Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Albersdorf



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Transkript:

Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 15. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Albersdorf Sitzung am Mittwoch, den 19.09.2012 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:40 Uhr in Albersdorf, im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes Bahnhofstraße 23, 25767 Albersdorf Anwesend: Vorsitzende/r Herr Peter Mucke Mitglied Herr Jörn Bartelt Herr Karsten Beiroth Herr Klaus Hermann Bock Frau Ingrid Del Bufalo Frau Birte Hargens Herr Peter Hinrichsen Herr Jürgen Hinz Frau Stefanie Lohnert Herr Harald Mahn Herr Günter Paul Frau Sandra Petersen Frau Christel Schöwing Herr Ebe Thomsen Frau Anke Volkmann Stellvertretendes Mitglied Herr Peter Borsing Herr Timm Peters Vertretung für Herrn Klaus-Peter Henningsen Vertretung für Herrn Jens Struve Gast Frau Ilka Hoop-Parschat Frau Elke Reimers Frau Petra Wittmann Herr Bend-Erik Wulff Frau Dörte Neelsen Frau Kerstin Diez Schulrektorin der Regionalschule Albersdorf Schulrektorin der Grundschule Nordhastedt stellv. Schulrektorin der Förderschule Albersdorf Schulrektor der Grundschule Albersdorf Personalratsmitglied Personalratsmitglied Protokollführer Herr Jürgen Bonde von der Verwaltung Frau Manuela Claaßen

Seite 2 Es fehlen: Mitglied Herr Hans Otto Butenschön Herr Martin Heinrich Dallmeier-Tießen Herr Klaus-Peter Henningsen Herr Peter Noetzel Herr Jens Struve (unentschuldigt) (unentschuldigt) Der Schulverbandsvorsteher eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung mit Einladung vom 11.09.2012 sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Schulverbandsvorsteher, die Tagesordnung wie folgt zu erweitern bzw. zu ändern: TOP 10 TOP 11 Auftragsvergabe; hier: MultiPoint Server-Lösung für den Schulverband Albersdorf Sonstiges Nichtöffentlicher Teil: TOP 12 TOP 13 Mietverhältnis für das Hausmeisterwohnhaus am Schulstandort Schafstedt Personalangelegenheiten Die Tagesordnung wird wie beantragt geändert und erweitert. Davon anwesend: 17 Nach geänderter Tagesordnung bittet der Schulverbandsvorsteher darum, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Die Schulverbandsversammlung beschließt, die Tagesordnungspunkte 12 Mietverhält für das Hausmeisterwohnhaus am Schulstandort Schafstedt 13 Personalangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Davon anwesend: 17

Seite 3 Tagesordnung Öffentlicher Teil 1 Einwohnerfragestunde 2 Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung der Schulverbandsversammlung am 25.06.2012 3 Bericht des Schulverbandsvorstehers 4 Bericht der Ausschussvorsitzenden 5 Genehmigung der Jahresrechnung 2011 6 1. Nachtragshaushalt 2012 7 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Albersdorf 8 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Wechsel der Schulträgerschaft des Förderzentrums Albersdorf 9 Ausschreibungs- und Vergabeordnung für das Amt Mitteldithmarschen (AVO) 10 Auftragsvergabe; hier: MultiPoint Server-Lösung für den Schulverband Albersdorf 11 Sonstiges Die Protokollführung wird von Jürgen Bonde übernommen.

Seite 4 Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen seitens der anwesenden Einwohner gestellt. 2. Genehmigung des Protokolls der 14. Sitzung der Schulverbandsversammlung am 25.06.2012 Schulverbandsvertreterin Sandra Petersen bittet, das Protokoll vom 25.06.2012 wie folgt zu ergänzen: TOP 9 Sonstiges Schulverbandsvertreterin Sandra Petersen spricht die Betreuung an der Grundschule Nordhastedt an. Die bestehende Betreuung läuft am 31.12.2014 aus. Sie bittet den Schulverband, hier zu gegebener Zeit tätig zu werden, um die Betreuung weiter fortzuführen. Das Protokoll über die 14. Sitzung der Schulverbandsversammlung am 25.06.2012 wird unter Berücksichtigung der Ergänzung genehmigt. 3. Bericht des Schulverbandsvorstehers 1. Da es bei der Laufbahnsanierung am Sportplatz witterungsbedingt zu Verzögerungen kommt, muss der Stundenlauf verschoben werden. 2. Am 31.08.2012 hat die Verabschiedung der Schulsekretärin der Carsten-Niebuhr-Schule, Frau Doris Kern, stattgefunden. Hier wurde der Schulverbandsvorsteher von seinem 1. Stellvertreter, Herrn Hinz, vertreten der ein Abschiedsgeschenk übergeben hat. 3. Mit Schreiben vom 26.07.2012 teilt das Schulamt des Kreises Dithmarschen mit, dass der eingereichte Widerspruch gegen die Beschulung von 2 Schülern in der Friedrich- Elvers-Schule in Heide an das dafür zuständige Ministerium weitergeleitet wurde. 4. Mit Schreiben vom 12.07.2012 an das Ministerium hat der Schulverband Albersdorf das Anliegen der Gemeinde Bunsoh gegen die Einrichtung eines Jugendheimes in Bunsoh unterstützt. Bis zum heutigen Tage hat der Schulverband keine Antwort auf dieses Schreiben bekommen. 5. Mit Schreiben vom 02.08.2012 wurde vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft die beantragte organisatorische Verbindung zwischen der ehemaligen Grundschule Schafstedt und der Regionalschule Albersdorf aufgrund der Mindestgrößenverordnung abgelehnt.

Seite 5 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden Die Vorsitzenden der nachstehend aufgeführten Ausschüsse berichten der Schulverbandsversammlung aus der Ausschussarbeit: Hauptausschuss: Der Hauptausschuss hat am 18.09.2012 getagt. Die wesentlichen Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung. Finanzausschuss: Der Finanzausschuss hat am 12.09.2012 getagt. Die behandelten Punkte stehen auf der heutigen Tagesordnung. 5. Genehmigung der Jahresrechnung 2011 Auf Vorschlag des Finanzausschusses genehmigt die Schulverbandsversammlung die Jahresrechnung 2011. 6. 1. Nachtragshaushalt 2012 1. Verwaltungshaushalt Der stellv. Finanzausschussvorsitzende Harald Mahn erläutert die Eckpunkte für den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes und der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012. Die im Kernhaushalt 2012 festgesetzte Schulverbandsumlage wird nicht verändert. Im Bereich der Datenverarbeitungskosten konnten bei allen Schulen die Ansätze für die Computerserverlösung um jeweils 3.000,-- bzw. bei der Regionalschule um 6.000,-- reduziert werden. Im Bereich der Regionalschule wurde der Haushaltsansatz für die Zuweisung von der Gemeinde Albersdorf aus Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben um 31.600,-- auf 65.000,-- erhöht. Es handelt sich jedoch nicht um eine Mehreinnahme sondern lediglich um eine zeitliche Verschiebung, da die Mittel in 2011 nicht geflossen sind und dieses nun in 2012 nachgeholt wird. Der Ansatz für die Unterhaltung der Grundstücke wurde um 31.300,-- erhöht. Hier besteht ein Mehrbedarf aufgrund der bereits erfolgten Sanierung der Mädchen-WCs sowie der Umgestaltung des Biotops nach den Vorgaben der Unfallkasse. Im Bereich der Förderschule (Unterabschnitt 270) wurden die Ansätze angepasst und eine Kostenerstattung vom Schulverband Meldorf in Höhe von 20.000,-- neu aufgenommen. Schulträger der Förderschulen in Meldorf und Albersdorf ist jetzt der Schulverband Meldorf, der Standort Albersdorf wird künftig als Außenstelle geführt. Der Haushaltsansatz für die Kosten der Schülerbeförderung und der dazu gehörige Elternanteil wurden an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Der Haushaltsansatz für die Zinsen im Unterabschnitt 91 wurde an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Ferner wurde alle Haushaltsansätze sowohl im Einnahme- als auch im Ausgabereich einer strengen Prüfung unterzogen und bei Bedarf angepasst.

Seite 6 2. Vermögenshaushalt Neu aufgenommen wurde für die Grundschule Albersdorf ein Betrag von 2.000,-- für die Anschaffung einer Spielplatzrutsche sowie für die Grundschule Schafstedt ein Betrag von 700,-- für eine neue Niedersprungmatte. Ebenfalls neu aufgenommen wurde ein Ansatz von 3.700,-- für einen Zuschuss an die Gemeinde Nordhastedt zum Erwerb eines Materialschrankes für die Grundschule Nordhastedt. Ferner wurde ein Ansatz in Höhe von 9.600,-- neu aufgenommen für den Erwerb eines Geschirrspülautomaten sowie weiteren Ausstattungsgegenständen für die Offene Ganztagsschule. Der Haushaltsansatz für die Tilgung im Unterabschnitt 91 wurde an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Finanziert werden diese Maßnahmen durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt und Erhöhung der Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 19.700,--. Die Schulverbandsversammlung beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan zum Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wie vorgeschlagen in der heute gefundenen Form und Fassung. 7. 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Albersdorf 1. Sachverhalt Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Albersdorf wurde letztmalig mit der Neufassung der Verbandssatzung mit Datum vom 14.09.2011 geändert. Die Änderung betraf auch die zukünftige Bekanntmachung über das Internet. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch das Gemeindeprüfungsamt wurde festgestellt, dass eine Veröffentlichung über die Homepage des Amtes Mitteldithmarschen nicht rechtmäßig ist. Im Zuge dessen wurde zwischenzeitlich eine eigene Homepage für den Schulverband Albersdorf eingerichtet, worüber nunmehr eine rechtmäßige Bekanntmachung erfolgt. Dies hat zur Folge, dass eine Änderung der Verbandssatzung notwendig war. 2. Stellungnahme der Verwaltung Folgende Änderung wurde im Rahmen der 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Albersdorf vorgenommen: 22 Abs.1 Satzungen des Schulverbandes werden durch Einstellung auf der Internetseite des Schulverbandes Albersdorf im Internet unter www.schulverband-albersdorf.de veröffentlicht. Auf die Einstellung der Texte der Satzungen in das Internet ist an der Bekanntmachungstafel des Amtes Mitteldithmarschen in Meldorf, Hindenburgstraße 18, hinzuweisen. Die Veröffentlichung ist mit Ablauf des Tages bewirkt, an dem sie im Internet verfügbar und der Hinweis auf sie an der Bekanntmachungstafel erfolgt ist.

Seite 7 22 Abs. 2 Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist auf der Internetseite des Schulverbandes Albersdorf hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. 22 Abs. 3 Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen, soweit nicht anders bestimmt ist, ebenfalls in der Form des Abs. 1, ohne dass es eines Hinweises an der Bekanntmachungstafel auf die erfolgte Einstellung auf der Internetseite des Schulverbandes Albersdorf bedarf. Die Schulverbandsversammlung beschließt, die dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Schulverband Albersdorf in der in der heutigen Sitzung gefundenen Form und Fassung. 8. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Wechsel der Schulträgerschaft des Förderzentrums Albersdorf 1. Sachverhalt Bereits mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 28.07.2008 wurde die Förderzentren in Albersdorf und Meldorf organisatorisch verbunden. Es wurde dabei aber übersehen, dass eine Schule lt. Schulgesetz nur einem Schulträger zugeordnet werden kann. 2. Stellungnahme der Verwaltung Der als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vertrag soll dieses Defizit beseitigen. Der bestehende Vertrag vom 28.07.2008 zwischen dem Schulverband Meldorf und dem Schulverband Albersdorf wird aufgehoben. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass dem Schulverband Albersdorf durch den Wechsel der Trägerschaft keine zusätzlichen Kosten entstehen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Grundsätzlich sollen dem Schulverband Albersdorf keine zusätzlichen Kosten durch den Wechsel der Trägerschaft entstehen. Der Schulverband Albersdorf stellt die bisher durch das Förderzentrum Albersdorf genutzten Gebäude inkl. technischem Personal (Reinigungskräfte, Hausmeister) kostenfrei zur Verfügung. Die Aufwendungen für das Verwaltungspersonal werden dem Schulverband Meldorf erstattet. Schulkostenbeiträge für Schüler der Carsten-Niebuhr-Schule entfallen ab dem Schuljahr 2012/2013 auf den Schulverband Meldorf. Es erfolgt eine kurze Aussprache der Mitglieder.

Seite 8 Die Schulverbandsversammlung stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Wechsel der Schulträgerschaft des Förderzentrums Albersdorf in der vorliegenden Form zu. 9. Ausschreibungs- und Vergabeordnung für das Amt Mitteldithmarschen (AVO) 1. Sachverhalt Das Amt Mitteldithmarschen hat mit Datum vom 27.12.2011 eine Ausschreibungs- und Vergabeordnung als Dienstanweisung erlassen. Die Dienstanweisung gilt für Lieferungen und Leistungen einschl. Bauleistungen des Amtes sowie für Eigenbetriebe und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts im Sinne des 14 Abs. 2 Nr. 2 Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz, an denen das Amt beteiligt ist. Sie gilt entsprechend für das Ausschreibungs- und Vergabewesen der Gemeinden des Amtes sowie der Schulverbände, sofern und sobald die Gemeindevertretung bzw. Schulverbandsversammlung einen Anwendungsbeschluss gefasst hat und keine eigene Ausschreibungs- und Vergabeordnung erlassen hat. 2. Stellungnahme der Verwaltung Der Schulverband Albersdorf hat zum Ausschreibungs- und Vergabewesen bislang keine eigene Regelung getroffen, so dass zukünftig die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Mitteldithmarschen Anwendung finden soll. Hierzu bedarf es gem. 11 Abs. 2 der AVO eines Anwendungsbeschlusses der Schulverbandsversammlung. Eine Kopie der AVO ist als Anlage beigefügt. Die Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Amtes Mitteldithmarschen wird in der jeweils geltenden Fassung für den Schulverband Albersdorf als anwendbar erklärt. 10. Auftragsvergabe; hier: MultiPoint Server-Lösung für den Schulverband Albersdorf Der Schulverband Albersdorf plant die Umsetzung einer Microsoft MultiPoint Server- Lösung für sämtliche Schulen. Da noch eine erneute Preisanfrage stattfindet und die Auftragserteilung für die MultiPoint Server-Lösung noch in diesem Jahr erfolgen soll, wäre eine Beauftragung des Schulverbandsvorstehers sinnvoll.

Seite 9 Die Schulverbandsversammlung beauftragt den Schulverbandsvorsteher, die Aufträge für die MultiPoint Server-Lösung an den einzelnen Schulen an den Anbieter zu vergeben, der das günstigste Angebot unter den bei der Preisanfrage vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt. 11. Sonstiges Schulverbandsvertreterin Anke Volkmann weist nochmals darauf hin, dass der Beginn von Sitzungen nicht zu früh sein soll. Herr Bock stimmt dem zu, es handelt sich immerhin um ein Feierabendparlament. Damit sind die in öffentlicher Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte abgehandelt. Schulverbandsvorsteher Peter Mucke schließt mit einem Dank für die rege Mitarbeit aller Anwesenden um 19.40 Uhr die öffentliche Sitzung. In der Zeit von 19.40 Uhr bis 19.58 Uhr findet ein nichtöffentlicher Teil dieser Sitzung statt, der gesondert protokolliert wird. Nach Beendigung des nichtöffentlichen Teils wird die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Der Vorsitzende dankt allen Anwesenden für die rege Mitarbeit und schließt die Sitzung um 19.58 Uhr. G. g. u. Peter Mucke (Vorsitzender) Jürgen Bonde (Protokollführer)