Bewertungsgrundsätze DEUTSCH

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Transkript:

Bewertungsgrundsätze DEUTSCH Die Note im Fach Deutsch setzt sich aus folgenden Aspekten der vier in den Bildungsstandards vorgegebenen Kompetenzbereiche zusammen: 1. Sprechen und Zuhören a) Gespräche führen - Gesprächsregeln einüben - Gedanken und Gefühle ausdrücken - Perspektivenwechsel vornehmen b) Vorbereitete Redebeiträge leisten 2. Schreiben a) Texte allein und mit anderen planen, schreiben und überarbeiten - Klären der Schreibabsicht - Entwicklung von Strategien des Textaufbaus - Anwendung von Rechtschreib- und Grammatikstrategien, Entwicklung einer lesbaren Handschrift - Reflexion über das Geschriebene b) Selbstverfasste Notizen für Lernprozesse nutzen 3. Lesen und Rezipieren a) Erwartungshaltung klären und Textsorten unterscheiden b) Texte sinnverstehend lesen - Lesestrategien entwickeln und anwenden - Infos entnehmen und mit Textstellen belegen c) Produktiver Umgang mit Texten 4. Sprache und Sprachgebrauch untersuchen, reflektieren und anwenden a) Sprachliche Mittel - Wortschatz - Stilmittel b) Sprachliche Strukturen - Grammatik - Rechtschreibung

Hinweise zur Bewertung der mündlichen Kompetenzen Generell liegt in der Grundschule gemäß Hessischem Schulgesetz der Schwerpunkt in der Bewertung im mündlichen Bereich. In diesen fließen folgende Aktivitäten ein: - regelmäßige Beteiligung im Unterricht (Quantität) - Qualität der mündlichen Beiträge - Aktive Mitarbeit des Einzelnen in der Kleingruppe im Rahmen von Gruppenarbeiten, Partnerarbeiten oder Schreibkonferenzen - Persönliche Stellungnahmen in Plenumsdiskussionen, Klassengesprächen oder Auseinandersetzung mit Texten/ Literatur - Zielgerichtetes Entnehmen, sinnvolles Bündeln und Weitergeben von Informationen aus Texten - Präsentieren eigener Arbeitsergebnisse, Buchvorstellungen, Referate, Gedichte oä. - Präsentieren von Gruppenarbeiten - sinnbetontes Vorlesen Hinweise zur Bewertung der schriftlichen Kompetenzen Teil A schriftliche Leistungsüberprüfungen - Alle Klassenarbeiten werden im Jahrgang gemeinsam konzipiert und beziehen sich auf die vorangegangenen Unterrichtsinhalte. Sie sind benotet. - Lernkontrollen werden benotet, haben jedoch weniger Gewicht als Klassenarbeiten. - Alle Klassenarbeiten und Lernkontrollen sind fünf Tage vorher anzukündigen. können unangekündigt geschrieben werden und sind unbenotet. - Korrekturvorgaben: o Wiederholungsfehler werden gekennzeichnet und gelten als 1 Fehler o Fehlende i-punkte, fehlende Umlautzeichen, fehlende Satzzeichen: 0,5 Fehler o Kleinschreibung nach Satzendzeichen: 1 Fehler o Bei Aufsätzen wird die Rechtschreibung korrigiert, aber nicht gewertet. o Bei Grammatikarbeiten kann die Rechtschreibung, nach Absprache im Jahrgangsteam- einbezogen werden. - Notentendenzen werden durch + oder gekennzeichnet und in Klammern notiert. - Unter der Arbeit wird der Notenspiegel angegeben. Anzahl der schriftlichen Arbeiten Klasse 1: Klasse 2: - bis zu 4 Klassenarbeiten mit Ziffern benotet zu folgenden Bereichen: o Grammatik o Leseverständnis/ Textarbeit o Orthographie( Diktat enthält 40-60 Wörter, Lernwörter leicht umgestellt)

Klasse 3: - max. 6 Klassenarbeiten mit Ziffern benotet zu folgenden Bereichen: o Grammatik o Leseverständnis o Textarbeit o Orthographie ( Diktat enthält 70-90 Wörter, Lernwörter umgestellt; Umstellung steigern) - max. 3 Lernkontrollen Klasse 4:, bei Diktaten umgestellt oder ganz fremd - max. 6 Klassenarbeiten mit Ziffern benotet zu folgenden Bereichen: o Grammatik o Leseverständnis o Textarbeit o Orthographie ( Diktat enthält bis zu 120 Wörter, Basis alle bekannten Lernwörter) - max. 4 Lernkontrollen Benotungsgrundlage bei schriftlichen Arbeiten Das Jahrgangsteam legt gemeinsam die Kriterien zur Bewertung von Aufsätzen, Grammatik- oder Leseverständnisarbeiten fest. Es gilt: bei 50% der zu erreichenden Punkte ist die Note ausreichend zu erteilen. Die erreichbaren Punkte pro Aufgabe werden angegeben und die Punkteverteilung bei der Rückgabe besprochen. Bei den Klassenarbeiten gilt: bis 98% bis 87% bis 75% bis 50% bis 25% unter 25% Note 1 sehr gut Note 2 gut Note 3 befriedigend Note 4 ausreichend Note 5 mangelhaft Note 6 ungenügend Bei Diktaten gilt: 0 0,5 Fehler Note 1 sehr gut 1-3 Fehler Note 2 gut 4-6 Fehler Note 3 befriedigend 7-10 Fehler Note 4 ausreichend 10-15 Fehler Note 5 mangelhaft ab 16 Fehler Note 6 ungenügend Diese Bewertung ist als Richtlinie anzusehen und kann nach jahrgangsweiser Absprache oder gemäß individueller Förderpläne abgewandelt werden.

Teil B sonstige schriftliche Leistungen -Texte schreiben - selbstständige Anwendung von behandelten orthographischen und grammatikalischen Regeln - Heftführung Bewertungsgrundsätze MATHEMATIK Der Mathematikunterricht gliedert sich in folgende fünf Inhaltsfelder: - Muster und Strukturen - Zahl und Operation - Raum und Form - Größen und Messen - Daten und Zufall Für die Bewertung der mündlichen sowie der schriftlichen Leistungen innerhalb dieser Lerninhalte sind folgende Kompetenzbereiche von Bedeutung. 1. Darstellen a) Darstellungen für das Bearbeiten mathematischer Probleme auswählen und nutzen b) Darstellungen entwickeln und übertragen z.b.: Darstellung von Zahlen: Strichliste, Ziffern, Stellentafel, Punktebilder, 2. Kommunizieren a) Vorgehensweisen beschreiben b) Lösungswege anderer nachvollziehen und reflektieren c) Mathematische Fachbegriffe und Zeichen verwenden 3. Argumentieren a) Vermutungen über mathematische Zusammenhänge äußern b) Begründungen formulieren c) Lösungswege vergleichen und bewerten 4. Umgehen mit symbolischen, formalen und technischen Elementen a) Kontrollverfahren zur Überprüfung von Ergebnissen nutzen (z.b. Umkehraufgabe, Überschlag) b) Mess- und Zeichengeräte verwenden 5. Problemlösen a) Problemsituationen und Fragestellungen erfassen b) Lösungsstrategien entwickeln und anwenden c) Ergebnisse und Lösungswege reflektieren 6. Modellieren a) Sachaufgaben lösen - Informationen entnehmen - Mathematischen Lösungsweg finden und bearbeiten - Rückbezug der Lösung auf die Ausgangssituation b) Sachaufgaben formulieren

Hinweise zur Bewertung der mündlichen Kompetenzen Generell liegt in der Grundschule gemäß Hessischem Schulgesetz der Schwerpunkt in der Bewertung im mündlichen Bereich. In diesen fließen folgende Aktivitäten ein: - regelmäßige Beteiligung im Unterricht (Quantität) - Qualität der mündlichen Beiträge (siehe Kompetenzbereiche) - Aktive Mitarbeit des Einzelnen in Gruppenarbeiten, Partnerarbeiten oder Rechenkonferenzen - Präsentieren von Ergebnissen - Vorgehensweisen, Lösungen und Zusammenhänge begründen und beschreiben Hinweise zur Bewertung der schriftlichen Kompetenzen Teil A schriftliche Leistungsüberprüfungen - Alle Klassenarbeiten werden im Jahrgang gemeinsam konzipiert und beziehen sich auf die vorangegangenen Unterrichtsinhalte. Sie sind benotet. - Lernkontrollen werden benotet, haben jedoch weniger Gewicht als Klassenarbeiten. - Alle Klassenarbeiten und Lernkontrollen sind fünf Tage vorher anzukündigen. können unangekündigt geschrieben werden und sind unbenotet. - In den Klassenarbeiten sollen mindestens 50% der Punkte ohne die Erledigung der Sachaufgaben zu erreichen sein. - Bei Folgefehlern wird die Punktzahl entsprechend angepasst. - Notentendenzen werden durch + oder gekennzeichnet und in Klammern notiert. - Unter der Arbeit wird der Notenspiegel angegeben. Anzahl der schriftlichen Arbeiten Klasse 1: Klasse 2: - bis zu 4 Klassenarbeiten mit Ziffern benotet Klasse 3: - max. 6 Klassenarbeiten mit Ziffern benotet - max. 3 Lernkontrollen Klasse 4 - max. 6 Klassenarbeiten mit Ziffern benotet - max. 4 Lernkontrollen

Benotungsgrundlage bei schriftlichen Arbeiten Das Jahrgangsteam legt gemeinsam die Kriterien zur Bewertung fest. Es gilt: bei 50% der zu erreichenden Punkte ist die Note ausreichend zu erteilen. Die erreichbaren Punkte pro Aufgabe werden angegeben und die Punkteverteilung bei der Rückgabe besprochen. Bei den Klassenarbeiten gilt: bis 98% Note 1 bis 87% Note 2 bis 75% Note 3 bis 50% Note 4 bis 25% Note 5 unter 25% Note 6 Diese Bewertung ist als Richtlinie anzusehen und kann nach jahrgangsweiser Absprache oder gemäß individueller Förderpläne abgewandelt werden. Teil B sonstige schriftliche Leistungen - schriftliche Bearbeitung von Aufgaben im Unterricht - Heftführung Bewertungsgrundsätze SACHUNTERRICHT Der Sachunterricht gliedert sich in folgende fünf Inhaltsfelder: - Gesellschaft und Politik - Natur - Raum - Technik - Geschichte und Zeit Es werden drei wesentliche Kompetenzen zur Erschließung der eigenen Umwelt über die Jahrgangsstufen hinweg ausgewiesen: 1. Erkenntnisgewinnung a) Problemstellungen benennen b) Vermutungen anstellen und Fragen formulieren c) Text- und Bildquellen in Kontexte einordnen und auswerten d) Informationen sammeln und ordnen e) Versuche sachgerecht aufbauen, nach Anleitung durchführen und auswerten f) Vorgänge/ Dinge betrachten und gezielt beobachten 2. Kommunikation a) zu Planungs- und Auswertungsgesprächen sachbezogene Beiträge leisten b) Beobachtungen, Vermutungen, Erkenntnisse und Empfindungen versprachlichen und in geeigneter Form festhalten c) treffende Begrifflichkeiten und Symbole kennen lernen und anwenden

3. Bewertung a) gesellschaftliche und naturwissenschaftlich- technische Sachverhalte und Zusammenhänge benennen und hinterfragen b) Vergangenes, Gegenwärtiges und Zukünftiges einordnen und in Bezug setzen Hinzu kommen folgende überfachliche Kompetenzen: 1. Kooperation und Teamfähigkeit 2. Medienkompetenz 3. Lesekompetenz Hinweise zur Bewertung der mündlichen Kompetenzen Generell liegt in der Grundschule gemäß Hessischem Schulgesetz der Schwerpunkt in der Bewertung im mündlichen Bereich. In diesen fließen folgende Aktivitäten ein: - regelmäßige Beteiligung im Unterricht (Quantität) - Qualität der mündlichen Beiträge - einbringen von Vorwissen - Bereitstellen und Mitbringen von den Unterricht ergänzenden Materialien - aktive Mitarbeit des Einzelnen in der Kleingruppe im Rahmen von Gruppenarbeiten, Partnerarbeiten - persönliche Stellungnahmen und Erbringen von Transferleistungen während Plenumsdiskussionen, Klassengesprächen oder der Auseinandersetzung mit Sachtexten, Versuchen u.a. - zielgerichtetes Entnehmen, sinnvolles bündeln und weitergeben von Informationen - eigene Recherche ( Bücher, neue Medien ) - selbsttätiges Arbeiten mit zur Verfügung stehenden Arbeitsmitteln - Eingehen auf Redebeiträge anderer - Präsentation eigener Arbeitsergebnisse im Rahmen von Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten Hinweise zur Bewertung der schriftlichen Kompetenzen Teil A schriftliche Leistungsüberprüfungen Schriftliche Leistungen werden weitaus weniger gewichtet als mündliche Leistungen (s.o.). können unangekündigt geschrieben werden und sind unbenotet. - Lernkontrollen werden im Jahrgang gemeinsam konzipiert und beziehen sich auf die vorangegangene Unterrichtseinheit. Sie sind benotet und werden fünf Tage vorher angekündigt. - Das Jahrgangsteam legt gemeinsam Kriterien der Bewertung und Punkteverteilung fest. - Die erreichbaren Punkte pro Aufgabe werden angegeben und bei Rückgabe besprochen. - Notentendenzen werden durch + oder gekennzeichnet und in Klammern notiert. - Unter der Arbeit wird der Notenspiegel angegeben.

Anzahl der schriftlichen Arbeiten Klasse 2: Klasse 3: Übungsarbeiten Übungsarbeiten maximal 3 benotete Lernkontrollen Klasse 4: Übungsarbeiten maximal 4 benotete Lernkontrollen Benotungsgrundlage bei schriftlichen Arbeiten Es gilt: bis 98% Note 1 sehr gut weniger als 50% der zu erreichenden Punkte Note 5 mangelhaft Teil B sonstige schriftliche Leistungen - zeichnerische Darstellung von Untersuchungsobjekten, Versuchsaufbauten usw. - schriftliche Bearbeitung von Aufgaben im Unterricht - schriftliche Fixierung von Arbeitsergebnissen ( Einzel-, Partner- und Gruppenarbeiten) - Heftführung