Altersvorsorgeplanung Mandant / Partnerin Max Selbständiger (11.11.197) Eva Angestellte (25.2.1976) Planung Szenario: HP Planungsstichtag: 21.3.211 Berater Matthias Hunke, P&F GmbH
Persönliche Daten Max Selbständiger und Eva Angestellte Angaben zur Person Mandant/in Partner/in Name Max Selbständiger Eva Angestellte Geburtsdatum Alter Geschlecht Familienstand Anzahl der Kinder 11.11.197 4 männlich verheiratet 1 25.2.1976 35 weiblich verheiratet 1 Beruf Sozialversicherungsstatus Einzelhandelskaufmann Selbstständige/r Arzthelferin Arbeitnehmer/in alte/neue Bundesländer alte Bundesländer alte Bundesländer Einkommen heute monatl. Bruttoeinkommen jährliches Bruttoeinkommen Steuerliche Situation Steuerliche Veranlagung zu versteuerndes Einkommen Grenzsteuersatz (inkl. Soli u. KiSt) Kirchensteuer Krankenversicherungsstatus 4. 48. gemeinsam 6. 36% 9% 1. 12. 36% 9% heute GKV (freiwillig) GKV (freiwillig) im Ruhestand GKV (Pflicht) GKV (Pflicht) im Szenario Hinterbliebenenabsicherung keine KV keine KV geplanter Eintritt in den Ruhestand 67 67 gewünschtes Nettoeinkommen im Ruhestand (heutige Kaufkraft, nach Steuern u. KrankenV) 2. mtl. 1. mtl. gewünschtes Reservekapital mit (heutige Kaufkraft) 93 / 97 Jahren Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 2 21.3.211
Vorhandene Altersvorsorgebausteine Max Selbständiger Renten erworbene mtl. Rentenanwartschaft mtl. Beitrag mtl. Rente (ggf. inkl. mit 67, J. AG-Anteil) Alter bei Rentenbeginn Rentendauer vorauss. mtl. Rente (ohne Dyn.) Rentendyn. vor Beginn vorauss. mtl. Rente (mit Dyn.) Rentendyn. nach Beginn steuerpfl. Anteil gesetzl. Rentenversicherung 2 67 J. 2 1, % 261,5 % 97 % Riester Rente Summe 261 Kapitalbausteine Rentenversicherung Altvertrag / Neuvertrag / DV n. 4b Bestand heute mtl. Beitrag restl. Beitragszahlung Beitragsdynamik Wertentw. Ansparphase Kapital zu Rentenbeginn Wertentw. Rentenphase vorauss. mtl. Rente (mit Dyn.) Rentendyn. nach Beginn steuerpfl. Anteil Allianz Altvertrag 2 26,6 J. 3, % 4,5 % 169.143 543 2,5 % 17 % Immobilien vermietete ETW 26,6 J. 85 1, % 17 % Summe 2 169.143 1.393 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 3 21.3.211
Versorgungssituation - Status Quo Max Selbständiger Bedarf gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegevers. Summe heute Inflation im Jahr in p.m. in % 237 2. 2, 3.39 4, 2. 3.39 Alterseinkünfte gesetzl. Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk Basisrenten Betriebl. Altersversorgung Riesterrente Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital Summe aller Einkünfte./. Steuern inkl. Soli u. KiSt*./. gesetzl. Kranken- u. Pflegevers. Einnahmen nach Steuern u. Sozialvers. mtl. Rentenlücke 972-1.53 im Alter davon steuerpfl. in p.m. in % in p.m. 261 97 253 1.393 17 237 1.654 3 49-26 1.627 - notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn in notw. Einmalanlage heute in oder notw. mtl. Sparrate in Rendite % Rentenphase 4, Rendite % 5, Dynamik % Rendite % 2, 6, 467.33 127.387 498 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 4 21.3.211
Vergleich der Schichten Max Selbständiger Berechnung einer mtl. Zusatzrente von p.m. netto zu Rentenbeginn mit einer Rentendynamik von 2,% Hinweis: Für eine bessere Vergleichbarkeit werden Förderhöchstgrenzen bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Berechnung des notw. Kapitals zu Rentenbeginn Basisrente BAV 3.63 EStG Riesterrente priv. Rente Fonds mtl. Zusatzrente netto notw. mtl. Bruttorente 2.135 notw. Kapital zu Rentenbeginn 467.33 565.912 467.33 467.33 519.876 Berechnung der notw. Sparrate (ohne Dynamik) Rendite in der Ansparphase in % (vor Steuern) 6, 6, 6, 6, 6, notw. mtl. Bruttosparrate 68 736 68 68 743 Steuererstattung / staatl. Förderung 158 notw. mtl. Nettosparrate 45 736 68 68 743 Barwert des Nettoaufwands 73.191 13.61 17.85 17.85 131.81 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 5 21.3.211
Verteilung der Sparrate Max Selbständiger Rentenlücke zum Rentenbeginn p.m. notw. Kapital zum Rentenbeginn 15.54 Auswahl Begrenzung mtl. Sparrate Dynamik der Sparrate Rendite Ansparphase mtl. Sparrate Brutto mtl. Sparrate Netto Barwert Brutto Barwert der Förderung Barwert Netto mtl. Rente Brutto davon steuerpfl. Fonds ja 2,% 6,% 17 priv. Rente ja 2,% 6,% 17 Riesterrente nein 2,% 6,% 1 BAV 3.63 EStG nein 37 2,% 6,% 1 Basisrente ja 3.134 2,% 6,% 56 374 111.162 36.274 74.888 1.963 97 Summe Begrenzung der Sparrate 56 374 111.162 36.274 74.888 1.963 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 6 21.3.211
Versorgungssituation - nach Planung Max Selbständiger Bedarf gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegevers. Summe heute Inflation im Jahr in p.m. in % 237 2. 2, 3.39 4, 2. 3.39 Alterseinkünfte gesetzl. Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk Basisrenten Betriebl. Altersversorgung Riesterrente Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital Summe aller Einkünfte./. Steuern inkl. Soli u. KiSt*./. gesetzl. Kranken- u. Pflegevers. Einnahmen nach Steuern u. Sozialvers. mtl. Überschuss 2.133 17 im Alter davon steuerpfl. in p.m. in % in p.m. 261 97 253 1.963 97 1.94 1.393 17 237 3.617 66 2.394-22 -26 3.569 179 notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn in notw. Einmalanlage heute in oder notw. mtl. Sparrate in Rendite % Rentenphase 4, Rendite % 5, Dynamik % Rendite % 2, 6, 15.54 4.226 17 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 7 21.3.211
Vorhandene Altersvorsorgebausteine Eva Angestellte Renten erworbene mtl. Rentenanwartschaft mtl. Beitrag mtl. Rente (ggf. inkl. mit 67, J. AG-Anteil) Alter bei Rentenbeginn Rentendauer vorauss. mtl. Rente (ohne Dyn.) Rentendyn. vor Beginn vorauss. mtl. Rente (mit Dyn.) Rentendyn. nach Beginn steuerpfl. Anteil gesetzl. Rentenversicherung 199 65 67 J. 65 1, % 893,5 % 1 % Riester Rente Summe 199 893 Kapitalbausteine Lebensversicherung Altvertrag / Neuvertrag / DV n. 4b Bestand heute mtl. Beitrag restl. Beitragszahlung Beitragsdynamik Wertentw. Ansparphase Kapital zu Rentenbeginn Wertentw. Rentenphase vorauss. mtl. Rente (mit Dyn.) Rentendyn. nach Beginn steuerpfl. Anteil R+V Altvertrag 12 31,9 J. 3, % 4,5 % 148.277 47 17 % Geldanlagen/Fonds weltweite Aktienfonds 2. 31,9 J. 6, % 128.554 353 17 % Summe 2. 12 276.831 761 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 8 21.3.211
Versorgungssituation - Status Quo Eva Angestellte Bedarf gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegevers. Summe heute Inflation im Jahr in p.m. in % 243 1. 2, 1.882 4, 1. 1.882 Alterseinkünfte gesetzl. Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk Basisrenten Betriebl. Altersversorgung Riesterrente Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital Summe aller Einkünfte./. Steuern inkl. Soli u. KiSt*./. gesetzl. Kranken- u. Pflegevers. Einnahmen nach Steuern u. Sozialvers. mtl. Rentenlücke 83-169 im Alter davon steuerpfl. in p.m. in % in p.m. 893 1 893 761 17 129 1.654 62 1.23-91 1.563 - notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn in notw. Einmalanlage heute in oder notw. mtl. Sparrate in Rendite % Rentenphase 4, Rendite % 5, Dynamik % Rendite % 2, 6, 171.618 36.137 122 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 9 21.3.211
Vergleich der Schichten Eva Angestellte Berechnung einer mtl. Zusatzrente von p.m. netto zu Rentenbeginn mit einer Rentendynamik von 2,% Hinweis: Für eine bessere Vergleichbarkeit werden Förderhöchstgrenzen bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Berechnung des notw. Kapitals zu Rentenbeginn Basisrente BAV 3.63 EStG Riesterrente priv. Rente Fonds mtl. Zusatzrente netto notw. mtl. Bruttorente 386 notw. Kapital zu Rentenbeginn 171.618 27.896 149.529 171.618 193.833 Berechnung der notw. Sparrate (ohne Dynamik) Rendite in der Ansparphase in % (vor Steuern) 6, 6, 6, 6, 6, notw. mtl. Bruttosparrate 153 185 133 153 194 Steuererstattung / staatl. Förderung 4 13 48 notw. mtl. Nettosparrate 113 83 85 153 194 Barwert des Nettoaufwands 19.913 15.961 16.411 29.479 37.411 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 1 21.3.211
Verteilung der Sparrate Eva Angestellte Rentenlücke zum Rentenbeginn p.m. notw. Kapital zum Rentenbeginn 6.677 Auswahl Begrenzung mtl. Sparrate Dynamik der Sparrate Rendite Ansparphase mtl. Sparrate Brutto mtl. Sparrate Netto Barwert Brutto Barwert der Förderung Barwert Netto mtl. Rente Brutto davon steuerpfl. Fonds ja 2,% 6,% 17 priv. Rente ja 2,% 6,% 17 Riesterrente ja 175 2,% 6,% 143 91 31.846 11.498 2.348 741 1 BAV 3.63 EStG ja 37 2,% 6,% 1 Basisrente ja 2.628 2,% 6,% 1 Summe Begrenzung der Sparrate 143 91 31.846 11.498 2.348 741 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 11 21.3.211
Versorgungssituation - nach Planung Eva Angestellte Bedarf gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegevers. Summe heute Inflation im Jahr in p.m. in % 243 1. 2, 1.882 4, 1. 1.882 Alterseinkünfte gesetzl. Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk Basisrenten Betriebl. Altersversorgung Riesterrente Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital Summe aller Einkünfte./. Steuern inkl. Soli u. KiSt*./. gesetzl. Kranken- u. Pflegevers. Einnahmen nach Steuern u. Sozialvers. mtl. Überschuss 1.132 133 im Alter davon steuerpfl. in p.m. in % in p.m. 893 1 893 741 1 741 761 17 129 2.395 74 1.764-172 -91 2.133 251 notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn in notw. Einmalanlage heute in oder notw. mtl. Sparrate in Rendite % Rentenphase 4, Rendite % 5, Dynamik % Rendite % 2, 6, 6.677 1.46 5 Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 12 21.3.211
Beschreibung der Planungsparameter Eva Angestellte Für die Berechnung wurden folgende Planungsparameter zugrunde gelegt: Inflationsrate: 1. bis zum Rentenbeginn: 2. in der Rentenphase: 2, % 2, % Lebenserwartung: Lebenserwartung nach DAV 24 R: 93, Jahre Lebenserwartung für Unisextarife (Riester): Lebenserwartung für Kapitalverrentung: 93, Jahre 97,3 Jahre Sozialversicherungsparameter: Beitragssatz BBG Dynamik der BBG Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung 19,9 % 5.5 p.m. 2, % 5.5 p.m. 2, % 3, % 14,6 % 3.712 p.m. 2, % Zusatzbeitrag zur KV,9 % 3.712 p.m. 2, % Pflegeversicherung 1,95 % 3.712 p.m. 2, % Krankenversicherung: Dynamik des Krankenversicherungsbeitrages (nur wenn privat krankenversichert): 1. bis zum Rentenbeginn: 4, % 2. in der Rentenphase: 2, % Fonds: Zins- und Dividendenanteil vom Ertrag: Kursgewinnanteil vom Ertrag: 35, % 65, % Diskontierung des Nettoaufwands: 5, % Hinweise zur Berechnung Steuer: Einkommensteuertarif: Annahme: konstanter Grenzsteuersatz bis zum Rentenbeginn Steuertarif 21; dynamische Anpassung des Steuertarifs (Inflationsbereinigung) Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 13 21.3.211
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge Merkmale/Fragen Basisrente 1. Schicht Riester-Rente 2. Schicht Betriebl. AV (Entgeltum.) 2. Schicht Private Rente 3. Schicht Fondssparplan 3. Schicht Staatliche Förderung in der Ansparphase Sonderausgabenabzug bis 2. pro Person und Jahr; steigende Absetzbarkeit von 72% (211) auf 1% (ab 225). Max. Zulage pro Person 154 und pro Kind 185 (für ab 28 geborene Kinder: 3 ). Eventuell Steuervorteile über die Gewährung von Zulagen hinaus. Max. Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag + Zulage) pro Person i.h.v. 2.1 DV/PK/PF: Steuerfreie Beiträge pro Person bis zu max. 4% der BBG zur gesetzl. Rentenversicherung (211: 2.64 ); Erhöhung der steuerfreien Beiträge um 1.8 pro Jahr für Neuzusagen ab 25, sofern kein pauschalbesteuerter Vertrag nach 4b EStG a.f. besteht. PZ/UK: Nahezu unbegrenzte steuerfreie Dotierung. Alle: Sozialabgabenersparnis für Beiträge bis 4% der BBG. Beiträge steuerlich nicht absetzbar. Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase, wenn im Ruhestand eine Rente bezogen wird. Hälftige Besteuerung der Erträge, wenn im Ruhestand Kapitalauszahlung erfolgt (Voraussetzung: mind. 12 Jahre Laufzeit, Endalter mind. 6, sonst Besteuerung mit Abgeltungssteuer). Beiträge steuerlich nicht absetzbar. Besteuerung der Kursgewinne und laufenden Erträge mit 25% (+ Soli und KiSt.), sog. Abgeltungssteuer. Für alle Kapitaleinkünfte besteht ein Sparer-Pauschbetrag von 81 pro Person und Jahr. Steuerliche Behandlung der Leistungen in der Rentenphase Besteuerung der Rentenleistungen gemäß Renteneintritt steigend von 62% (211) auf 1% (ab 24); Kohortenprinzip. Volle Besteuerung der Renten-/Kapitalleistung. Volle Besteuerung der Renten-/Kapitalleistung. PZ/UK: Bei Kapitalleistung ggf. Erleichterung durch sog. Fünftelungsregelung nach 34 Abs. 1 EStG. Ertragsanteilbesteuerung der Rente je nach Renteneintritt (z.b. 18% mit 65). Hälftige Besteuerung der Erträge, wenn im Ruhestand Kapitalauszahlung erfolgt (Voraussetzung: mind. 12 Jahre Laufzeit, Endalter mind. 6, sonst Besteuerung mit Abgeltungssteuer). Besteuerung der Kursgewinne und laufenden Erträge mit 25% (+ Soli und KiSt.), sog. Abgeltungssteuer. Für alle Kapitaleinkünfte besteht ein Sparer-Pauschbetrag von 81 pro Person und Jahr. Werden auf die Leistungen in der Rentenphase Beiträge zur ges. Krankenv./Pflegev. erhoben? Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Ja. Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Hinweis: Gültig für Verträge mit Vertragsbeginn nach dem 31.12.24. Alle Angaben sind mit großer Sorgfalt recherchiert worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Stand: 1.3.211
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge Merkmale/Fragen Basisrente 1. Schicht Riester-Rente 2. Schicht Betriebl. AV (Entgeltum.) 2. Schicht Private Rente 3. Schicht Fondssparplan 3. Schicht Können Sie zum Rentenbeginn eine Kapitalauszahlung wählen? Nein, das Kapital wird zwingend verrentet. Bis zu 3 % des Kapitals, der Rest wird verrentet. Bei voller Kapitalauszahlung Rückzahlung aller Fördermittel und volle Ertragsbesteuerung. Ja, je nach Ausgestaltung der Zusage kann das Kapital zu 1 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Ja, das Kapital kann zu 1 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Ja, das Kapital kann zu 1 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Können Sie über Ihr Kapital auch vor dem 6. Lebensjahr verfügen? Nein. Mit Einschränkungen: Möglich ist eine förderschädliche Kündigung unter Rückzahlung gewährter Zulagen und Steuervorteile. Nein. Ja. Ja. Können Sie Ihr Kapital frei übertragen bzw. verpfänden? Nein. Nein. Nein. Ja. Ja. Können Sie Ihr Kapital im Todesfall frei vererben? Nein, möglich ist nur eine Vererbung an Ehepartner und Kinder (bis max. Alter 25) in Form einer lebenslangen Rente. Mit Einschränkungen: Möglich ist eine Übertragung des Kapitals auf einen Vertrag des Ehepartners, ansonsten erfolgt eine förderschädliche Vertragsaufhebung. Nein, möglich ist nur eine Vererbung an Ehepartner, unter bestimmten Voraussetzungen auch an Lebensgefährten und Kinder (bis max. Alter 25) möglich. Ausnahme: sog. Sterbegeld gegen Erbennachweis. Ja. Ja. Hartz IV -Sicherheit/ Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II? Ja. Ja. Ja. Nein. Nein. Ist eine freie Kapitalanlagestrategie möglich? Ja. Mit Einschränkungen, es bestehen Garantieerfordernisse. Mit Einschränkungen, es bestehen Garantieerfordernisse. Ja. Ja. Hinweis: Gültig für Verträge mit Vertragsbeginn nach dem 31.12.24. Alle Angaben sind mit großer Sorgfalt recherchiert worden. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Stand: 1.3.211
Wichtiger Hinweis - Muster - Den Berechnungen liegen Ihre persönlichen Angaben zu Einkommensverhältnissen, Kapitalanlagen, Renten- und Lebensversicherungen, beruflicher Tätigkeit etc. zugrunde, so wie sie diese uns mitgeteilt haben. Etwaige Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Angaben haben Einfluss auf das Planungsergebnis. Es liegt in der Natur der Altersvorsorgeplanung als einer Prognose- und Modellrechnung, dass Annahmen zugrunde gelegt werden, deren Eintritt nicht sicher ist. Voraussichtlich wird es Abweichungen zwischen den prognostizierten und tatsächlichen Entwicklungen geben. Zu den Planungsannahmen gehören beispielsweise die Inflationsrate, Renditen der Kapitalanlagen oder Dynamiken von Beiträgen. Die Berechnungen berücksichtigen die aktuellen rechtlichen und steuerrechtlichen Regelungen, zukünftige Änderungen sind auch hier möglich. Um ggf. veränderte Umstände berücksichtigen zu können, empfehlen wir Ihnen eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Ihrer Altersvorsorgeplanung. Wir haben Ihre Altersvorsorgeplanung mit äußerster Sorgfalt erstellt, dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit aller Berechnungen übernehmen. Ausgeschlossen bleibt die Haftung für Schäden, die lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruhen. Ihr Berater: Matthias Hunke Seite 14 21.3.211