Barrieren reduzieren leicht gemacht KfW-Förderprodukte für die private Immobilie. Bank aus Verantwortung



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Transkript:

Barrieren reduzieren leicht gemacht KfW-Förderprodukte für die private Immobilie Bank aus Verantwortung

KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründung: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung: Rating: Sitz: Niederlassungen: 80 % Bund, 20 % Bundesländer 90 % Kapitalmarkt, Bundesmittel AAA / Aaa Frankfurt am Main Berlin, Bonn Fördervolumen 2013: 72,5 Mrd. Euro Inländisches Fördergeschäft (52 Mrd. Euro) Internationales Geschäft (20 Mrd. Euro) Privatpersonen & öffentl. Einrichtungen 29 Mrd. Euro Unternehmen 23 Mrd. Euro Export- & Projektfinanzierung 13,7 Mrd. Euro Entwicklungs- & Tranformationsländer 6,7 Mrd. Euro 2

Überblick & Antragsweg KfW Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Mittelstandsbank Wir fördern Deutschland Kommunal- und Privatkundenbank/Kreditinstitute Wir sichern Internationalisierung KfW IPEX-Bank Wir fördern Entwicklung Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank, DEG Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Förderung Wohnungsneubau und -sanierung, Barrierereduzierung, Bildung, Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben und Globaldarlehen Internationale Export- & Projektfinanzierung Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Förderung Umwelt- und Klimaschutz 3

Überblick & Antragsweg KfW-Förderung für Wohnimmobilien Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Energieeffizient Bauen (153) Kredit Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Kredit / Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) Kredit Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit / Zuschuss Energieeffizienz Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Kredit Wohneigentums -bildung 4

Überblick & Antragsweg Der Weg zum Förderkredit Antragstellung Befürwortung Kunde Finanzierungspartner über Fördermittel informieren Finanzierungsberatung Bonitätsprüfung Sicherheitenprüfung Antragsprüfung Vertragsabschluss Kreditverwaltung Prüfung der Förderfähigkeit ggf. Bonitätsprüfung Kreditzusage Refinanzierungszusage Direkte Antragstellung nur bei Zuschuss-Varianten möglich! 5

Altersgerecht Umbauen & Energieeffizient Sanieren Definition Wohneinheit Eine Wohneinheit ist in sich abgeschlossen mit einem eigenen Zugang, hat mindestens einen Raum zum Wohnen und Schlafen, hat ein Bad, hat eine Kochgelegenheit, ist größenunabhängig. Bei Wohnheimen reicht i. d. R. ein abschließbarer Raum zum Wohnen und Schlafen aus, wenn Bäder und Küche im Haus vorhanden sind. 6

Herausforderungen des demografischen Wandels Der demografische Wandel wird unser Land, die Gesellschaft und die Wirtschaft tiefgreifend und auf lange Sicht verändern: 2030 ist mehr als jeder 4. Bundesbürger älter als 65 Jahre Nur rund 5 % der Seniorenhaushalte bzw. 1 2 % aller Wohnungen sind aktuell barrierearm gestaltet. Bis 2030 werden 3 Mio. neue barrierearme Wohnungen benötigt. Quelle: BMVBS Forschungen Berlin 2011: Wohnen im Alter, Heft 147 7

Der demografische Wandel Bevölkerungsentwicklung: bis 2020: rd. 3 % bis 2050: rd. 15 % Zensus 2011 unterstreicht die erwartete Bevölkerungsentwicklung: Zuwachs der über 65-Jährigen seit 1991 + 38 % auf 17 Mio. 8

Die Förderung für mehr Wohnkomfort attraktive Finanzierungskonditionen bzw. attraktiver Zuschuss einfache und klare Anforderungen an den Umbau Förderung von Einzelmaßnahmen oder umfassende Barrierereduzierung zum Standard Altersgerechtes Haus Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Umbau. 9

Kredit oder Zuschuss Kredit: max. 50.000 Euro je Wohneinheit oder Zuschuss: 8 % für Einzelmaßnahmen, max. 4.000 Euro pro Wohneinheit 10 % für Standard Altersgerechtes Haus, max. 5.000 Euro pro WE Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen. 10

Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutz, Schutz vor Einbruch) Vertikale Erschließung/ Überwindung von 3 Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 6 7 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) 11

Förderbeispiele Förderbereich 1: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen z. B. Umbau und Schaffung von altersgerechten Kfz-Stellplätzen sowie deren Überdachungen Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang z. B. Abbau von Barrieren und Schaffung von Bewegungsflächen und/oder Maßnahmen zum Wetterschutz und zum Schutz vor Wohnungseinbruch 12

Förderbeispiele Förderbereich 3: Vertikale Erschließung/Überwindung Niveauunterschiede z. B. Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten Förderbereich 4: Anpassung der Raumgeometrie z. B. Änderung des Raumzuschnitts von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen 13

Förderbeispiele Förderbereich 5: Maßnahmen an Sanitärräumen z. B. Anpassung der Raumgeometrie und/oder Schaffung bodengleicher Duschplätze und/oder Modernisierung von Sanitärobjekten (WCs, Waschbecken und Badewannen) Förderbereich 6: Sicherheit, Orientierung und Kommunikation z. B. Modernisierung von Bedienelementen 14

Standard Altersgerechtes Haus Der Standard Altersgerechtes Haus beinhaltet folgende Anforderungen: einen altersgerechten Zugang gemäß den Förderbereichen 1, 2 und ggf. 3, ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche gemäß Förderbereich 4, ein altersgerechtes Bad gemäß Förderbereich 5, positiver Effekt: Wertsteigerung der Immobilie bessere Vermarktung für Vermieter Anhaltspunkt für alle Eigentümer, was barrierereduziertes Wohnen für die Umsetzung bedeutet Bedienelemente gemäß Förderbereich 6. 15

Sachverständige Für die Durchführung von Einzelmaßnahmen aus den Förderbereichen 1 bis 7 empfehlen wir eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation durch einen Sachverständigen Für Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus ist in der Zuschussvariante ein Sachverständiger verpflichtend. Sachverständige sind: nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte insbesondere Architekten (www.bak.de) und Bauingenieure (www.bingk.de) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks, die die Fortbildung nach den Kriterien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Bereich Barriereabbau/Barrierefreiheit in Wohngebäuden erfolgreich absolviert haben (Informationen unter: recht@zdh.de) 16

Beispiel technische Mindestanforderungen Maßnahmen an Sanitärräumen (Förderbaustein 5) Technische Mindestanforderungen (Auszug): Duschplätze müssen bodengleich ausgeführt werden, mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein. Waschbecken müssen mind. 0,48 m tief sein, Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten. 17

Förderfähige Kosten Wir fördern: Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks 18

Nutzen für alle Erleichterung der Mobilitätsbedürfnisse und Lebensqualität im Alltag für alle Bewohner und jede Altersgruppe Verbleib im eigenen Heim und Wohnumfeld bis ins hohe Alter Verbesserung des Wohnwerts und Wohnkomforts 19

Altersgerecht Umbauen (159) Konditionen Kredit Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 50.000 EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre banküblich 4 Monat frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Förderprodukten möglich * Stand: 14.10.2014 20

www.kfw.de 21

www.kfw.de/159 22

Ergänzende Informationen Fahrplan zur komfortablen Immobilie 23

Ergänzende Informationen Nützliche Links Liste aller Merkblätter: www.kfw.de/merkblaetter Formulare zu jedem Programm: www.kfw.de/formulare Zinsübersicht: www.kfw.de/konditionen Rechner und Tools: www.kfw.de/tilgungsrechner Beraterforum: www.kfw-beraterforum.de (Archiv, FAQ s, Veranstaltungen ) 24

Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 08.00 18.00 Uhr 0800 539 9001 (Gründer und Mittelstand) 0800 539 9002 (Wohnwirtschaft) 0800 539 9008 (Infrastruktur) infocenter@kfw.de 25