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Transkript:

1 Wirtschaft & Steuern THEMEN AUF DEN PUNKT GEBRACHT Wirtschaft & Steuern Bilanzgesetz 2017... 2 Neuerungen für Unternehmer... 2 Neuerungen für Private... 5 Neuerungen im Bereich Bauwesen... 7 Neuerungen für Kondominien... 7 Die Inhalte dieses Rundschreibens dienen ausschließlich informativen Zwecken und stellen keine Steuer- und Rechtsberatung dar Kanzlei Ausserhofer GmbH Nordring 25 I-39031 Bruneck www.ausserhofer.info kanzlei@ausserhofer.info Tel. +39 0474 572300 Fax +39 0474 572399

2 Wirtschaft & Steuern BILANZGESETZ 2017 Am 21. Dezember 2016 wurde das Bilanzgesetz (Gesetz Nr. 232 vom 11. Dezember 2016) für das Jahr 2017 im Amtsblatt der Republik Nr. 297 veröffentlicht. Wie auch in den Vorjahren besteht das Bilanzgesetz aus einem einzigen Artikel mit 638 Absätzen. Die zwei größten Neuerungen betreffen sicherlich die Einführung des Kassaprinzips für Unternehmen mit vereinfachter Buchführung und die Möglichkeit für Unternehmen und Gesellschaften mit ordentlicher Buchführung, die nicht ausgezahlten bzw. entnommenen Gewinne der neuen Einheitssteuer IRI zu unterwerfen, welche anstatt der progressiven Besteuerung einen fixen Steuersatz von 24% vorsieht. Anbei werden die wichtigsten Themen in verkürzter Form und aufgeteilt nach Themenbereichen wiedergegeben: NEUERUNGEN FÜR UNTERNEHMER Unternehmen mit vereinfachter Buchführung - Anwendung des Kassaprinzips Das Bilanzgesetz sieht eine wichtige Neuerung für die Unternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) vor, welche die vereinfachte Buchführung anwenden: Für Zwecke der Einkommenssteuer IRPEF und der Wertschöpfungssteuer IRAP wird die Ist-Besteuerung (umgangssprachlich auch Kassaprinzip) vorgesehen. Dies als Ersatz für die bisherige periodengerechte Zurechnung oder Kompetenzprinzip, welche auch für Freiberufler vorgesehen ist. Wenn man die bisherige Besteuerungsform der wirtschaftlichen Zurechnung beibehalten will, hat man für die doppelte Buchführung zu optieren, welche selbstverständlich umfangreichere Verpflichtungen mit sich bringt. Diese Option gilt dann unwiderruflich für mindestens drei Jahre. Die Zielgruppe für die Ist- Besteuerung sind alle Kleinunternehmer deren Umsätze im Vorjahr nicht die Schwelle von - 400.000 für Dienstleister - 700.000 für alle anderen Unternehmen überschritten haben. Vereinfacht gesagt, es werden nur jene Erlöse besteuert, welche auch effektiv im Geschäftsjahr kassiert wurden und im Umkehrprinzip werden auch nur jene Kosten berücksichtigt, welche auch effektiv im Geschäftsjahr bezahlt wurden. Die Differenz aus den kassierten Einnahmen und den bezahlten Kosten bildet abzüglich einiger anderer Posten (z.b. Abschreibungen, Rückstellungen, Mehrerlöse etc.) den steuerlichen Gewinn des Geschäftsjahres. Das Ziel der Einführung des Kassaprinzips soll für die Unternehmen Vereinfachungen bringen, sodass nur Erlöse besteuert werden, welche auch effektiv kassiert wurden, sodass die Einkommenssteuer den kassierten Erlösen folgt. Die Thematik und Vorgehensweise werden wir in einem getrennten Rundscheiben näher erläutern bzw. wir bieten dazu eigene Vorträge an.

3 Wirtschaft & Steuern Einheitssteuer IRI auf nicht entnommene Unternehmensgewinne Für Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit ordentlicher Buchführung wird eine neue Möglichkeit der Besteuerung eingeführt. Die neue Einheitssteuer IRI (ital. "imposta sul reddito d'impresa") wird auf den nicht entnommenen Unternehmensgewinn berechnet. Dies bedeutet, dass für jenen Teil des Gewinnes, der dem Unternehmen verbleibt, anstelle der progressiven Einkommenssteuer IRPEF, nur noch der einstufige Steuertarif in Höhe von 24% gezahlt werden muss. Der Steuersatz folgt somit jenem der Kapitalgesellschaften. Gewinnentnahmen unterliegen hingegen der progressiven IRPEF-Besteuerung, sind aber von der Steuergrundlage IRI abziehbar, da es ansonsten zu einer Doppelbesteuerung kommen würde. Die Option für die Besteuerung mit der Einheitssteuer IRI ist für 5 Jahre bindend. Die Option kann für jene Unternehmen Vorteile bringen, welche hohe Gewinne schreiben und der progressiven Besteuerung von 38%- 43% unterworfen sind bzw. für jene Unternehmen, welche die Gewinne im Unternehmen lassen. Weiters können Kapitalgesellschaften in Anwendung der Transparenzbesteuerung für die Einheitssteuer IRI optieren. Verlängerung Sonderabschreibung von 140% und Einführung einer Megaabschreibung Die Sonderabschreibung (ital. "super-ammortamento") von 140 Prozent für den Ankauf von neuen, abschreibbaren Wirtschaftsgütern wurde bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Der steuerliche Abschreibesatz der Güter muss mindestens 6,5 Prozent betragen. Begünstigt sind deshalb beispielsweise Investitionen in Anlagen, Maschinen, Lieferwagen und Lastkraftwagen, während Investitionen in Immobilien ausgeschlossen sind. Auch eine Finanzierung über Leasing ist möglich. Die Sonderabschreibung gilt auch für Maschinen, die innerhalb 30. Juni 2018 geliefert werden, vorausgesetzt der Auftrag wird 2017 bestätigt und es werden innerhalb 31. Dezember 2017 20 Prozent des Kaufpreises angezahlt. Ausnahme: Nicht verlängert wurde hingegen die Sonderabschreibung für nicht ausschließlich betrieblich genutzte Personenkraftwagen, für welche eine Reduzierung hinsichtlich der Absetzbarkeit gilt. Für Investitionen in Bereich Technologie sieht das Stabilitätsgesetz 2017 eine Förderung vor, die sogenannte Megaabschreibung (ital. "Iper ammortamento"). Diese besteht aus einer Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage um 150% des Anschaffungswertes. Die Förderung gilt jedoch nur für hochinnovative Anlagegüter die im Anhang A des Stabilitätsgesetzes 2017 angeführt sind. Die Bemessung, ob ein Gut in den Anwendungsbereich des "iper-ammortamento" fällt, kann unserer Meinung nach lediglich ein Techniker treffen. Für Investitionen in immaterielle Güter gemäß Tabelle B kann der Anschaffungswert auf 140% erhöht werden. Steuerbonus für Umbauarbeiten an Hotels Bereits vor einigen Jahren wurde ein Hotel-Bonus eingeführt, um welchen für die Jahre 2014-2016 mittels eines "Click-Day" angesucht werden konnte. Nun wurde im Bilanzgesetz ein neuer Steuerbonus für die Jahre 2017 und 2018 vorgesehen, welcher jedoch an andere Fälligkeiten und Voraussetzungen gekoppelt ist. So kann ein Steuerbonus in Höhe von 65% der Ausgaben für die Wiedergewinnung, energetische Sanierung, Ankauf von Möbeln und Elektrogroßgeräten in Anspruch genommen werden. Der Bonus wird auf zwei gleiche

4 Wirtschaft & Steuern Jahresraten aufgeteilt. Neu ist, dass auch Unternehmen den Bonus erhalten, welche "Urlaub auf dem Bauernhof" anbieten, welche bisher vom Steuerbonus ausgeschlossen waren. Ob der Bonus über einen "Click- Day" zu erlangen ist, oder ob eine bestimmte Betragsobergrenze festgelegt wird, ist aktuell noch nicht geklärt. Verlängerung begünstigte Zuweisung von Betriebsgütern Verlängert wurden folgende Begünstigungen: Herauslösung von betrieblich genutzten Immobilien aus Einzelunternehmen, welche am 31. Oktober 2016 im Besitz waren. Die Herauslösung muss innerhalb 31. Mai 2017 erfolgen. Die Ersatzsteuer beträgt 8% und muss in 2 Raten am 30.11.2017 und 16.06.2018 eingezahlt werden; Begünstigte Zuweisung von Betriebsgüter, welche in öffentliche Register eingeschrieben sind und nicht betrieblich genutzte Immobilien an die Gesellschafter bzw. Umwandlung in eine einfache Gesellschaft. Die Zuweisung muss innerhalb 30. September 2017 erfolgen. Auch hier beträgt die Ersatzsteuer 8% und muss in 2 Raten eingezahlt werden. Eigenkapitalförderung ACE - Änderung der Richtwerte Die Eigenkapitalförderung ACE wurde 2011 eingeführt und beinhaltet eine Reduzierung der Einkommenssteuergrundlage aufgrund eines vorgegebenen Prozentsatzes auf die Eigenkapitalisierung. Mit dem Bilanzgesetz wurden zwei Änderungen eingeführt: Der Prozentsatz wird ab dem Jahr 2017 von derzeit 4,75% auf 2,3% gesenkt und ab dem Jahr 2018 auf 2,7% einheitlich festgelegt; Die Förderung für Personengesellschaften und Einzelunternehmen mit ordentlicher Buchführung wird nun gemäß den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften berechnet. Bisher wurde die Förderung auf den Eigenkapitalstand am Ende des Jahres berechnet. Nun ist vorgesehen, dass die Förderung nur mehr auf die Erhöhung des Eigenkapitals im Vergleich zum Stand am 31.12.2010 berechnet werden kann. Dies bedeutet, dass genannte Betriebe mit aktuell hoher ACE Förderung eine ziemliche Reduzierung erfahren können, was eine wesentlich höhere Steuerbelastung zur Folge hat. Separate INPS Verwaltung - Reduzierung Rentenbeitrag Ab dem Jahr 2017 wird der Rentenbeitrag für die separate INPS Verwaltung (ital. "gestione separata INPS") für die Personen mit MwSt.-Position von 27,72% auf 25,72% reduziert. MwSt. bei Insolvenzverfahren Die Berichtigung der MwSt. auf nicht kassierte Rechnungen bei Unternehmen, welche ein Insolvenzverfahren eröffnet haben oder den Konkurs erklärt haben, ist nicht möglich. Die Berichtigung kann erst vorgenommen

5 Wirtschaft & Steuern werden, sobald das Verfahren mit dem Aufteilungsplan abgeschlossen ist, wie es bereits in der Vergangenheit der Fall war. Forschung und Entwicklung Das Stabilitätsgesetz 2017 sieht eine Verlängerung und zusätzliche Erhöhung der Erleichterung für Investitionen in den Bereich der Forschung und Entwicklung vor. So wird der Steuerbonus von den bisherigen 25% (für das Jahr 2016), auf 50% (für die folgenden Jahre 2017-2020) erhöht. Der neue Prozentsatz wird jedoch nicht auf den Gesamtbetrag der anfallenden Kosten für Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung berechnet, sondern nur auf den Differenzbetrag zwischen den effektiv getragenen Kosten (mind. 30.000 Euro) und dem Durchschnitt der Investitionen im letzten Dreijahreszeitraum. Der Gesamtbetrag (also der berechnete Differenzbetrag) für eine mögliche Erleichterung für jeden Nutznießer wird von den bisherigen maximal 5 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro erhöht. Der Bonus gilt auch für die Personalkosten des genannten Bereiches, auch wenn diese nicht als "hoch qualifiziert" eingestuft wurden. Vereine - Erhöhung des Limits der gewerblichen Einnahmen auf 400.000 Euro Für alle Vereine, welche für die pauschale MwSt.-Abrechnung gemäß Gesetz 398/1991 optiert haben, wird das bisherige Limit der gewerblichen Einnahmen von 250.000 Euro ab 2017 auf 400.000 Euro erhöht. Es soll nochmals erinnert werden, dass für die Berechnung des Limits das Kassaprinzip zählt, vorbehaltlich einer vorzeitigen Rechnungsstellung. Autosteuer Unternehmen welche mehrere PKW, LKW besitzen, nutzen oder leasen, können die fällige Autosteuer mittels eines Sammelbetrages an das zuständige Amt überweisen. NEUERUNGEN FÜR PRIVATE Neuerung im Bereich Fernsehsteuer RAI Die Fernsehsteuer wird ab dem Jahr 2017 auf 90,00 reduziert und ist auf jeden Fall geschuldet, falls sich im Haushalt ein Gerät befindet, welches als TV-Gerät verwendet werden kann. Die Steuer ist wie schon für das Jahr 2016 nicht mehr über den Posterlagschein zu bezahlen, sondern wird in 10 gleichen Monatsraten auf den Stromrechnungen belastet (von Jänner bis Oktober). Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen Mit dem Dekret wurde für natürliche Personen, außerhalb der unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit, und für einfache Gesellschaften die Möglichkeit für das Jahr 2017 verlängert, eine Aufwertung

6 Wirtschaft & Steuern der Beteiligungen und der Grundstücke vorzunehmen. Weiterhin ist eine einheitliche Ersatzsteuer in Höhe von 8% fällig. Dies hat den Vorteil, dass bei evtl. Veräußerungen eine Verminderung der steuerpflichtigen Mehrwerte oder Veräußerungsgewinne erreicht werden kann. Es gelten folgende Bestimmungen: Die Beteiligungen dürfen nicht an quotierte Gesellschaften gehalten werden; Es muss bis 30. Juni 2017 ein entsprechendes beeidetes Schätzgutachten eingeholt werden; Es können auch jene Grundstücke und Beteiligungen aufgewertet werden, welche in der Vergangenheit bereits aufgewertet wurden. Neuerungen im Bereich der Reduzierung der Einkommen für "Auslandsrückkehrer" Das Dekret für die Internationalisierung sieht eine Änderung der Modalitäten für die Inanspruchnahme der Reduzierung der Besteuerung des Einkommens für Auslandsrückkehrer vor. Nun wurde im Bilanzgesetz eine neue Möglichkeit geschaffen, welche Personen betrifft, die ab 2017 nach Italien zurückkehren um dort ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Die Einkommensgrundlage für die Besteuerung wird für die Jahre 2017-2020 um 50% reduziert. Voraussetzung ist jedoch, dass diese in den letzten 5 Jahren vor Inanspruchnahme nicht in Italien ansässig waren. Deshalb wird dieser Bonus in den wenigsten Fällen Anspruch finden. Erhöhung der Ersatzbesteuerung auf Produktivitätsprämien Der Betrag für Prämien, für welchen die reduzierte Ersatzsteuer von 10% angewendet werden kann, wird von 2.000 Euro auf 3.000 Euro erhöht. Weiters wird das Limit der Einkommensgrenze von 50.000 Euro auf 80.000 Euro erhöht. Steuererleichterungen für Ausbildung Das Haushaltsgesetz 2017 sieht, wie schon in den vergangen Jahren, Steuererleichterungen in Bezug auf Kosten in der Ausbildung vor. Die Förderung gilt für Kinder und Jugendliche welche den Kindergarten, die Grund- oder Mittelschule besuchen, und wird wie folgt berechnet: Jahr 2016: 19% auf Euro 564,00 = 107,16 Euro; Jahr 2017: 19% auf Euro 717,00 = 136,23 Euro; Jahr 2018: 19% auf Euro 786,00 = 149,34 Euro; Jahr 2019: 19% auf 800,00 = 152,00 Euro. Kulturbonus für Jugendliche und Ankauf von Musikgeräten - Verlängerung auch für 2017 Ebenfalls bestätigt wurde die Verlängerung des Kulturbonus von 500 Euro für 18-Jährige (wir haben mehrmals berichtet). So können nun Jugendliche, welche im Jahr 2017 das Lebensalter von 18 Jahren erreichen, ebenfalls den Kulturbonus in Anspruch nehmen.

7 Wirtschaft & Steuern Weiters ist für das Jahr 2017 ein Beitrag von 65% (max. 2.500,00) auf die Anschaffungskosten für den Kauf von Musikinstrumenten vorgesehen. In den Genuss dieser Förderung können nur Schüler und Studierende kommen, welche in ein Musikgymnasium oder in ein Konservatorium eingeschrieben sind. NEUERUNGEN IM BEREICH BAUWESEN Steuerbonus auf Arbeiten zur Wiedergewinnung und energetischen Sanierung Wie in den Vorjahren auch, wurde der Steuerbonus für Arbeiten zur Wiedergewinnung und energetischen Sanierung für das gesamte Jahr 2017 verlängert. Somit gilt: Energetische Sanierung von Gebäuden: Steuerbonus 65%; Wiedergewinnungsarbeiten: Steuerbonus 50% bis zu einem maximalen Betrag von 96.000 Euro. Steuerbonus auf Einkauf von Möbeln und Haushaltsgeräten Der Steuerbonus für die Anschaffung von Möbeln und Elektrogroßgeräten im Zusammenhang mit Wiedergewinnungsarbeiten bleibt auch für das Jahr 2017 in Kraft und beträgt 50% auf max. 10.000 Euro, welche in 10 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden. Neuerung: Die Arbeiten für Wiedergewinnung, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerbonus sind, müssen ab dem 01. Jänner 2016 begonnen haben. Bisher konnte der Steuerbonus auch für Arbeiten in Anspruch genommen werden, welche vor einigen Jahren angefangen bzw. beendet wurden. NEUERUNGEN FÜR KONDOMINIEN Überweisung der Steuereinbehalte von 4% - Neuerungen Mit dem Bilanzgesetz wird festgelegt, dass Kondominien den Steuereinbehalt von 4% auf Leistungen am Kondominium erst tätigen müssen, falls diese den Betrag von 500 Euro übersteigen. Auf jeden Fall werden die Steuereinbehalte, unabhängig des Betrages, am 30. Juni und 20. Dezember eines jeden Jahres fällig. Steuerbonus auf Arbeiten zur Wiedergewinnung und energetischen Sanierung Für energetische Sanierungsarbeiten an Gemeinschaftsanteilen von Kondominien wurde der Steuerbonus in Höhe von 65% bis Ende 2021 verlängert. Unter Umständen wird der Steuerbonus auf 70% bzw. 75% erhöht. Verfasser: dr. Markus Hofer

8 Themen auf den Punkt gebracht TERMINE UND FÄLLIGKEITEN Mittwoch, 25. Jänner 2017 Intrastat - Monatliche Meldung für Dezember Intrastat Trimestrale Meldung für 4. Trimester Dienstag, 31. Jänner 2017 Superbollo (KFZ-Steuer für PKW > 185 Kw) Einzahlung für 2017 Donnerstag, 16. Februar 2017 MwSt. - Abrechnung für Jänner MwSt. Split Payment für Jänner (institutionell für öffentliche Körperschaften) INPS 4. Fixrate für Handwerker und Kaufleute INAIL - Selbsterklärung INAIL - Zahlung Montag, 27. Februar 2017 Intrastat - Monatliche Meldung für Jänner (NEU AB 2017: nur Verkauf!)