UNTERNEHMENSKRISEN SOZIALVERTRÄGLICH MEISTERN GEHT DAS? Münster/Westf.,

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Transkript:

UNTERNEHMENSKRISEN SOZIALVERTRÄGLICH MEISTERN GEHT DAS? Münster/Westf., 01.03.2017

Wann ist es eine Unternehmenskrise? Eine Krise ist die Notsituation eines Unternehmens als Ergebnis eines ungewollten Prozesses, in dessen Verlauf die Erfolgspotenziale, das Reinvermögen und/oder die Liquidität des Unternehmens sich so ungünstig entwickelt haben, dass seine Existenz bedroht sein kann oder bedroht ist. Dr. Heinrich Schimpf von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 2

Was ist sozialverträglich? Definition DUDEN: mit sozialen Gesichtspunkten verträglich und sich nicht nachteilig für die Betroffenen auswirkend Doch: Welche Gesichtspunkte? Welche Kriterien? Wer sind die Betroffenen? IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 3

KRISEN ERKENNEN IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 4

Erste Anzeichen werden durch die Betroffenen oftmals schon sehr früh, jedoch auch unkonkret wahrgenommen Problem: diese Zeichen werden sich meist nicht eingestanden mit der Phrase aber es läuft doch werden ersten Andeutungen einer ungünstigen Entwicklung vom Tisch gewischt besonderes Krisenmanagement wird nicht für nötig erachtet Wenn es nicht mehr läuft, ist Krise meist schon im fortgeschrittenen Stadium IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 5

Krisenursachen schematisch Finanzwirtschaftliche Ursachen Mängel in der Liquiditätssteuerung Ungeplante Zahlungspflichten Zahlungsverzögerungen Zahlungsausfälle Institutionelle Ursachen Strategie Rechtsrisiken Organisation Informationstechnik Planung / Controlling Mitarbeiter Wachstum Eigentümerstruktur Persönliche Ursachen In der Person des Unternehmers Führungsmängel Externe Faktoren Marktentwicklung Technologieänderungen Wettbewerb IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 6

ABLAUF & URSACHEN VON UNTERNEHMENSKRISEN IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 7

Krisenstadien nach IDW Stakeholderkrise Strategiekrise Produkt- & Absatzkrise Erfolgskrise Liquiditätskrise Insolvenzreife IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 8

Krisenentstehung Stadium 1: Stakeholderkrise Streit in der Geschäftsführung Konflikte zwischen Gruppen der Unternehmensmitglieder fehlendes Leitbild/fehlende Strategie missglückte Unternehmensnachfolge austragen von Unstimmigkeiten über die gesamte Belegschaft hinweg sinkende Motivation der Mitarbeiter Vermehrt Krankmeldungen, etc. IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 9

Krisenentstehung Stadium 2: Strategiekrise fehlende Kundenorientierung fehlerhafte Wettbewerbseinschätzung ineffektive Innovationspolitik Schwäche im Personalmanagement Globalisierung der Märkte Falsche strategische Ausrichtung Unkontrolliertes Wachstum Falscher Standort Mangelhafte Ressourcen (Mitarbeiter/ Management, Technik und Einrichtung, Systeme, Know-how) IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 10

Krisenentstehung Stadium 3: Produkt- & Absatzkrise Produkte und Dienstleistungen nicht mehr zeitgemäß Mängel im Marketing- & Vertriebskonzept Qualitätsprobleme des Produktes/Vertriebes Rückgang des Umsatzes IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 11

Krisenentstehung Stadium 4: Erfolgskrise Renditenrückgang Rückgang des Eigenkapitals Kostensteigerung IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 12

Krisenentstehung Stadium 5: Liquiditätskrise Ausschöpfung/Überziehung von Kreditlinien hohe Fremdfinanzierung (Kapitaldienst) Keine Fristenkongruenz zwischen Kapitalbindung und Bereitstellung IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 13

Krisenentstehung Mit fortschreitender Unternehmenskrise wird der Handlungsspielraum immer geringer Unternehmensbedrohung hoch gering Stakeholderkrise Strategiekrise Produkt- & Absatzkrise Erfolgskrise Liquiditätskrise Insolvenzreife hoch Handlungsspielraum gering IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 14

Krisenentstehung Stadium 6: Insolvenzreife Was geschieht nun? Ist das das Ende? IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 15

Insolvenz Antragsgründe Insolvenz liegt vor bei Zahlungsunfähigkeit, aber auch schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit. Bei juristischen Personen ist neben der Zahlungs-unfähigkeit und der drohenden Zahlungsunfähig-keit außerdem die Überschuldung ein Insolvenz-antragsgrund (derzeit nur bei nichtvorhandener Fortführungsprognose). Geschäftsführer muss diese Prüfungen quasi permanent im Kopf durchführen! unabhängig davon ob die Buchhaltung vollständig und aktuell ist oder nicht IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 16

Insolvenz Antragspflicht Eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht bei juristischen Personen oder diesen gleichgestellten Personengesellschaften IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 17

Insolvenz Fristen Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung juristischer Person haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen. IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 18

Insolvenz Mögliche Antragsteller Geschäftsführer Gläubiger Konsequenzen bei zu später Antragstellung (Verschleppung) Persönliche Haftung des Geschäftsführers (sog. Durchgriffshaftung) IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 19

DER ERFOLG HAT VIELE VÄTER, DER MISSERFOLG NUR EINEN IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 20

Organe der Gesellschaft Gesellschafter (Eigentümer) Geschäftsführer ggf. Aufsichtsrat oder Beirat IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 21

Haftung des GF in der GmbH-Krise Insolvenzverursachungshaftung, 64 S. 3 GmbHG Zahlungen an Gesellschafter, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten Insolvenzvertiefungshaftung, 64 S. 1 GmbHG Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Verschulden wird grundsätzlich zu Lasten des GF vermutet (Handeln dokumentieren!) Insolvenzverschleppungshaftung, 823 Abs. 2 BGB, 15a InsO Schadenersatz bei verspäteter Antragstellung Weitere Haftungsgründe Strafrechtliche Tatbestände etc. IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 22

FORTFÜHRUNGSPROGNOSE UND SANIERUNGSKONZEPT IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 23

Turnaround Situationsspezifisches Turnaround-Management Der Handlungsspielraum verringert sich mit fortschreitender Krise. Bei Erkennen einer Krise in jedem Stadium: Sofort handeln! IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 24

Turnaround Jeder erfolgreiche Turnaround basiert auf drei Voraussetzungen, unabhängig von seiner spezifischen Ausgestaltung: einem Restrukturierungskonzept mit Wachstumsperspektive einem erfahrenen Turnaround-Team und einem konsequenten Umsetzungsmanagement IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 25

Fortführungsprognose / Fortbestehensprognose Zweistufenkonzept des IDW ES 6 n.f. und möglicher Zusammenhang mit dem ESUG Fortführungsfähigkeit (mittels einer Fortführungsprognose) ja nein Sanierungskonzept (aufbauend auf Fortführungsprognose) Insolvenzverfahren (wie vom geplanten ESUG als primäre Alternative vorgesehen) IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 26

Sanierungskonzept Das Sanierungskonzept muss als zentrales Ziel zwei Fragen beantworten: Wie ist das Unternehmen nachhaltig zu retten? Was ist dafür zu tun? IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 27

Sanierungskonzept Wichtige Punkte für Sanierungskonzept die Situation, in der sich das Unternehmen befindet Klärung der Ursachen/Schwachstellen für die Unternehmenskrise Aufzählung der Stärken und Schwächen des Unternehmens (inklusive Maßnahmenkatalog zur Beseitigung der Schwachstellen) Analyse der Chance auf eine Realisierung des Turnaround Beschreibung des Ablaufs der Einführung und Umsetzung der nötigen Maßnahmen aufzeigen, welchen Beitrag der Unternehmer zur Sanierung leistet aufzeigen, welchen Beitrag die Gläubiger zur Sanierung leisten müssen aufzeigen, welcher zusätzliche Sanierungsbedarf zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen besteht darstellen der Chancen und Risiken bei der Realisierung des geplanten Sanierungskonzepts IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 28

Sanierungskonzept Bestandteile nach IDW ES 6 n.f. im Unterschied zu IWD S6 (siehe graue Felder) Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit Integrierte Unternehmensplanung Beschreibung von Auftragsbestand und -umfang Kernbestandteile eines Sanierungskonzeptes nach IDW ES 6 n.f. Darstellung der wirtschaftlichen Ausgangslage Analyse von Krisenstadium und -ursache und der rechtlichen Ausgangslage incl. Analyse bzgl. Insolvenzgefährdung und zur Abwehr der Insolvenzgefahr Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise Darstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens incl. Geschäftsmodell IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 29

LÖSUNGSANSÄTZE ZUR INSOLVENZLICHEN KRISENBEWÄLTIGUNG IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 30

Krisenbewältigung Lösungsansätze bei Insolvenzreife Überschuldungsprüfung Erarbeitung von Handlungsoptionen (Konzept) Suche nach geeigneten Partnern und dem geeigneten Sanierungsszenario (Schutzschirmverfahren/Eigenverwaltung/ Insolvenzplan/übertragende Sanierung) IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 31

ESUG - neue Wege im Insolvenzrecht Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (seit 2012 in Kraft) Vorbild: angelsächsischer Insolvency Act Chapter 11 Sanierung rückt in den Vordergrund! Die neue gesetzliche Regelung im Insolvenzrecht das ESUG- schafft Erleichterung bei der Sanierung krisenbefangener Unternehmen. Dabei sind zwei Rechtsinstrumente möglich: Eigenverwaltung Die Geschäftsführung führt das Unternehmen eigenverantwortlich fort. Im Hintergrund läuft die Sanierung. Schutzschirm Das Unternehmen steht unter Gläubigerschutz. IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 32

Insolvenz als Chance Eine Insolvenz ist nicht zwangsläufig mit dem Ende des Unternehmens gleichzusetzen. Sie birgt auch Chancen für einen Neubeginn. Denn trotz leistungs- und finanzwirtschaftlicher Defizite verfügen viele der in die Krise geratenen Unternehmen über ein erhebliches ökonomisches Potenzial. Voraussetzung: rechtzeitiges Handeln IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 33

Schutzwirkung nach Eröffnung Vollstreckungsschutz schafft die notwendige Ruhe Im Insolvenzrecht gelten andere Regeln als im Handelsrecht (Wahlrecht des Insolvenzverwalters gem. $103 InsO) Sonderkündigungsrechte Gewerbliche Miet-, Pacht- und Leasingverträge Arbeitsverhältnisse Dienstverhältnisse kein Betriebsübergang bei übertragender Sanierung Stützung der Liquidität, z.b.: Insolvenzgeld 3 Monate keine Zahlung von Altverbindlichkeiten keine Tilgung oder Zinszahlungen an Banken IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 34

LÖSUNGSANSÄTZE ZUR VORINSOLVENZLICHEN KRISENBEWÄLTIGUNG IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 35

Das Sanierungskonzept gibt auch Antworten zur Krisenbewältigung Stakeholderkrise Ursachen beseitigen Strategiekrise Produkt- & Absatzkrise Erfolgskrise Liquiditätskrise Insolvenzreife Gegenmaßnahmen einleiten IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 36

Krisenbewältigung Lösungsansätze bei einer Liquiditätskrise: Frisches (zusätzliches) Kapital (eigen/fremd) Forderungen verringern/eintreiben Lagerbestände senken Veräußerung nicht betriebsnotwendiges Vermögen Zahlungsmoratorien vereinbaren (schriftlich) Investitionen weitestgehend kappen Lohnkürzungen Erarbeitung engmaschige Liquiditätsplanung IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 37

Krisenbewältigung Lösungsansätze in der Erfolgskrise drastische Kursänderung schonungslose Ursachenanalyse Anpassung Produktportfolio Straffung Ablauforganisation Analyse der möglichen Kostenreduktion Unternehmensstützung durch Kapitalbeteiligung Sanierungscontrolling & - maßnahmen Lieferantenvergleiche IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 38

Krisenbewältigung Lösungsansätze in der Produkt- & Absatzkrise Vertrieb professionalisieren! Entwicklung von Anreizsystemen (z.b. %) Sortimentsbewertung und Sortimentsentwicklung Aufdeckung von Fehlern in der Preispolitik Ursachenanalyse (Kunden- und Mitarbeiterbefragung) IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 39

Krisenbewältigung Lösungsansätze in der Strategiekrise Durchführung von Marktanalysen Durchführung von Produktanalysen Vermittlung von Kooperationspartnern Erstellen von Personalentwicklungsplänen/Coaching Ausarbeitung einer Stärken-/ Schwächenanalyse & Behebung strategische Ausrichtung Personal IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 40

Krisenbewältigung Lösungsansätze in der Stakeholderkrise objektive/sachbezogene Mediation Ausarbeitung eines individuellen Unternehmensleitbildes Verbesserung der Kommunikation der handelnden Personen Klärung der Rollen IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 41

EMPFEHLUNGEN ZUR KRISENVERMEIDUNG IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 42

Früherkennung ermöglichen Einführung eines geeigneten Controllings: Unterstützung der Zielbildung Optimierung der Planung Beratung der Strategieverantwortlichen bessere Durchsetzung von Entscheidungen laufende Überwachung der unternehmerischen Aktivitäten Aufbau eines Controlling-gerechten Rechnungswesens, um erforderliche Informationen aus dem Unternehmen zu bekommen regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 43

Hilfestellung durch Fachkundige Verpflichtend seit BGH-Urteil Nach Urteil des BGH vom 27.03.2012 muss sich der Geschäftsführer einer GmbH bei Anzeichen für mögliche Insolvenzreife unverzüglich von fachlich qualifizierter Person informieren und beraten lassen. Dies muss unter Offenlegung der erforderlichen Unterlagen und umfassender Darstellung der Verhältnisse der Gesellschaft geschehen. IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 44

Hilfestellung durch Aktion Mensch Impulsförderung Projektsicherung Auf- und Ausbau von Integrationsunternehmen in Anlehnung an 132 ff SGB IX förderfähig sind: Sicherung und Stabilisierung von Integrationsunternehmen Auf- und Ausbau von Integrationsunternehmen Vorlauf- und Planungsaktivitäten zur Gründung von Integrationsunternehmen IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 45

Tun, worauf man selbst Einfluss hat! Erarbeitung einer Unternehmensstrategie Ständige Anpassung/Überarbeitung des Geschäftsmodells Führen durch geeignete Instrumente Verantwortlichkeiten schaffen und einfordern Marketing und Vertrieb ernst nehmen Reserven schaffen IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 46

ZURÜCK ZUR FRAGESTELLUNG UNTERNEHMENSKRISEN SOZIALVERTRÄGLICH MEISTERN GEHT DAS? IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 47

Ja, aber nicht ohne Einschränkungen Solide aufgestellte Unternehmen sind langfristig der Garant für soziale Gerechtigkeit. Dieses Ziel kann in Krisenzeiten jedoch kurzfristig zu vermeintlich unsozialen Einzelentscheidungen führen. Je früher Krisen erkannt werden und ihnen aktiv gegengesteuert wird, umso verantwortlicher handeln Sie für die Ihnen anvertrauten Menschen. IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 48

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gibt es Fragen & Anmerkungen? Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 49

Was können wir für Sie tun? IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 50

Kontakt Wir freuen, von Ihnen zu hören! oeconos GmbH Burghof 13 D-73265 Dettingen/Teck Fon: +49 (0)7021 9569 201 info@oeconos.de www.oeconos.de IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 51

Disclaimer Die vorliegende Übersicht über das Thema Sanierungsmanagement wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Viele der Themen sind Ihrer Natur nach mit Verweisen zu Rechtsquellen versehen. Aufgrund der Komplexität und der Abhängigkeit vom jeweiligen Einzelfall wird ausdrücklich empfohlen, sich externen Rat von qualifizierten Stellen einzuholen. Wir weisen darauf hin, dass die oeconos GmbH keine Rechtsund/oder Steuerberatung im Einzelfall - weder mündlich noch schriftlich - erteilt. Dies ist per Gesetz nur dazu ermächtigten Personen gestattet. Eventuelle juristische Hinweise sind allgemeiner Art, stellen keine Rechtsberatung dar und sind unverbindlich. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. IP-Messe, Vortrag Sanierungsmanagement, 01.03.2017 Seite 52