Modullehrgang Personalwesen Zertifizierte/r Personalassistent/in mit Anerkennung des Schweizerischen Trägervereins für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources Erfolgreiche Absolvierende der Zertifikatsprüfungen verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um die Personaladministration in KMU oder öffentlichen Unternehmen zu führen oder in grösseren Unternehmen die Funktion als Personalassistent/in wahrzunehmen. Die bestandene Zertifikatsprüfung gilt als eine Zulassungsbedingung für die Berufsprüfung HR-Fachleute. Weiterbildung für Berufsleute www.kvlu.ch KV Luzern Berufsakademie Dreilindenstrasse 20 Postfach 6000 Luzern 6 Telefon 041 417 16 00 berufsakademie@kvlu.ch
Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppen... 2 2. Lernziele... 2 2.1. Allgemeine Lernziele... 2 2.2. Richtziele und Taxonomie... 3 3. Kursdauer... 4 3.1. Dauer und Anzahl Lektionen... 4 4. Thematische Struktur... 5 4.1. Grundlagen Human Resources Management (HRM)... 5 4.2. Personaladministration... 6 4.3. Lohnadministration... 8 4.4. Sozialversicherungen... 9 4.5. Arbeitsrechtliche Grundlagen... 10 5. Administratives... 11 5.1. Teilnehmerzahl... 11 5.2. Lehrgangskosten... 11 6. Zertifikatsprüfung... 12 6.1. Dauer und Inhalt der Zertifikatsprüfung... 12 6.2. Prüfungsreglement... 12 7. Zulassung zur Zertifikatsprüfung und Auszeichnung... 13 7.1. Zulassungsbedingungen... 13 7.2. Auszeichnung... 13 8. Auskunft und Anmeldung... 14 9. Merkblatt zur Berufstätigkeit... 15 KV Luzern Berufsakademie l Dreilindenstrasse 20 l Postfach l 6000 Luzern 6 Telefon 041 417 16 00 l berufsakademie@kvlu.ch www.kvlu.ch
1. Zielgruppen Der Modullehrgang Personalwesen Zertifizierte/r Personalassistent/in richtet sich an die folgenden Zielgruppen: Mitarbeitende von Personalabteilungen, welche ihre Erfahrungen praxisorientiert vertiefen und erweitern wollen. Interessierte für die Mitarbeit in einer Personalabteilung, welche über das notwendige kaufmännische Basiswissen verfügen, aber bisher nicht Gelegenheit hatten, Personalarbeit praktisch zu leisten. Ein und Wiedereinsteigende in das Personalwesen aus bisherigen oder anderen Funktionen. Mitarbeitende in Unternehmungen und Organisationen, welche ihre Kompetenz in HR Fragen für die Übernahme von neuen betrieblichen Aufgaben erweitern wollen. Angehende Führungskräfte in KMUs. Interessierte für die spätere Ausbildung zu HR Fachleuten, nach Absolvierung des erforderlichen Modullehrgangs Personalwesen und dem erfolgreichen Abschluss der Zertifikatsprüfung. 2. Lernziele 2.1. Allgemeine Lernziele Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Zertifikatsprüfung verfügen über die notwendigen Kenntnisse, um die Personaladministration in KMU oder öffentlichen Unternehmen zu führen oder in grösseren Unternehmen die Funktion als Personalassistentin oder Personalassistent wahrzunehmen. Sie können Führungskräfte wirkungsvoll unterstützen sowie gegenüber der Linie grundlegende HR Aufgaben nachvollziehbar und überzeugend vertreten. Die bestandene Zertifikatsprüfung gilt als eine Zulassungsbedingung zur Berufsprüfung HR Fachleute gemäss Prüfungsordnung Art. 3.31. Februar 2012 2
2.2. Richtziele und Taxonomie Die Richtziele sind bei den zugehörigen Themenblöcken aufgeführt. Taxonomie der Prüfungsanforderungen Stufe Taxonomie Erklärung 1 Wissen Die Kandidatin und der Kandidat müssen den Prüfungsstoff verstehen und insbesondere Fakten und Fachausdrücke kennen. 2 Verstehen Die Kandidatin und der Kandidat müssen Sachverhalte verstehen und in eigenen Worten wiedergeben oder zusammenfassen können. Sie müssen einer anderen Person erklären können, warum etwas so ist. 3 Anwendung Die Kandidatin und der Kandidat müssen das Gelernte, zum Beispiel Regeln, Prinzipien, Gesetzmässigkeiten und Instrumente, anwenden und in eine neue Situation übertragen können. 4 Analyse, Beurteilung und Entwicklung Probleme und komplexe Aufgabenstellungen müssen gedanklich charakterisiert und vernetzt werden können. Sie müssen zerlegt, strukturiert, zu etwas Neuem zusammengefügt und anhand übergeordneter Kriterien beurteilt werden können. Februar 2012 3
3. Kursdauer 3.1. Dauer und Anzahl Lektionen Der Modullehrgang Personalwesen wird berufsbegleitend durchgeführt und dauert gesamthaft 1 Semester. Die total 100 Lektionen werden an 25 Kursabenden zu je 4 Lektionen und der schriftlichen Zertifikatsprüfung, die einer Gesamtdauer von 4 Stunden und maximal 1 Pause entspricht, durchgeführt. Fächer Lektionen Zeit Grundlagen Human Resources Management 4 Personaladministration 30 Lohnadministration 16 Sozialversicherungen 28 Arbeitsrechtliche Grundlagen 22 Schriftliche Zertifikatsprüfung 4 Std. Total 100 4 Std. Änderungen bleiben vorbehalten. Februar 2012 4
4. Thematische Struktur 4.1. Grundlagen Human Resources Management (HRM) Lernziele und Taxonomiestufen Genereller Überblick 2 Den Auftrag, den Aufbau und die Kernprozesse des HR Managements kennen und darlegen können. Übersicht Teilprozesse 2 Die Personalplanung, die Personalgewinnung und selektion, die Mitarbeiterbeurteilung, die Personalentwicklung sowie Lohnfragen und Austritte als Teilprozesse verstehen und in einfachen Fragestellungen erklären können. Unternehmen und Gesellschaft 1 Die unternehmerischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge beschreiben und die Anliegen von Anspruchsgruppen kennen. Die Volks und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge gemäss Berufsfachschulabschluss kennen. Leitbild, Unternehmenspolitik, Personalpolitik 2 Die klassischen Instrumente der Unternehmensführung kennen. Zusammenarbeit und Schnittstellen HRM/Vorgesetzte/Mitarbeitende 2 Die Rollen und Aufgaben des HR Managements in den Unternehmungen sowie die Schnittstellen zwischen HRM, Vorgesetzten und Mitarbeitern verstehen und erklären können. Lerninhalte Aufbau und Funktionen des Personalwesens Personalpolitik im Unternehmensmodell, Anspruchsgruppen und gesellschaftliches Umfeld Instrumente der Unternehmensführung im Überblick Die Kernprozesse im Personalwesen und die Träger der Prozesse, die Zusammenarbeit mit der Linie und den Mitarbeitenden sowie deren Schnittstellen. Februar 2012 5
4.2. Personaladministration Lernziele und Taxonomiestufen Personalbeschaffung 3 Die Grundlagen der Personalbeschaffung und das Bewerbermanagement verstehen und anwenden können. Eintritte 3 Die Eintrittsadministration und die Einführungszeit wie Programme, Anlässe und Probezeit etc. verstehen und anwenden können. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie Versicherung, standardisierte Austrittsgespräche, interne Abläufe, etc. verstehen und anwenden können. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst: Kündigung, Ablauf, befristete Verträge, Pensionierung und Todesfall. Arbeitszeugnisse 3 Die gesetzlichen Grundlagen, den Nutzen und Relevanz von Arbeitszeugnissen darlegen, Zeugnisse erstellen und interpretieren können. Arbeitszeit 3 Die Formen der Arbeitszeit kennen und verstehen und die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Grundlagen verstehen und anwenden können. Personaldossiers 2 Fragen im Zusammenhang mit der Führung von Personaldossiers sowie dem Datenschutz, der Daten und Dokumentensicherheit beantworten können. Arbeitsbewilligungen 2 Die verschiedenen Aufenthalts und Arbeitsbewilligungen kennen, welche für die Staatsangehörigen der EU/EFTA Staaten sowie der Drittstaaten vorgesehen sind. Die Grundzüge der Verfahren, Gültigkeitsdauer, Bedingungen der Erteilung und Verlängerung erläutern können. Personalinformationssysteme (PIS) 3 Die Systeme für die Personalinformation prinzipiell verstehen und anwenden können. Die Prozesse Versetzungen, Mutationen etc. verstehen und anwenden können. Arbeitstechnik 3 Die Arbeitsmethoden kennen und wirksam nutzen können. Das Termin und Pendenzenmanagement kennen und anwenden können. Februar 2012 6
Personalausbildung 2 Die administrativen Aufgaben in Zusammenhang mit der betrieblichen Ausbildung (intern und extern) sowie das Bildungssystem der Schweiz kennen. Internet Kommunikation 2 Die verschiedenen Instrumente der Kommunikation (Handbücher, Personalinformation, Intranet, Personalanlässe) kennen und erklären sowie auf verschiedene Ereignisse (Beförderung, Todesfall etc.) sachgerecht reagieren können. Lerninhalte Personalplanung und Organisationsinstrumente wie Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil Möglichkeiten und Wege der Personalbeschaffung, intern und extern Ablauf und Qualitätsaspekte für die Personalselektion Grundsätze zur Beurteilung von Bewerbungen und Zeugnissen, sowie Inhalt, Formulierungen und Interpretation von Arbeitszeugnissen Das Selektionsgespräch, Informationssammlung und Verhaltensbeobachtung Beurteilung der Eignung von Bewerbern, Möglichkeiten und Grenzen Externe Hilfsmittel zur Beurteilung, wie Referenzen, Tests und AC Eintritt neue Mitarbeitende und entsprechende Checklisten Administrative Aufgaben bei Eintritt und Austritt Unterschriftsberechtigungen und Handelsregistereintrag Korrespondenz mit Mitarbeitenden, Mustertexte Inhalt, Aufbau, Gliederung, Führung und Aufbewahrung von Personaldossiers Mitarbeiterbetreuung Information der Mitarbeitenden schriftlich und mündlich sowie entsprechende Instrumente Administrative Systeme und Prozesse im Personalwesen Verschiedene Arbeitszeitmodelle Lohngerechtigkeit, Lohnaufbau, Arbeitsplatzbewertung und Lohnarten Ausländerbewilligung, Freizügigkeitsabkommen Lehrmittel Skripte der KV Luzern Berufsakademie: Grundlagen HRM, Personaladministration Fakultativ: Personalmanagement, Jürg Studer, Cosmos Verlag, Muri/Bern Februar 2012 7
4.3. Lohnadministration Lernziele und Taxonomiestufen Lohnabrechnung 3 Lohnabrechnungen und Lohnausweise erstellen und Fragen in diesem Zusammenhang wie Lohnfortzahlung, Quellensteuer etc. beantworten können. Prämien Abzüge und Leistungen der Sozialversicherungen sowie des Krankentaggeldes administrativ bearbeiten können. Allgemeine Lohnfragen 2 Die Bedeutung des Lohns für Unternehmungen und Mitarbeitende kennen und Vor und Nachteile verschiedener Lohnarten wie Zeitlohn, Akkordlohn, Prämien, Boni etc. erklären können. Lerninhalte Erstellen von Lohnabrechnungen mit allen Einflussfaktoren Struktur einer Lohnabrechnung Pflichtigkeiten der Lohnarten Berechnungsformeln zu den Lohnabrechnungen Die verschiedenen Lohnformen Umrechnung Monatslohn in Stundenlohn Berechnung Ferien und Feiertagsentschädigung im Stundenlohn Auszahlung Ferienguthaben am Ende des Arbeitsverhältnisses Periodische Gehaltsanpassungen, Sonderregelungen Gewinn, Erfolgs oder Umsatzbeteiligungen Unterschied 13. Monatslohn / Gratifikation Quellensteuer, Lohnausweis Lehrmittel Skript der KV Luzern Berufsakademie: Gehaltsabrechnung / Lohn Februar 2012 8
4.4. Sozialversicherungen Lernziele und Taxonomiestufen Sozialversicherungen 1 Die Grundlagen des Sozialversicherungssystems in der Schweiz sowie das Dreisäulen Konzept mit der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge kennen. Den Zweck, die Zielsetzungen und die Grundzüge der Voraussetzungen für die Leistungsansprüche der Sozialversicherungen kennen. Den versicherten und beitragspflichtigen Personenkreis, die Prämien und Beiträge, sowie die Leis 3 tungen der AHV, IV, EO/MSE, FamZG, ALV, UVG und BVG kennen und administrativ bearbeiten können. Lerninhalte Zielsetzung, Versicherungsträger sowie den versicherten Personenkreis der staatlichen, beruflichen und privaten Vorsorge Versicherten und beitragspflichtigen Personenkreis, Versicherungsbeginn und Ende der AHV, IV, EO/MSE, FamZG, ALV, UVG, BVG Prämien und Beiträge der AHV, IV, EO/MSE, FamZG, ALV, UVG, BVG Voraussetzungen für Leistungsansprüche sowie die Leistungsarten der AHV, IV, EO/MSE, FamZG, ALV, UVG, BVG Lehrmittel Skript der KV Luzern Berufsakademie: Sozialversicherungen Ratgeber Sozialversicherungen für KMU (Bundesamt für Sozialversicherungen BSV) Februar 2012 9
4.5. Arbeitsrechtliche Grundlagen Lernziele und Taxonomiestufen Arbeitsvertrag 2 Den Begriff und die Entstehung von Arbeitsverträgen wie Einzelarbeitsverträge, Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge kennen und erklären können. Pflichten des Arbeitnehmers 2 Die allgemeinen Pflichten der Arbeitnehmenden wie Sorgfalts /Treuepflicht, Überstunden und Überzeit, Haftung, Befolgung von Anordnungen und Weisungen kennen und erklären können. Pflichten des Arbeitgebers 2 Die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers wie Lohnzahlungen, Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Schutz der Persönlichkeit und Fürsorgepflicht kennen und erklären können. Arbeits und Ruhezeiten, Ferien und Feiertage 2 Die arbeitsgesetzlichen Grundlagen der Arbeits und Ruhezeiten sowie rechtlichen Bestimmungen von Ferien und Feiertagen kennen und erklären können. Beendigung von Arbeitsverhältnissen 2 Die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wie ordentliche und fristlose Kündigungen und deren Fristen, Probezeiten, Kündigungsschutzbestimmungen, missbräuchliche Kündigungen und Kündigungen zur Unzeit, Tod des Arbeitnehmers und Konkurrenzverbot kennen und erklären können. Zeichnungsberechtigung Handelsregister 2 Die Rechtswirkung der Zeichnungsberechtigung kennen und Mutationen im Handelsregister veranlassen können. Lerninhalte Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht Begriff und Entstehung des Arbeitsvertrages Gesamtarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Normalarbeitszeit, Überstunden, Überzeit, Freizeit und Ferien Lohnanspruch bei Arbeitsverhinderung Februar 2012 10
Haftung im Arbeitsverhältnis Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Sperrfristen Spezialfragen: Daten und Persönlichkeitsschutz, Konkurrenzverbot Lehrmittel Skript der KV Luzern Berufsakademie: Vertragswesen und Arbeitsrecht Obligatorisch: Arbeit und Recht (Hans Ueli Schürer, Verlag SKV) Arbeitsgesetz mit den Verordnungen I IV 5. Administratives 5.1. Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl pro Klasse ist auf maximal 22 Personen beschränkt. 5.2. Lehrgangskosten Das Kursgeld inklusive Zertifikatsprüfung beträgt: CHF 2 650. für KV Mitglieder und CHF 2'850. für alle übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer Die Auslagen für Lehrmittel betragen ca. CHF 60.. Februar 2012 11
6. Zertifikatsprüfung 6.1. Dauer und Inhalt der Zertifikatsprüfung Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt und dauert 240 Minuten mit maximal 1 Pause. Es werden folgende Fächer geprüft: Grundlagen Human Resources Management und Personaladministration Lohnadministration Sozialversicherungen Arbeitsrechtliche Grundlagen 6.2. Prüfungsreglement Weitere Bestimmungen zur Schlussprüfung können dem separaten Prüfungsreglement zur Zertifikatsprüfung entnommen werden. Februar 2012 12
7. Zulassung zur Zertifikatsprüfung und Auszeichnung 7.1. Zulassungsbedingungen Zur Zertifikatsprüfung wird zugelassen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Kursteilnehmende mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses, einer Maturität oder einer Berufsmaturität, sowie 2 Jahre allgemeine Berufspraxis (nach Abschluss der Ausbildung, effektiv gearbeitet) in Vollzeit oder Vollzeitäquivalenz. Teilzeiteinsätze mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 70% und mehr werden gleich behandelt wie Vollzeiteinsätze (für weitere Informationen siehe Merkblatt zur Berufstätigkeit im Anhang). Für Kursteilnehmende ohne eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Maturität oder Berufsmaturität sind 4 Jahre allgemeine Berufspraxis in Vollzeit oder Vollzeitäquivalenz erforderlich. Einen Kursbesuch von mindestens 80% der offiziell ausgeschriebenen Unterrichtssequenzen des Modullehrgangs Personalwesen und fristgerechte Überweisung der Kurskosten. Wer die geforderte Berufsausbildung und Berufspraxis nicht aufweist, kann dennoch an der Zertifikatsprüfung teilnehmen und erwirbt nach bestandener Prüfung ein Zertifikat für Personalassistent/in der KV Luzern Berufsakademie. 7.2. Auszeichnung Wer die Prüfung bestanden hat und die geforderte Berufsausbildung und Berufspraxis aufweist, erhält den Zertifikatsausweis und die Prüfungsnote der KV Luzern Berufsakademie und ist berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Personalassistent/Personalassistentin mit Anerkennung des Schweizerischen Trägervereins für Berufs und Höhere Fachprüfungen in Human Resources Das Zertifikat Personalassistent/in mit Anerkennung der Schweizerischen Trägerschaft für Berufsund Höhere Fachprüfungen in Human Resources gilt als eine Zulassungsbedingung zur eidgenössischen Berufsprüfung für HR Fachleute (HR Fachmann/HR Fachfrau). Wer die Prüfung bestanden hat und die geforderte Berufsausbildung und Berufspraxis nicht aufweist, erhält den Zertifikatsausweis und die Prüfungsnote der KV Luzern Berufsakademie und ist berechtigt folgenden Titel zu führen: Personalassistent/Personalassistentin Die Zertifikate werden von der Schulleitung und dem Lehrgangsleiter unterzeichnet. Februar 2012 13
8. Auskunft und Anmeldung Fachliche Auskünfte Hugo Theiler, Lehrgangsleiter Telefon 041 370 62 42 hugo.theiler@bluewin.ch Administrative Auskünfte und Anmeldung KV LUZERN Berufsakademie Franziska Seeberger Landenbergstrasse 37 6002 Luzern Telefon 041 417 16 63 franziska.seeberger@kvlu.ch Anmeldung Schriftlich mit der Anmeldekarte aus dem aktuellen Karriere oder online unter www.kvlu.ch Februar 2012 14
9. Merkblatt zur Berufstätigkeit Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Prüfungsordnung über die Zertifikatsprüfung für den Modullehrgang Personalwesen der KV Luzern Berufsakademie, Punkt 3.2. Für die Zertifikatsprüfung werden ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine Maturität sowie 24 Monate allgemeine Berufserfahrung vorausgesetzt. 1. Allgemeine Berufserfahrung Diese umfasst: Alle praktischen Tätigkeiten nach Abschluss der Lehre oder der Maturität Festanstellungen, temporäre Einsätze, Praktika (nach Abschluss der Ausbildung) Tätigkeiten in allen Berufssparten im In und Ausland Aktive Einsätze in der Freiwilligenarbeit Diese umfasst nicht: Rekrutenschule Sprachaufenthalte Auslandaufenthalte ohne Erwerbstätigkeit Reisen im Ausland 2. Handhabung von Spezialfällen Bei Personen, welche die Grundausbildung schon vor einigen Jahren abgeschlossen haben, kann auch die Familienarbeit als ein Teil der allgemeinen Berufserfahrung angerechnet werden. Dies bis zu maximal 50 %, also 12 Monate. 3. Regelung bei Teilzeitarbeit Die Teilzeitarbeit soll der Vollzeitarbeit weitgehend gleichgestellt werden. Deshalb gilt hier folgende Regelung: Teilzeiteinsätze mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 70 % und mehr werden gleich behandelt wie Vollzeiteinsätze. Für die Zulassung reichen hier 24 Monate allgemeine Berufserfahrung. Teilzeiteinsätze mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von weniger als 70 % verlängern die erforderliche Dauer der allgemeinen Berufserfahrung. Für die Zulassung braucht es hier in allen Fällen 36 Monate. Februar 2012 15