Insolvenzfestigkeit der Treuhand Bankrechtsinstitut, 14. 5. 2013 Martin Spitzer

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Transkript:

Insolvenzfestigkeit der Treuhand Bankrechtsinstitut, 14. 5. 2013 Martin Spitzer

I. Ausgangspunkt

Klassische fiduziarische Treuhand Übertragung von Rechtspositionen auf eine Person, die darüber nach außen unbeschränkt verfügen kann, nach innen aber besonderen Zweckbindungen unterworfen ist. Vollrechtsübertragung mit schuldrechtlicher Innenbindung Rechtsträgerschaft für fremde Rechnung

Eigennützige/Fremdnützige Treuhand (für TH) eigennützige Treuhand Sicherungsübereignung Sicherungszession (für TH) fremdnützige Treuhand Entgelt schadet nicht Abwicklungstreuhand

II. Eigennützige Treuhand

Asterix-E, 3 Ob 155/10f alle Forderungen zediert Bank alle Forderungen zediert an Asterix

Asterix-E, 3 Ob 155/10f alle Forderungen zediert Bank alle Forderungen zediert an Asterix Schadet die softwareseitig bestehende Möglichkeit einer Manipulation? Was gilt bei tatsächlicher Manipulation? Was muss der Buchvermerk enthalten?

Manipulationsmöglichkeit Ursprünglich Geschäftsbücher 190 Abs 4 UGB (Radierverbot) EDV-seitige Sicherungsmaßnahmen OGH: Unterscheidung ör und pr Perspektive Parallele zu Pfandzeichen ( 452 ABGB)

Manipulation Asterix-E: Manipulation könnte Unwirksamkeit ex nunc bewirken Manipulation durch Sicherheitenbesteller/ Parallele körperliche Sachen ha: Entfernung von Pfandzeichen Erlöschen Pfandrecht aa: P. Bydlinski: Rückerlangung der Pfandsache: kein Erlöschen bei sorgfältigem Gläubiger Abhandenkommen der Pfandzeichen: kein Erlöschen bei sorgfältigem Gläubiger

Konsequenzen für die Praxis Ort: Kundenkonten und OP-Listen Datum Abtretungsvereinbarung Setzung Buchvermerk Zessionar?

III. Fremdnützige Treuhand Grundsätzliches

Erscheinungsformen Vollmachtstreuhand Ermächtigungstreuhand Deutschrechtliche Treuhand Gesamthand Bedingte Rechtsträgerschaft Treuhand = fiduziarische Treuhand

Aussonderungsrecht des TG Historische Interpretation ABGB/KO Wirtschaftliches Eigentum Reflex von 133 StGB (Veruntreuung) Lastwirkung des Treuhandvertrages Analogie zu Kommissionsgeschäft ( 392 UGB) Wertverfolgung Gewohnheitsrecht

III. Fremdnützige Treuhand Grenzen der Aussonderung

Begrenzung Unmittelbarkeit/Herkunft Unmittelbarkeit Mietzins aus TH-Liegenschaft Treuhandkonto Widerspruch zu gesetzlichen Modellen: 392 UGB Mittelherkunft Vereinskassierfall dingliche Parallelwertung

Begrenzung Bestimmtheit/Trennung Bestimmtheit Treuhandspezifikum oder Allgemeinplatz? Vermögenstrennung Treuhandkonto dingliche Parallelwertung

Put Options-E, 8 Ob 12/09m 1. Vertrag A Käufer Geld Gesellschaftsanteile B Verkäufer

Put Options-E, 8 Ob 12/09m Escrow Konstruktion Escrow Agent (2 Jahre) A Käufer Gesellschaftsanteile B Verkäufer

Put Options-E, 8 Ob 12/09m Abwicklung 2. Vertrag A Rückverkäufer Gesellschaftsanteile Geld B Rückkäufer

Put Options-E, 8 Ob 12/09m Begrenzung Wirtschaftliche Zuordnung an TG Risikotragung Vermögensneutralität der Treuhand (keine Gegenleistung durch TH) dingliche Parallelwertung

Begrenzung Offenkundigkeit Liegenschaften Vormerkung Anmerkung Forderungen Konten Offene Treuhandkonten Keine Aussonderung bei Strohmannfällen

III. Fremdnützige Treuhand Geschäftsbesorgung

Geschäftsbesorgung Kommittent Dritter Ausführungsgeschäft 392 UGB: Kommissionär Abs 1: Gläubiger aus Ausführungsgeschäft ist Kommissionär Abs 2: Zuordnung solcher Forderungen an Kommittent

Geschäftsbesorgung Indirekte Stellvertretung Dauer? Kommissionsgeschäft Positivierter Schutz: Forderung Lücke (?): eingezogener Erlös

Insolvenzfestigkeit der Treuhand Bankrechtsinstitut, 14. Mai 2013 Martin Spitzer

Institut für Zivil- und Unternehmensrecht Althanstraße 39-45, 1090 Vienna, Austria UNIV.-PROF. DR. MARTIN SPITZER T +43-1-313 36-4650 F +43-1-313 36-714 martin.spitzer@wu.ac.at www.wu.ac.at/privatrecht