-Newsletter Newsletter Nr. 1 Stand: Juli 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen zur ersten Ausgabe unseres -Newsletters. Der -Newsletter Newsletter informiert Sie monatlich über die neuesten Entwicklungen im Bereich dem zukünftigen Verfahren für den Überweisungs-, Überweisungs Lastschrift- und Kartenzahlungsverkehr. Auch die Grundlagen zum Thema werden Ihnen über die kommenden Monate Monat sukzessive erläutert. Da mit einem ganz neuen Vokabular arbeitet, finden Sie am Schluss der -Newsletter immer ein erklärendes Glossar. Ihre Fragen und Anregungen zum -Newsletter Newsletter beantworten wir Ihnen gerne. Senden Sie Ihr Anliegen einfach an ebl@rbhs.de. Wir freuen uns auf Ihr Feedback! Ihre Raiffeisenbank eg, Heinsberg - Grundlagen Seit über 10 Jahren arbeitet die EU-Kommission Kommission bereits an ihrem erklärten Ziel den europäischen Binnenmarkt konkurrenzfähiger und flexibler zu gestalten. Hierfür wurde das Projekt ins Leben gerufen, das den gesamten Zahlungsverkehr EU-weit weit auf eine einheitliche einheitliche rechtliche und technische Basis stellt. Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) Für die europäischen Unternehmen bedeutet dies einen massiven Einschnitt in die bisherigen Zahlungsabläufe. Die vertrauten DTA-Verfahren Verfahren (mit Kontonummer und Bankleitzahl) können zukünftig nicht mehr genutzt werden. Stattdessen sind für Überweisungen und Lastschriften innerhalb des -Raums, Raums, also auch innerhalb Deutschlands, die Angabe von IBAN (International Bank Identifier Identifier Code) und BIC (Bank Identifier Code) notwendig. 1
Die neuen -Verfahren müssen spätestens ab dem 2. Februar 2014 von allen Unternehmen eingesetzt werden. Auch uch wenn dieses Datum noch weit entfernt scheint ist es schon heute sinnvoll, sowohl seine se Mitarbeiter mit den -Regelungen Regelungen vertraut zu machen, als auch die firmeninterne technische Infrastruktur (z. B. FinanzFinanz Software, FIBU-Software, Software, Warenwirtschafts-Software) Warenwirtschafts auf ihre -Fähigkeit ähigkeit hin zu überprüfen. Die ie Einführung von bedeutet in jedem Fall eine mehr oder weniger aufwändige Umstellung innerhalb der Unternehmensabläufe. Die Vorteile liegen jedoch auf der Hand: ein europaweit einheitliches Format europaweit transparente Preise festgelegte Fristen und Laufzeiten ein europaweit einheitlicher tlicher Rechtsrahmen europaweiter Einzug von Lastschriften Wo genau gilt eigentlich? Der -Raum Raum umfasst derzeit 32 Staaten. Neben den EUEU und EWR-Staaten, Staaten, die verpflichtend einführen müssen, haben sich auch Monaco und die Schweiz dem System angeschlossen. Da diese beiden Länder jedoch kein EU- oder EWR-Mitglied Mitglied sind, bestehen beim Zahlungsverkehr mit Monaco und der Schweiz einige Besonderheiten. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie im Newsletter Nr. 2, der Anfang August erscheint. 17 Euro-Staaten: 10 EU-Staaten ohne Euro-Bargeld: 3 EWR-Staaten: 2 Nicht-EU/EWR-Staaten: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowakei Slowenien, Spanien, Zypern Bulgarien, Dänemark, Großbritannien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn U Norwegen, Island, Lichtenstein Monaco, Schweiz 2
Aktuelle Neuerungen Im April wurden alle Inhaber eines Girokontos und alle Kunden, die aktiv Lastschrifteinzüge vornehmen, über die Änderung der Lastschrift-Bedingungen ab dem 9. Juli 2012 informiert. Durch diese Änderung wird das bekannte Einzugsermächtigungsverfahren schon frühzeitig an das entsprechende -Lastschriftverfahren angepasst. Neue Regeln für Einzugsermächtigungen ab dem 9. Juli 2012 Rückgabefrist = 8 Wochen Rückgabe durch den Schuldner, ohne Angabe von Gründen Getroffene Einzugsermächtigung kann als Grundlage für den Einzug per Basis-Lastschrift dienen Die Rückgabefrist für Einzugsermächtigungs-Lastschriften ist damit identisch mit der Rückgabefrist bei Basis-Lastschriften. Die bereits mit einem Schuldner getroffene Ermächtigung zum Einzug von Forderungen können Sie ab dem 9. Juli 2012 ebenfalls als Grundlage für den Einzug per Basis-Lastschrift nutzen ( Umdeutungslösung). Das erneute Einholen einer -Ermächtigung und der damit verbundene enorme Arbeitsaufwand entfällt hierdurch. Sie müssen lediglich Ihre Schuldner in Textform über die Umstellung des Einzugsverfahrens informieren. Ein Musteranschreiben hierzu sowie weitere Informationen und Vorlagen erhalten Sie auf unserer Homepage (www.rbhs.de/sepa). Im nächsten Newsletter erfahren Sie mehr über die neuen - Lastschriftverfahren. Durch stehen Ihnen derzeit vier Lastschriftverfahren zur Verfügung: Zwei neue -Lastschriftverfahren Zwei deutsche (DTA-) Lastschriftverfahren Die deutschen Verfahren Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag können nur noch bis einschließlich Januar 2014 verwendet werden! Ausblick In den folgenden Newslettern erfahren Sie: wie sich auf den Überweisungsverkehr auswirkt welche neuen europaweiten Lastschriftverfahren existieren wie Sie Ihre derzeit mit Kunden und Mandanten getroffenen Vereinbarungen (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) auf umstellen und vieles mehr Anhang Übersich: IBAN-Aufbau (Länderübersicht) -Glossar 3
-Glossar Abkürzung/Begriff ggf. engl. Bezeichnung Übersetzung BIC Bank Identifier Code Internationale Identifizierungsschlüssel für Kreditinstitute (internationale Bankleitzahl) DTA Datenträgeraustausch (bisher verwendetes Format zur Einreichung von Zahlungsverkehrsaufträgen mit Kontonummer und Bankleitzahl IBAN International Bank Internationale Kontonummer Account Number SDD Core Direct Debit Core -Basis-Lastschriftverfahren Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum Stand: Juli 2012