Handelsgesetzbuch: HGB

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Transkript:

Beck`sche Kurz-Kommentare 9 Handelsgesetzbuch: HGB mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. phil. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt, Prof. Dr. Christoph Kumpan, Prof. Dr. Hanno Merkt, Prof. Dr. Markus Roth, Dr. Adolf Baumbach 37., neubearbeitete Auflage 2016. Buch. LXIX, 2686 S. In Leinen ISBN 978 3 406 67985 8 Format (B x L): 12,8 x 19,4 cm Gewicht: 1351 g Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht > Handelsrecht, HGB, Handelsvertreterrecht Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

Baumbach/Hopt Handelsgesetzbuch

Band 9 Handelsgesetzbuch mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht) Bearbeitet von Dr. Dr. Dr. h. c. mult. Klaus J. Hopt em. Professor an der Universität Hamburg, em. Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg vormals Richter am Oberlandesgericht Stuttgart Dr. Christoph Kumpan, LL. M. o. Professor an der Universität Halle-Wittenberg Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht Dr. Hanno Merkt, LL. M. o. Professor an der Universität Freiburg Direktor des Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Markus Roth o. Professor an der Philipps-Universität Marburg, Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht Begründet von Dr. Adolf Baumbach weiland Senatspräsident beim Kammergericht 37., neubearbeitete Auflage 2016

Zitiervorschlag (Beispiele) Baumbach/Hopt/Bearbeiter, HGB, 37. Aufl. 2016 316 Rn 1 Anh 177a Rn 52 ff Einl 25 ff vor 238 (7) Bankgeschäfte Rn A/6 (16) WpHG 14 Rn 1 ff www.beck.de ISBN 978 3 406 67985 8 2016 Verlag C. H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, 80801 München Satz, Druck, Bindung und Umschlagsatz: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

Vorwort zur 37. Auflage I. Dieser Kommentar erscheint nunmehr in der 37. Auflage. Seit der 24. Auflage 1980, die als Übergangsauflage mitbetreut wurde, haben sich das HGB und die handelsrechtlichen Nebengesetze enorm verändert. Dem tragen drei im Verlag C. H. Beck erschienene, eng aufeinander bezogene Werke Rechnung: Handelsgesetzbuch (Beck sche Kurz-Kommentare, Band 9) 37. Aufl 2016 (Kurzzitat: Baumbach/Hopt/Bearbeiter, HGB), Handelsvertreterrecht (Beck sche Kurz- Kommentare Band 9a) 5. Aufl 2015 (Kurzzitat: Hopt, HVR) und Vertrags- und Formularbuch zum Handels-, Gesellschafts- und Bankrecht 4. Aufl 2013 (Kurzzitat: Hopt/Bearbeiter, Form). Diese drei Werke sind so konzipiert, dass sie das Handelsrecht zwar mit verschiedener Schwerpunktsetzung, aber doch alle drei zusammengehörend behandeln: Der Kommentar zum HGB enthält das HGB und die handelsrechtlichen Nebengesetze, unter diesen Gesetzestexte und ausgewählte, besonders wichtige Klauselwerke wie AGB-Banken, jeweils mit Rechtsprechung und Kommentierung. Der Kommentar zum Handelsvertreterrecht enthält außer der Kommentierung einen umfangreichen Materialienteil mit Anleitungen zur Errechnung des Ausgleichsanspruchs nach 89b, Musterverträge für Handelsvertreter synoptisch in zehn und für Vertragshändler in drei Sprachen (deutsch, englisch und französisch), Unterlagen zum europäischen Kartellrecht für Handelsvertreter und Vertragshändler und schließlich zwei umfangreiche Verzeichnisse der Rechtsprechung und der Literatur zum Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht. Im Rechtsprechungsverzeichnis finden sich vor allem auch viele Parallelfundstellen, was das Auffinden von Entscheidungen aus wichtigen Spezialsammlungen (zb HVR der CDH) erleichtert. Das Vertrags- und Formularbuch erschließt die in den beiden Kommentarbänden behandelten Handelsrechtsgebiete durch zahlreiche neue, mit Anmerkungen versehene Vertragsmuster und macht die wesentlichen, vor allem für das Gesellschafts- und Bankrecht unerlässlichen Formulare verfügbar. Dabei geht seit der 4. Aufl 2013 die Reichweite des Vertrags- und Formularbuchs deutlich weiter und umfasst außer dem Personengesellschaftsrecht auch das gesamte Kapitalgesellschaftsrecht, also insbesondere die GmbH und die Aktiengesellschaft mit über 30 Vertragsmustern. Die Parallelführung der drei Bände geht mit zahlreichen Querverweisungen einher. Das ermöglicht eine gewisse, für einen Kurz-Kommentar geradezu lebenswichtige stoffliche Entlastung jedes der drei Bände und führt doch insgesamt zu einem wesentlichen Zugewinn an Information. Im Kommentar zum HGB hat ab der 31. Auflage Herr Professor Dr. Hanno Merkt, Universität Freiburg, die Verantwortung für das Dritte Buch: Handelsbücher ( 238 342e mit Ausnahme der 316 324a über die Prüfung zusammen mit gesellschafts- und bilanzrechtlich relevanten Nebengesetzen (2a d) aus AktG, GmbHG, WPO, AGB-WP, für die wir gemeinsam zuständig sind) und aus dem Vierten Buch für das Transportrecht (4. 6. Abschnitt 407 475h), (17) CMR und (18) ADSp übernommen. Ab der 35. Auflage ist Herr Professor Dr. Markus Roth, Universität Marburg als Kommentator der arbeitsrechtlichen Teile ( 59 83) und ab der 36. Auflage des Maklerrechts ( 93 104) und des Personengesellschaftsrechts (Zwei- V

Vorwort tes Buch, 105 236 mit GmbH & Co und Publikumsgesellschaft, samt der zivilrechtlichen Prospekthaftung) hinzugetreten. Ebenfalls ab der 36. Auflage bearbeitet Herr Professor Dr. Christoph Kumpan, Universität Halle-Wittenberg, das Depotrecht und die kapitalmarktrechtlichen Nebengesetze, also (13) DepotG, (14) BörsG, (16) WpHG und (15a) 21 25 WpPG sowie (15b) 20 22 VermAnlG. Die zuvor in (15) BörsZulV enthaltenen Vorschriften, die sehr technisch sind und abgesehen von einer Einleitung auch nicht näher kommentiert wurden, wurden damit durch die in den beiden letzteren Gesetzen geregelten, wichtigen Vorschriften über die (Wertpapier- und Vermögensanlagen-Verkaufs-)Prospekthaftung ersetzt. Beim (16) WpHG, das immer weiter anwächst und zu einer Spezialmaterie mit umfangreichen Spezialkommentaren geworden ist, wurde die Neukonzeption der Kommentierung fortgesetzt: Statt einer kurzen Kommentierung des gesamten Gesetzes werden nur bestimmte, für die Praxis besonders wichtige Vorschriften ausgewählt und kommentiert, die einen besonderen Bezug zum Zivil- und Handelsrecht haben, also die verschiedenen Formen von Wert- und Kapitalmarktpapieren und -geschäften (zu 2, zb Finanzinstrumente, insbesondere Derivate, und Wertpapierdienstleistungen), das gesamte Insider- und Ad-hoc- Veröffentlichungsrecht ( 12 16b), die Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen ( 37b, 37c) sowie überblicksweise die Meldepflichten ( 21 ff. WpHG). Rückmeldungen aus der Praxis dazu und Wünsche zu eventuellen weiteren Schwerpunkten sind willkommen. II. Im vorliegenden Kommentar zum Handelsgesetzbuch haben sich zum HGB wiederum zahlreiche Änderungen ergeben. Gesetzesänderungen erfolgten u. a. durch BilRUG 2015, G zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarkts 2014, RegVerknüpfUmsetzG 2014, BilRuG 2015, VersFinanzAufs- ModG 2015, GleichberTeilhabeG 2015, KleinanlegerschutzG 2015, Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-UmsetzungsG 2015 und AktienRNovelle 2016; weitere Änderungen folgen aus verschiedenen erst 2016 verkündeten Gesetzen, namentlich AReG und APAReG. Zum Unternehmensrecht in der Einleitung gab es wie immer richterrechtliche Weiterentwicklungen zum Recht der Unternehmensbewertung mit vielen Stellungnahmen aus Wissenschaft und Praxis. Weiterentwicklungen mit reger Diskussion in der Literatur vor allem zu M & A gab es auch beim Unternehmenskauf, der ausführlich auch in Hopt/Form 4. Aufl 2013 behandelt ist. Auch das nationale und internationale Schiedsvertragsrecht entwickelt sich rasch weiter. Hinzuweisen ist hier besonders auf die Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer Paris i. d. F. 1.1.2012, die in Hopt/Form 4. Aufl näher berücksichtigt ist. Im ersten Buch ist zunächst das Handelsregisterrecht ( 8 ff) zu nennen. Dort wird ein EU-weites System der Registervernetzung in Angriff genommen (Richtlinie 2012 und Umsetzung in 9b HGB zum Europäischen System der Registervernetzung), und es gibt immer wieder Unsicherheiten und instanzgerichtliche Entscheidungen zum Recht der registerrechtlichen Prüfung und der Zweigniederlassungen ( 13 ff), letzteres steht deutlich unter dem Einfluss des europäischen Rechts. Das Firmenrecht ( 17 ff) wird zunehmend liberaler. Die Haftung bei Firmenfortführung ( 25 ff) sorgt immer wieder für Streit. Zur dem Recht des Handlungsgehilfen ( 59 ff) zugrundeliegenden Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten hat Hromadka einen Nachruf veröffentlicht (RdA 2015, 65), die Kommentierung versucht dem bereits seit mehreren Auflagen dadurch Rechnung zu tragen, dass die Normen für alle Arbeitnehmer eines Kaufmanns Geltung beanspruchen. Als Aktivitäten des Gesetzgebers im VI

Vorwort Arbeitsrecht zu nennen sind insbesondere das Mindestlohngesetz sowie die Befristung von Arbeitsverträgen nach Erreichen des Renteneintrittsalters, auch die Rechtsprechung wendet sich stärker dem noch in Entwicklung begriffenen Arbeitsrecht Älterer zu und hat in einem Altfall einen Befristungsgrund allein wegen Erreichen des Renteneintrittsalters abgelehnt. Auch zum sonstigen allgemeinen Arbeitsrecht war wieder eine Vielzahl von Entscheidungen nachzutragen. Gegenstand aktueller Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts war aber auch das in den 60 f, 74 ff geregelte (nachvertragliche) Wettbewerbsverbot. Das Zeugnis ( 109 GewO) wird weiterhin mitkommentiert, auch hierzu ist neue Rechtsprechung ergangen. Das Recht der Handelsvertreter ( 84 92c) ist vor allem im Hinblick auf die 5. Auflage des ausgegliederten Kommentars zum Handelsvertreterrecht, der jeweils vor dem HGB-Kommentar erscheint, hier im Oktober 2015 ein weiteres Mal systematisch erweitert und mit Hinweisen auf die großen Kommentierungen erläutert worden. Nicht zu übersehen ist vor allem der wachsende Einfluss des europäischen Rechts mit einer zunehmenden Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Das Handelsvertreterrecht, seit 2011 beim VII. Zivilsenat, ist ein ungemein lebendiges Recht. Seit dem Erscheinen der 4. Auflage des Handelsvertreterrechts-Kommentars von 2009 hat es wiederum eine große Zahl neuer höchstrichterlicher und instanzgerichtlicher Entscheidungen gegeben. Praktisch wichtig sind die Auswirkungen des europäischen Kartellrechts ( 86 Rn 38f, ua Vertikalund SchirmGVO nebst Leitlinien der Kommission für vertikale Beschränkungen von 2010, jeweils mit Sonderregeln für den KfzSektor). Die Konsequenzen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. März 2009 (Semen) sind trotz der darauf erfolgten Reform des 89b noch immer nicht ganz eindeutig. Beim Maklerrecht waren Neuregelungen bei der Wohnungsvermittlung sowie der Fortgang der Verhandlungen für eine Versicherungsvermittlerrichtline nachzutragen, die die kommentierten 93 ff freilich nicht unmittelbar betreffen. Im zweiten Buch, Gesellschaftsrecht ( 105 ff) liegt der Schwerpunkt der Rechtsentwicklung weiter auf den Publikumsgesellschaften und der Rechtsprechung auch zur GmbH & Co KG (dazu Anhang A nach 177a). Als neue Rechtsform für Publikumsgesellschaften sieht das KAGB die Investmentkommanditgesellschaft vor. Entsprechend der Darstellung der traditionellen Publikumsgesellschaften im Anhang B nach 177a werden die Regelungen zur offenen und geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft im KAGB durch einen neuen Anhang C nach 177a kommentiert. Entsprechend der Kommentierung traditioneller Publikumsgesellschaft erfolgt dabei eine kapitalmarktrechtliche Einordnung, dies auf Grundlage der Europäischen Regeln der AIFM-Richtlinie. Sodann werden die Unterschiede zum allgemeinen Personengesellschaftsrecht dargestellt. In seiner die Grundsätze des allgemeinen Personengesellschaftsrechts neu justierenden Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof die Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes bekräftigt und die Regeln zur Auslegung von Personengesellschaftsverträgen konkretisiert. Die Kommentierung bringt die Darstellung der Rechtsprechung auch zur Kernbereichslehre und zu den Grundlagengeschäften auf den neuesten Stand. Während die Rechtsprechung diese grundlegenden Begriffe des Personengesellschaftsrechts weiter distanziert betrachtet, hält die Kommentierung sowohl an der Kernbereichslehre als auch an den Grundlagengeschäften fest, dies nicht ohne notwendige Modernisierungen des Begriffsinhalts vorzunehmen. Der Auslegung des Gesellschaftsvertrages kommt ein noch größerer Stellenwert zu, dies auch im Bereich der Grundlagengeschäfte und des Kernbereichs. Weitere Entscheidungen sind etwa zur Kommanditgesellschaft sowie zur stillen Gesellschaft ergangen. Rechtstatsächlich hat die Bedeutung der GmbH & Co KG weiter zugenommen, die praktische Leitbildfunktion spiegelt sich für das Recht der Personengesellschaft in der Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs. Die Kommentierung berücksichtigt dies VII

Vorwort auch im allgemeinen Personengesellschaftsrecht. Kleinere Änderungen ergaben sich durch die Aktienrechtsnovelle 2016. Ebenfalls im Umbruch nachgetragen wurde das Gutachten von Carsten Schäfer für den 71. DJT in Essen 2016 zu einer grundlegenden Reform des Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Empfehlungen zur OHG und zur KG. Im dritten Buch, Bilanzrecht, das bekanntlich seit Jahren nicht zur Ruhe kommt, waren diesmal gleich zwei umfassende Gesetzesreformen einzuarbeiten, die im Wesentlichen auf die unermüdlichen Regulierungsaktivitäten der EU- Kommission zurückgehen: Zum einen die Reform des Bilanzrechts in Gestalt der EU-BilanzRi 2013, umgesetzt durch das am 23. Juli 2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinieumsetzungsgesetz (BilRiG) mit thematischen Schwerpunkten in folgenden Bereichen: Anpassung der Schwellenwerte von Bilanzsumme und Umsatzerlöse zur Entlastung kleinerer Unternehmen (Bürokratieabbau); Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen bei Anschaffungskosten; Abschreibung selbstgeschaffener immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens; Einführung einer Ausschüttungssperre für Beteiligungserträge aus einer Beteiligung an einer GmbH (& Co.); Erweiterung der Umsatzdefinition in 277 I; Wegfall der Definition und des Ausweises des außerordentlichen Postens in der GuV; Herausnahme von Finanzholdings aus der der Einstufung als Kleinstgesellschaft; diverse Verschiebungen von Angaben in der Bilanz in den Anhang; Änderungen und Anwendungsregelungen für den Konzernabschluss. Zum anderen die Reform der Abschlussprüfung durch die EU-AbschlussprüfungsRi 2014 und die EU-AbschlussprüfungsVO 2014, deren Umsetzung in Gestalt des Abschussprüfungsreformgesetzes (AReG) und des Abschlussprüfungsaufsichtsreformgesetzes (APAReG, dazu sogleich bei den Nebengesetzen) erfolgt ist. Thematische Schwerpunkte sind hier die Klarstellung, welche Unternehmen von der AbschlussprüfungsVO erfasst werden ( 317 IIIa), die Pflichtrotation ( 318 Ia), die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen ( 319a I), der Prüfungsbericht ( 321), der Bestätigungsvermerk ( 322a), der Prüfungsausschuss ( 324) sowie Ausnahmen für die Abschlussprüfung bei Sparkassen und Genossenschaften. Im vierten Buch waren wiederum besonders rechtsprechungsintensiv waren die Im vierten Buch waren wiederum besonders rechtsprechungsintensiv waren die allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten. Diese sind ausführlich in 347 HGB Rn 8 22, 23 40 behandelt, unter anderem zur Dritthaftung, zu den Interessenkonflikten, Innenprovisionen und Rückvergütungen (kickbacks, 347 Rn 30a), zur Beweislast, zum Schaden und zur Verjährung. Die bahnbrechende Neuorientierung des BGH zu den kickbacks mit vielen Folgeunsicherheiten ist ausführlich berücksichtigt ( 347 Rn 30a). Die Kommentierungen des Handelskauf und der Kommission sind im Hinblick auf die größeren HGB-Kommentare erheblich angereichert worden. Im Transportrecht lag der Schwerpunkt der Aktualisierung in der weiteren Einarbeitung der bereits in der Vorauflage berücksichtigten umfassenden Reform durch das Seehandelsrechtsreformgesetz 2013, die weit über das Seehandelsrecht hinaus reicht. Dabei war insbesondere neue Literatur, die sich mit den Auswirkungen der Reform auseinandersetzt, einzuarbeiten. Wie stets wurde aber auch in allen Abschnitten nicht nur neue Literatur, sondern auch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung nachgetragen, so namentlich bei der Beförderung von Umzugsgut, beim multimodalen Transport, beim Speditionsgeschäft und beim Lagergeschäft, wobei insgesamt etwas stärker als in früheren Auflagen die Rechtsprechung der Untergerichte berücksichtigt wurde. III. Bei den handelsrechtlichen Nebengesetzen gab es erneut ganz wesentliche Änderungen. Auf Änderungen war in der Folge der Umsetzung der EU-Ab- VIII

Vorwort schlussprüfungsreform durch das APAReG in der (2c) WPO einzugehen. Zweck der Novellierung ist es, die Regelungen des Berufsrechts unter Erhalt der Selbstverwaltung anzupassen. Die Aufsicht wird nunmehr durch eine berufsstandsunabhängige Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgeübt, die an die Stelle der bisherigen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) getreten ist. Neu gefasst und schon in der letzten Auflage berücksichtigt wurden die (8) AGB-Banken Mai 2012 und die AGB-WPGeschäfte Juni 2012, nunmehr auch die (9) AGB-Spark März 2014 und die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte der Sparkassen Januar 2015. Letzteres wurde zum Anlass genommen, die Nachweise zu den AGB-Sparkassen deutlich zu vermehren. Das Lastschriftabkommen Juli 2012 ist infolge der europäischen SEPA-Reform ersatzlos weggefallen; unter seiner Ordnungsnummer werden nunmehr die Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots (10a-d) geführt. Die (6) Incoterms 2010, gültig ab 1.1.2011, sind mit rund 90 Seiten Text und Kommentar nicht nur wie schon bisher für den internationalen Handel eine Standardquelle, sondern in ihrer neuen Fassung ausdrücklich auch für den inländischen Verkehr gedacht und geeignet. Sie sind AGB, (5) BGB 305 ff sind demnach zu beachten. Änderungen ergaben sich ferner im (14) BörsG, (15a) 21 25 WpPG sowie im (16) WpHG. Neben umfangreicher neuer Rechtsprechung, die einzuarbeiten war, sind hier insbesondere die neuen Regelungen zum Delisting (im BörsG) und die Änderungen bei den Mitteilungspflichten der 21 ff. WpHG (im WpHG) zu nennen, die im Rahmen des Transparenzrichtlinie- Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes eingeführt wurden. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz wurden u. a. Regelungen zur Produktintervention durch die BaFin (im WpHG) eingeführt. Das erste Finanzmarktnovellierungsgesetz mit der Marktmissbrauchsverordnung von 2014 und der strafrechtlichen Marktmissbrauchsrichtlinie von 2014 wurde insofern berücksichtigt, als die neuen EU-Regelungen zum Insiderrecht (inklusive einer Übersicht über die bisher erlassenen konkretisierenden Regelungen der Kommission) im Rahmen einer umfangreicheren Einleitung vor (16) WpHG 12 vorgestellt werden. Eine größere Veränderung der Kommentierung wegen der zunehmenden Verwendung von Verordnungen auf EU-Ebene im Kapitalmarktrecht ist für die kommende Auflage vorgesehen. Auf aktuellen Stand gebracht wurde auch die Kommentierung der (17) CMR und der (18) ADSp. Hier setzt sich die Tendenz fort, dass beide Regelwerke, vor allem aber internationale Regelungen das nationale Recht zunehmend verdrängen. Zu den Änderungen bei den handelsrechtlichen Nebengesetzen im Einzelnen: Für die Kommentierungsarbeit zu den handelsrechtlichen Nebengesetzen ergaben sich die meisten Änderungen wie schon in den bisherigen Auflagen bei (7) Bankgeschäfte. Das Bankvertragsrecht scheint sich mehr und mehr zu einem Kernbereich des Privat- und Handelsrechts auszuweiten. Die Rechtsprechung dazu, zumal des XI. Zivilsenats des BGH ist Legion, wie ua die WM mit jährlich zuletzt knapp 2400 Seiten zeigen, und kann nur noch exemplarisch ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit aufgenommen werden. Das gilt um so mehr, als ganze Teile des Bankvertragsrechts wie das Recht des Zahlungsverkehrs in das BGB übernommen wurden (leider nur stückweise mit einer für den Benutzer ausgesprochen mühseligen Zersplitterung). Der Service des Kommentars liegt deshalb noch mehr als bisher in der Auswahl des Wesentlichen, der Zusammenschau und den Querbezügen. Das Bankvertragsrecht war in dieser 37. Auflage ein Schwerpunkt der Kommentierungsarbeit zu den Nebengesetzen, weil mittlerweile eine ganze Reihe großer Kommentierungen vorliegt. Die 4. Auflage des von Schimansky/Bunte/Lwowski herausgegebenen Bankrechts-Handbuchs 2011 mit Kommentierungen durch Mitglieder des IX

Vorwort XI. Zivilsenats ist umfassend eingearbeitet, ebenso der Bankrechts-Kommentar von Langenbucher/Bliesener/Spindler 2013. Seit der letzten Auflage sind neu erschienen und ausführlich berücksichtigt das Bankvertragsrecht in der 3. Auflage des MüKoHGB (Bd. 6) unter der Redaktion von Hadding 2014 und ein Teilband der Neuauflage des Bankrechts von Canaris aus der Feder von Grundmann und Renner (Zahlungs- und Kreditgeschäft) im Staub, HGB, 5. Aufl., Bd. 10, 2015. Noch berücksichtigt werden konnte auch der Kommentar von Bunte zu den AGB-Banken, AGB-Sparkassen und Sonderbedingen, nunmehr in 4. Auflage 2015. Völlig neu geschrieben wurde (7) Bankgeschäfte Abschnitt D, das gesamte Lastschriftrecht, da nunmehr nur noch die SEPA-Lastschrift europarechtlich (SEPA-VO) zulässig ist und dies ganz erhebliche inhaltliche Änderungen des bisherigen deutschen Lastschriftrechts zur Folge hatte. Für das 3. Kapitel über den Zahlungsverkehr wurde für die Kommentierung ein anderer Ansatz als die der BGB-Kommentare gewählt, also nicht 675c-676c BGB Vorschrift für Vorschrift, sondern wie in der Praxis üblich für die verschiedenen Zahlungsarten, also Überweisung, Lastschrift, Scheck, Girokarte, Kreditkarte, automatisierte Zahlungssysteme. Die dogmatische Rückbindung an die Diskussion der Vorschriften im BGB wird durch viele Verweisungen auf die große Kommentierung Mü- KoBGB/Casper und andere bankrechtliche Kommentierungen gewährleistet. Damit ist nach den Neukommentierungen in den beiden Vorauflagen und vielen weiteren Änderungen und Ergänzungen in dieser Auflage das ganze 3. Kapitel über den Zahlungsverkehr neu geschrieben, also C. Giroüberweisung: Überweisungs-, Zahlungs-, Girovertrag (C/1 85), D. Lastschrift (D/1 60) und F. Die (Giro-)Karte, GeldKarte, automatisierte Zahlungssysteme, Kreditkarte (Rn F/1 67). Neu eingefügt wurden Abschnitte zum Unternehmenskredit und zu den Covenants. Zu erwähnen sind ferner Änderungen im KWG, zu dem europarechtlich vorgeschriebenen Recht auf ein Girokonto (Basiskonto) und der deutschen Umsetzungsdiskussion, zur Neufassung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie mit dem neuen Einlagensicherungsgesetz (EinSiG, das EAEG wurde in Anlegerentschädigungsgesetz umbenannt, AnlEntG), zum Einlagengeschäft, zur Kartenzahlung, zum Kreditgeschäft, zur AGB-Kontrolle über Nebenleistungsentgelte, zum Sanierungskredit, zum Akkreditiv und zum Garantiegeschäft und zum Konsortialkredit. Wegen der vielfältigen dogmatischen und praktischen Relevanz auch für das Handels-, Handelsklausel- und Bankrecht wird wie stets der Text der in das BGB integrierten AGB-Vorschriften unter (5) 305 310 BGB verfügbar gemacht. Diese werden an zahlreichen Stellen des Kommentars berücksichtigt. Insbesondere ist weiter daran gearbeitet worden, die verschiedenen unter den Nebengesetzen abgedruckten Klauselwerke durchgängig auf AGB-Besonderheiten zu überprüfen; Konsequenzen ergeben sich ua für (2d) AGB-WP, (6) Incoterms, (8) AGB-Banken mit Sonderbedingungen zum Wertpapierhandel, (8a) AGB- Sparkassen, (9) AGB-Anderkonten, (11) ERA, (12) ERI und (18) ADSp. Die Kommentierung des (13) DepotG wurde weiter ergänzt, so ist etwa Scherer, DepotG 2012, nun umfangreich eingearbeitet. Wichtige Änderungen gab es im (14) BörsG. Hier erforderte die mittlerweile erfolgte gesetzliche Neuregelung von 39 im Anschluss an die Frosta-Entscheidung des BGH eine erhebliche Überarbeitung der Kommentierung zum Delisting. Mit dem Delisting erfolgt der Rückzug eines Unternehmens vom regulierten Markt einer Börse. Aufgrund der damit einhergehenden Beschränkung der Handelbarkeit der Aktien hatte der BGH lange Zeit sowohl einen Hauptversammlungsbeschluss als auch ein Pflichtangebot für erforderlich gehalten. Diese Rechtsprechung hat der BGH in seiner Frosta-Entscheidung Ende 2013 aufgegeben und verlangte nun weder einen Hauptversammlungsbeschluss noch ein Pflichtangebot. Das hat den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, der in aller Eile eine Änderung von (14) BörsG 39 auf den Weg gebracht, wonach ein Widerruf der Börsenzulassung nur zulässig sein soll, wenn zuvor ein Übernahmeangebot an die Aktionäre abgegeben wurde oder X

die Finanzinstrumente weiterhin an einem anderen regulierten Markt gehandelt werden können. Diese Änderungen sind in die Kommentierung von (14) BörsG 39 eingearbeitet worden. Außerdem wurden die Kommentierungen weiterer Vorschriften im (14) BörsG erheblich überarbeitet und ausgebaut. So werden nun z. B. der Begriff der Börse und die Abgrenzung zu anderen Wertpapier(handels) systemen in (14) BörsG 2 ausführlicher besprochen. Eingearbeitet wurde neben den seit der letzten Auflage erschienenen neuen Gerichtsentscheidungen auch die seitdem veröffentlichte Literatur. So wurde etwa die neue, 3. Auflage des Ebenroth, HGB berücksichtigt. Wesentliche Entwicklungen in der Rechtsprechung waren des Weiteren bei der Prospekthaftung in (15a) 21 25 WpPG zu berücksichtigen. So hat der BGH z. B. in seiner Telekom-Entscheidung weiter konkretisiert, wann ein Prospekt als unrichtig anzusehen ist, und in einer Entscheidung zur Prospekthaftung von Wirtschaftsprüfern diese genauer umrissen. Im (16) WpHG machten insbesondere das KleinanlegerschutzG und das Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-UmsetzungsG Änderungen und Ergänzungen notwendig. Im Zuge dessen wurde die Kommentierung zu den (16) WpHG 21 ff. ausgebaut; dies wird in den Folgeauflagen weiterverfolgt werden. Außerdem wurden die neuen BaFin-Merkblätter eingearbeitet sowie eine ganze Reihe neuer höchst- und obergerichtlicher Entscheidungen, etwa die Urteile des BGH zum Schutzzweck der Bestimmungen des WpHG oder zur Anlagevermittlung. Wesentliche Ergänzungen erfolgten auch in der Kommentierung zum Insiderhandelsverbot und zur ad hoc-publizität, außerdem sind nunmehr alle Fragen zur Kapitalmarktinformationshaftung in der Kommentierung zu 37b, 37c konzentriert. In der Kommentierung zu (16) WpHG 31 wurde die neuere Rechtsprechung zur anlagegerechten Beratung und zu Rückvergütungen umfänglicher aufgenommen und die Kommentierung weiter ausgebaut. Angesichts des näher rückenden 3. Juli 2016, ab dem die Regelungen zum Insiderhandel, zur Marktmanipulation etc. der europäischen Marktmissbrauchsverordnung gelten werden, wurden die neuen Regelungen einschließlich der bisher erlassenen Delegierten Verordnungen der Europäischen Kommission vor (16) WpHG 12 vorgestellt. Da die momentan geltenden Regelungen im (16) WpHG für bisherige Fälle auch in unmittelbarer Zukunft noch relevant sein werden, wurde die bisherige Kommentierung aber noch beibehalten. IV. Vorwort Diese Neuauflage ist, was die Gesetzgebung angeht, auf dem Stand vom Dezember 2015; weil sich die Drucklegung beim Verlag vom Dezember 2015 bis Mai 2016 verzögert hat, konnten zum Teil spätere Entwicklungen noch bis zum 10. Mai 2016, bei der Abschlussprüfung ( 316 324a HGB) noch bis zum 17. Juni 2016 aufgenommen werden. Für die zahlreichen Anregungen aus der Praxis bedanken wir uns besonders. Sie sind, wie für die Betreffenden leicht ersichtlich, berücksichtigt. Zum Handelsvertreterrecht gilt unser besonderer Dank der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) und dort vor allem Herrn Rechtsanwalt Eckhard Döpfer, Mitglied der Hauptgeschäftsführung und Leiter der Abteilung Recht, Berlin. Für die Kommentierung des Bilanzrechts und der Abschlussprüfung hat Herr Ministerialrat Thomas Blöink, Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, wertvolle Hinweise gegeben. Zum Recht der Bankbedingungen hat Herr Wulf Hartmann, Direktor Geschäftsbereich Recht beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Berlin, dankenswerterweise auch für diese Auflage wieder die neuesten Texte zur Verfügung gestellt und Hintergrundinformationen zu den Änderungen gegeben. In gleicher Weise danken wir Herrn Dr. Kai Zahrte, Abteilungsdirektor, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Berlin, und Herrn Rechtsanwalt Manfred Hamannt, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, Institut der Wirtschafts- XI

Vorwort prüfer in Deutschland e. V. (IDW), Düsseldorf. Im Hamburger Max-Planck- Institut haben mitgeholfen bei der weiteren technischen Aufbereitung der Verlagsvorlagen Frau Janina Jentz und bei der Quellensuche und Korrekturlesen Frau wiss. Assistentin Nina Marie Güttler. Herr Professor Dr. Jan von Hein, Universität Freiburg, hat einen Blick auf die Kommentierung zu 92c, insbesondere nach dem Ingmar-Urteil des BGH ( 92c Rn 10a), geworfen. Im Sekretariat war Frau Edda O Hara eine unermüdliche und unersetzliche Hilfe. Dank gebührt auch ihrer Vertreterin Frau Erika Freynik. Am Lehrstuhl Hanno Merkt in Freiburg haben bei der Materialsammlung und sichtung sowie bei den Korrekturen die Herren Rechtsreferendare Thilo Schülke und Marco Müller sowie im Sekretariat Frau Petra Bühler-Scherer ebenso wertvolle wie gewohnt zuverlässige Unterstützung geleistet. Am Lehrstuhl Markus Roth hat Frau Alexandra Hille Korrektur gelesen, im Sekretariat war Frau Daniela Ziegler eine große Hilfe. Am Lehrstuhl Christoph Kumpan (anfangs noch in Berlin) haben Julia Redler, Stefan Daniel, Philipp Hacker und Max Fabian Starke bei der Recherche und Angela Huhn und Miriam Egner beim Korrekturlesen geholfen, am neuen Lehrstuhl in Halle haben dann Ronny Grütze, Constanze Dittmann, Karl Kulike und Torsten Schroeter bei kurzfristigen Nachrecherchen unterstützt. Danken möchten wir auch Herrn Matthias Hoffmann vom Verlag C. H. Beck für seine Hilfe bei der Drucklegung. Für ihre rasche und umsichtige Arbeit danken wir allen Mitarbeitern ganz besonders. Hamburg, Freiburg, Marburg und Halle im Frühjahr 2016 Klaus J. Hopt, Hanno Merkt, Markus Roth, Christoph Kumpan XII

Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Verzeichnis der abgedruckten Bestimmungen... XIX Benutzungshinweise... XXI Abkürzungsverzeichnis (einschließlich einzelner juristischer Werke)... XXIII 1. Teil. Handelsgesetzbuch Erstes Buch. Handelsstand... 1 104a 1 Einleitung vor 1... 1 Erster Abschnitt. Kaufleute... 1 7 46 Zweiter Abschnitt. Handelsregister; Unternehmensregister 8 16 82 Dritter Abschnitt. Handelsfirma... 17 37a 139 Vierter Abschnitt. Handelsbücher (aufgehoben)... 235 Fünfter Abschnitt. Prokura und Handlungsvollmacht... 48 58 235 Einleitung vor 48: Anscheins- und Duldungsvollmacht, Handeln für Firma, Eigenhaftung des Vertreters... 235 Sechster Abschnitt. Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge... 59 83 258 Siebenter Abschnitt. Handelsvertreter... 84 92c 369 Achter Abschnitt. Handelsmakler... 93 104 535 Neunter Abschnitt. Bußgeldvorschriften... 104a 565 Zweites Buch. Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft... 105 236 566 Einleitung vor 105... 566 Erster Abschnitt. Offene Handelsgesellschaft... 105 160 583 Erster Titel. Errichtung der Gesellschaft... 105 108 583 Zweiter Titel. Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander... 109 122 623 Dritter Titel. Rechtsverhältnis der Gesellschafter zu Dritten... 123 130b 694 Vierter Titel. Auflösung der Gesellschaft und Ausscheiden von Gesellschaftern... 131 144 746 Fünfter Titel. Liquidation der Gesellschaft... 145 158 807 Sechster Titel. Verjährung. Zeitliche Begrenzung der Haftung... 159, 160 825 Anhang nach 160: Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV); Partnerschaftsgesellschaft (PartG)... 830 A. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)... 830 B. Partnerschaftsgesellschaft (PartG mit PartGG)... 839 Zweiter Abschnitt. Kommanditgesellschaft... 161 177a 844 Anhang nach 177a: GmbH & Co; Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung)... 890 A. GmbH & Co. KG... 890 B. Publikumsgesellschaft (mit Prospekthaftung)... 911 C. KAGB und Investmentkommanditgesellschaft... 933 Dritter Abschnitt. Stille Gesellschaft... 230 237 938 XIII

Inhaltsverzeichnis Drittes Buch. Handelsbücher... 238 342e 958 Einleitung vor 238... 958 Erster Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute... 238 263 979 Erster Unterabschnitt. Buchführung Inventar... 238 241a 979 Zweiter Unterabschnitt. Eröffnungsbilanz. Jahresabschluß.. 242 256a 992 Erster Titel. Allgemeine Vorschriften... 242 245 992 Zweiter Titel. Ansatzvorschriften... 246 251 1001 Dritter Titel. Bewertungsvorschriften... 252 256a 1030 Dritter Unterabschnitt. Aufbewahrung und Vorlage... 257 261 1067 Vierter Unterabschnitt. Landesrecht... 262 (aufgeh), 263 1070 Zweiter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften... 264 335c 1070 Erster Unterabschnitt. Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft und Lagebericht... 264 289a 1070 Erster Titel. Allgemeine Vorschriften... 264, 265 1070 Zweiter Titel. Bilanz... 266 274a 1088 Dritter Titel. Gewinn- und Verlustrechnung... 275 278 1114 Vierter Titel. (aufgehoben)... 279 283 1123 Fünfter Titel. Anhang... 284 288 1123 Sechster Titel. Lagebericht... 289, 289a 1143 Zweiter Unterabschnitt. Konzernabschluß und Konzernlagebericht... 290 315a 1150 Erster Titel. Anwendungsbereich... 290 293 1150 Zweiter Titel. Konsolidierungskreis... 294 296 1162 Dritter Titel. Inhalt und Form des Konzernabschlusses.. 297 299 1165 Vierter Titel. Vollkonsolidierung... 300 307 1168 Fünfter Titel. Bewertungsvorschriften... 308 309 1177 Sechster Titel. Anteilmäßige Konsolidierung... 310 1181 Siebenter Titel. Assoziierte Unternehmen... 311, 312 1182 Achter Titel. Konzernanhang... 313, 314 1186 Neunter Titel. Konzernlagebericht... 315 1199 Zehnter Titel. Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards... 315a 1201 Dritter Unterabschnitt. Prüfung... 316 324a 1205 Vierter Unterabschnitt. Offenlegung. Prüfung durch den Betreiber des Bundesanzeigers... 325 329 1280 Fünfter Unterabschnitt. Verordnungsermächtigung für Formblätter und andere Vorschriften... 330 1294 Sechster Unterabschnitt. Straf- und Bußgeldvorschriften. Ordnungsgelder... 331 335c 1296 Dritter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften... 336 339 1306 Vierter Abschnitt. Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige... 340 341y 1309 Erster Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute... 340 340o 1309 Erster Titel. Anwendungsbereich... 340 1309 Zweiter Titel. Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß... 340a 340d 1312 Dritter Titel. Bewertungsvorschriften... 340e 340g 1316 Vierter Titel. Währungsumrechnung... 340h 1321 XIV

Inhaltsverzeichnis Fünfter Titel. Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Konzernzwischenabschluß... 340i, 340j 1321 Sechster Titel. Prüfung... 340k 1323 Siebenter Titel. Offenlegung... 340l 1325 Achter Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder... 340m 340o 1327 Zweiter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds... 341 341p 1331 Erster Titel. Anwendungsbereich... 341 1331 Zweiter Titel. Jahresabschluß, Lagebericht... 341a 1332 Dritter Titel. Bewertungsvorschriften... 341b 341d 1333 Vierter Titel. Versicherungstechnische Rückstellungen.. 341e 341h 1334 Fünfter Titel. Konzernabschluß, Konzernlagebericht... 341i, 341j 1336 Sechster Titel. Prüfung... 341k 1337 Siebenter Titel. Offenlegung... 341l 1338 Achter Titel. Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder... 341m 341p 1338 Dritter Unterabschnitt. Ergänzende Vorschriften für bestimmte Unternehmen des Rohstoffsektors... 341q-341y 1341 Erster Titel. Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen 341q, 341r 1341 Zweiter Titel. Zahlungsbericht, Konzernzahlungsbericht und Offenlegung... 341s-341w 1343 Dritter Titel. Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder... 341x, 341y 1346 Fünfter Abschnitt. Privates Rechnungslegungsgremium; Rechnungslegungsbeirat... 342, 342a 1347 Sechster Abschnitt. Prüfstelle für Rechnungslegung... 342b 342e 1350 Viertes Buch. Handelsgeschäfte... 343 475h 1358 Einleitung vor 343... 1358 Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften... 343 372 1363 Zweiter Abschnitt. Handelskauf... 373 382 1467 Einleitung vor 373... 1467 Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft... 383 406 1530 Vierter Abschnitt. Frachtgeschäft... 407 452d 1571 Erster Unterabschnitt. Allgemeine Vorschriften... 407 450 1571 Zweiter Unterabschnitt. Beförderung von Umzugsgut... 451 451h 1642 Dritter Unterabschnitt. Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln... 452 452d 1648 Fünfter Abschnitt. Speditionsgeschäft... 453 466 1654 Sechster Abschnitt. Lagergeschäft... 467 475h 1667 Fünftes Buch. Seehandel... 476 619 1682 (nicht abgedruckt) 2. Teil. Handelsrechtliche Nebengesetze Einleitung... 1683 I. Einführungsgesetz... 1686 (1) Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche (EGHGB)... 1686 Einleitung... 1686 II. Handelsbücher und Bilanzen... 1730 Einleitung zu (2a) und (2b)... 1730 XV

Inhaltsverzeichnis (2a) Aktiengesetz (AktG): 150 176... 1730 (2b) Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG): 41 42a... 1730 (2c) Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung WPO): Erster Teil: Allgemeine Vorschriften ( 1 3), Zweiter Teil: Voraussetzungen für die Berufsausübung ( 27), Dritter Teil: Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer ( 43 56)... 1739 Einleitung zu (2c)... 1739 (2d) Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AGB-WP)... 1758 Einleitung zu (2d)... 1758 III. Handelsregister... 1765 (3) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG): 374 377, 380, 388 389, 392 395... 1765 Einleitung... 1765 (4) Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung HRV)... 1772 Einleitung... 1772 IV. AGB und (nicht branchengebundene) Vertragsklauseln... 1793 (5) 305 310 BGB (Abschnitt 2. Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen)... 1793 Einleitung... 1793 (6) Incoterms und andere Handelskaufklauseln... 1803 Einleitung... 1803 V. Bankgeschäfte (mit Börsen- und Kapitalmarktrecht)... 1885 (7) Bankgeschäfte... 1885 (8) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken (AGB-Banken) mit Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte (AGB-WPGeschäfte) 2090 Einleitung... 2090 (9) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB-Spark)... 2155 Einleitung... 2155 (10) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots (AGB- Anderkonten)... 2174 Einleitung... 2174 (10a) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Rechtsanwälten und Gesellschaften von Rechtsanwälten... 2178 (10b) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Notaren.. 2183 (10c) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Angehörigen der öffentlich bestellten wirtschaftsprüfenden und wirtschafts- und steuerberatenden Berufe... 2184 (10d) Bedingungen für Anderkonten und Anderdepots von Patentanwälten und Gesellschaften von Patentanwälten... 2186 (11) Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten- Akkreditive (ERA 600) mit Anhang zu den ERA 600 für die Vorlage elektronischer Dokumente (el.era Version 1.1.1)... 2188 Einleitung... 2188 (12) Einheitliche Richtlinien für Inkassi (ERI)... 2245 Einleitung... 2245 (13) Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren (Depotgesetz DepotG)... 2258 XVI

Inhaltsverzeichnis Einleitung... 2258 (14) Börsengesetz (BörsG)... 2293 Einleitung... 2293 (15a) 21 25 Wertpapierprospektgesetz (WpPG): (Börsen-) Prospekthaftung... 2373 Einleitung... 2373 (15b) 20 22 Vermögensanlagegesetz (VermAnlG): (Verkaufs-) Prospekthaftung... 2388 Einleitung... 2388 (16) Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz WpHG)... 2393 Einleitung... 2393 VI. Transport (Fracht-, Speditions-, Lager- und andere Transportgeschäfte)... 2547 (17) Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)... 2547 Einleitung... 2547 (18) Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen (ADSp)... 2574 Einleitung... 2574 Sachverzeichnis... 2589 XVII