Zur Sitzung des Gemeinderats am 24. November 2015 für Sanierung und Erweiterung SCHULZENTRUM RHEINSTETTEN 1
Inhalt Vorstellung Jahres-Primärenergiebedarf gem. EnEV KfW - Förderung 2
Jahres-Primärenergiebedarf Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Wärme- und Energiebedarfsberechnung und legt die Grenzwerte für den maximalen Energiebedarf eines Gebäudes fest. Bei der Erstellung der Energiebilanz werden die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die Effizienz der Anlagentechnik berücksichtigt. Der Primärenergiebedarf ist die Energiemenge, welche die Heizung, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung, und Warmwasserbereitung umfasst. Zweck Einsparung von Energie in Gebäuden Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden erzielen Berechnungsgrundlage: EnEV 2014 3
Anforderungen der Stadt Rheinstetten Aspekte der Wirtschaftlichkeit bei Baurealisierung und Gebäudeunterhalt berücksichtigen Planungsvorgaben Erweiterungen Unterschreitung der EnEV-Wert für Neubau um 30% Planungsvorgaben Bestandsgebäude Einhaltung der Mindestanforderungen der EnEV 4
Erweiterung - West Nicht-Wohngebäude 2 Vollgeschosse Nettogrundfläche 3.006 m² Hüllfläche 5.319 m² Volumen 14.656 m³ Unterschreitung zu EnEV-Neubau: 54,4 % Anforderungen von 30 % unter EnEV erfüllt! 5
Erweiterung - Ost Nicht-Wohngebäude 1 Vollgeschoss Nettogrundfläche 437 m² Hüllfläche 1.236 m² Volumen 2.130 m³ Unterschreitung zu EnEV-Neubau: 55,7 % Anforderungen von 30 % unter EnEV erfüllt! 6
Gesamtgebäude Nicht-Wohngebäude 2 Vollgeschosse Nettogrundfläche 13.345 m² Hüllfläche 23.085 m² Volumen 65.055 m³ Unterschreitung zu mod. Altbau: 60,7 % Unterschreitung zu EnEV-Neubau: 44,9 % Anforderungen von 30 % unter EnEV erfüllt! 7
Opake Außenbauteile Lichtundurchlässig Bauteile Bspw. Mauerwerk, Beton, etc. Anforderungen Erweiterungen Unterschreitung der EnEV-Neubau um 30 % Bestandsgebäude Einhaltung der EnEV Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau EnEV - 15 % EnEV - 30% EnEV - 50% Unterschreitung Sollwert Erweiterung - West 0,202 0,490 0,350 0,298 0,245 0,175 42,3 % Erweiterung - Ost 0,193 0,490 0,350 0,298 0,245 0,175 44,9 % Gesamtgebäude 0,425 0,490 0,350 0,298 0,245 0,175 13,3 % 8
Transparente Außenbauteile Lichtdurchlässige Bauteile Bspw. Fenster, etc. Anforderungen Erweiterungen Unterschreitung der EnEV-Neubau um 30 % Bestandsgebäude Einhaltung der EnEV Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau EnEV - 15 % EnEV - 30% EnEV - 50% Unterschreitung Sollwert Erweiterung - West 1,296 2,660 1,900 1,615 1,330 0,950 31,8 % Erweiterung - Ost 1,300 2,660 1,900 1,615 1,330 0,950 31,6 % Gesamtgebäude 1,299 2,660 1,900 1,615 1,330 0,950 51,2 % 9
KfW - Förderung (in Vorbereitung) Beantragung der Fördermittel IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren Förderfähige energetische Standards KfW-Effizienzhaus 55 Neubau KfW-Effizienzhaus 70 Neubau o. Sanierung Schulzentrum n. Sanierung KfW-Effizienzhaus 100 Sanierung Beantragung auch nach Baubeginn möglich Sanierung Bestandsgebäude Gesamtgebäude nicht förderfähig Laufende Prüfung, ob Einzelmaßnahmen förderfähig sind Erweiterung (=Neubau) Es wird ein zinsverbilligter Kredit gewährt z.z. 0,05 % Effektivzinssatz p.a. Antrag in Vorbereitung Förderfähige Kosten (Bau- und Nebenkosten der Erweiterungen) Rückzahlung nicht genutzter Kreditmittel jederzeit möglich! 10