Staatliches Bauamt Schweinfurt Bereich Straßenbau. Bundesstraße 279 Fulda Bad Neustadt. Ortsumgehung Wegfurt. Infoabend in Wegfurt am 09.

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Transkript:

Bundesstraße 279 Fulda Bad Neustadt Ortsumgehung Wegfurt Infoabend in Wegfurt am 09. Juli 2014

Planungshistorie: 2004 Bedarfsplan: OU Wegfurt = Weiterer Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko 2006: Planungsauftrag durch Innenminister Dr. Beckstein zur Raumempfindlichkeitsuntersuchung mit Umweltverträglichkeitsstudie und FFH- Verträglichkeitsabschätzung Ergebnis: Nordvariante = relativ konfliktarmer Korridor, Einstufung hohes ökologisches Risiko widerlegt! Ende 2010: Planungsauftrag StS Eck zur Konkretisierung der Planung und der Projektkosten Mitte 2013: Abschluss der Vorentwurfsplanungen 2

Planungshistorie: Herbst 2013: Visualisierung des zusätzlichen Sichtschutzwalls mit Abstimmung der weiteren Vorgehensweise Ende 2013: Anmeldung des Projektes zur Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Frühjahr 2014: Beginn Erstellung der Planfeststellungsunterlagen 3

Planfeststellung Kontext 4

Planfeststellung Erforderlichkeit: Bundesfernstraßen dürfen nur gebaut oder geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist ( 17 FStrG) 5

Planfeststellung Zweck: zur umfassenden Problembewältigung sind alle durch das Vorhaben berührten öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger der Straßenbaulast und anderen Behörden sowie Betroffenen mit Ausnahme der Enteignung rechtsgestaltend zu regeln. Insbesondere wird in der Planfeststellung darüber entschieden: - für das Vorhaben benötigte Grundstücke/Grundstücksteile - welche Folgemaßnahmen an anderen Anlagen notwendig werden, - Kreuzungen von Straßen oder Gewässern (Bau und Unterhalt) - Immissionsschutzmaßnahmen (Lärmschutz, Schadstoffe) - Naturschutzmaßnahmen (Artenschutz, Ausgleich/Ersatz, ) 6

Planfeststellung Unterlagen: (nur die Wesentlichen aufgezählt) Bauwerksverzeichnis = Beschreibung mit Planunterlage aller berührten Rechtsverhältnisse Grunderwerbsverzeichnis = Beschreibung mit Planunterlage aller in Anspruch zu nehmender Flächen qualifizierter Erläuterungsbericht = umfassende Beschreibung und Begründung des Projektes und Darlegung des Abwägungsprozesses Lärmberechnungen = konkretisierte Unterlagen aus vorangegangener Entwurfsphase mit rechtlicher Beurteilung Schadstoffberechnungen = konkretisierte Unterlagen aus vorangegangener Entwurfsphase mit rechtlicher Beurteilung naturschutzrechtliche Fachbeiträge = landschaftpflegerische Begleitpläne, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, FFH Vorprüfung (aus Voruntersuchung) Umstufungskonzept 7

Aufstellung Planunterlagen durch Vorhabensträger ca. 6 Monate Staatliches Bauamt Schweinfurt Planfeststellung ca. 0,5 Monate Ablauf ca. 1,5 3 Monate ca. 1,5 Monate ca. 1 Monat ca. 2 Monate Klagefrist gemäß 17 e FStrG i. V. m. 74 VwGO 1 Monat 8

zusätzlicher Lärmschutz: 9

zusätzlicher Lärmschutz: 10

zusätzlicher Lärmschutz: Weitere Vorgehensweise: Erkenntnisse aus Gesprächen mit Flächenbetroffenen (Grunderwerbspläne an Stadt übergeben) Abstimmung mit Landratsamt über Art und Umfang der Unterlagen für Baurecht zusätzlicher Lärmschutzwall Baugrundgutachten Beauftragung naturschutzfachlicher Fachbeitrag Beauftragung technische Planung Konkretisierung der Planung in Abstimmung mit Gutachtern und Landratsamt / Trägern öffentlicher Belange 11

Ausblick weiterer Zeitplan für die BVWP Fortschreibung: Bewertungsphase bis Mitte 2015 Beschluss des neuen BVWP Ende 2016 12

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 13