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Transkript:

Abteilung C: Referat C/2 ESF-Verwaltungsbehörde An interessierte Bewerber Bearbeiter: Hubertus Stoll Tel.: +49681 501 3184 Fax: +49681 501 3403 E-Mail: h.stoll@wirtschaft.saarland.de Datum: Az: 29.07.2015 HS / 2015 Vergabeverfahren Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Saarlandes im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) und ihrer zwischengeschalteten Stellen im MWAEV bei der Erfüllung der ihr in der Förderperiode 2014 bis 2020 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung Aufforderung zur Stellung eines Teilnahmeantrags Sehr geehrte Damen und Herren, das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) beabsichtigt die Vergabe eines Auftrages zu Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Saarlandes im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) und ihrer zwischengeschalteten Stellen im MWAEV bei der Erfüllung der ihr in der Förderperiode 2014 bis 2020 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung und fordert Sie auf, unter Beachtung nachfolgender Hinweise einen Teilnahmeantrag abzugeben: 1. Anschrift der zur Stellung des Teilnahmeantrags auffordernden Stelle, der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind, und der den Zuschlag erteilenden Stelle: Saarländisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Referat C/2 z. Hd. Herrn Klaus-Peter Pfahler Franz-Josef-Röder-Straße 17 D - 66119 Saarbrücken

2 2. Art der Vergabe: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach 3 Abs. 3 VOL/A-EG. 3. Art und Umfang der Leistung: Das MWAEV ist zuständige Verwaltungsbehörde für das Operationelle Programm ESF Saarland im Ziel Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014 2020 (ESF-OP). Die Umsetzung des ESF-OP in der laufenden Förderperiode 2014-2020 muss überwacht werden. Der Auftragnehmer soll die im Rahmen von Monitoring und Evaluation für das OP anfallenden Aufgaben gemäß Art. 50-57 und Art. 111 und 114 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in enger Abstimmung mit dem MWAEV übernehmen. Dazu zählt insbesondere auch die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission, dem ESF-Begleitausschuss und anderen Gremien und Institutionen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der in der Anlage befindlichen Leistungsbeschreibung (Anlage 1). 4. Ausführungsort: Die erforderliche Abstimmung sowie die Abgabe der Unterlagen finden im MWAEV statt. 5. Lose: Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. 6. Ausführungsfristen: Gemäß derzeitigem Planungsstand sind folgende Fristen vorgesehen: Beginn: unmittelbar nach Zuschlagserteilung, spätestens zum 01.01.2016, Zwischenberichte: Im Rahmen des Monitoring ist ab 2016 jährlich ein Durchführungsbericht über den Vorjahreszeitraum zu erstellen, Es sind Evaluierungen zu folgenden Terminen geplant: siehe Anlage 4- Evaluierungsplan, Zur Mitte der Förderperiode und im Jahr 2019 sind Zwischenberichte zu fertigen. Nach Beendigung der Förderungen, spätestens bis August 2022, wird ein Abschlussbericht erstellt, Voraussichtliches Ende: 31.12.2025. 7. Form der Teilnahmeanträge: Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag abzugeben und mit folgender Aufschrift zu versehen: Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren Sozialwissenschaftliche Begleitung, Beratung und Unterstützung der Verwaltungsbehörde des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Saarlandes im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (MWAEV) und ihrer zwischengeschalteten Stellen im MWAEV bei der Erfüllung der ihr in der Förderperiode 2014 bis 2020

3 obliegenden Aufgaben hinsichtlich Monitoring, Berichterstattung und Evaluierung Umschlag nicht öffnen. Die Teilnahmeanträge können per Post an die unter 1. genannte Adresse übersandt oder in der Poststelle des MWAEV abgegeben werden. 8. Ablauf der Frist zur Stellung des Teilnahmeantrags: 29.08.2015 (Eingang). 9. Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag hat zu bestehen aus: a. einem formlosen Anschreiben mit Datum und Unterschrift, b. den in Anlage 2 enthaltenen Eignungsnachweisen. 10. Eignung von Bewerbern: Dem Teilnahmeantrag sind von den Bewerbern zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) die in Anlage 2 enthaltenen Unterlagen beizufügen. Diese Unterlagen sind online verfügbar unter http://www.saarland.de/125291.htm Das MWAEV behält sich vor, fehlende Erklärungen bzw. Nachweise nachzufordern. Bei den Unterlagen handelt es sich entweder um sog. Ausschlusskriterien (mit A gekennzeichnet) oder um Ausschluss- und Bewertungskriterien (mit A und B gekennzeichnet). Die Auswahl erfolgt unter den Bewerbern, die alle genannten Unterlagen (A-Kriterien) vorgelegt haben und bei den Ausschlussund Bewertungskriterien entsprechend dem in Anlage 3 dargestellten Bewertungsschema die Mindestpunktzahl erreicht haben. 11. Weiteres Vorgehen: Das MWAEV wird auf der Grundlage der eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich mindestens drei Teilnehmer auswählen und zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt voraussichtlich bis zum 13.09.2015. Die Angebote sind von den ausgewählten Teilnehmern voraussichtlich bis zum 13.10.2015 abzugeben. 12. Zuschlags- und Bindefrist: Der Zuschlag wird bis zum 06.11.2015 erteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bieter an sein Angebot gebunden. 13. Auskunftserteilung/Fragen zum Verfahren Während des gesamten Ausschreibungszeitraums steht Ihnen Herr Hubertus Stoll (h.stoll@wirtschaft.saarland.de) als Ansprechpartner zur Verfügung. Etwaige Fragen wie auch die entsprechenden Antworten werden zeitnah in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.

4 Fragen zum Teilnahmewettbewerb können bis zum Ablauf des 25.08.2015 per E-Mail an oben benannte Adresse gerichtet werden. 14. Informationsübermittlung: Informationen werden per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg übermittelt. 15. Kostenerstattung: Es erfolgt keine Kostenerstattung für die Bearbeitung der Bewerbungsunterlagen. 16. Nachprüfungsverfahren Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung nach 102 ff. GWB ist schriftlich zu richten an die: Vergabekammer des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Straße 17 D - 66119 Saarbrücken. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach 102 ff. GWB unzulässig ist, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. 17. Sprache: Der Antrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Ebenso ist jegliche schriftliche oder mündliche Kommunikation im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der Auftragsdurchführung in deutscher Sprache zu führen.

5 Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag alle in Nrn. 9 und 10 dieses Aufforderungsschreibens geforderten Unterlagen mit dem dort beschriebenen Inhalt enthält. Änderungen und Ergänzungen an diesen Unterlagen durch den Bewerber sind unzulässig. Anlagen - Leistungsbeschreibung (Anlage 1) - Eignungsnachweise (Anlage 2) - Bewertung der Eignungskriterien (Anlage 3) - Evaluierungsplan (Anlage 4) (Alle Anlagen online verfügbar unter http://www.saarland.de/125291.htm) Mit freundlichen Grüßen gez. Hubertus Stoll