ado - Jahresbericht 2013

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Transkript:

ado - Jahresbericht 2013 Aufgaben und Ziele des ado Aufgabe des Arbeitskreises der Opferhilfen in Deutschland e.v. (ado) ist es, gemeinnützige Einrichtungen zu unterstützen, die Menschen helfen, welche unmittelbar oder mittelbar Opfer einer Straftat geworden sind. Dabei wird insbesondere darauf hingewirkt, dass die Arbeit zugunsten von Kriminalitätsopfern den inhaltlichen und personellen Standards des ado entspricht. Der ado trägt dazu bei, dass zwischen den bundesweiten Opferhilfeeinrichtungen ein regelmäßiger Informationsaustausch stattfindet und eine verstärkte Zusammenarbeit der verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen, insbesondere der europäischen Vernetzung, gewährleistet wird. Die Beratung von Kriminalitätsopfer erfolgt mit dem Ziel, dass für die Belange der Opfer von Straftaten öffentlich Stellung bezogen wird, dies jedoch nicht zu Lasten der Täter erfolgt. Der ado ist ein Zusammenschluss unterschiedlicher, professionell arbeitender Opferhilfeeinrichtungen. Die im ado vertretenen freien Trägervereine aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verfügten im Jahr 2013 über 48 Regionalbüros. Der ado ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, Gesamtverband und im Victim Support Europe. Struktur des ado Die Vertreter der Mitgliedsorganisationen treffen sich in der Mitgliederversammlung, mindestens einmal jährlich. Sie ist in der Regel dreitägig mit einem öffentlichen Fachtag verbunden. Zwischen den Mitgliederversammlungen tagt der Geschäftsführende Ausschuss (GA), dessen Mitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der GA soll die Sprecher des ado in ihrer Vorstandsarbeit unterstützen. Er bietet den Mitgliedern gleichzeitig die Möglichkeit, an der Verbandsarbeit teilzuhaben und die Planung und Entwicklung mitzugestalten.

Die Belange des ado unterstützt ein Beirat, besetzt mit ExpertInnen aus Wissenschaft und Politik. Ihm gehörten 2013 folgende Persönlichkeiten an: Dr. Michael Baurmann, Psychologe, Bundeskriminalamt Wiesbaden, Volker Beck, Mitglied des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, Mitglied des Deutschen Bundestages, Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes LSVD, Katharina Engel, Wiesbaden, Prof. Dr. Norbert Gurris, Katholische Fachhochschule, Berlin, Prof. Dr. Ute-Ingrid Haas, Kriminologin/Viktimologin, Braunschweig/Wolfenbüttel, Prof. Dr. Jutta Hartmann, Erziehungswissenschaftlerin, Berlin, Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle, Kriminologe, Göttingen, Prof. Gabriele Kawamura- Reindl, Kriminologin, Nürnberg, Prof. Dr. Hans-Jürgen Kerner, Kriminologe, Tübingen, Dr. Michael Kilchling, Wissenschaftlicher Referent, Freiburg, Prof. Dr. Gerd Ferdinand Kirchhoff, Kriminologe, Mönchengladbach, Prof. Dr. Klaus Sessar, Kriminologe, Hamburg, Dr. Wolfram Schädler, Rechtsanwalt, Wiesbaden Die Finanzierung der Arbeit des ado erfolgt über Mitgliedsbeiträge und Geldbußen. Angesichts der dauerhaft angespannten Finanzlage ist der ado dringend auf Geldbußen und Spenden angewiesen. Der ado hat sich im Jahre 2013 schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befasst: 1. ado Zertifikatskurs an der Alice - Salomon Fachhochschule Berlin. 2. Bilanzkonferenz Runder Tisch am 20.02.2013 in Berlin. 3. Umsetzung der EU Opferschutzrichtlinie 2012 in nationales Recht. 4. Fachtagung Opfer sexueller Gewalterfahrungen vom 24. bis 26. April 2013 in der Evangelischen Akademie in Meißen. 5. Fortbildungstage zur Einführung in die Arbeit professioneller Opferhilfe in Höchst/Odenwald 6. Anforderungen an psychosoziale Prozessbegleitung 7. Teilnahme an den Tagungen des Arbeitskreises Straffälligen und Opferhilfe (ASTRA) bei dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband Gesamtverband - in Berlin 8. Statistik

Zu 1. Im April 2013 ist bereits der fünfte Zertifikatskurs des ado - Fortbildung für Menschen, die professionell mit Opfern von Gewalttaten arbeiten - an der Fachhochschule Alice - Salomon in Berlin begonnen worden. Das Bundesministerium der Justiz hat keinen finanziellen Beitrag mehr geleistet, weil es sich bei den vorangegangenen Unterstützungen um Projektförderungen gehandelt hatte, die abgelaufen waren und eine institutionelle Förderung nicht möglich ist. Gleichwohl konnten Teilnehmern und Teilnehmerinnen aus ado Mitgliedsvereinen und Nichtmitgliedern finanzielle Vergünstigungen aus ado Mitteln gewährt werden. Auch dieser Kurs war wiederum ausgebucht, ein Zeichen dafür, dass weiterhin großes Interesse an Fort und Weiterbildung im Bereich der professionellen Opferhilfe besteht. Zu 2. Zum Abschluss der Beratungen des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich war Ende 2011 im Bundesjustizministerium vereinbart worden, die Beteiligten ein Jahr später über die zwischenzeitliche Umsetzung der Empfehlungen in den betroffenen Ministerien zu unterrichten. Mit einiger Verzögerung hat diese Veranstaltung auf Einladung der Ministerinnen Schröder, Leutheusser Schnarrenberger und Schavan schließlich am 20. Februar 2013 in Berlin stattgefunden. Die mitgeteilten Ergebnisse waren enttäuschend, was zu heftiger Kritik aus dem Kreis der Teilnehmer geführt hat. Lediglich die von dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Johannes - Wilhelm Rörig initiierte Kampagne Kein Raum für Missbrauch ist begonnen worden. Bundesministerin Schröder teilte mit, der ursprünglich geplante Hilfsfonds in Höhe von 100 Mio davon 50 Mio vom Bund und 50 Mio aus den Ländern - sei bisher am Widerstand der Länder gescheitert. Sie versprach, sich dafür einzusetzen, dass jedenfalls der Bundesanteil noch in der laufenden Legislaturperiode bereitgestellt werde. Bundesministerin Leutheusser Schnarrenberger berichtete, der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs StORMG liege dem Rechtsausschuss des Bundestages vor. Sie rechne mit einer baldigen Verabschiedung, die alsdann auch am 14. März 2013 erfolgt ist.

Zu 3. Am 14. März 2013 hat im Bundesjustizministerium die Auftaktveranstaltung zur Umsetzung der EU Opferschutzrichtlinie vom 25. Oktober 2012 mit Beteiligung des ado stattgefunden. Sie ist an die Stelle des Rahmenbeschlusses aus dem Jahre 2001 getreten und regelt u. a. Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten. Die Mitgliedsstaaten der EU sind nunmehr verpflichtet, die Inhalte dieser Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. An diesem Prozess sind neben Bund und Ländern u. a. auch die Fachverbände der Opferhilfe, darunter der ado, beteiligt. In diesem Zusammenhang hat der ado eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Dr. Gebhardt gebildet. Erste Zwischenergebnisse sollen auf einer Fachtagung in Höchst/Odenwald am 02. und 03. Dezember 2014 vorgestellt und diskutiert werden. Auf europäischer Ebene hat Victim Support Europe am 05. und 06. November in Brüssel eine Konferenz unter dem Titel Viktims of Crime beyond 2015 A Manifesto 2014 2020 ausgerichtet, auf der die zukünftige Entwicklung des Opferschutzes innerhalb der EU diskutiert worden ist. Auch der ado war auf dieser Konferenz vertreten. Zu 4. Diese Tagung befasste sich mit den Herausforderungen an professionelle Opferhilfeeinrichtungen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch und weiterer Delikte mit sexuellen Gewalterfahrungen. Dabei ging es insbesondere um den verantwortlichen Umgang mit Betroffenen in professionellen Opferberatungen und psychosozialen Begleitungen in den Einrichtungen des Opferschutzes. Schließlich wurden die Möglichkeiten der Helfersysteme besprochen, um Betroffene wirkungsvoll und nachhaltig zu unterstützen. Zu 5. Die in den vergangenen Jahren regelmäßig in Nürnberg durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen über professionelle Opferhilfe können dort aus organisatorischen Gründen nicht mehr stattfinden. Der ado plant im Frühjahr 2014 erstmals in Höchst/Odenwald dieses dreitägige Seminar. Referentinnen werden sein: Prof. Dr. Haas, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, Fakultät Soziale Arbeit und Beirätin des ado, Dipl. Psych. Rosemarie Priet, Leiterin der Opferberatung Potsdam, Frau Kerstin Bartsch, Rechtsanwältin in Kiel, Frau Katrin Auer, Referentin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Bonn.

Zu 6. Die 83. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat am 13. und 14.06.2012 in Wiesbaden beschlossen, der Strafrechtsausschuss solle Empfehlungen für die Anforderungen an die psychosoziale Prozessbegleitung sowie Standards für die Weiterbildung in einer Arbeitsgruppe erarbeiten. Diese Arbeitsgruppe hat unter Leitung des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz in Mainz getagt. Die Justizministerkonferenz wird im Juni 2014 über die erarbeitete Vorlage beschließen. Die Mindeststandards des ado sind wie alle anderen bislang existierenden Standards mit einbezogen worden. Der ado hat dazu eine ausführliche Stellungnahme zu dem Empfehlungsvorschlag der Arbeitsgruppe des Strafrechtsausschusses gefertigt. Zu 7. Die ASTRA Sitzungen am 11.und 12. April sowie am 24. und 25. Oktober 2013 befassten sich aus Sicht der Opferhilfe mit einem Projekt des Schleswig Holsteinischen Verbandes für soziale Strafrechtspflege über TOA innerhalb der Justizvollzugsanstalten und mit TOA - Standards, die vom TOA Service Büro Bonn erarbeitet worden sind. Zu 8. Statistik ado Die Mitgliedsorganisationen haben sich auf eine gemeinsame Statistik geeinigt, welche jährlich erhoben werden soll. Insgesamt wurden bei den Mitgliedsorganisationen 10.860 Menschen beraten. Es ist anzumerken, dass zwei Mitgliedsorganisationen ausschließlich Täter-Opfer- Ausgleich anbieten. Diese Fallzahlen sind darin nicht enthalten. Von den Beratenen waren 37,3 % männlich, 58 % weiblich, der Rest waren Institutionen und Angehörige. Bei den Mitgliedsorganisationen des ado arbeiten knapp über 100 Mitarbeiter in der Beratung/Täter-Opfer-Ausgleich, 19 Mitarbeiter sind in der Verwaltung tätig.

Die Tätigkeiten der Mitarbeiter umfassen Beratung, in vielen Fällen die Bereitstellung eines Zeugenzimmers und/oder psychosoziale Prozessbegleitung, Täter-Opfer-Ausgleich, Interventionsstellen, mobile Beratung, Hausbesuche, Onlineberatung, Traumaambulanz, Therapien (durch BG/Unfallkasse finanziert), präventive Projekte und Öffentlichkeitsarbeit, Fachtagungen und Fortbildung für Multiplikatoren. Es gibt 120 ehrenamtliche Mitarbeiter, in den meisten Fällen arbeiten diese in Vorstandsfunktion, nicht in der Beratung. Bei den Mitgliedsorganisationen gibt es 353 Mitglieder dies können Personen sein oder auch Institutionen/Vereine.