichen Berücksichtigung anderer an der Planung fachlich Beteiligter, bezogen Anwendung finden. Eine Punkteerteilung erfolgt bei der Einbeziehung der konkreten Thematik in die Präsentation sowie einer schlüssigen Darstellung der Problemkreise und Lösungsansätze, wie folgt: Wertung Eindruck Bietergespräch Punkte Eindruck Bietergespräch Konzeptidee/ organisatorische Durchführung 1 Kosten- und Terminmanagement 1 Nachtragsmanagement 1 Gesamteindruck des Bieters 1 maximal 4 Wichtung 30 % 120 Wertung wird aus Bewertungsprotokoll des jeweiligen Bieters übernommen Allgemeine Hinweise Eine Kostenübernahme für die Erstellung der Teilnahmeanträge sowie der Angebote erfolgt nicht. Die Beauftragung der Planungsleistung soll stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich eine Beauftragung von einzelnen (Teil-) Leistungen und einzelnen Leistungsphasen vor. Die Leistungsphasen 1 bis 4 sollen zeitnah erbracht werden. Die Entwurfsplanung soll im Auftragsfall innerhalb von ca. 3 Monaten erstellt werden. Die Umsetzung der Leistungsphasen 5 bis 9 steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Fördermittel.

Vorhaben: Planungsleistungen für die Sanierung der GS Brotterode" Seite. von Seiten. Hier: Übersicht der Referenzen der letzten 5 Jahre * ) Bewerber:... Projekt Bauherr Kosten netto Denkmal Fertigstellungsjahr Fachwerksanierung Holzbauteile Schulbauten Fördermittel.. Unterschrift Bewerber *) Bitte in diese Liste ausschließlich Referenzen des Leistungszeitraumes 2012 ff. eintragen.

2 3 1 13 15 4/7 313 4 313 14 12 313 13 1 313 10 450 182 Inselwasser Inselbergstraße 451 180 9 7 5 Schule 452 179 536 312 313 5 453 179 313/9 313 8 Gartenstraße 11 2 Schule 591 259 524 312 2b 264/10 264 4 Staatliche Grundschule Schulstraße Schulstraße 523 303 617 255 23 21 19 6 479 254 17 491 259 497 293 498 296 3 Vervielfältigung ist nur erlaubt, soweit die Vervielfältigungsstücke demselben Nutzungszweck wie die Originalausgabe dienen ( 20 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S.574) in der jeweils geltenden Fassung). Die Ausgabe kann Fortführungen enthalten, die noch nicht in das Grundbuch übernommen worden sind. Im Kartenauszug dargestellte Gebäude mit gestrichelter Begrenzungslinie wurden ohne Grenzbezug aus Luftbildern erfasst. 496 Hinweis: Dies ist ein nichtamtlicher Nachweis 499 269 1 530

Thüringer Ministerium für Geoproxy Kartenauszug ca. 1 : 500 28.03.2017 Der vorliegende Auszug wurde aus Daten verschiedener grundstücks- und raumbezogener Informationssysteme erstellt. Er stellt keinen amtlichen Auszug im Sinne des Thüringer Vermessungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung dar, so dass eine rechtsverbindliche Auskunft daraus nicht abgeleitet werden kann. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann aus diesen Informationen nicht abgeleitet werden. 1 2/2

2017-02-21 145 2017-02-21 139 2017-02-21 136 2017-02-21 126 2017-02-21 112 2017-02-21 091

2017-02-21 074 2017-02-21 060 2017-02-21 056 2017-02-21 044 2017-02-21 042 2017-02-21 040

2017-02-21 033 2017-02-21 026 2017-02-21 018 2017-02-21 013 2017-02-21 004 2017-02-21 002

Bezeichnung/Projekt-Nr.: Vertragsgegenstand: Sanierung der Grundschule in Brotterode Objektplanung Gebäude Kommunales Vertragsmuster Architektenvertrag - Gebäude - Inhaltsverzeichnis: Architektenvertrag - Gebäude - 1 Gegenstand des Vertrags 2 Grundlagen des Vertrags 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung 4 Leistungen des Auftragnehmers 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung von Fachbehörden 6 Termine/Fristen 7 Honorarermittlung und Nebenkosten 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9 Ergänzende Vereinbarungen Seite: 1-12 3 3 4 4 6 7 7 11 11 Anlage 1 "Nebenkosten" 1 Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - ZVB - Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - 1-6 1-4 Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten! Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG 60.600/122.0 Architektenvertrag - Gebäude - (März 2016) Anhang: Ermittlung der Honorarzone 1 KVM Gebäude 1

Architektenvertrag - Gebäude - Zwischen vertreten durch in Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Landrat Peter Heimrich Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen (Straße, PLZ und Ort) diese(r) vertreten durch in (Straße, PLZ und Ort) - nachstehend Auftraggeber genannt - und in (Straße, PLZ und Ort) vertreten durch in (Straße, PLZ und Ort) - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen: KVM Gebäude 2

1 1.1 Gegenstand des Vertrags Gegenstand dieses Vertrags sind Architektenleistungen für Objektplanung Gebäude (genaue Bezeichnung des Objekts und der Art der Baumaßnahme; z.b. Neubau, Umbau, Instandsetzung) 1.2 Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus folgenden Gebäuden/Bauabschnitten: 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.3 Es ist beabsichtigt, die unter 1.1 genannten Baumaßnahme *) 1.3.1 1.3.2 in einem Zuge durchzuführen. je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten in etwa wie folgt durchzuführen: Gebäude/Bauabschnitte 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 in der Zeit 1.4 1.5 Die vorstehenden Zeitangaben sind unverbindlich. Vom Vertragsgegenstand ausgenommen sind folgende Objekte, Objektteile oder Leistungen: Frei- / Außenanlagen, Kostengruppe 500 DIN 276, mit Ausnahme der Kostengruppe(n) (z.b. Kostengruppen 540, 550) Leistungen für Innenräume Kosten der Kostengruppe(n) mit Ausnahme der Kostengruppe(n) (z.b. Kostengruppen 370, 400 oder 600) Bei einer Beauftragung des Auftragnehmers zugleich mit der Objektplanung "Freianlagen/Außenanlagen" wird ein gesonderter Vertrag geschlossen (s. noch 7.1.7). 2 2.1 Grundlagen des Vertrags Der Auftragnehmer hat folgende Programmunterlagen oder Vorgaben zu beachten: (z.b. eine Kostenobergrenze, Bedarfsplanung nach DIN 18205) *) Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen. KVM Gebäude 3

2.2 2.3 2.4 3 3.1 3.1.1 Der Auftragnehmer hat zu beachten z.b. - Bestimmungen über Zuwendungen an kommunale Auftraggeber (z. B. ANBest ) bzw. Auflagen in Bewilligungsbescheiden: - - - Soweit dieser Vertrag mit seinen Anlagen nichts anderes bestimmt, gelten die HOAI und folgende Vertragsbestandteile: - Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (ZVB). - Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB). - - Dieser Vertrag fällt unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). *) Der Auftragnehmer hat zu beachten - die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg Baden-Württemberg (LTMG) - BVB Mindestentgelt - Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung **) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in 4 gekennzeichneten Leistungsphasen zunächst nur die Leistungsphasen bis. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in 4 gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.1.2 3.1.3 3.2 4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von Monaten ***) / zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.1.1 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. Der Auftraggeber wählt die Gesamtbeauftragung **) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche in 4 gekennzeichneten Leistungsphasen. Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat, wenn nach 3 übertragen, folgende Grundleistungen aus dem Leistungsbild "Objektplanung Gebäude" nach 3, 34 und Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu erbringen: ****) 4.1 Grundlagenermittlung die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *****) *) **) ***) ****) *****) Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt. Vergleiche hierzu 2 LTMG. Zutreffendes bitte ankreuzen. (Entweder die Variante 3.1 oder die Variante 3.2 wählen). Sollen weniger als zwei Jahre vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen und ggf. 8 HOAI berücksichtigen Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen, ggf. 8 HOAI berücksichtigen KVM Gebäude 4

4 4.2 Leistungen des Auftragnehmers - Fortsetzung - Vorplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 2 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) 4.3 Entwurfsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 3 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) 4.4 Genehmigungsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach 8 AVB i.v.m. 649 BGB sind insoweit nicht gegeben). 4.5 Ausführungsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) 4.6 Vorbereitung der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) 4.7 Mitwirkung bei der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) 4.8 Objektüberwachung und Dokumentation die Grundleistungen der Leistungsphase 8 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) 4.9 Objektbetreuung die Grundleistungen der Leistungsphase 9 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *) *) Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen, ggf. 8 HOAI berücksichtigen KVM Gebäude 5

4.10 Dem Auftragnehmer werden folgende Besondere Leistungen übertragen: *).1.2.3.4.5 Der Auftraggeber behält sich vor, (weitere) Besondere Leistungen nach Vertragsabschluss zu übertragen. 5 5.1 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung von Fachbehörden Folgende Leistungen aus dem Leistungsbild nach 34 HOAI werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten erbracht: durch: durch: durch: durch: durch: durch: Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung: 5.2 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten, an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten erbracht: Objektplanung für Freianlagen/Außenanlagen (Kostengruppe ) durch: Objektüberwachung durch: Tragwerksplanung durch: Entwurfsvermessung durch: Bauvermessung durch: Baugrundbeurteilung durch: *) Hier nur etwaige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses konkret feststehende Besondere Leistungen und nicht Bedarfspositionen aufführen. KVM Gebäude 6

Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen durch: Wärmeversorgungsanlagen durch: Starkstromanlagen: Sonstige Technik durch: Wärmeschutz durch: Innenräume durch: Sicherheitskoordinator: Die Verträge mit den anderen an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten werden vom Auftraggeber geschlossen. 5.3 Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts sind folgende Fachbehörden (Dienststellen) oder Versorgungsträger zu beteiligen: 6 6.1 Termine/Fristen Für die Leistungen nach 4 gelten folgende Termine/Fristen: - Vorplanung nach 4.2 - Entwurfsplanung nach 4.3 6.2 Im Übrigen hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden. 7 7.1 Honorarermittlung und Nebenkosten Das Honorar für die Grundleistungen wird wie folgt ermittelt: *) 7.1.1 Nach den anrechenbaren Kosten ( 4, 6 und 33 HOAI) auf der Grundlage der Kostenberechnung, *) Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen. KVM Gebäude 7

7.1.2 Nach folgender Honorarzone ( 5, 35 HOAI): Gebäude/Bauabschnitte 1. 2. Honorarzone ggf. Anhang zum Vertrag 3. 4. 7.1.3 Das Honorar wird aus den anrechenbaren Kosten der unter 7.1.2 Nr. 1 bis Nr. aufgeführten Gebäude (ggf. abstimmen mit 1 Nr. 1.2) jeweils getrennt ermittelt *) zusammengefasst ermittelt *) wie folgt teilweise zusammengefasst bzw. getrennt ermittelt **) 7.1.4 Nach folgender Bewertung der Grundleistungen in den Leistungsphasen ( 34 HOAI): Gebäude: ***) Gebäude: ***) Grundlagenermittlung 4.1 v. H. v. H. Vorplanung 4.2 v. H. v. H. Entwurfsplanung 4.3 v. H. v. H. Genehmigungsplanung 4.4 v. H. v. H. Ausführungsplanung 4.5 v. H. v. H. Vorbereitung der Vergabe 4.6 v. H. v. H. Mitwirkung bei der Vergabe 4.7 v. H. v. H. Objektüberwachung und Dokumentation 4.8 v. H. v. H. Objektbetreuung 4.9 v. H. v. H. Gesamt: v. H. v. H. 7.1.5 Als Honorarsatz nach 35 Abs. 1 HOAI wird der Mindestsatz zuzüglich v. H. des Honorarrahmens vereinbart. Der Honorarrahmen stellt die Differenz zwischen dem Von- und dem Bis-Satz dar. *) Zutreffendes bitte ankreuzen unter Beachtung der Bestimmungen des 11 HOAI **) z.b. getrennt die Leistungsphasen 5 bis 9 bei zeitlich getrennter Ausführung von Bauabschnitten ***) Bei mehreren Gebäuden und getrennter Honorarermittlung (s. 7.1.3) aufteilen KVM Gebäude 8

7.1.6 Nach folgenden besonderen Honorarvereinbarungen (z. B. Honorarzuschläge): (z. B. nach den 12, 36 Abs. 1 HOAI). 7.1.7 Wenn und soweit im Rahmen der Objektplanung "Gebäude" auch Außenanlagen (-teile) nachrichtlich darzustellen sind (z. B. in Lageplänen, Zufahrten oder Stellplätze), kann der Auftragnehmer allein daraus und ohne ausdrücklichen Auftrag für die Objektplanung "Außenanlagen" noch keinen Honoraranspruch für Freianlagen ableiten. 7.2 Die Besonderen Leistungen nach 4.10 werden wie folgt honoriert: 7.2.1 die Besonderen Leistungen v. H. v. H. v. H. des Grundhonorars (100 v. H.) 7.2.2 7.2.3 die Besonderen Leistungen die Besonderen Leistungen EUR EUR EUR netto pauschal nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf und auf der Grundlage nachfolgender Stundensätze. 7.2.4 nach 7.2.3, höchstens jedoch bis zum Betrag von EUR netto. 7.3 Als Stundensätze werden vereinbart: *) 7.3.1 für den Auftragnehmer und Partner für Mitarbeiter für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen EUR EUR EUR EUR 7.3.2 Werden Leistungen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vergütet, hat der Auftragnehmer wöchentlich prüfbare Stundennachweise zu übergeben, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. *) Bei Vereinbarung nach 7.2.3 ausfüllen; die Gehälter der Schreibkräfte sind mit den obigen Stundensätzen abgegolten. KVM Gebäude 9

7.4 Sämtliche nach 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (mit Ausnahme der Kosten für ein Baustellenbüro) werden wie folgt vergütet: 7.4.1 Pauschal **) mit mit mit EUR *) netto v. H. des Nettohonorars *) v. H. der anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung. *) der *) 7.4.2 Alternativ zu 7.4.1 **) Folgende Nebenkosten werden auf Nachweis und nach Maßgabe der Anlage 1 "Nebenkosten" erstattet: Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen (Nr. 1.1 bis 1.3 Anlage 1) *) Kosten für Reisen (Nr. 2 und 3 Anlage 1) *) Alle übrigen nach 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten (z. B. Anfertigung von Filmen und Fotos, Versandkosten oder Kosten für Datenübertragungen) werden pauschal Anlage 1 mit mit erstattet. v. H. des Nettohonorars*) EUR *) netto *) 7.5 7.6 Die Umsatzsteuer für das Honorar des Auftragnehmers und für die Nebenkosten wird gesondert gezahlt. Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten wird ggf. einvernehmlich noch festgelegt, ob und inwieweit der Auftragnehmer an der Baustelle ein ausreichend besetztes Baubüro zu unterhalten hat. Die Kosten für ein etwaiges erforderliches Baustellenbüro trägt der Auftraggeber. Einzelheiten (z. B. wegen der Räumlichkeiten) werden rechtzeitig vor Baubeginn festgelegt. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht befugt, in die Ausschreibungstexte für die bauausführenden Unternehmen Regelungen bezüglich eines Baustellenbüros aufzunehmen. 7.7 7.8 Wird ein Baustellenbüro eingerichtet und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale oder Teilpauschale nach 7.4 nicht unwesentlich, z.b. betr. der Reisen, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren. Die Pauschale/Teilpauschale unter 7.4 bezieht sich auf das im Vertrag vereinbarte Leistungsbild (Grundleistungen und ggf. Besondere Leistungen). Wird nach Vertragsabschluss das vereinbarte Leistungsbild geändert (z.b. Wegfall oder Hinzutritt bestimmter Leistungsphasen, vorzeitige Vertragsauflösung, Erbringung der Leistungsphase 8 durch ortsansässige Auftragnehmer) und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale/Teilpauschale nach 7.4 nicht unwesentlich, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren. 7.9 7.10 7.11 Mit der Pauschale/Teilpauschale nach 7.4 sind nicht abgegolten die Nebenkosten für solche Besondere Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss übertragen werden. Nach der VOB/A oder VOL/A vereinnahmte Entschädigungen stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten nach 7.4. Hat der Auftragnehmer die Leistungsverzeichnisse zu vervielfältigen, sind seine Nebenkosten mit den Pauschalen 7.4.1 oder 7.4.2 abgegolten. Bei Erstattung auf Nachweis sind die Nebenkosten zeitnah abzurechnen, die Kosten für Reisen spätestens vierteljährlich. In Reisekostenabrechnungen sind die notwendigen Angaben zu machen (z. B. Datum, Reisezweck, -ziel und -dauer, Verkehrsmittel). *) Zutreffendes ausfüllen/ankreuzen. **) 7.4.1 oder 7.4.2 ankreuzen. KVM Gebäude 10

8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 10 der AVB müssen mindestens betragen: - für Personenschäden - für sonstige Schäden EUR EUR 9 9.1 Ergänzende Vereinbarungen *) Überwachung der Ausführung des Tragwerks Die Überwachung obliegt dem Auftragnehmer. **) Für die Überwachung folgender Tragwerksteile wird der Tragwerksplaner beauftragt: (z. B. Bewehrung) 9.2 Baustellenverordnung Für den Fall, dass die Baustelle unter die Baustellenverordnung fällt und danach ein Baustellenkoordinator (u. a. auch mit der Erstellung eines SiGe-Plans) zu beauftragen ist, werden diese Leistungen vom Auftragnehmer erbracht (für die Leistungen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen). von einem noch zu beauftragenden Dritten erbracht. vom Auftraggeber selbst erbracht. 9.3 Anrechnung früherer Entgelte (Vorleistungen) Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits früher gezahlte Entgelte für / in Höhe von (z.b. Preisgelder, Honorare für Voruntersuchungen, Gutachten) werden auf das Honorar ganz (teilweise) wie folgt angerechnet: oder: Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits erbrachte Vorleistungen sind im geminderten Leistungsbild ( 4) berücksichtigt. 9.4 Generalunternehmer Für den Fall, dass die Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben werden, wird das Leistungsbild ( 4) nochmals überprüft und ggf. einvernehmlich neu festgelegt (bewertet). *) Ggf. ausfüllen/ankreuzen. **) Die Leistung ist nach 34 HOAI i.v. mit Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI ggf. eine Grundleistung der Leistungsphase 8 KVM Gebäude 11

9.5 Sonderregelungen für anrechenbare Kosten Die Kosten für (z.b. die Kosten der Kostengruppe(n) 370 oder 610 DIN 276 ; z.b. Beschaffung medizinischer Geräte) sind im Verhältnis zu den gesamten Kosten außergewöhnlich hoch. Diese Kosten werden, falls nach 1 des Vertrags beauftragt und nach 33 HOAI überhaupt anrechenbar, nur mit einem Anteil von v.h. angerechnet ( 7 Abs. 3 HOAI). 9.6 Raum für weitere Vereinbarungen: Ausgefertigt: Auftraggeber: Auftragnehmer: (Ort, Datum) (Ort, Datum) (Unterschrift, Dienstsiegel) (Unterschrift) KVM Gebäude 12