Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

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Vortrag zur EU-Fördermesse am 18.01.2016 bei der Region Hannover Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen () Niedersachsen Olaf Schmidt Direktion, Standort Verden, Aufgabenbereich 2.2 (Zuwendungen/Entwurfsprüfung) 1

Inhalt Hochwasserschutz Nds. Förderziel Fördergegenstand Zuwendungsempfänger Fördervoraussetzungen Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Antragsverfahren Projektauswahlverfahren Ausblick

Hochwasserschutz in Niedersachsen Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Städte und Gemeinden (Kommunen) zuständig für den Hochwasserschutz Gem. Baugesetzbuch sind Sie verantwortlich für die Gewährleistung eines ausreichenden Hochwasserschutzes in besiedelten Flächen im Rahmen ihrer allgemeinen Daseinsvorsorge Kommunen & Verbände zuständig für Planung+Bau, Unterhaltung+Betrieb Land zuständig f. gesetzlichen HWS, Finanzierung, Dienstleister (Planung+Bau) Hochwasservorsorge Hochwasservorhersagezentrale Ziel: frühzeitige und gezielte Warnung Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Ziel: Raum und Fläche für Flüsse Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) Umsetzung EU-Richtlinie Ziel: Umgang mit Hochwasserrisiken Erstellung von Hochwasserrisikokarten Hochwassergefahrenkarten Hochwasserrisikomanagementplänen Technischer Hochwasserschutz u.a. 400 km gewidmete Deiche, Mauern etc. Hochwasserrückhaltebecken Talsperren (83 Stk. unter Aufsicht des ) Finanzierung des technischen Hochwasserschutzes gemeinsam von Bund (60%) und Land (40%), im Mittel 9-15 Mio. /anno zusätzlich Mittel der EU (ELER und EFRE), rund 5-7 Mio. /anno

Ziel Verbesserung des Hochwasserschutzes zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung insbesondere des ländlichen Raums unter Berücksichtigung der Ziele der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie Förderung von vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser Erhöhung des Schutzes vor Überschwemmungen Vermeidung oder Reduzierung von Hochwasserschäden Steigerung der Leistungsfähigkeit von Hochwasserschutzanlagen u.a. zur Anpassung an den Klimawandel und seine Auswirkungen

Was wird gefördert? Vorhaben, die der Abwehr von Naturkatastrophen sowie der Erhöhung der Sicherheit vor Überflutung durch Hochwasser dienen Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie begleitende Vorund Nacharbeiten (z.b. Planungsarbeiten, Funktionskontrollen, Beweissicherungen, notwendiger Grunderwerb für alle baulichen Anlagen bis max. 10%) neu: Förderung der Zusammenarbeit im Hochwasserschutz in den Einzugsgebieten Beratung von örtlichen Akteuren durch das Land im Hinblick auf eine flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes und Förderung einzugsgebietsbezogener Konzeptionen auf der Grundlage von Zusammenschlüssen mehrerer Kommunen/Verbände, auch im Hinblick auf mögliche Synergien für die Erreichung der Ziele anderer Förderrichtlinien (Fließgewässerentwicklung, Landschaftswerte u.a.)

Was wird gefördert? Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (z.b. Deiche einschl. Deichverteidigungswege, Verwallungen, Dämme, Talsperren und Schöpfwerke) Rückbau von Deichen, insbesondere zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten neu: Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke neu: grundsätzlich keine Erstattung von Vorfinanzierungsausgaben bei ELER-Vorhaben

Wer darf Zuwendungen beantragen? Gebietskörperschaften Körperschaften des öffentlichen Rechts Unterhaltungspflichtige an Gewässern (Juristische Personen, z.b. Harzwasserwerke) Es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Zuwendungen!

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Bei Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie Rückbau von Deichen Förderung nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes und nach Erörterung mit den betroffenen Ober- und Unterliegern und wenn ein Schutz vor einem HQ100 angestrebt wird Bei ELER: Nachhaltige Entwicklung des PFEIL-Programmgebietes, u.a. Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotentials und Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und Beachtung der Erfordernisse des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege neu: bei ausschließlicher Verwendung von ELER geringeres Schutzniveau als HQ100 möglich

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Zuwendungsart: Anteilfinanzierung, nicht rückzahlbarer Zuschuss Zuwendungshöhe (bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben): 70 % bei Förderung aus GAK und Landesmitteln 80 % bei Vorhaben im übergeordneten wasserwirtschaftlichen Interesse und bei denen die Unterlieger besondere Vorteile genießen neu: Bei ELER: Höhe des EU-Anteils 63 % in der Übergangsregion und in der stärker entwickelten Region 53 %. - MwSt. anrechenbar. neu: 63 % bzw. 53 % bei Grundinstandsetzung von Schöpfwerken 100 %, sofern das Land / die Stadt Bremen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Begünstigter oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Zahlung der Baukosten verpflichtet ist.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Eigenanteil: i.d.r. aus Eigenmitteln zu erbringen Sachleistungen: z.b. Eigenarbeitsleistungen, können den Eigenanteil nur nach vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehörde ersetzen (zurzeit keine Förderung aus ELER) EAL dürfen mit max. 80% der Ausgaben bei Fremdvergabe an ein Unternehmen berücksichtigt werden. Andere Sachleistungen dürfen mit max. 80% des Marktwertes in Ansatz gebracht werden. Sonstige Landesmittel / finanzielle Beteiligungen Dritter reduzieren die Höhe der Zuwendung Bei ELER: Drittmittel aus nicht öffentlich-rechtlichen Quellen reduzieren den Anteil der EU-Förderung und damit die Gesamthöhe der Zuwendung

Bewilligungsstellen: Antragsverfahren Für Nds. und EU-Vorhaben: Direktion (www.nlwkn.niedersachsen.de) Für nicht EU-geförderte Vorhaben in HB: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (http://www.bauumwelt.bremen.de/ ) Zuwendungsanträge (amtlicher Vordruck) müssen folgende Anlagen enthalten: Sofern Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen Fördergegenstand sind: Konzeptionelle Überlegungen Ansonsten: Hochwasserschutzkonzept sowie folgende Nachweise: zum landwirtschaftlichen Produktionspotential (nur bei ELER) zur Dringlichkeit, d.h. Nutzen und fachliche Bedeutung zum Stand des Genehmigungsverfahrens zur Zusammenarbeit der Kommunen/Verbände und Abschätzung der zu erwartenden Synergieeffekte (sofern zutreffend)

nach Ideenfindung Kontakt mit Bewilligungsstelle (unverbindlich) Vorlage Maßnahmenblatt beim (Stichtagsregelung) Antragsverfahren Vorverfahren zur Antragsberatung durch Projektauswahl nicht EU-geförderter Vorhaben Antragstellung (verbindlicher Vordruck) (bei EU-Vorhaben Stichtagsregelung) Antragsprüfung und Projektauswahl EUfähiger Vorhaben auf Basis PAK Ablehnungs- oder Zuwendungsbescheid 12

Projektauswahl Projektauswahl: rein national geförderte Vorhaben Förderfähigkeit mit EU-Mitteln Verfügbare nationale Haushaltsmittel Priorisierung anhand fachlicher Kriterien und Dringlichkeit Zustimmung durch das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)

Projektauswahlverfahren ELER Projektauswahl auf Grundlage von Projektauswahlkriterien (PAK) räumliche Lage des Vorhabens im Risikogebiet gem. HWRM-RL Schutz von landwirtschaftlichem Produktionspotential Höhe des Schadenspotentials Verhältnis Kosten-Nutzen Laufendes/neues Vorhaben ggf. besondere fachliche Bedeutung Bauwerkssicherheit, z.b. Fehlhöhen und Standsicherheit an vorhandenen Anlagen Auswirkung auf das Überschwemmungsgebiet Vorteile für Ober- bzw. Unterlieger Erreichung von Synergieeffekten

Ausblick Bisher liegt nur ein Entwurf der Förderrichtlinie vor: Beteiligung der Verbände und Kommunen Anfang 2016 abgeschlossen Maßnahmenblätter für 2016 für Vorverfahren liegen vor Nicht-förmliches Vorverfahren mit Projektauswahl GAK noch nicht abgeschlossen Zustimmung des Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu national geförderten Vorhaben steht noch aus Projektauswahlverfahren für EU-geförderte Vorhaben in Planung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Olaf Schmidt Direktion