Ortsgemeinde Berod. Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderats. Tag Mittwoch, 22. März 2017 Konferenzraum des Bürgerhauses

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Transkript:

Niederschrift 21/2014-2019, Seite 123 Ortsgemeinde Berod Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderats Tag Mittwoch, 22. März 2017 Ort Beginn der Sitzung Ende der Sitzung Konferenzraum des Bürgerhauses 19:30 Uhr 23:05 Uhr anwesend 1. Ortsbürgermeisterin Ginette Ruchnewitz als Vorsitzende 2. Erster Beigeordneter Ulrich Christ 3. Beigeordneter Friedhelm Reinhardt, anwesend ab TOP 1 4. Lothar Hackbeil 5. Petra Leicher 6. Wolfgang Leifke 7. Gerhard Marth 8. Pascal Müller, anwesend bis 19:50 Uhr, TOP 2 9. Klaus Roth 10. Markus Udert 11. Fritz-Walter Vohl 12. Alexander Wolff abwesend Thilo Puderbach Schriftführer Klaus Roth Zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß eingeladen. Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder beträgt: 13 Der Ortsgemeinderat ist beschlussfähig. Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Beschlussfassung über die angepasste Haushaltssatzung 2017/2018 (Beitrittsbeschluss) 2. TÜV-Prüfungen im Bürgerhaus/Bauhof/und in der Friedhofshalle 3. Informationen der Ortsbürgermeisterin 4. Verschiedenes 5. Einwohnerfragestunde Nichtöffentliche Sitzung 6. pp 7. pp

Niederschrift 21/2014-2019, Seite 124 Die Ortsbürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und der Ortsgemeinderat beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt die Vorsitzende die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 2 Bestätigung einer Eilentscheidung - Anschaffung einer Beton-Tischtennisplatte -. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Öffentliche Sitzung TOP 1 Beschlussfassung über die angepasste Haushaltssatzung 2017/2018 (Beitrittsbeschluss) Mit Schreiben vom 28.02.2017 hat die Kreisverwaltung Altenkirchen, Kommunalaufsicht, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 genehmigt. Die Kreditermächtigung gemäß 2 Haushaltssatzung wurde jedoch versagt. Begründet wird die Versagung mit der noch bestehenden Forderung gegen die Verbandsgemeindekasse in Höhe von 410.593. Aus der Entscheidung geht Folgendes hervor: Zum 01.01.2017 verfügt die Ortsgemeinde Berod noch über Forderungen gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 410.593,- ; zum 01.01.2018 belaufen sich diese voraussichtlich auf 261.243,-. Da die Deckungslücke im investiven Bereich hiermit hätte gedeckt werden können und eine wirtschaftliche und sonstige Zweckmäßigkeit einer etwaigen Kreditaufnahme nicht zu erkennen ist, hätte die Kreditermächtigung nicht veranschlagt werden dürfen und ist damit zu versagen. Der Haushaltsausgleich wird nunmehr durch die Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeindekasse in Höhe von 76.650 gewährleistet. Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Berod für die Haushaltsjahr 2017 und 2018 ist somit zu ändern. Es wird die Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs durch die Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeindekasse beschlossen. Der Ortsgemeinderat Berod beschließt die angepasste Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 mit folgenden Festsetzungen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 655.050 652.450 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 798.700 695.400 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) -143.650-42.950

Niederschrift 21/2014-2019, Seite 125 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 623.450 620.850 die ordentlichen Auszahlungen auf 716.800 614.500 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -93.350 6.350 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 0 die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.000 3.000 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 59.000 86.000 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -56.000-83.000 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 149.350 76.650 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 0 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 149.350 76.650 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 775.800 700.500 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 775.800 700.500 Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr -149.350-76.650 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 0 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden veranschlagt auf 0 0 Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 0 4 Steuerhebesätze Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H. 420 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H. 420 v. H. 2. Gewerbesteuer 420 v. H. 420 v. H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 48 48 für den zweiten Hund 60 60 für jeden weiteren Hund 78 78

Niederschrift 21/2014-2019, Seite 126 5 Eigenkapital Eigenkapitalquote: Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 3.785.661 73,15 % Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2012 3.527.506 74,40 % Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2013 3.608.804 - Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2014 3.693.359 - Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2015 3.752.078 - Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016 3.722.638 - Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2017 3.578.988 - Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2018 3.536.038-6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.000 2.000 überschritten sind. 7 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 0 sind im Einzelnen im Teilfinanzhaushalt darzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen) TOP 2 Bestätigung einer Eilentscheidung - Anschaffung einer Beton-Tischtennisplatte Im Zuge der Vorbereitungen für die Teilnahme an dem Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft wurde aus der Projektgruppe Jugendarbeit der Wunsch geäußert, für den Spielplatz Rheinstraße eine Beton- Tischtennisplatte anzuschaffen, um auch den Kindern der höheren Altersstufen ein Freizeitangebot bieten zu können. Um das eingeplante Haushaltskontingent für die Sanierung der Spielplätze nicht durch den Erwerb einer einzelnen neuen Beton-Tischtennisplatte sprengen zu wollen, entschied man sich für die Anschaffung einer sehr gut erhaltenen gebrauchten Beton-Tischtennisplatte. Ein Angebot aus Ebay-Kleinanzeigen ermöglichte die Anschaffung einer Beton-Tischtennisplatte zu einem Preis von 750,00 (Neupreis 2.200,00 ). Die Abholung erfolgte durch Oliver Euteneuer mit dem Fahrzeug der Feuerwehr. Die Kraftstoffkosten in Höhe von 110,01 wurden von der Ortsgemeinde Berod übernommen. Die Gesamtkosten, betragen somit 860,01. In diesem Zusammenhang weist die Ortsbürgermeisterin auf die bisherige gute Arbeit der Projektgruppe im Rahmen des Projekts Unser Dorf hat Zukunft hin. Der Ortsgemeinderat stimmt den Kosten für die Anschaffung der Beton-Tischtennisplatte unter den vorgenannten Gegebenheiten zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig (12 Ja-Stimmen)

Niederschrift 21/2014-2019, Seite 127 TOP 3 TÜV-Prüfungen im Bürgerhaus/Bauhof/ und in der Friedhofshalle Am 02.02.2017 fand die TÜV-Begehung für das Bürgerhaus, den Bauhof und die Friedhofshalle statt. Neben kleineren Mängeln, wie zum Beispiel ein weiterer Verbandskasten oder zusätzliche Hinweisschilder für Verbandskästen und Feuerlöscher, wurde auf folgende UVV-Prüfungen hingewiesen: - UVV-Prüfung für Geräte und Maschinen - UVV-Prüfung für Leitern - UVV-Prüfung für ortsveränderlicher Elektrogeräte Ebenfalls ist eine Prüfung der Elektroinstallation erforderlich. Die UVV-Prüfung für Leitern und ortsveränderlicher Elektrogeräte könnte durch den Bauhof der Verbandsgemeinde Altenkirchen ausgeführt werden. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, die Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte an den Bauhof der Verbandsgemeinde und die Prüfung der Geräte und Maschinen an die Fa. Mies, Hachenburg, zu vergeben. TOP 4 Informationen der Ortsbürgermeisterin Am Samstag, dem 25.03.2017, werden die nächsten fünf Obstbäume aus der Obstbaum-Jahrhundertzählung seitens der Kreisverwaltung Altenkirchen überreicht. Die Einpflanzungsaktion soll gemeinsam mit einigen jungen Familien durchgeführt werden. Treffpunkt zum Pflanzen ist 10.00 Uhr an der Grenze zur Ortsgemeinde Wahlrod. Die Wald- und Flursäuberung findet am Samstag, dem 08.04.2017, statt. Beginn ist in diesem Jahr 14.00 Uhr, da auf mehrfachen Wunsch aus der Bürgerschaft ein Termin am Nachmittag angestrebt wurde. Treffpunkt ist das Feuerwehrhaus. Die Rückvergütung für das Jahr 2016 für das Bürgerhaus von der Firma Getränke Müller, Oberwambach, beträgt 365,25. Anträge auf Gewährung von Zuweisungen des Landes für das Haushaltsjahr 2018 sind bis zu folgenden Terminen zu stellen: - Vorlage der Anträge für Dorferneuerung bis zum 01.08.2017 - Vorlage der Anträge für Investitionsstock bis zum 15.10.2017 Bis zu diesen Terminen (Ausschlussfrist) müssen die Zuweisungsanträge bei der Kreisverwaltung Altenkirchen vorliegen. Die Ortsbürgermeisterin weist auf Neubürger/innen (Geburten) in der Gemeinde hin. TOP 5 Verschiedenes Anschaffung von einer weiteren Palette INNOPHALT reaktives Kaltmischgut Die 24 Eimer der letzten Anschaffung sind bereits in der Straße Am Lauterberg verarbeitet worden. Innerhalb des Ortsgemeinderates wird überlegt, eine weitere Palette (24 Eimer) INNOPHALT Kaltmischgut zu einem Preis von 530,00 zuzüglich MwSt. anzuschaffen, um weitere Ausbesserungsarbeiten in den Gemeindestraßen vornehmen zu können. Nach eingehender Diskussion beschließen die Mitglieder den Kauf von zwei statt einer Palette zu einem ermäßigten Preis von 460,00 zuzüglich MwSt.

Niederschrift 21/2014-2019, Seite 128 Stadtfest Altenkirchen 2017 Die Ortsbürgermeisterin verliest die E-Mail der Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, Frau Cornelia Obenauer, zur Planung des Stadtfestes Altenkirchen am 6. und 7. Mai 2017. Von einer Teilnahme seitens der Ortsgemeinde Berod wird aufgrund der Vorbereitungen für die Teilnahme am Projekt Unser Dorf hat Zukunft abgesehen. Anschaffung von Betonrohren für den Gemeindewald Der Erste Beigeordnete Ulrich Christ hat ein Angebot für Betonrohre aus zweiter Wahl eingeholt, welche für den Einbau im Gemeindewald gut genutzt werden können. Forstamtmann Berthold Kölbach befürwortet die Anschaffung. Es handelt sich um 15 Rohre von je 3 m Länge und 400 mm Durchmesser. Die Ratsmitglieder sind mit dem Kauf dieser Betonrohre einverstanden. Verteilung der Bundesintegrationspauschale auf die Stadt Altenkirchen sowie auf die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenkirchen: Die Ortsbürgermeisterin verliest das Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen vom 13.2.2017. Die auf die Ortsgemeinde Berod entfallende Mindestzuweisung aus der Bundesintegrationspauschale beträgt 2.220,39. Maifeier: In der Projektgruppe Unser Dorf hat Zukunft wurde angefragt, ob es wieder eine Maifeier gibt. Die Ortsbürgermeisterin regt ein Maifest am Bürgerhaus an, das zeitlich und örtlich so organisiert ist, dass auch Familien mit Kindern teilnehmen können. Ort könnte der Platz vor dem Bürgerhaus sein. Das Feuer könnte in einer Feuerschale brennen. Der Termin wäre Sonntag, der 30.4.2017, ab 17.00 Uhr. Es wird um rege Mithilfe durch die Ratsmitglieder gebeten. Das Zelt der Jugend könnte aufgestellt werden. Auch die Feuerwehr wird um Mithilfe gebeten. Die Reparatur des Geländers der Brücke über den Bach Am Hellsteg wird durch die Gemeindearbeiter ausgeführt. Es wird nachgefragt, ob die Mengenabnahme beim Holzverkauf nicht verkleinert werden könne. Die Ortsbürgermeisterin sieht darin keine Notwendigkeit, sondern eher eine zusätzliche Arbeitsbelastung im Verkauf und höhere Kosten bei der Fertigung. TOP 6 Einwohnerfragestunde Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Anfragen vor. Nichtöffentliche Sitzung pp