2017 US-Steuerrecht: Relevante Daten Wichtige Abgabetermine Termin Steuerpflichtiger Form Beschreibung 31. Januar 2017 Alle Unternehmen 1099 Kontrollmitteilung an den Empfänger über bestimmte in 2016 geleistete Zahlungen. 28. Februar 2017 Alle Unternehmen 1099 Kontrollmitteilung an die US-Finanzbehörde über bestimmte in 2016 geleistete Zahlungen. 15. März 2017 1) Personengesellschaften 1065 Steuererklärung 2016 für in- und ausländische Personengesellschaften (U.S. Return of Partnership Income). 15. März 2017 1) Alle Unternehmen 1042 Erklärung über die in 2016 einbehaltenen Quellen steuern auf wiederkehrende Einkünfte aus US-Quellen (Annual Withholding Tax Return for U.S. Source Income of Foreign Persons). 18. April 2017 2) Unbeschränkt Steuerpflichtige 18. April 2017 2), 3) Bestimmte natürliche u. juristische Personen, Zweigniederlassungen 1) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 15. September 2017 verlängert werden. 2) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 16. Oktober 2017 verlängert werden. 3) Derzeit ist nicht geklärt, wie diese Meldungen verlängert bzw. eingereicht werden. 4) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 2. Oktober 2017 verlängert werden. 5) Die Abgabefrist kann auf Antrag bis 15. November 2017 verlängert werden. 1040 Einkommensteuererklärung 2016 für unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (U.S. Individual Income Tax Return). Fin-CEN114 Kontrollmitteilung an die US-Finanzbehörde über nichtamerikanische Bankkonten betreffend 2016 (Report of Foreign Bank and Financial Accounts). 18. April 2017 1) Personengesellschaften 8804 Erklärung über die in 2016 von Personengesellschaften einbehaltenen Quellensteuern auf Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, die auf Steuerausländer entfallen (Annual Return for Partnership Withholding Tax (Section 1446)). 18. April 2017 1) Kapitalgesellschaften 1120 Körperschaftsteuererklärung 2016 für US-Kapitalgesellschaften (U.S. Corporation Income Tax Return). 18. April 2017 1) Kapitalgesellschaften 1120-F Körperschaftsteuererklärung 2016 für ausländische Kapitalgesellschaften mit einer US-Betriebsstätte (U.S. Income Tax Return of a Foreign Corporation). 18. April 2017 4) Estates und Trusts 1041 Steuererklärung 2016 für inländische Estates und Trusts (U.S. Income Tax Return for Estates and Trusts). 15. Mai 2017 5) Bestimmte steuerbefreite Organisationen 15. Juni 2017 2) Beschränkt Steuerpflichtige 990 Steuererklärung 2016 für bestimmte steuerbefreite Organisationen (Return of Organization Exempt From Income Tax). 1040NR Einkommensteuererklärung 2016 für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen (U.S. Nonresident Alien Income Tax Return). Brix+Partners llc 560 Lexington Avenue 16th Floor New York, NY 10022 info@brixcpa.com Seite 1
US-Einkommensteuer Die Vereinigten Staaten von Amerika erheben eine Einkommensteuer nicht nur auf Bundesebene (Federal) sondern auch auf Ebene der einzelenen Bundesstaaten (States). Eine Ausnahme bilden lediglich die sieben Bundesstaaten Alaska, Florida, Nevada, South Dakota, Texas, Washington und Wyoming, welche keine Einkommensteuer erheben. Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden kann die an die Bundesstaaten gezahlte Einkommensteuer grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage auf Bundesebene abgezogen werden (Itemized Deduction). Die Zahlung der Einkommensteuer erfolgt entweder durch einen Steuereinbehalt (z. B. Lohnsteuer) oder durch quartalsweise Vorauszahlungen im Rahmen einer Selbstveranlagung. Der progressive Einkommensteuersatz der USA gilt grundsätzlich für alle laufenden Einkünfte, wobei die Tarifstufen jährlich an die Inflation angepasst werden. Sätze der US-Einkommensteuer 2017 Einzelveranlagung (ledige Personen) Verheiratete mit getrennter Veranlagung Zusammenveranlagung (nur bei unbeschr. Steuerpfl.) Steuersatz von bis von bis von bis 10 % $0 $9.325 $0 $9.325 $0 $18.650 15 % $9.326 $37.950 $9.326 $37.950 $18.651 $75.900 25 % $37.951 $91.900 $37.951 $76.550 $75.901 $153.100 28 % $91.901 $191.650 $76.551 $116.675 $153.101 $233.350 33 % $191.651 $416.700 $116.676 $208.350 $233.351 $416.700 35 % $416.701 $418.400 $208.351 $235.350 $416.701 $470.700 39,6 % $418.401 $235.351 $470.701 Andere einkommensteuerlich relevante Grössen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (Capital Gains) Steuersätze, bei max. Grenzsteuersatz (s.o.) Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von 10 bis 15 % 25 bis 35 % 39.6 % Aktien, Immobilien Haltedauer 12 Monate Normaltarif Normaltarif Normaltarif Haltedauer > 12 Monate 0 % 15 % 20 % Auf Abschreibung entfallender Gewinnanteil Betriebsvermögen Immobilien Kunst, Antiquitäten, anderen Sammlerstücken sowie Gold (sog. Collectibles) Normaltarif 25 % Normaltarif 25 % Normaltarif 25 % 28 % 28 % 28 % Zusätzliche Steuer auf (bestimmte) Investmenteinkünfte (Net Investment Tax) Für unbeschränkt Steuerpflichtige mit bereinigtem Bruttoeinkommen über $200.000 (Ledige) bzw. $125.000 (Verheiratete mit getrennter Veranlagung) 3,8 % Alternative Mindeststeuer (Alternative Minimum Tax) Bei steuerpflichtigem AMT-Einkommen $187.800 (Ledige) bzw. $93.900 (Verheiratete mit getrennter Veranlagung) 26 % $187.801 (Ledige) bzw. $93.901 (Verheiratete mit getrennter Veranlagung) 28 % Freibetrag für im Ausland lebende US-Steuerpflichtige auf bestimmte Einkünfte aus (un-)selbständiger Tätigkeit (Foreign Earned Income Exclusion) $102.100 Pauschale für Werbungskosten/Sonderausgaben (Standard Deduction) Für beschränkt Steuerpflichtige $0 Für unbeschränkt Steuerpflichtige (Ledige bzw. Verheiratete mit getrennter Veranlagung) $6.350 Persönlicher Freibetrag (Personal Exemption) $4.050 Brix+Partners llc 560 Lexington Avenue 16th Floor New York, NY 10022 info@brixcpa.com Seite 2
Sätze der US-Quellensteuer 2017 Zinsen (Interest) nach Doppelbesteuerungsabkommen D/USA 0 % Dividenden (Dividends) nach Doppelbesteuerungsabkommen D/USA 15 % Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft mit mehr als 10 % 5 % Bei Beteiligung einer Kapitalgesellschaft mit mehr als 80 % 0 % Gewerbliche Einkünfte (Income effectively connected with a U.S. Trade or Business) Steuerpflichtiger ist eine natürliche Person tatsächliche Steuerbelastung, max. 39,6 % Steuerpflichtiger ist eine Kapitalgesellschaft tatsächliche Steuerbelastung, max. 35 % US-Körperschaftsteuer Wie die US-amerikanische Einkommensteuer wird auch die Körperschaftsteuer sowohl auf Ebene des Bundes (Federal), als auch auf Ebene der meisten Bundesstaaten (States) erhoben. Um auch bei der US-Körperschaftsteuer prinzipiell eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, können die an die Bundesstaaten gezahlten Steuern grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage auf Bundesebene abgezogen werden. Die Tarifstufen der Körperschaftsteuer werden jedoch anders als bei der Einkommensteuer nicht jährlich an die Inflation angepasst. Sätze der US-Körperschaftsteuer 2017 Steuerpflichtiges Einkommen Steuersatz von bis $0 $50.000 15 % $50.001 $75.000 25 % $75.001 $100.000 34 % $100.001 $335.000 39 % $335.001 $10.000.000 34 % Um die Steuervorteile der niedrigeren Progessionsstufen zu eliminieren (Recapture of Lower Bracket Benefits), werden die Grenzsteuersätze zwischen $100.001 und $335.000 auf 39 % sowie zwischen $15.000.001 und $18.333.333 auf 38 % angehoben. Der Steuersatz für die alternative Mindeststeuer (Alternative Minimum Tax) bei Körperschaften beträgt 20 %. Ob eine Besteuerung mit dem Mindeststeuersatz erfolgt, ist gesondert zu prüfen. $10.000.001 $15.000.001 $18.333.334 $15.000.000 $18.333.333 35 % 38 % 35 % Zur Vermeidung von Steuerstundungseffekten bei einer Gewinnthesaurierungen unterliegen bestimmte, thesaurierte Gewinne von Körperschaften einer zusätzlichen Besteuerung von 20 %. Von dieser Regelung betroffen sind die Gewinne aus passiven Einkünften einer überwiegend vermögensverwaltenden Körperschaft (Personal Holding Company) und Gewinne, deren Thesaurierung nicht betrieblich notwendig ist (Accumulated Earnings Tax). US-Sozialabgaben In den Vereinigten Staaten von Amerika besteht auf Bundesebene eine Sozialversicherungspflicht für die Altersvorsorge, die Hinterbliebenen- und die Berufsunfähigkeitsversicherung (sog. OASDI-Abgaben) sowie für die Krankenversicherung (sog. HI-Abgabe). Darüber hinaus werden bestimmte weitere Sozialabgaben auf Ebene einzelner Bundesstaaten erhoben (z. B. die Arbeitslosenversicherung). Die Beitragssätze und -bemessungsgrenzen der Abgaben auf Bundesebene für das Jahr 2017 sind wie folgt: Beiträge für Arbeitnehmer und für Arbeitgeber OASDI-Abgaben (Beitragsbemessungsgrenze: $127.200) jeweils 6,2 % HI-Abgabe (ohne Beitragsbemessungsgrenze) jeweils 1,45 % Beiträge für Selbstständige OASDI-Abgaben (Beitragsbemessungsgrenze: $127.200) 12,4 % HI-Abgabe (ohne Beitragsbemessungsgrenze) 2,9 % Brix+Partners llc 560 Lexington Avenue 16th Floor New York, NY 10022 info@brixcpa.com Seite 3
US-Nachlass- und Schenkungsteuer Das Besteuerungssystem von unentgeltlichen Vermögensübertragungen besteht in den USA aus der US-Nachlasssteuer, der Schenkungsteuer und der Generation-Skipping-Tax. Dabei verfügt das System über einen einheitlichen Steuertarif (Stufen-Staffeltarif) sowie über gemeinsame Frei- und Anrechnungsbeträge, wie in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. In den USA wird, anders als in Deutschland, nicht der Erwerbsvorgang, sondern die gesamte von Todes wegen oder im Wege der Schenkung übertragene Vermögensmasse besteuert. Dementsprechend handelt es sich bei der US-Transfersteuer um eine Steuer auf das Privileg der unentgeltlichen Vermögensübertragung. Zusätzlich zur Besteuerung durch den Bund erheben viele Bundesstaaten Steuern auf unentgeltliche Vermögensübertragungen. Bei einer Besteuerung durch die Bundesstaaten können die erhobenen Steuern jedoch grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage auf Bundesebene abgezogen werden. Steuersätze und Freibeträge der US-Nachlass- und Schenkungsteuer 2017 Steuersätze Steuerpflichtiger Vermögensübergang von bis Steuersatz $0 $10.000 18 % $10.001 $20.000 20 % $20.001 $40.000 22 % $40.001 $60.000 24 % $60.001 $80.000 26 % $80.001 $100.000 28 % $100.001 $150.000 30 % $150.001 $250.000 32 % $250.001 $500.000 34 % $500.001 $750.000 37 % $750.001 $1.000.000 39 % $1.000.001 40 % Freibeträge Erblasser/Schenker NACHLASSSTEUER SCHENKUNGSTEUER Nicht-US-Ansässiger 1) Nicht in den USA belegenes Vermögen 2) In den USA belegenes Vermögen 2) - nach US-Recht - nach DBA US-Ansässiger, US-Staatsbürger 1) Nicht-US-Ansässiger 1) Nicht in den USA belegenes Vermögen 2) In den USA belegenes Vermögen 2) US-Ansässiger, US-Staatsbürger 1), 9) Nicht-US-Ansässiger, US-Ansässiger, US-Staatsbürger 1) $60.000 max. $5.490.000 3) $14.000 7) Begünstigter Ehegatte ohne US- Staatsbürgerschaft $60.000 max. $10.980.000 4), 5) $149.000 4), 8) Ehegatte mit US- Staatsbürgerschaft nicht zutreffend 1) Die Ansässigkeitsdefinition für Zwecke der US-Nachlass- und Schenkungsteuer entspricht grds. dem Lebensmittelpunkt. 2) Es gilt grds. die Belegenheitsdefinition des US-Steuerrechts; evtl. anwendbare DBA-Regelungen können entsprechend berücksichtigt werden. 3) (Einmaliger) Freibetrag nach Art. 10 Abs. 5 Erb-DBA D/USA: Der Freibetrag errechnet sich aus dem Verhältnis des in den USA belegenen Vermögens zum Wert des gesamten Nachlasses, multipliziert mit dem max. Freibetrag i.h.v. $5.490.000 (2017). 4) Vor Anwendung der Freibeträge (Fußnote 5) ist bei Übertragungen im Wege der Schenkung oder Erbschaft auf den Ehegatten nach Art. 10 Abs. 4 Erb-DBA DE/USA 50 % des übertragenen Vermögens freigestellt (Bewertungsabschlag), wenn das Vermögen kein Community Property ist. 5) 1. Schritt: (Einmaliger) Ehegattenfreibetrag i.h.v. $5.490.000 (2017) nach Art. 10 Abs. 6 Erb-DBA DE/USA. 2. Schritt: Weiterer (einmaliger) Freibetrag von max. $5.490.000 (2017) nach Art. 10 Abs. 5 Erb-DBA DE/USA. Zur Berechnung des zweiten Freibetrags vgl. Fußnote 3. 6) Der Freibetrag ist für jeden Erblasser/Schenker einmalig und kann für unentgeltliche Vermögensübertragungen im Wege der Schenkung und/oder Erbschaft verwendet werden. 7) Der Freibetrag (sog. Annual Exclusion - $14.000 in 2017) gilt pro Begünstigtem, steht jedes Kalenderjahr erneut zur Verfügung und unterliegt ggf. der jährlichen Inflationsanpassung. Er gilt immer zusätzlich zu später (im Kalenderjahr) ggf. zustehenden Freibeträgen der Nachlasssteuer. 8) Der Freibetrag (sog. Annual Exclusion - $149.000 in 2017) steht jedes Kalenderjahr erneut zur Verfügung und unterliegt ggf. der jährlichen Inflationsanpassung. Er gilt immer zusätzlich zu später (im Kalenderjahr) ggf. zustehenden Freibeträgen der Nachlasssteuer. 9) Zusätzlich zu den genannten Freibeträgen kann ein US-Ansässiger/US-Staatsbürger pro Kalenderjahr und Person eine einmalige Schenkung bis zu den Annual Exclusions vornehmen. Zur Höhe der Annual Exclusions vgl. Fußnoten 7 bzw. 8. Brix+Partners llc 560 Lexington Avenue 16th Floor New York, NY 10022 info@brixcpa.com Seite 4
NEWSLETTER JANUAR 2017 Belastungsvergleich wichtiger Investitionsalternativen 2017 1) Foreign Reverse Hybrid 4) 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 10) 11) Unter Berücksichtigung der relevanten Ertragsteuern. Erbschaft- und Schenkungsteuer (in DE und USA) bleiben unberücksichtigt. Natürliche Person (kein US-Staatsbürger) mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland und beschränkter Steuerpflicht in den USA. Für eine abweichende steuerliche Behandlung nach der Entity Classification Election (sog. Check-the-Box) wurde nicht optiert. Ein Foreign Reverse Hybrid, z.b. eine GmbH & Co. KG, wird nach US-Steuerrecht als Kapital- und nach deutschem Steuerrecht als Personengesellschaft behandelt. Auf Ebene der US-Bundesstaaten wird ein Steuersatz von 6,00 % für Einkommen- und Körperschaftsteuer unterstellt. Auf US-Bundesebene (Federal) wird der Höchststeuersatz für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für 2017 angenommen. Es wird unterstellt, dass die Voraussetzungen zur Reduzierung der Zweigniederlassungssteuer auf 0 % (Art. 10 DBA DE/USA) nicht erfüllt sind. Es wird Vollausschüttung aller Gewinne aus der deutschen bzw. US-amerikanischen Kapitalgesellschaft unterstellt. Es wird unterstellt, dass die Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird und das Teileinkünfteverfahren nicht anzuwenden ist. Bemessungsgrundlage ist die DE-Kapitalertragsteuer nach Anrechnung der US-Quellensteuer. Die in den USA erwirtschafteten Einkünfte sind in Deutschland freigestellt, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Brix+Partners llc 560 Lexington Avenue 16th Floor New York, NY 10022 info@brixcpa.com Seite 5
Unsere Kanzlei Wir sind eine führende US-Steuerberatungsgesellschaft für deutschsprachige Mandanten in den USA. Unsere Beratungsleistungen umfassen die Bereiche Steuerplanung und Compliance und berücksichtigen dabei insbesondere die Anforderungen von Private Clients sowie Tochtergesellschaften mittelständischer Unternehmen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Schwerpunkte unseres Dienstleistungsangebotes sind sämtliche Bereiche der US-Rechnungslegung und US-Besteuerung, insbesondere Unternehmensteuerrecht, Erb- bzw. Nachlasssteuerrecht sowie Immobiliensteuerrecht. Unsere Kanzlei wurde 1995 von Gerald Brix in New York gegründet. Gerald Brix ist Diplom-Kaufmann (Univ. Regensburg) und ist als US-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Certified Public Accountant) in New York, USA, zugelassen.