Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater. Entwicklung zur GGF-Versorgung

Ähnliche Dokumente
Eine Beherrschung im steuerrechtlichen Sinne liegt vor, wenn. ein GGF mehr als 50 % der Stimmrechte/Anteile hält oder

Was macht (aus Maklersicht) ein gutes bav-produkt aus?

Aktuelle Steuerfallen und Praxistipps bei bav für f r GGF

DLQuarterly 02/2008. Dr. Lutz Beratungsinstitut für Altersversorgung GmbH

Quartalsletter 04/2012

Professionelles Management von Pensionsrückstellungen

NÜRNBERGER Vorsorgeprogramm für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)

Steuerliche Besonderheiten bei Pensionszusagen

Neue steuerrechtliche Anforderungen in der bav

##41## Möglichkeiten einer Nachholung vonunterlassenen Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung. 4Abs. 2Satz 1, 6aAbs. 3, Abs.

Altersgrenze 65 oder 67 in der bav

Steuerliche Auswirkungen einer Überversorgung

Allianz Lebensversicherungs-AG

Newsletter 3/2014. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, für Rechtsanwälte, Steuerberater und Vermittler.

Darlehen und Zinsen in der. Betriebsprüfung. Ulrich Breier

Unternehmensverkauf trotz Pensionsrückstellung - Probleme für den Kaufinteressenten und Handlungsmöglichkeiten für den Verkäufer

Thüringer Finanzgericht Aktenzeichen: 1 K 136/15 Revision eingelegt - Az. des BFH I R 89/15. Urteil

Quartalsletter 04/2015

BFH Urteil vom AZ. I R 21/03 vorgehend: FG München, Außensenate Augsburg EFG, 2002, 941. Leitsatz

FG Berlin-Brandenburg: Verdeckte Gewinnausschüttung Erprobung und Finanzierbarkeit bei rückgedeckter Pensionszusage

Modellüberlegungen zur Ablösung von GGF Pensionszusagen


zu Nr. 55 [Übertragungswert von Versorgungsanwartschaften] idf des AltEinkG v (BGBl. I 2004, 1427; BStBl. I 2004, 554)

Neuordnung der Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung

Betriebliche Altersversorgung über Unterstützungskasse

FG Münster 9. Senat Urteil vom AZ. 9 K 4626/01 K,G,F

Weitere Informationen zum Titel unter

Betriebliche Altersversorgung und gesetzliche Rente - Rechtsstand und aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung

100 Fragen zur betrieblichen Lebensversicherung

12. Kölner Versicherungssymposium

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Quartalsletter. Mutterschutz in der betrieblichen Altersversorgung - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom (Az. 1 BvR 1409/10) Seite 2

Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer: Probezeit als Kriterium für das Vorliegen

Rechtliche Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Praxisfragen, neuere Urteile und Entwicklungen

Online-Journal 2. Ausgabe / Quartal 3 / 2009

a) Ihre Altersversorgung richtet sich nach der am gültigen Ruhegeldzusage Ihrer bisherigen Arbeitgeberin H, Mitglied der B-Gruppe.

Quartalsletter. Übertragung einer Direktversicherung in der Insolvenz Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom (3 AZR 176/10) Seite 4

Die Arbeitsmappe hat folgenden Inhalt:

Versicherung. Versicherungsvertrag Bezugsrecht 166 VVG. Arbeits-/Dienstvertrag

Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2014

WM-Tagung zum Insolvenzrecht am 19./20. Juni Lebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung in der Arbeitgeberinsolvenz

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen

Newsletter III. Quartal 2012

LVM-Pensionsfonds LVM-Unterstützungskasse. Geben Sie Ihre Pensionszusage in unsere Hände: Dann haben Sie Ihre Altersversorgung fest im Griff!

Quartalsletter. Begriff der betrieblichen Altersversorgung BAG-Urteil vom (3 AZR 260/10) Seite 2

III. Neues zu Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer 1. Verzicht auf Pensionsansprüche des Gesellschafter- Geschäftsführers

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München

Gestaltende Steuerberatung

BUNDESFINANZHOF. BFH-Urteil vom , I R 12/07

Newsletter 3/2013. Aus dem Rentenrecht Vorsicht bei Entgeltvorausbescheinigung Seite 5. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte,

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

Sicherung von Pensionsansprüchen im Insolvenzfall

GBG-aktuell: 1. Änderungen im Jahr GGF-Zusage: Maßgebliches Pensionsalter bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Newsletter 3/2015. Inhalt. Informationen für Unternehmer, Vorstände und Führungskräfte, für Rechtsanwälte, Steuerberater und Vermittler.

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersversorgung

Inhalt. Abkürzungsverzeichnis... XIV. 1 Einführung Grundlagen... 6

Aufbewahrungspflichten

BFH, Urteil vom I R 98/93 - BStBl II 1995, 419. KStG Abs. 3 S 2, EStG 6a. Rechtszug vorgehend FG München K 4190/90

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System. Pensionszusage durch Entgeltumwandlung

Gesellschafter: Nichtgeltendmachen eines Aufwendungsersatzanspruchs in der Krise als darlehensähnliche Kreditierung

NÜRNBERGER Betriebsrenten Sicher mit System

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Das Gesellschafter- Geschäftsführergehalt

BAV Risikoanalyse 1. Ziele der betrieblichen Altersversorgung. Kundendaten: Ο Ο Ο Ο Ο Ο Ο

Notwendigkeit der Unterscheidung von ersetzenden und ergänzenden Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Ablösung und Auslagerung von Pensionszusagen

Die Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung bei einer Direktzusage- Was ausgeschiedene Arbeitnehmer beachten müssen

Haftungsfallen für den Steuerberater im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Praktische Fragen zum BilMoG Dr. Friedemann Lucius / Stefan Oecking. IVS-Forum 2010, 4. November, 2010, Köln

Quartalsletter. Aktivierung einer laufenden Berufsunfähigkeitsrente aus einer Rückdeckungsversicherung BFH-Urteil vom (I R 67/08) Seite 3

Wettbewerbsverbote. Arbeitskreis Patente Recht Steuern 19. März Stefan Hartung

Pension Management - Master of Pension Management

1 Altersversorgung in

1 Aus der Rechtsprechung

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

B A V IN DER FINANZPLANUNG - FRAGEN UND ANTWORTEN

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2015

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Geschäftsanteil: Veräußerungsverlust erst nach Wirksamkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils


Die Bedeutung der Beitragsbemessungsgrenze für die bav Analyse der BAG Urteile zur gespaltenen Rentenformel

Informationen zur betrieblichen Altersversorgung Sommer 2013

Die betriebliche Altersvorsorge (bav)

Innovatives Versorgungskonzept bav. in Kooperation mit

Referent. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte

Aktuelle Fachinformationen rund um betriebliche Altersversorgung und Wertkonten

Einkommensteuer-Info Februar 2015

9. Münchner Unternehmenssteuerforum

Gestaltende Steuerberatung

Die Steuerliche Behandlung von Abfindungen

Unternehmensverkauf trotz Pensionsrückstellung

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung

Betriebliche Altersversorgung des Vertreters Auf diese Punkte müssen Sie achten!

Aktuelle Rechtsprechung 1/2013

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Newsletter 2/2014. Aus dem Arbeitsrecht Altersdiskriminierung Staffelung der bav-beiträge nach dem Alter

Die betriebliche Altersversorgung (bav)

Transkript:

Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater Entwicklung zur GGF-Versorgung

Ziel Den GGF als Entscheidungsträger ger zufrieden stellen Lösungen finden für f r seine zahlreichen Probleme rund um die bav 2

Aktuelle Probleme GGF 3

bggf Nachzahlungsverbot Quelle: : BFH 26.6.2013 (I R 39/12): Klärung rung: 1. 6a EStG: Zeit zwischen DE und PZ erhöht ht RSt auch bei bggf ( ( 6a Abs. 3) Gilt auch,, wenn vor PZ ein alter DienstV beendet und ein neuer begonnen wurde, auch wenn der alte unentgeltl war 2. vga: Bzgl. Unverfallbarkeit gilt jedoch: vga, soweit m/n auf DE abstellt Auch, wenn keine sofortige Unverfallbarkeit (Widerspruch zu BMF 9.12.2002) 4

Erdienbarkeit bei HiBli Quelle: : FG Berlin-Brandenburg Brandenburg 30.1.2013 (12 K 12227/10), Rev. BFH (I R 17/13) Sachverhalt: o GGF hatte Anwartschaft auf individuelle WR o Frau starb WR erloschen o GGF erhält für f r Lebensgefährtin neue Anw auf WR, aber: Alters 60 bereits überschritten (auch die 10 Jahre gelten obwohl für f r AR!) Folge: nicht mehr erdienbar Komplett vga Lösung: Kollektive WR 5

Probezeit Quellen: : BMF 14.12.2012 BFH 28.4.2010 (I R 78/08): Probleme: kein Hineinwachsen mehr möglichm auch bei nicht beherrschenden GGF (anders BMF 14.5.1999) Lösung: o o o Entgeltumwandlung als Lösung? L unklar DV/PK/PF unklar Andere Lösungen? Ersetzende Zusage (FG Rheinland-Pfalz 13.8.2002, rkr. EFG 2003, S. 184) private Versorgung nach Schicht 1 und/oder 3 6

Gehalt und Betriebsrente gleichzeitig Quellen/Problem: H 6a Abs. 1 EStH: Eine Zusage, nach der Leistungen fällig f werden, ohne dass das Dienstverhältnis formal beendet ist, ist nicht als Zusage auf Leistungen der bav anzusehen. Für F r eine derartige Verpflichtung darf insoweit eine Rückstellung nach 6a EStG nicht gebildet werden (BMF vom 11.11.1999 - BStBl I S. 959, RdNr. 2) Ebenso grds.. bei Teilrenten BMF 25.4.1995 Anders: : BFH 5.3.2008, I R 12/07 nur vga,, nicht 6a EStG! Lösung: Passus in PensZusage reinnehmen Wenn bereits durch BP beanstandet: Einspruch/Klage (unterschiedliche Handhabung in verschiedenen Bundesländern) ndern) 7

Überversorgung (75%-Grenze) Quelle: BMF 3.11.2004 Rz. 6 ff./ BFH 28.4.2010 (I R 78/08) Rz. 21 ff. Problem: : Gilt auch bei dauerhafter Gehaltsreduzierung ohne Absenkung der Anwartschaft (BFH 27.3.2012, I R 56/11) Probleme (insb. GGF): Gehaltsreduzierung in der Krise: : Auflös. PensRSt verschärft rft Problematik Jahre ohne Überversorgung: unberücksichtigt cksichtigt!! (da 6a, nicht vga) Lösung: Gehaltsreduzierungen befristen bav gegen Entgeltumwandlung 8

Rechnerisches Alter für r RSt Quelle: : R 6a Abs. 8 EStR für f bggf Bis 1952: 65 1953 bis 1961: 66 Ab 1962: 67 Problem: : Absenkung der ohnehin schon zu niedrigen PensRSt Frage: Gibt es überhaupt eine Rechtsgrundlage dafür? Nein :: FG München M v. 20.2.2012 7 V 2818/11, rkr. ( da vertraglich vereinbartes Pensionsalter nicht von der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abhängig ) Ebenfalls Nein :: Hessisches FG v. 22.5.2013 4 K 2070/11, Rev. (I R 50/13); allerdings: offen,, ob für f Neuzusagen (ab 1.1.2008) anders Lösung: Einspruch/Klage 9

Verzicht ohne vorzeitiges Ausscheiden Quelle: : BMF 14.8.2012 PZ werthaltig ve: soweit BW (erdienter Anw) > BW (verbleibenden Anw) (tlw. past service) bggf: : ab Zusage, nbggf: : ab Diensteintritt Probleme im Vorfeld des Verzichts: Höhe der PensRSt nach Teil-Verzicht: FinVerw: 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG Führt zu verzerrtem Ergebnis Nr. 2 analog wäre w richtig ( ansonsten ungerechtes Ergebnis: bei Ausscheiden RSt nach Nr. 2 deutlich höher) h her) 10

Verzicht ohne vorzeitiges Ausscheiden Beispiel Teil 1 GGF männlich geb.: 07.12.1971 AR/IR ab 65: 7.500 monatlich WR: 60% erdient am 30.12.2012: 3.750 Verzicht: 3.750 31.12.2011 31.12.2012 GuV 2012 Teilwert in StB ohne Verzicht 138.685 156.508 Teilwert in StB mit Verzicht 78.254 60.431 tatsächlich Anwartschaftsbarwert 128.484 10.201 wäre korrekt Beispiel Teil 2 (hypothetisch) Ausscheiden am: 30.12.2012 ohne vorherigen Verzicht AR/IR ab 65 (unverfallbar): 3.750 monatlich WR: 60% 31.12.2011 31.12.2012 GuV 2012 Teilwert in StB 138.685 128.484 10.201 11

Verzicht und anschließend end Ausscheiden Quelle: : BMF 14.8.2012 PZ werthaltig ve: soweit BW (erdienter Anw) > BW (verbleibenden Anw) (tlw. past service) bggf: : ab Zusage, nbggf: : ab Diensteintritt Probleme im Vorfeld des Verzichts: Höhe der PensRSt nach Teil-Verzicht: FinVerw: 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG Führt zu verzerrtem Ergebnis Nr. 2 analog wäre w richtig ( ansonsten ungerechtes Ergebnis: bei Ausscheiden RSt nach Nr. 2 deutlich höher) h her) Höhe der Anwartschaft bei unverfallb. Ausscheiden nach Teil- Verzicht Schritt 1: Teilverzicht auf future service Schritt 2: unverfallbares Ausscheiden vor Versorgungsfall 12

Verzicht und anschließend end Ausscheiden Beispiel Teil 1 GGF männlich geb.: 07.12.1971 AR/IR ab 65: 7.500 monatlich WR: 60% erdient am 30.12.2012: 3.750 Verzicht: 3.750 31.12.2011 31.12.2012 GuV 2012 Teilwert in StB ohne Verzicht 138.685 156.508 Teilwert in StB mit Verzicht 78.254 60.431 tatsächlich Anwartschaftsbarwert 128.484 10.201 wäre korrekt Beispiel Teil 3 AR/IR ab 65 nach Verzicht: 3.750 monatlich WR: 60% Ausscheiden am 31.12.2012 1.875 unverfallbare Anwartschaft? 31.12.2011 31.12.2012 GuV 2012 Teilwert in StB 138.685 32.121 106.564 13

Verzicht und anschließend end Ausscheiden Beispiel Teil 1 GGF männlich geb.: 07.12.1971 AR/IR ab 65: 7.500 monatlich WR: 60% erdient am 30.12.2012: 3.750 Verzicht: 3.750 31.12.2011 31.12.2012 GuV 2012 Teilwert in StB ohne Verzicht 138.685 156.508 Teilwert in StB mit Verzicht 78.254 60.431 tatsächlich Anwartschaftsbarwert 128.484 10.201 wäre korrekt Beispiel Teil 3 AR/IR ab 65 nach Verzicht: 3.750 monatlich WR: 60% Ausscheiden am 31.12.2012 1.875 unverfallbare Anwartschaft? gewollt ist wohl: 3.750 aber: Formulierung Zusage! 31.12.2011 31.12.2012 GuV 2012 Teilwert in StB 138.685 32.121 106.564 gewollt 128.484 10.201 14

Verzicht und anschließend end Ausscheiden Quelle: : BMF 14.8.2012 PZ werthaltig ve: soweit BW (erdienter Anw) > BW (verbleibenden Anw) (tlw. past service) bggf: : ab Zusage, nbggf: : ab Diensteintritt Lösungen: Einspruch/Klage gegen Teilwert nach 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG Unverfallbarer Anspruch in der Zusage Wortlaut ändern: erdienter Teil (past service) = unverfallbare Anwartschaft 15

Weitere Probleme GGF 16

Weitere Probleme/Lösungen bei GGF Widerrufsvorbehalte (auch steuerunschädliche) entfernen Unverfallbarkeit dem Grunde nach beim bggf regeln ansonsten komplett vga da Verstoß gegen R 36 Abs. 2 KStR Unverfallbarkeit der Höhe nach beim bggf BMF 9.12.2002: m/n ab Zusagedatum nur bei sofortiger Unverfallbarkeit!? Formulierung der Ansprüche auf IR identisch mit Bedingungen RDV 17

privatrechtlicher Insolvenzschutz Urt. BAG 29.9.2010,, 3 AZR 107/08 zur UK InsolvenzVerw hat auch vor Pfandreife keinen Anspruch gegen UK bzw. RDV, da Aussonderungsrecht des ArbN Anders bei DZ Absonderungsrecht, auch bei Verpfändung (aktuell:: BGH vom 11.4.2013 (IX ZR 176/11) 18

Sonder-Probleme GGF 19

Übersicht Sonder-Probleme Steuerliche Nachteile der Direktzusage Art der Rückdeckung Tantieme in bav überführen Kollision bav mit Vorsorgeaufwendungen Umwandlung der Rechtsform von Kapitalgesellschaft in Personenunternehmen Umgestaltungen bestehender Pensionszusagen o o o o o o Rentnergesellschaft Liquidationsversicherung Auslagerung Direktzusage auf anderen Durchführungsweg hrungsweg Abfindung (Teil-) Verzicht Ausfinanzierung Mögliche Gründe meist: Bilanz Verkauf der Firmenanteile 20

Vielen Dank für f r die Aufmerksamkeit Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Steuerberater FH Amberg-Weiden Institut für f r Vorsorge und Finanzplanung Auf der Haide 1 92665 Altenstadt/WN. T +49 (0) 9602 944 928-0 F +49 (0) 9602 944 928-10 thomas.dommermuth@vorsorge-finanzplanung.de www.vorsorge-finanzplanung.de Copyright : Diese Präsentation ist Eigentum der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH und darf vom Empfänger nur für eigene Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Präsentation vor Dritten im Ganzen oder von Teilen darf ohne Zustimmung der Eigentümerin nicht erfolgen. 21