Förderung für Vereine und lokale Initiativen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Hannover, 13. Juni 2017 Anna Nagel Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu)
Aufgaben des SK:KK Information & Beratung zum Klimaschutz Informationsplattform Fördermittelberatung Fortbildung und Austausch für die Umsetzungsebene Analysen und Empfehlungen für die Steuerungsebene
Die Nationale Klimaschutzinitiative - NKI 2020: - 40 % THG* 2050: - 80 bis 95% THG Mehr als 19.000 Projekte Reduktion von 1,4 Mio. Tonnen CO2 (2008-2011) 555 Mio. Euro Fördermittel (2008-2014) * Treibhausgasemissionen
Die Kommunalrichtlinie Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
Die Kommunalrichtlinie fördert: Energiecoach für Schulen, Kitas etc. + Starterpaket Klimaschutzmanagement + Investivleuchtturm Beleuchtung Lüftung Rechenzentren Mobilität* Deponie* Investitionen Personal für den Klimaschutz Ziele in 2020/50 Klimaschutz(teil)konzepte Investitionen in KSJS Beleuchtung Lüftung und Weitere Einstiegsberatung Klimaschutz * Aufbauend auf vorhandenen oder geförderten Konzepten / Planwerken
Wer ist antragsberechtigt? Für alle Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind. Für einige Förderschwerpunkte der KRL antragsberechtigt: Kindertagesstätten und Schulen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII Religionsgemeinschaften sowie deren Stiftungen Kulturelle Einrichtungen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus Hochschulen Betriebe, Unternehmen und sonstige Organisationen mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften mit mindestens 50,1% kommunaler Beteiligung private Unternehmen, rechtsfähige Zusammenschlüsse von Unternehmen
Förderschwerpunkte Die Kommunalrichtlinie Einstiegsberatung und Klimaschutzkonzepte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle Investive Klimaschutzmaßnahmen Klimaschutzinvestitionen in Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten Einstiegsberatung Stelle für Klimaschutzmanagement Energiesparmodelle Raumlufttechnische Geräte LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung LED-Außen-/-Straßen-/- Innen- und -Hallenbeleuchtung Raumlufttechnische Geräte Erstellung von Klimaschutzkonzepten Anschlussvorhaben Klimaschutz in Rechenzentren Klimaschutz in Rechenzentren Erstellung von Klimaschutzteilkonzepten Ausgewählte Maßnahme Starterpaket für Energiesparmodelle Nachhaltige Mobilität Klimaschutz in stillgelegten Siedlungsabfalldeponien Austausch von Elektrogeräten Weitere investive Maßnahmen
Investitionen für den Klimaschutz
Antragsberechtigte
Aktuelle Förderprogramme im Klimaschutz 2017/2018
Aktuelle Förderprogramme des BMUB Was? Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte (Förderaufruf) Antragsfenster 01.01.2018 bis 15.04.2018 Kurze Wege für den Klimaschutz (Förderaufruf) Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (Richtlinie) bis 01.07.2017 01.05.2018 bis 01.07.2018 bis 31.12.2019 Kommunale Energie- und Ressourceneffizienz- Netzwerke sowie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen (Richtlinie) Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr (Förderaufruf) bis 01.01.2019 bis 15.05.2017
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Leuchttürme für Energieeffizienz und Klimaschutz Modellprojekte unterstützen zur Nachahmung anregen Umfassender Ansatz Ausstrahlwirkung Öffentlichkeitsarbeit CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Inhaltliche Anforderungen Hohe Treibhausgasminderung Klimaschutzziele der Bundesregierung Konzeptqualität und Innovationskraft Einsatz bester verfügbarer Techniken und Methoden Übertragbarkeit Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz- Bundesweite Strahlungskraft Modellprojekte Besonders förderwürdige Bereiche Abfallentsorgung Abwasserbeseitigung Energie- und Ressourceneffizienz Grün in der Stadt CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Wer ist antragsberechtigt? Kommunen (allein und in Kooperation) Kommunale Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen (mind. 50,1 % kommunal) Kommune/n im Verbund mit weiteren Partnern, bspw. Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und/oder Hochschulen Wie wird gefördert? bis zu 80 % Zuschuss für förderfähige investive Ausgaben: Mindestförderung: 200.000 Euro, Maximalförderung: 5 Millionen Euro Öffentlichkeitsarbeit bis zu 30.000 Euro/Vorhaben Projektbezogene Planungsleistungen bis höchstens 20 % der Summe der förderfähigen Investitionsausgaben/-kosten Projektdauer: in der Regel 3 Jahre für finanzschwache Kommunen bis auf 90 % erhöht CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online Frist zur Skizzeneinreichung: 01.Januar bis 15. April 2018 Projektbeginn: Frühestens 15. April 2019 CC0 Public Domain Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Modellprojekte Telefon: 030 / 20199-3510 https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de CC0 Public Domain
Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz Worum geht es? praktikable und zügig umzusetzende Angebote mit hohem Treibhausgasminderungspotenzial für Bürgerinnen und Bürger schaffen Alltag klimafreundlich und ressourceneffizient gestalten Verankerung dieser Ansätze vor Ort und deren Verstetigung Erfolgreiche Ansätze etablieren und zur Nachahmung anregen Reduzierung der Pro-Kopf-THG-Emissionen
Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz Was wird gefördert? Vorhaben, die konkrete, umsetzungsorientierte Angebote zur Realisierung klimaschonender Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene bzw. in Quartieren schaffen Maßnahmen zur Bildung, Information und Aufklärung im Klimaschutz Maßnahmen, zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, ihren Alltag klimaschonend und ressourceneffizient zu gestalten und zum konkreten Handeln zu aktivieren die Einrichtung und der Betrieb von Begegnungsstätten/- flächen sowie deren Weiterentwicklung mit klimaschutzbezogenen Aktivitäten auf Nachbarschaftsebene innovative Ideen, die den Nachbarschaftsgedanken und den Klimaschutz voranbringen
Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz Was wird gefördert? zusätzliche vorhabenbezogene Personalausgaben, vorhabenbezogene Sachausgaben, Ausgaben für Verträge mit sachkundigen externen Dienstleisterinnen/Dienstleistern, Reise- sowie Teilnahmeausgaben Voraussetzung: Ausgaben sind für die Durchführung des Vorhabens notwendig und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Vorhaben
Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz Wer ist antragsberechtigt? Kommunen, eingetragene Vereine, Genossenschaften und Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus! Vorhaben können auch von mehreren Antragstellenden im Verbund durchgeführt werden Nicht antragsberechtigt Einzelpersonen
Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz Wie wird gefördert? Die Finanzierung setzt sich zusammen aus Eigenmitteln, Drittmitteln, Zuwendungen Eigenmittel müssen als Ausdruck seines Eigeninteresses am Vorhaben zwingend und in angemessener Höhe eingebracht werden Ein hoher Eigenanteil wird positiv bei der Projektbewertung berücksichtigt Wichtig: Die Finanzierung muss nachweisbar gesichert sein! Drittmittel Eigenmittel Zuwendung Erforderliche Gesamtsumme
Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz Wie wird gefördert? Zuwendungen als nicht zurückzahlbare Zuschüsse Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe der beantragten Förderquote ist dabei plausibel und nachvollziehbar in der Vorhabenbeschreibung darzulegen Die Mindestzuwendung beträgt 5.000
Förderaufruf: Kurze Wege für den Klimaschutz Wie stelle ich einen Antrag? Das Auswahlverfahren ist zweistufig: 1. Stufe Skizzeneinreichung vom 01.05.2017 bis 01.07.2017 und vom 01.05.2018 bis 01.07.2018 2. Stufe nach positiver Skizzenbewertung Aufforderung zur Vorlage eines Förderantrags Projektstart: Frühestens zehn Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist der Skizze Projektlaufzeit: Zwei Jahre Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Kurze Wege im Klimaschutz Telefon: 030 / 20199 3449 Website: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/nachbarschaften E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Was wird gefördert? Modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten Besonders förderwürdig: Kooperationsprojekte verschiedener Akteure Investive Projekte mit Modellcharakter : Fahrrad-verkehrsfreundliche (Neu-)Gestaltung des Straßen- und Siedlungsraums, Errichtung zusätzlicher Radverkehrseinrichtungen Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Wer wird gefördert? Kommunen, Zusammenschlüsse von Kommunen sowie mehrheitlich kommunale Unternehmen Kooperationen ( Verbünde ) von Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften und Hochschulen Wie wird gefördert? Förderquote: Bis zu 70 % 200.000 Euro Mindestzuwendung pro Vorhaben bzw. Projekt Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica für finanzschwache Kommunen bis auf 90% erhöht
Bundeswettbewerb Klimaschutz durch Radverkehr Wie stelle ich einen Antrag? Zweistufiges Verfahren Einreichung einer Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) Auswahl von Projekten und ggf. Aufforderung zur Antragstellung Antrag über Easy-Online Projektträger Jülich (PtJ) Kontakt für Klimaschutz durch Radverkehr Telefon: 030 / 20199 3422 Website: https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de Fotolia/JiSign Shutterstock/Bokica
Informationen und Beratung Detaillierte Informationen zu den vorgestellten und weiteren Förderprogrammen finden Sie auf der Webseite der NKI: www.klimaschutz.de/de/programme Oder rufen Sie das Beratungstelefon von SK:KK an: Tel. 030 39 00 1-170
Schauen Sie vorbei! Fach- und Informationsveranstaltungen des SK:KK Di, 11. Juli, Ulm Förderwissen für den Klimaschutz: Informationsveranstaltung für Bayern und Baden-Württemberg Mi, 12. Juli, Ulm SK:KK-Fachaustausch: Mobilität neu denken - Impulse für eine lokale Verkehrswende Mi, 27. September, Magdeburg SK:KK-Fachaustausch: Gewusst wie - Klimaschutz im ländlichen Raum
Vielen Dank! und viel Erfolg für Ihre Klimaschutz-Projekte! SK:KK am Deutschen Institut für Urbanistik Auf dem Hunnenrücken 3 50668 Köln Zimmerstraße 13-15 10969 Berlin Beratungshotline: 030 / 39001-170 skkk@klimaschutz.de www.klimaschutz.de/kommunen
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